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"Produzenten"- und Künstlerrechte bei Partysong (GVL?)

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Hallo zusammen,

nehmen wir an: zwei Freunde (A+B) schreiben einen Karnevalssong (Text und Melodie). Eine dritte befreundete Person C nimmt den Song mit den beiden auf (also A+B singen ihren Song selbst). Person C nimmt aber nicht nur einfach auf und mischt ab, sondern "produziert" auch. Gesangsmelodie und Akkorde stehen (Stammen von A+B), aber C programmiert den Drumbeat dazu, eine Bass-, Keyboard- und Gitarrenbegleitung. Auch ein Gitarrensolo. Gitarre wird in echt eingespielt, der Rest per MIDI programmiert oder halb per Keyboard eingespielt.

A+B haben das als Spaß gestartet, ein lustiges Video gedreht, bei Youtube eingestellt, eine Facebook-Seite angelegt, und verbreitet. Nun geht das überraschend ab, die Lokalzeitung berichtet, viele Klicks, Live-Auftritte bei Karnevalsveranstaltungen sind in Aussicht, man könnte sich überlegen, den Song über Download-Portale zu verkaufen.

A+B wollen nun GEMA-Mitglied und den Song dort anmelden. Was kann man den dreien darüberhinaus raten? Von der GVL und den entsprechenden Verfahren habe ich wenig Ahnung. Macht es für A+B in irgendeiner Form sinn, auch bei der GVL-Mitglied zu werden, weil Sie auch Interpreten auf der Aufnahme sind? Ist Person C irgendwie berechtig bei der GVL-Mitglied zu werden? Reine Tontechniker ja wohl nicht, aber er hat ja auch Gitarre gespielt. Kompositorische Urheberschaft (also im Sinne der GEMA) hat er aber wohl nicht.
 
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Macht es für A+B in irgendeiner Form sinn, auch bei der GVL-Mitglied zu werden, weil Sie auch Interpreten auf der Aufnahme sind? Ist Person C irgendwie berechtig bei der GVL-Mitglied zu werden? Reine Tontechniker ja wohl nicht, aber er hat ja auch Gitarre gespielt. Kompositorische Urheberschaft (also im Sinne der GEMA) hat er aber wohl nicht.

Ja, es macht für alle drei Sinn, GVL Mitglieder zu werden. Die Mitgliedschaft bei der GVL ist kostenlos, aber mit gewissem bürokratischen Aufwand verbunden. Jeder "Berechtigte", also sowohl die beiden Sänger als auch der Produzent, müssen ihre Mitwirkung an jeder einzelnen Produktion/Nutzungsmeldung in der GVL-Artsys-Datenbank selbstständig eintragen, ggf. einen Nachweis dazu erbringen, und auf baldige Verifizierung hoffen. Sonst fließt auch kein Geld. Person C in Deinem Beispiel kann sich sowohl als Produzent, als auch in der Rolle als Studiomusiker mit dem Instrument "Gitarre" sowie als weiteres Instrument "Programming" eintragen. (Jede zusätzlich eingetragene Rolle bedeutet mehr Punkte und somit höhere Ausschüttungen.)
 
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