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Steuerliche Konsequenzen

  • Ersteller Grooveluemmel
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Grooveluemmel
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Hallo zusammen, mir stellen sich folgende Fragen:
Wenn ein Bandmitglied seine Band nach jahrelanger Tätigkeit verlässt, hat dieser dann mit steuerrechtlichen Konsequenzen zu rechnen? Bsp. Die Band hat eine Steuernummer, alle Mitglieder unterschreiben dafür jährlich die Steuererklärung, es wurde jedoch nie ein Gesellschaftervertrag aufgesetzt und unterschrieben. Gelten die einzelnen Mitglieder als Teile einer GbR? Weiß jemand was über Rechte und Pflichten einer "stillschweigenden" GbR? Was ist wenn die Band nun ganz auseinanderbricht, weil evtl. andere Mitglieder die Aufrechterhaltung für nicht erstrebenswert halten?Was passiert mit der gemeinsam eingespielten PA? Muss man diese bei Verkauf versteuern?

Grüße Grooveluemmel
 
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tja, das sind genau die dinge die man in einem vertrag regelt. keine ahnung obs für sowas regeln oder vorgaben gibt, ich vermute nicht. da kommt es wohl auf den gesunden menschenverstand der beteiligten an. grundsätzlich würde ich jedes feste bandmitglied als gesellschafter der GbR sehen. dafür wie das mit haftung, vertretung, auflösung und so weiter aussieht, gibts im internet genügend quellen.

da die band vermutlich umsatzsteuerbefreit ist, muss auch nix versteuert werden. einfach alle einnahmen und ausgaben ganz normal in der einnahmenüberschussrechnung angeben und gut is.

ansonsten beim nächsten mal das hier beachten: Ein paar (sehr viele) Gedanken zur Bandgründung
 
und es ist zu bedenken, daß eine aktuelle GbR erlischt, wenn ein Gesellschafter austritt - selbst wenn die anderen weitermachen. Das startet danach mit einer neuen GbR.
Wie ein erloschene GbR "abgewickelt" werden soll, steht halt sinnigerwiese auch im Vertrag...
 
Vielen Dank schon mal vorab für Eure Antworten, aber wie soll sich das Bandmitglied verhalten wenn es z.B. so eine Mail bekommt?

Hallo Musiker,
durch deinen Austritt aus unserer BandXy und damit auch als Gesellschafter, gibt es noch einige Dinge die geregelt
werden müssen, damit für dich das Geschäftsjahr auch 2010 endet!
Um eine korrekte und saubere Verfahrensweise vor unserer
Finanzbehörde zu gewährleisten, solltest du dir steuerrechtlichen
Beistand von deinem Steuerberater nehmen, auch im Hinblick
auf die damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen.
Daher bitte ich dich, mir das Ergebnis der genauen Verfahrensweise für die noch ausstehende Steuererklärung 2010
schriftlich mitzuteilen.

Wohl gemerkt es besteht kein schriftlicher G.-Vertrag! Es kommt einem vor als wenn dieser eine Straftat begangen hätte, oder dies versucht!
 
*g* ne, das ist einfach nur unsinniges geseiere um eindruck zu schinden. ich würde die gegenpartei, wie WilliamBasie geschrieben hat, erstmal darauf hinweisen dass nach §723 BGB die GbR durch den austritt eines gesellschafters erloschen ist, und somit das vermögen und das inventar erstmal unter allen gesellschaftern aufgeteilt werden muss, bevor die verbliebenen bandmitglieder eine neue GbR gründen können. als "vorgehensweise zur genauen steuerlichen verfahrensweise" würde ich eine gewinnüberschussrechnung vorschlagen :D

am ende würde ich noch schreiben dass man die ganze kindergartenkacke auch lassen und sich wie erwachsene menschen benehmen könnte, ohne dass das in einen kleinkrieg ausarten muss. aber jedem das seine.
 
also ich würde den "Kollegen" schreiben, daß mein Rechtsbeistand vorgeschlagen hat beim Finanzamt eine Selbstanzeige der GbR wegen Steuerhinterziehung zu machen - ...was glaubst Du, wie schnell das Thema vom Tisch ist!:D:D
 
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also ich würde den "Kollegen" schreiben, daß mein Rechtsbeistand vorgeschlagen hat beim Finanzamt eine Selbstanzeige der GbR wegen Steuerhinterziehung zu machen - ...was glaubst Du, wie schnell das Thema vom Tisch ist!:D:D
haha, großartig, genau das! :rofl:

dann geht das gestotter los... "ja, ne, war ja nich so gemeint, wir sind ja alles freunde, muss doch nich sein, teilen wir doch alles fair auf, ..."
 
