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Steuerfeibetrag von 6000 € für Künslter

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Tach leute!

Ich hab aus einigen (jedoch unzuverlässigen) quellen gehört, dass es einen steuerfreibetrag von 6000 € für künslter gibt, der unabhängig vom grundfreibetrag besteht.

Das Finanzamt gab mit die auskunft "ja da gibts irgendwas, hab mir die broschüre no net angeguggt..."

also hatten auch keine ahnung.

Nun meine fragen:
  • Gibt es diesen Freibetrag wirklich?
  • Welche Kriterien müssen erfüllt werden, damit man diesen Freibetrag nutzen kann??
Momentan fehlt mir da noch der durchblick!

Danke schonmal!

Gruß
Fränk
 
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Danke doppelkorn

habs mir runtergeladen und hab schon einiges gelesen.
Nur des meiste davon hat mit mir irgendwie gar nix zu tun (is klar) nur ich als nicht steuer-fachmann krieg da an hirnfasching dabei :confused:
nur find ich die stelle net des mich intressiern könnt..

wennde die broschüre vll scho bissl besser kennst, kannste mir mal kurz die ungefähre seitenzahl durchgeben?
Ansonsten muss i halt noch lesen
bin momentan a kleines bissl unter zeitdruck..
 
Ansonsten muss i halt noch lesen
bin momentan a kleines bissl unter zeitdruck..

Sorry, aber wenn Du so unter Zeitdruck stehst, dann ist sowieso die Empfehlung, dass Du zum Steuerberater gehen solltest, die bessere - von der verbotenen Beratung mal ganz abgesehen.

Es ist halt doch immer leichter, andere für sich lesen zu lassen... - das ist jetzt so doppeldeutig gemeint, wie es da steht! Ich habe trotzdem mal eine halbe Stunde in Dich investiert

Ein Freibetrag, wie von Dir beschrieben, ist nicht (mehr) zu recherchieren.

Lediglich bei Stephan Antczacks Beitrag "Kunst geht nach Brot" heißt es "1986 erhielten 13 400 Steuerpflichtige einen Freibetrag für freie künstlerische Berufe.11"
Die Fußnote 11 besagt: "Die Gesamteinkünfte müssen mindestens zur Hälfte aus freier Berufstätigkeit sein."
In diesem Zusammenhang wird auf § 18 Abs. 4 EStG Bezug genommen. Der aber besagt in der derzeit gültigen Form thematisch etwas ganz anderes, was nichts mit Künstlern oder freien Berufen zu tun hat.

Die von Doppelkorn empfohlene Broschüre "Steuertipps für Künstler" des Bayerischen Finanzministeriums erläutert den aktuellen Stand für Künstler aber durchaus schlüssig.

Das lässt sich aus dem Inhaltsverzeichnis übrigens sehr leicht erlesen:
III. 3 / Sonderregelungen für den Lohnsteuerabzug bei Künstlern (ff)
sowie
VI. Besondere Steuervergünstigungen für Künstler im Einkommensteuergesetz

Insbesondere unter "IV. Abgrenzung der gewerblichen von den freiberuflichen Einkünften" heißt es auf Seite 29 unter "Steuerliche Auswirkungen aus der Zuordnung
zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit": "keine Steuerermäßigung, weil keine Gewerbesteuerbelastung".

Und unter IV. ist unter den "BEsonderen Steuervergünstigungen" auch kein weiterer Freibetrag in der von Dir genannten Größe bzw. Definition aufgeführt.

Sorry, das hättest Du aber auch selbst lesen können!
 

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