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Songverbreitung im Internet

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Georg86
Georg86
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Hallo,

ich stelle mir folgende Frage:
Man hat einen Song geschrieben hat, Text und Melodie, und das ganze mithilfe einer DAW arrangiert. Wenn man selbst kein Sänger ist gibt es ja die Möglichkeit, dass man sich eben einen sucht. Um die breite Masse an Sängern zu erreichen kann man den Song ja z.B. auf mehreren Portalen wie z.B. Myownmusic.de oder auch auf youTube veröffentlichen. Und das jeweils in zwei Varianten: Einmal mit Melodie und eingeblendetem Karaoke-Text um den Hörern den Song verständlich zu machen. Und eine zweite, reine Instrumental-Version ohne Melodie, die der interessierte Sänger dann downloaden/rippen kann und mit seinem Gesang versehen.
Die User sollen ihre Version des Songs dann ebenfalls auf z. B. youtube veröffentlichen und verbreiten dürfen und so kann im besten Falle ein munteres Wettsingen entstehen. Wenn der Song aber schon im Vorfeld bei der GEMA angemeldet ist, dann darf ja keiner mehr kostenlos seine Version veröffentlichen, somit kann das Projekt nicht funktionieren. Wenn sich aber rauskristallisiert, dass der Song beliebt ist und ein Label Interesse daran zeigt, dann müsste man die Rechte an Text und Musik aber trotzdemgesichert haben.

Als Beweis, dass einem der Song gehört, kann man ja dann die Datei in der DAW und das Erstveröffentlichungsdatum auf den Plattformen vorweisen. Wäre es in diesem Fall erstmal das beste gar nichts zu machen und abzuwarten obs jemandem gefällt oder nicht? Wenn dann ein Label kommen sollte das ihrem Interpreten das Stück geben will, könnte man den Song ja immer noch bei der GEMA melden. Wäre das so richtig?

Danke, Georg
 
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Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, du überträgst die Wahrnehmung deines Urherberrechts über deine Mitgliedschaft an die GEMA, aber mit einer GEMA Mitgliedschaft hast du dein Urheberrecht nicht geschützt. Also wären bei deiner Idee, auch ohne Anmeldung des Songs bei GEMA, die Rechte geschützt wenn du alle nötigen Maßnahmen dafür korrekt getroffen hast.
Die GEMA nützt dir nur, wenn der Song veröffentlicht wurde und öffentlich wiedergegeben wird.

Ich hoffe, ich habe das so richtig erklärt.
 
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Das Urheberrecht entsteht mit Schaffung eines Werkes und ist nicht übertragbar (aber vererbbar), auch nicht an die GEMA. Diese erhält lediglich ein Nutzungsrecht. Veröffentlichungen von Personen, die nicht bei der Gema sind, haben mit dieser auch nichts zu tun (eine Verbindung kann sich aber ergeben, wenn der Verlag einer Kapelle, der möglicherweise [exclusive] Nutzungsrechte hat, bei der Gema organisiert ist) und müssen diese dann auch nicht fürchten (solange der Song wirklich eine eigene Schöpfung ist). Erbringt nun ein Sänger eine eigene Schöpferische Leistung indem er die Gesangsmelodie ersinnt und einsingt, hat er am Gesamtkunstwerk ebenfalls ein Urheberrecht. Die Verwertung kann dann nur einvernehmlich von beiden Schöpfern erfolgen. Wie das im EInzelfall gequotelt wird, ist dann wieder eine Frage, über die man trefflich streiten kann.
 
Angenommen man ist Mitglied bei der GEMA und stellt einfach so einen Song ins Netz (youTube usw.). Da der Song ja nicht "veröffentlicht" wurde, als weder per CD noch z. B. musicload zum Kauf angeboten wird, hat die GEMA also keinen Einfluss auf Veröffentlichungen jeglicher Art im Netz? Sie kann also nicht veranlassen, dass z.B. youTube Videos verschiedener Sänger, die das kostenlos angebotene Instrumental für sich verwenden, mit folgender Meldung gesperrt werden: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat.“ ?
 
Angenommen man ist Mitglied bei der GEMA und stellt einfach so einen Song ins Netz (youTube usw.). Da der Song ja nicht "veröffentlicht" wurde, als weder per CD noch z. B. musicload zum Kauf angeboten wird, hat die GEMA also keinen Einfluss auf Veröffentlichungen jeglicher Art im Netz? Sie kann also nicht veranlassen, dass z.B. youTube Videos verschiedener Sänger, die das kostenlos angebotene Instrumental für sich verwenden, mit folgender Meldung gesperrt werden: "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat." ?

