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Rechte: CD mit Karaoke-Tracks in der Schule

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harrywepper
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Hallo liebe Musikrechtler,

ich habe folgende Frage:

Ich bin Lehrer in einer Realschule und habe dort eine Art DSDS aufgezogen, was ein voller Erfolg wurde, sowohl, was die Begeisterung als auch die Qualität angeht. Nun habe ich vor, die besten Schüler mit ihrem Song auf einer CD festzuhalten und u.a. auf dem Schulfest im kleinen Rahmen an Schüler und Eltern zu verkaufen.

Ich möchte dabei die Schüler zum Karaoketrack singen lassen und dann die Stimme dazumischen, ganz einfach halt.

Nur weiß ich nicht, wie das mit den Rechten aussieht.

Hat jemand Ahnung, wie ich was anmelden oder Genehmigungen einholen muss. Das soll auf jeden Fall rechtlich unbedenklich sein, ansonsten macht die Schulleitung nicht mit!

Vielen Dank für euren Rat!
 
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Hi harrywepper!

Ein Lehrer, der die Schüler auf diese Art SchülerInnen an die Musik heranführt - sehr schön ... wobei ich mal unterstelle, dass Du/Sie da nicht den Bohlen machst/machen ... :D

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte für pädagogische Zwecke/Bildungszwecke anders bewertet werden bzw. bewertet werden können als kommerzielle CDs oder Veranstaltungen, die auf das Geschäftliche und Gewinn abzielen. Ich habe mal eine CD produziert, wo es um Video-Trailer in einem Bildungszusammenhang ging, die mit GEMA-pflichtiger Musik untermalt waren.

Der erste Ansprechpartner ist auf jeden Fall die GEMA - die sind in der Regel auch wirklich verständig und bemüht, das adäquat einzustufen. Sie sind aber darauf angewiesen, auch eine Schilderung zu bekommen, mit der sie etwas anfangen können.

Aus meiner Sicht würde sich das so darstellen - und hier ist vorauszuschicken, dass auf dieser Site und auf diesem Board aus rechtlichen Gründen keine Rechtsberatung stattfinden darf, weshalb ich hier nur ganz allgemein mögliche Fälle schildern kann:

Sollte es beispielsweise so sein, dass die Veranstaltung vor allem dazu dient, dass die SchülerInnen in einem Vortrag vor anderen eben auch diese Seite (also die live-Darbietung von Musik bzw. das Performen) kennen lernen, steht das imho im Kontext des Unterrichts bzw. der Lerneinheit oder des Lernprojektes, also der Vermittlung von Kenntnissen, auch wenn der eigentliche Unterricht schon abgeschlossen sein sollte. Zumindest ist das eine Möglichkeit der Darstellung bzw- wie es sein kann. Unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltung nicht öffentlich ist - also beispielsweise gezielt nur die Eltern und Kinder und möglicherweise Förderer der Schule eingeladen und eingelassen werden - und wenn auf der Veranstaltung kein Eintritt genommen und also keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, sehe ich die Chancen recht günstig, dass dies dazu führen könnte, dass für die Veranstaltung keine GEMA-Gebühren (oder nur ein symbolischer Preis) fällig werden.

Bei einem möglichen Verkauf von CD´s wird es schon hakeliger. Eine reine Kostenerstattung oder eine Art Schutzgebühr ist möglicherweise noch vertretbar, zieht aber auch möglicherweise dementsprechende Nachweise nach sich.
Anders wäre das möglicherweise, wenn auf Nachfrage CDs ausgeteilt werden und gleichzeitig ein kleiner Spendenaufruf zur Unterstützung dieser und weiterer solcher Aktionen getätigt werden. Ich kann mir vorstellen, dass dabei auch ein nettes Sümmchen zusammen kommt und das wiederum hätte nichts mit einem Verkauf der CD zu tun. Es spräche wohl auch nichts dagegen, diese CD für Zwecke des Unterrichts weiter zu verbreiten - etwa an andere Musiklehrer oder Projekte oder dergleichen - aber ein Verkauf im Einzelhandel oder in nicht-pädagogischen Kontexten würde wieder anders beurteilt. Es wäre auch sicher nicht schädlich, wenn auf dem CD-Cover deutlich stünde, dass dies keine kommerzielle CD ist - wie auch immer die Formulierungen da sein mögen, beispielsweise, dass diese CD nicht frei verkäuflich ist und zu Lernzwecken dient bzw. ein schulisches Musik-Lernprojekt dokumentiert.

Ich hoffe, dass ich etwas zur Klärung beitragen konnte.
Das Beste wird sicher sein, sich noch mal deutlich zu veranschaulichen, was der Zweck dieser ganzen Sache ist. Je stärker der pädagogische Zweck bzw. das Lernen im Vordergrund steht, desto wahrscheinlicher ist eine deutliche Reduzierung oder ein Verzicht auf GEMA-Gebühren. Je stärker Verkauf, Einnahmen und Ähnliches eine Rolle spielen, desto wahrscheinlicher ist eine Einstufung mit kommerziellen Absichten.

Aber vielleicht habt Ihr ja auch einen neuen song ala "Fred vom Jupiter" auf Lager und habt dann sowieso diese lästige Abgrenzung zum Kommerz nicht mehr nötig, weil Ihr das locker aus der Portokasse bezahlen könnt. :D

x-Riff
 
Bei der CD kann man zwar die Urheberrechte über die GEMA regeln, aber man müsste dringend klären, ob die Karaoke-Tracks auch weiter vervielfältigt werden dürfen. Da werden Leistungsschutzrechte der Musiker berührt, die das eingespielt haben. Ich halte es für denkbar, dass man beim Kauf der Karaoke-Tracks gleichzeitig eine Lizenz zur vervielfältigung mit erwirbt, aber von einem Automatismus würde ich da sicherheitshalber nicht ausgehen.
 
also bei den anbietern die ich kenne (zB karaoke-version.com) ist es nur für den heimgebrauch, man darf besungene songs nichtmal verschenken oder sonst irgendwie veröffentlichen. da wollen die wohl nochmal kassieren, will man damit tatsächlich mehr anfangen.
 
Wie gesagt: die GEMA selbst kann bei Veröffentlichungen bzw. Nutzung von gemapflichtiger Musik für pädagogische bzw. Bildungs-zwecke andere Einstufungen treffen.

Das beträfe dann aber sowieso nicht mehr die Herausgeber der Karaoke-CDs selbst.

Die GEMA sollte auf jeden Fall kontaktiert werden.
 
natürlich muss die GEMA ins boot geholt werden, urheberrechtlich könnte der karaoke-anbieter sowieso nix gegen eine veröffentlichung machen, ihm gehören aber die tonaufnahmen der karaoke-songs, und da kann er sehr wohl verbieten oder die hand aufhalten.
 

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