• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Student + Freiberuf + Tontechnik

rusher
rusher
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
04.01.24
Registriert
11.06.06
Beiträge
2.204
Kekse
7.170
Ort
Köln
Hi,
ich hatte letzten August schon einmal einen Thread mit einem Beispiel eröffnet, möchte diesen aber gerne ausweiten:

Wir gehen von einer Person aus, die Musik studiert (dabei BAföG erhält und noch Kindergeld bezieht) und gerne noch etwas dazuverdienen möchte. Dabei hat sie die Möglichkeit, Gitarrenstunden zu geben, Gigs zu spielen und durch Recording und Mixing Geld zu verdienen.

Daraus ergeben sich einige Fragen:
Die fiktive Person versucht unterhalb der 4800€ BAföG Grenze (ab der jeder Überschuss vom BAföG abgezogen wird) zu bleiben, auf JEDEN FALL aber unterhalb der 8004€ Kindergeldgrenze (ab der das gesamte Kindergeld gestrichen wird).

1. Muss eine freiberufliche Tätigkeit - wie das Unterrichten und die Auftritte - als solche auch wirklich angemeldet werden, oder genügt eine Auflistung der Einnahmen in der jährlichen Steuererklärung?

2. Die Auftritte sollen primär von einem Jazzduo bestritten werden. Bei der Gründung des Duos entsteht automatisch eine GbR. Wenn das Duo als GbR auftritt und beide Mitglieder gleichberechtigt sind (also kein Angestelltenverhältnis vorliegt), ist es dann verpflichtet KSK-Gebühren zu zahlen, oder trägt diese Kosten der Veranstalter?

3. Die Aufnahmen im mobilen Studios unserer fiktiven Person findet in den allermeisten fällen in den Bandproberäumen der Kunden statt. Lediglich die Nachbearbeitung und externe Mixingaufträge werden in den Privatgemächern des Musikstudenten erledigt. Die Dienste sollen auch auf einer Homepage publik gemacht werden. Muss in diesem fiktiven Fall ein Gewerbe angemeldet werden oder handelt es sich noch um eine freiberufliche Tätigkeit? Die Einnahmen würden sich vermutlich auf einen 3stelligen bis unteren 4stelligen Betrag jährlich beschränken. Ist der Betrieb des Studios also eher als Hobby anzusehen? Welche folgen ergeben sich daraus?

Es würde mich brennend interessieren, wie unsere Beispielperson vorzugehen hätte. Wenn also jemand etwas weiß, dann wäre ich ihm für eine Aufklärung dankbar!
 
Eigenschaft
 
Hallo,

ich versuche mal, ein paar Antworten zu geben.
Bin aber kein Profi, sondern selbst nur freiberufliche Musikerin, die sich mit diesen Themen auseinandergesetzt hast.
Man möge mich also bitte korrigieren, falls ich was Falsches schreibe. Bzw. Alle Angaben ohne Gewähr :D

Also, eigentlich wollte ich dir jetzt die Lektüre des Buches "Der Musiker im Steuerrecht" von Sören Bischof empfehlen, musste aber gerade feststellen, dass das wohl nicht mehr erhältlich ist.

zu 1.: Ja. Es ist egal, ob du Student bist oder nicht, anmelden musst du die Tätigkeit in jedem Fall.

zu 2. Der Veranstalter muss immer KSK-Abgaben zahlen - du nur, wenn du andere Musiker engagierst (auf deren Gagenanteil)
Wenn ihr eine GbR seid und keine anderen Musiker engagiert, müsst ihr aber keine KSK Abgaben zahlen (zumindest nicht für die Musiker, die Mitglieder der GbR sind).
Den Hintergrund kannst du hier nachlesen.

zu 3. Wo du deine Aufnahmen macht, ist egal. Ob du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht wird durch die Art der Tätigkeit bestimmt, also Tontechniker z.B. (Gewerbe) vs. Musiker (Freiberufler).

Ich würde dir dringend ans Herz legen, diesbezüglich eine kurze Rücksprache mit einem Steuerberater zu halten, um einmal alle offenen Fragen abzuklären - oder falls das nicht drin ist, dann zumindest beim Finanzamt Informationen einholen, die geben nämlich auch Auskunft und beißen nicht ;)

Ob deine Tätigkeit als Hobby (als Lieberhaberei, wie sich das glaube ich so schön nennt) einzuschätzen ist oder nicht, bestimmt übrigens das Finanzamt, sprich deine Steuererklärung musst du sowieso erst mal machen.

Hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
 
Merci!
zu 3. Das habe ich mir schon gedacht. Natürlich überlegt sich die Person aber 3x, ob sie denn wirklich ein Gewerbe anmelden möchte (mit allen finanziellen Folgen), wenn sie damit nicht wirklich und ernsthaft Geld verdient, sondern das ganze primär aus Interesse und Spaß verfolgt und die Einkünfte primär aus dem Musikersein erzielt.
 
äh... muss erst mal selbst recherchieren, da mich das thema auch interessiert deshalb hab ich den beitrag wieder editiert bevor ich hier was falsches schreibe ;)

Hier schon mal ein Link, der vielleicht nicht uninteressant ist

...und hier
(ganz unten wird's interessant)

Demnach scheinen Tonaufnahmen ja nicht zwangsläufig in den gewerblichen Bereich zu fallen... für mich auch sehr interessant, da ich auch mittelfristig in diese Richtung gehen will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Links. Falls noch jemand was weiß, bitte posten!
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben