Sichern, aber was?

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Hallo ihr alle

Mein Problem:
Ich habe aussicht auf einen job als LJ in einer Disco, allerdings kommt mir die Lichtinstallation etwas spanisch vor.
Es handelt sich um ein Traversensystem das unter die Decke montiert ist, wie hab ich nicht erkennen können, aber das keine Sicherung der einzelnen Fixtures vorhanden war schon.
Nach BGV müssen statische geräte nicht gesichert werden. Soweit so gut, aber was ist statisch, und was nicht?
Ein PAR ist statisch, da hab ich nicht die bedenken, ein Scanner wegen der kleinen sich bewegenden Masse des Spiegels meinetwegen auch noch, aber sicher bin ich mir da nicht. Aber was ist mit einem Head? Die Basis ist statisch, das ist klar, aber der rest des Gerätes ja nun nicht....
Falls was runter kommt, wer haftet dann dafür?
P.s.: Als ausgebildeter Elektroniker kann ich mir gut vorstellen das ich auch die Reparatur und Wartung der Geräte durchführen werde, also diese auch abhängen möchte, darf ich das als nicht Veranstaltungstechniker, und brauche ich danach eine neue Abnahme?
 
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Hallo und willkommen im Forum :)

Es handelt sich um ein Traversensystem das unter die Decke montiert ist, wie hab ich nicht erkennen können, aber das keine Sicherung der einzelnen Fixtures vorhanden war schon.
Nach BGV müssen statische geräte nicht gesichert werden. Soweit so gut, aber was ist statisch, und was nicht?

Es muss jedes Gerät mit einer Sekundärsicherung ausgerüstet werden, welches ohne Werkzeug vom Tragmittel zu entfernen ist. Hört sich kompliziert an, ist es aber gar nicht. Es ist vollkommen egal was man an die Traverse schraubt, alles muss mit einem Safety gesichert werden. Die Ausnahme bilden Festinstallationen, wenn Geräte und ähnliches mit Schellen und Muttern fest und ortsunveränderlich angebracht wurden. Also zum Beispiel keine Flügelmuttern an den Schellen sind, sondern richtige Schlossmuttern, welche sich nur mit Werkzeug öffnen lassen.


Falls was runter kommt, wer haftet dann dafür?

Schwierige Frage mit der wir einer Rechtsberatung gefährlich nahe kommen. Grundsätzlich haftet der Betreiber bzw. Veranstalter. Dieser übergibt die Aufsicht seinem technischem Leiter. Wenn etwas passiert entscheiden letztendlich Richter, wer schuld ist.

P.s.: Als ausgebildeter Elektroniker kann ich mir gut vorstellen das ich auch die Reparatur und Wartung der Geräte durchführen werde, also diese auch abhängen möchte, darf ich das als nicht Veranstaltungstechniker, und brauche ich danach eine neue Abnahme?

Du darfst sie abhängen und auch wieder aufhängen. Machst du einen Fehler und ein Gerät kommt in einem ungeschickten Moment wieder runter, hast du ein Problem. Inwiefern siehe ein Absatz drüber.
Als Elektriker darfst du aber auch nicht selbstständig an einer Lichtanlage basteln, da muss ein Meister nachprüfen (je nachdem was du daran repariert/geändert hast).
 
Also bezieht sich die Angabe "Statisch" aus der BGV nicht auf das gerät sondern auf die Art der Aufhängung. Dann ist die Frage was mit den Bügeln der Scanner ist. Diese lassen sich idR. ohne Werkzeug abschrauben, gehören aber zum gerät und biete zwei unabhängige Lastpfade. Die alten HPE Miniscan von Clay&Parky gehören z.b. zu dieser sorte, sie bieten aber auch keine andere Möglichkeit ein Safety zu befestigen, während die JOY Scanner von JLP noch Ösen an der Basis für das Safety haben

[edit]: Wegen der Haftungsfrage werde ich dann mal meinen Rechtsbeistand befragen
 
Dann ist die Frage was mit den Bügeln der Scanner ist. Diese lassen sich idR. ohne Werkzeug abschrauben, gehören aber zum gerät und biete zwei unabhängige Lastpfade.
Wenn sich der Bügel ohne Werkzeug vom Gerät trennen lässt (was bei Kannen meist nicht der Fall ist) musst du natürlich nicht am Bügel sichern, sondern am Gerät selbst. Die meisten geräte haben dafür, wie von dir beschrieben, eine Öse.

Die alten HPE Miniscan von Clay&Parky gehören z.b. zu dieser sorte, sie bieten aber auch keine andere Möglichkeit ein Safety zu befestigen, während die JOY Scanner von JLP noch Ösen an der Basis für das Safety haben
Ich kenne die HPE Miniscan leider nicht. Tatsache ist aber, dass du eine zweite Sicherung brauchst. hast du keine Öse für das Safty, kannst du versuchen die Bügel so an zu montieren, das sie sich nicht ohne Werkzeug lösen lassen, z.B. mittels selbstsichernder Mutter (übrigens ein Einmalprodukt).

LG :)
 

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