
PeeWee
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Moin!
Es gibt immer noch viele Instrumente und Geräte, Vintage oder nicht, die man eventuell noch nicht ins Betriebsvermögen übernommen hat. Entweder weil man sie schon seit Ewigkeiten besitzt, aber erst seit halben Ewigkeiten (vielleicht schleichend, nicht von heute auf morgen) betrieblich nutzt, oder weil man es sonstwie verschlampt oder verschleppt hat.
Nehmen wir mal stellvertretend für alles und als besonderen Problemfall ein Selmer Tenorsax.
Sagen wir, ein Mark VI von 1963 in ziemlich gutem Zustand, gepflegt und aktiv gespielt. Es ist sicher auch interessant für einen Gitarristen mit seiner Fender Strat oder einem Keyboarder mit seiner Hammond Schrankwand. Man würde es nie hergeben, und es kann bestimmt noch gespielt gespielt werden, wenn man alt und grau ist.
Das kann man ja nun nicht, wie ein vor 2 Jahren gekauftes Mischpult, mit seinem Zeitwert als Privateinlage einbringen oder es über die Restnutzungsdauer abschreiben. Ich meine, der Kilopreis für Metall soll zwar gerade nicht ganz so schlecht stehen, aber ... für nicht-Saxophonisten: Die Dinger werden bei gutem Zustand so um die 5.000 Dollar gehandelt. Man hört zwar von Schnäppchen vom Dachboden oder von horrenden Beträgen weit jenseits der 5k Grenze, aber nehmen wir das doch mal so als Orientierung.
Wie bringt man das Instrument nun in das Betriebsvermögen ein? Sammelt man über einen gewissen Zeitraum Ausdrucke von Ebay Auktionen? Dann ist doch klar, dass man nur die "besseren" Auktionen berücksichtigen könnte. Lässt man es von einem Händler schätzen? Klar - hin zum Händler des Vertrauens, der an einem schon öfter mal seine fällige Hausrate verdient hat. Der wird schon eine echt gute Schätzung dahinledern, denn man soll ja bestimmt wiederkommen.
Klingt ja alles vielversprechend, aber wieviel Bestand hat so ein "Beweis", bzw. "Preisermittlung" vor dem Finanzamt? Die sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen und wissen wohl schon, dass man aus einer Sammlung von Auktionen die "faulen" verschweigen kann, oder von "Gefälligkeitsgutachten" von Händlern. Somit würde ja auch eine ehrliche Preisermittlung schon von vornherein zwielichtig betrachtet werden.
Ein weiteres Problem ist die Abschreibung an sich. (Ab-)Nutzungsdauer? Machen wir uns mal lieber Gedanken über die Nutzungsdauer eines Gebisses, denn danach ist erst Schluss mit Sax, Klarinette oder anderem Gebläse. Das wäre ja eine Abschreibung wie für eine Immobilie. Oder gehören Instrumente wie diese zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern?
Und dann gibt es ja noch Instrumente und Geräte, die zwar schon ein paar Jahre auf dem Buckel haben aber auch nicht gerade Vintage sind, die man aber sicher noch viele Jahre benutzen kann/will.
Stellvertretend dafür könnte man hier eine 4Briston Endstufen aus irgendeinem Studio nennen. Oder wenn das immer noch zu Vintage ist, eine Roland VS2480. Das ist ein 24 Spur Digitalmixer und Recording Workstation, die (für mobiles Recording oder als 16 Spur Multitracker) immer noch ihresgleichen sucht, und vor 5-6 Jahren in Vollaustattung auch Ihre 5 Scheine gekostet hat. Ist vielleicht nicht so für die Ewigkeit gebaut worden, ja, aber Ihr wisst schon, was ich meine. Es gibt sicher noch ein besseres Beispiel.
Mal angenommen, es befindet sich aus irgendeinem Grund schon lange im persönlichen Besitz, aber noch nicht im Betriebsvermögen.
Wie könnte man das rein hypothetisch anstellen?