Doch, natürlich, denn der Song wurde ja veröffentlicht, als man ihn ins Netz gestellt hat und damit werden die üblichen GEMA-Gebühren fällig. Es gibt auch Tarife für die Online-VÖ. Wenn man kein GEMA-Mitglied ist, hat die GEMA natürlich keinen Einfluss. Bei Online-VÖs braucht man keine Auslieferungsgenehmigung wie beim Pressen einer CD im Werk.
 
wenn man etwas der öffentlichkeit zugänglich macht, ist das eine veröffentlichung. egal ob auf CD im laden oder als download auf der homepage.

ob das die GEMA interessiert hängt davon ab, ob der urheber im GEMA-wahrnehmungsvertrag die verwertungsrechte für den online-bereich mit übertragen hat. ich persönlich würde sie immer ausschließen, da das einfach ein riesengroßen hindernis darstellt, allein die geschichte mit youtube.

die GEMA selbst lässt auch keine videos sperren. das macht youtube selbst, auch wenn sie nach außen gerne so tun, als ob die GEMA für die sperrung verantwortlich sei.
 
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ob das die GEMA interessiert hängt davon ab, ob der urheber im GEMA-wahrnehmungsvertrag die verwertungsrechte für den online-bereich mit übertragen hat. ich persönlich würde sie immer ausschließen, da das einfach ein riesengroßen hindernis darstellt, allein die geschichte mit youtube..

Das ist interessant.. Natürlich will man ja irgendwann was dran verdienen, sollte der Song beliebt sein und dennoch die Internet-Fangemeinde nicht einschränken..
Der Zeitpunkt für den Abschluss des GEMA-Vertrags ist aber nicht entscheidend, oder? Ich meine muss er schon VOR der erstmaligen Veröffentlichung in Form eines youtube-Clips abgeschlossen sein oder reicht es auch später noch auf die Schnelle, sollte ein Label samt Sänger daran Interesse zeigen?
 
werke kann man jederzeit bei der GEMA anmelden, GEMA-mitglieder müssen ihre werke ja sowieso automatisch bei der GEMA melden. nur aus der GEMA wieder rauslösen kann man sie nicht, also gut überlegen welche rechte man überträgt.
rammstein und U2 lassen zB ihre aufführungsrechte nicht mehr von der GEMA wahrnehmen, da sie sowieso selbst ihre konzerte veranstalten.

eine sehr gute zusammenstellung und weiterführende infos gibts hier: http://www.allmusic.de/module.php5?fid=7&ident=38&k_fid=7&k_ident=12&k_mod=vorlagen&mod=vorlagen
 
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Also wie ambee schon angedeutet hat, hängt die Lage nicht von jedem einzelnen Titel ab, sondern vom Gesamtvertrag, den man mit der GEMA abschließt. Als vollkommen unvoreingenommener Urheber bekommt man für die Anmeldung natürlich den GEMA-Standardvertrag für alle von der GEMA wahrnembaren Rechte zugeschickt. In diesem Vertag kann mann dann die Rechte, die man nicht übertragen will (z.B. Onlinerechte) einfach durchstreichen.

Natürllich verliert man dadurch nichts, da man die Onlinerechte durch diese Streichung einfach nur selber wahrnehmen muss, was im Falle von Youtube ja gar kein Fehler ist, da theoretisch das gesamte GEMA-Material auf dem Anbieter youtube schlicht illegal ist, da Youtube keine Vereinbarung mit der GEMA abgeschlossen hat. Derzeit wird dies von der GEMA (wie von ambee schon geschrieben) zwar noch geduldet, allerdings kann die GEMA diese Einstellung jederzeit ändern, was dann eine Löschung und ein Uploadverbot des eigenen GEMA-Materials auf youtube bewirkt.

Darum stellt sich für junge Bands schon vor der GEMA Anmeldung die Frage, wie die Werbung denn hauptsächlich aussehen wird. Falls youtube oder die eigene Facebookseite/Homepage dabei eine große Rolle spielen, sollte man die Onlinerechte bei Vertragsbaschluss möglichst ausklammern. Denn die Online-Verwertung nachträglich in den GEMA-Vertrag mit hinein nehmen kann man immer noch, falls man dann irgendwann berühmt wird, wobei dies, falls es denn jemals soweit kommen sollte, ohnehin der Musikverlag, bei dem man unter Vertrag ist, entscheiden wird.
 
Hi,

U2 lassen zB ihre aufführungsrechte nicht mehr von der GEMA wahrnehmen, da sie sowieso selbst ihre konzerte veranstalten.

Dazu eine Nachfrage. Warum sind dann U2 Songs inklusive des aktuellen Albums in der Gema Datenbank https://online.gema.de/werke/ gelistet?

Oder handelt es sich bei dieser Datenbank nicht unbedingt zwangsläufig um bei der Gema angemeldetes Songmaterial?

