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Steuererklärung GbR - Band

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derbobby
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Hallo Leute...
zum Thema GbR bleiben mir immernoch einige Sachen schleierhaft. Und es gibt doch sicherlich hier ein Paar Musiker, die mit ihrer Band eine GbR angemeldet haben und ihr Wissen teilen wollen ;) ....Vllt könnt ihr mir unter die Arme greifen...?

Angenommer Ausgangspunkt:
- Band als GbR mit Kleinunternehmerregelung
- 5 Hansln (jeder zu 1/5 beteiligt)
- Jahresumsatz unter 1000 Eier

Was müsste man denn jetz bei der Stuererklärung für die GbR alles angeben/mitschicken?

So viel ich jetz mitgekriegt hab, muss ich erstmal den 2-seitigen Hauptvordruck ausfüllen.
da weiss ich, aber nicht was ich in den ersten zwei Zeilen ankreuzen muss:

"Erklärung zur gesonderten Feststellung von blalalal"
oder "...zur gesonderten und einheitlichen..." ?

Die Anlage EÜR muss mitgeschickt werden (oder ich kann in diesem Fall - da unter 17500€ - eine einfache und formlose Geweinnverlustrechnung mitschicken) + Rechnungen und Belege.

Muss noch was unbedingt mit? Beispielsweise die Anlage - FB? (auf die ich wirklich keine Lust hätte ;))

vllt kennt ja auch einer im netz ein idiotensicheres tutorial... ich habs nicht gefunden ;)

dank im vorraus
 
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Ein paar Infos für dich (ohne Gewähr)


Als GbR unterliegst du der Pflicht der Buchführung. Die Kleinunternehmerregelung besagt nur, dass du keine Umsatzsteuerausweisen musst/darfst. Dies bedeutet für dich dass du dich an die formen der GOB halten musst. Als GbR unter 200T€ Jahreumsatz genügt die eine EÜR. Die musst du aber ordnungsgemäß machen und auch mein FA einreichen!
Die EÜR ist ja im Prinzip eine Gewinn- und Verlustrechnung. Du hast hier halt zur Vereinfachung keine eigenen Konten sonder nur ein Ausgabe und Einnahme Konto (also Soll und Haben).

Ladet euch doch eine Freeware Buchhaltungssoftware runter, die kann i.d.R die Formulare am Ende des Wirtschaftsjahres von selbst erstellen. Ich pflegt unter dem Jahr nur die Einnahmen und Ausgaben ein...
 
Art der Beteiligung im Formular FB wäre wohl Ziffer 4

Müßte man anfragen, ob Euer FA das verlangt.

Meine Buchhaltung mache ich mit dem Wisoprogramm Sparbuch 09.

Kontenrahmen SKR 03 düfte genügen.

EÜR wird extrahiert vom Programm. Entsprechende Buchhaltungskenntnisse vorausgesetzt

- Bank oder Kasse Konto 1200 bzw. 1000 an / Umsatzerlöse 8400 bei Einnahmen
- Kosten (BGA) (GWG) oder an / Kasse

Vorsicht auch bei zuvor "gewillkürtem Betriebsvermögen", also nachträglichem Zufluß von Inventar in das Gewerbe. D.h. Betriebsausstattung mit Abschreibung wurde vor der Gründung d. GbR gekauft & fließt dann erst ein.

Probleme also beim Vorsteuerabzug, entfällt aber wohl beim Kleinunternehmer nach § 19 USTG - die MWST ist ja nicht ausweisbar.

Sonst Steuerberater, die paar Buchungen können ja auch nicht viel kosten nach STrago (STB Gebühren-Ordnung)
 
Als GbR unterliegst du der Pflicht der Buchführung.

Das ist falsch.
Du verwechselst das jetzt vielleicht mit einer GmbH. Die zählen nämlich zu den Formkaufleuten (Kaufleute sind nach dem Handelsgesetz schon von vornherein buchf.-pflichtig).

Über die Umsatz- und Gewinngrenzen (500k € / 50k €), die zur Buchführungspflicht führen, kommt man auch nicht so leicht. Die Grenzen beziehen sich auf das Sonder-Betriebsvermögen
der einzelnen Gesellschafter der GbR.

Anhand des Beispiels aus dem Ausgangsposts würde ich sagen, dass man in dem Fall kein großes "tam-tam" macht;

- Einnahmen/Ausgaben zusammenrechnen
- Mantelbogen / FB / FE1 ausfüllen
- Seite 1 der Umsatzsteuererklärung ausfüllen
- EÜR ausfüllen (wenn Umsatz > 17.500,- €)
 
T
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: Bitte die BESONDEREN REGELN für dieses Sub-Forum LESEN und BEACHTEN. Keine Rechtsberatung in konkret
Hi,

ich bin neu hier und dies war der einzige Thread den ich gefunden habe, in den meine Frage passt:

Könnte man sich als Band rückwirkend zum 01.01. eines Jahres steuerlich erfassen lassen um etwaige Unkosten in der Gründungsphase noch bei der nächsten Steuererklärung geltend zu machen?

Vielen Dank und beste Grüße
Toby
 
da würde ich mich beim zuständigen finanzamt erkundigen
 

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