Gruzz, Peter
Es gibt immer noch viele Instrumente und Geräte, Vintage oder nicht, die man eventuell noch nicht ins Betriebsvermögen übernommen hat. Entweder weil man sie schon seit Ewigkeiten besitzt, aber erst seit halben Ewigkeiten (vielleicht schleichend, nicht von heute auf morgen) betrieblich nutzt, oder weil man es sonstwie verschlampt oder verschleppt hat.
Nehmen wir mal stellvertretend für alles und als besonderen Problemfall ein Selmer Tenorsax.
Sagen wir, ein Mark VI von 1963 in ziemlich gutem Zustand, gepflegt und aktiv gespielt. Es ist sicher auch interessant für einen Gitarristen mit seiner Fender Strat oder einem Keyboarder mit seiner Hammond Schrankwand. Man würde es nie hergeben, und es kann bestimmt noch gespielt gespielt werden, wenn man alt und grau ist.
Das kann man ja nun nicht, wie ein vor 2 Jahren gekauftes Mischpult, mit seinem Zeitwert als Privateinlage einbringen oder es über die Restnutzungsdauer abschreiben. Ich meine, der Kilopreis für Metall soll zwar gerade nicht ganz so schlecht stehen, aber ... für nicht-Saxophonisten: Die Dinger werden bei gutem Zustand so um die 5.000 Dollar gehandelt. Man hört zwar von Schnäppchen vom Dachboden oder von horrenden Beträgen weit jenseits der 5k Grenze, aber nehmen wir das doch mal so als Orientierung.
Wie bringt man das Instrument nun in das Betriebsvermögen ein? Sammelt man über einen gewissen Zeitraum Ausdrucke von Ebay Auktionen? Dann ist doch klar, dass man nur die "besseren" Auktionen berücksichtigen könnte. Lässt man es von einem Händler schätzen? Klar - hin zum Händler des Vertrauens, der an einem schon öfter mal seine fällige Hausrate verdient hat. Der wird schon eine echt gute Schätzung dahinledern, denn man soll ja bestimmt wiederkommen.
Klingt ja alles vielversprechend, aber wieviel Bestand hat so ein "Beweis", bzw. "Preisermittlung" vor dem Finanzamt? Die sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen und wissen wohl schon, dass man aus einer Sammlung von Auktionen die "faulen" verschweigen kann, oder von "Gefälligkeitsgutachten" von Händlern. Somit würde ja auch eine ehrliche Preisermittlung schon von vornherein zwielichtig betrachtet werden.
Ein weiteres Problem ist die Abschreibung an sich. (Ab-)Nutzungsdauer? Machen wir uns mal lieber Gedanken über die Nutzungsdauer eines Gebisses, denn danach ist erst Schluss mit Sax, Klarinette oder anderem Gebläse. Das wäre ja eine Abschreibung wie für eine Immobilie. Oder gehören Instrumente wie diese zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern?
Und dann gibt es ja noch Instrumente und Geräte, die zwar schon ein paar Jahre auf dem Buckel haben aber auch nicht gerade Vintage sind, die man aber sicher noch viele Jahre benutzen kann/will.
Stellvertretend dafür könnte man hier eine 4Briston Endstufen aus irgendeinem Studio nennen. Oder wenn das immer noch zu Vintage ist, eine Roland VS2480. Das ist ein 24 Spur Digitalmixer und Recording Workstation, die (für mobiles Recording oder als 16 Spur Multitracker) immer noch ihresgleichen sucht, und vor 5-6 Jahren in Vollaustattung auch Ihre 5 Scheine gekostet hat. Ist vielleicht nicht so für die Ewigkeit gebaut worden, ja, aber Ihr wisst schon, was ich meine. Es gibt sicher noch ein besseres Beispiel.
Mal angenommen, es befindet sich aus irgendeinem Grund schon lange im persönlichen Besitz, aber noch nicht im Betriebsvermögen.
Wie könnte man das rein hypothetisch anstellen?
Gruzz, Peter
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