Grüße

convoice
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,



Dazu eine Nachfrage. Warum sind dann U2 Songs inklusive des aktuellen Albums in der Gema Datenbank https://online.gema.de/werke/ gelistet?

Oder handelt es sich bei dieser Datenbank nicht unbedingt zwangsläufig um bei der Gema angemeldetes Songmaterial?

Grüße

convoice
was zB die vervielfältigung auf CD/online oder wiedergabe im radio angeht, wären sie ja schön blöd wenn sie sich nicht von den verwertungsgesellschaften vertreten lassen würden. nur die live-aufführungsrechte nicht, denn da würden sie als veranstalter selbst gebühren zahlen müssen.
 
Hi,

nur die live-aufführungsrechte nicht, denn da würden sie als veranstalter selbst gebühren zahlen müssen.

das geht so einfach? Ich dachte das die Gema einen nicht mehr aus ihren Fängen lässt wenn man einmal seine Songs bei der Gema angemeldet hat?
Und das es da so gut wie nichts mehr zu tricksen gibt.

Grüße

convoice
 
wie das jetzt im falle von U2 ist weiß ich nicht, die sind ja nicht direkt GEMA-mitglied, sondern werden wahrscheinlich bei einer englischen oder amerikanischen verwertungsgesellschaft mitglied sein.

man bekommt bei der GEMA zwar werke während der laufzeit des berechtigungvertrags nicht mehr aus der verwertung raus, aber man muss nicht von vornherein alle seine verwertungsrechte von der GEMA vertreten lassen, sondern kann bestimmte bereich ausnehmen, so wie es eben in diesem artikel beschrieben ist: http://www.allmusic.de/module.php5?fid=7&ident=38&k_fid=7&k_ident=12&k_mod=vorlagen&mod=vorlagen
die GEMA ist dann nur für den ihr übertragenen bereich verantwortlich, den rest erledigt der urheber weiter selbst.
 
Hi,

man bekommt bei der GEMA zwar werke während der laufzeit des berechtigungvertrags nicht mehr aus der verwertung raus, aber man muss nicht von vornherein alle seine verwertungsrechte von der GEMA vertreten lassen

Könnte man das auch als "normale" Amateurband machen, das man z.B. NUR die Aufführungsrechte bei Konzerten NICHT an die Gema gibt?

Oder gibt es bei so einem Konstrukt finanzielle Fallen? z.B. (nur als Theoretisches Beispiel) das Muss eine eigene (eventuell teure oder umfangreiche) Verwertungsgesellschaft zu gründen um dieser dann die Rechte an den eigenen Konzerten zu geben? Oder das man bei eigenen Konzerten immer selber der Veranstalter sein muss?

Oder könnte man speziell in diesem Fall ganz simpel bei Konzerten einfach auf die Gema verzichten?

Grüße

convoice
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,



Könnte man das auch als "normale" Amateurband machen, das man z.B. NUR die Aufführungsrechte bei Konzerten NICHT an die Gema gibt?

ja

Oder gibt es bei so einem Konstrukt finanzielle Fallen?

Man würde damit vermutlich Geld verlieren, falls man so bekannte Songs hat, dass ganz viele Bands die Songs covern und selbst aufführen wollen. Die GEMA wäre in dem Fall ein guter und unkomplizierter Dienstleister, um von den Konzertveranstaltern die dafür fälligen Gebühren einzutreiben und an Dich als Urheber weiterzuleiten. Denn nichts anderes ist die GEMA: ein Inkassounternehmen. Es sammelt für verschiedene Verwertungsformen (online, live, Radio) das Geld von den Nutzern ein und leitet es abzgl. Verwaltungsgebühren an die Urheber weiter.

Oder könnte man speziell in diesem Fall ganz simpel bei Konzerten einfach auf die Gema verzichten?

Ja.
 
Hi,

man bekommt bei der GEMA zwar werke während der laufzeit des berechtigungvertrags nicht mehr aus der verwertung raus, aber man muss nicht von vornherein alle seine verwertungsrechte von der GEMA vertreten lassen, sondern kann bestimmte bereich ausnehmen, so wie es eben in diesem artikel beschrieben ist..die GEMA ist dann nur für den ihr übertragenen bereich verantwortlich, den rest erledigt der urheber weiter selbst.

Man würde damit vermutlich Geld verlieren, falls man so bekannte Songs hat, dass ganz viele Bands die Songs covern und selbst aufführen wollen. Die GEMA wäre in dem Fall ein guter und unkomplizierter Dienstleister, um von den Konzertveranstaltern die dafür fälligen Gebühren einzutreiben und an Dich als Urheber weiterzuleiten.

Danke für die Infos !

Grüße

convoice
 

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