
Korg
Mod Emeritus
Hallo,
vielleicht treibt sich hier ja jemand rum der sich mit Gewerbe- und Steuerrecht ein wenig auskennt.
Fiktiver Fall:
Person A betreibt eigenständig ein Nebengewerbe und nimmt nicht die
Kleinunternehmerregelung in Anspruch, führt also USt ab und ist Vorsteuerabzugsberechtigt.
Auch Person B betreibt ein Gewerbe, allerdings als Hauptgewerbe in der selben Branche.
Da Person A regelmäßig (allerdings nicht ausschließlich, also kein Scheingewerbe) für Person B arbeitet und intern für die Firma XY der Person B vertretungsberechtigt ist, sind beide der Meinung dass es sinnvoll wäre die Firma XY von Person B in eine Gbr umzuwandeln.
Hierbei sollen lediglich Person A und Person B als Gesellschafter fungieren.
Müsste Person A ein zweites Gewerbe hierfür anmelden oder gäbe es die Möglichkeit dass Person A mit einem
einzigen Gewerbe sowohl als eigenständiger Unternehmer als auch als Gesellschafter einer Gbr fungiert?
Danke und Gruß,
Korg
vielleicht treibt sich hier ja jemand rum der sich mit Gewerbe- und Steuerrecht ein wenig auskennt.
Fiktiver Fall:
Person A betreibt eigenständig ein Nebengewerbe und nimmt nicht die
Kleinunternehmerregelung in Anspruch, führt also USt ab und ist Vorsteuerabzugsberechtigt.
Auch Person B betreibt ein Gewerbe, allerdings als Hauptgewerbe in der selben Branche.
Da Person A regelmäßig (allerdings nicht ausschließlich, also kein Scheingewerbe) für Person B arbeitet und intern für die Firma XY der Person B vertretungsberechtigt ist, sind beide der Meinung dass es sinnvoll wäre die Firma XY von Person B in eine Gbr umzuwandeln.
Hierbei sollen lediglich Person A und Person B als Gesellschafter fungieren.
Müsste Person A ein zweites Gewerbe hierfür anmelden oder gäbe es die Möglichkeit dass Person A mit einem
einzigen Gewerbe sowohl als eigenständiger Unternehmer als auch als Gesellschafter einer Gbr fungiert?
Danke und Gruß,
Korg
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