Hallo ambee, hallo WilliamBasie,

So oder so ähnlich war meine erste Reaktion auch, aber auch in dieser Branche scheint es ein Paar Schafe anderer Fellfarbe zu geben. Ich denke ich werde da mal schön die Hufe ruhighalten und der Dinge abwarten die da kommen mögen. :cool:

Ich danke Euch jedenfalls für Eure erste Einschätzung! :great:

Grooveluemmel
 
Hallo ambee,
ich bin's mal wieder. Die Gegenpartei (sprich die Band die sich in den A..... getreten fühlt) hat nun entsprechende Post bekommen.

Darin steht: Als "Vorgehensweise zur genauen steuerlichen Verfahrensweise" schlage ich eine Gewinnüberschussrechnung vor. Dieses Ergebnis müsstest Du mir (§ 716), als Teil der langjährigen Geschäftsführung, schriftlich mitteilen. Dann möchte ich darauf hinweisen dass nach §723 BGB *die GbR durch den Austritt eines Gesellschafters erloschen ist, und somit das Vermögen und das Inventar erst mal unter allen Gesellschaftern aufgeteilt werden muss (§ 722), bevor die verbliebenen Band Mitglieder eine neue GbR gründen können. BGB - Gesellschaft (§§ 705 - 740)
(*Gründe für meine Veränderungsgedanken, bzw. spätere Kündigung sind in der Email vom 13. Januar schon benannt.)
Dazu möchte ich sagen das ich (als ehemaliges Mitglied) oben benannten Hinweis zu §722 BGB verändern würde:
Wenn die Band in der jetzigen, personellen Besetzung weiter Musik macht, stelle ich meinen Anteil gerne kostenfrei zur Verfügung. Somit findet keine Kassenbelastung oder ein Inventarverkauf statt.
Für den Fall das die Band nun oder später aufgelöst wird, oder ein weiteres Mitglied dazu stößt, kommt es zur Auszahlung meines Anteils an mich.
Daraufhin die Antwort:

Hallo Musiker,
nach Rücksprache aller Bandmitglieder haben wir einstimmig beschlossen,
deinen finanziellen Anteil jetzt auszugleichen!
Dazu solltest du uns deine finanzielle Forderung mitteilen (Evtl.Ausgleich
durch vorhandenes Inventar, da unser Barkonto wie du weißt erloschen
ist; sprich die Kasse ist soweit leer!).
Da die Paragraphensteuererklärung doch größere Dimensionen annimmt, werden wir dies wohl einem Steuerberater übergeben müssen.
Die Kosten werden dann auf dich und alle anderen aufgeteilt.

Jetzt muß man aber wissen das die komplette Anlage mit PA, Effekten, Kabel und Lichtanlage schon seit geraumer Zeit steuerlich abgeschrieben ist. Somit beim Finanzamt nur noch mit 1,- Euro zu Buche schlägt.
Hast Du vieleicht eine Ahnung was der Mensch tatsächlich will? Wie soll man hier eine Summe nennen, wenn momentan keiner weiß über welchen Betrag gesprochen wird? Und wenn, was muss davon tatsächlich versteuert werden? Wonach richtet sich das?

Grüße Grooveluemmel

 
Gegenfrage:

Wenn diese fiktive Band, von der hier die Rede ist, nur "wertloses" Inventar hat, welchen "Anteil" möchte der fiktive Musiker denn ausgezahlt bekommen?

Mir käme allenfalls noch in den Sinn, einen Anteil an eventuell produzierten CDs auszahlen zu lassen (die ja später verkauft werden) oder dass der Musiker sich die Nutzungs-/Leistungsschutzrechte für bereits erstellte Aufnahmen auszahlen lässt (wobei das meiner Meinung nach auf Amateurband-Niveau schon irgendwie komisch anmutet, aber legitim, wenn die Gegenseite einem eh dumm kommt)
 
ich hab von steuerrechtlichen sachen keine ahnung. ich finde das geht hier auch viel zu weit in richtung persönliche beratung, das dürfen wir hier nicht. außerdem sind das viel zu viele details um das hier in einem forum auseinanderzupflücken. es hat keinen sinn sich gegenseitig paragraphen an die köpfe zu werfen, wenn man nicht weiß was sie bedeuten.

wenns tatsächlich um geld geht such dir jemand der sich mit sowas auskennt. irgendwo findet man immer einen buchhalter oder anwaltsgehilfen. ansonsten gütlich einigen ohne schäufelchen klauen.
 
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