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Teil der Mondscheinsonate Live als Intro verwenden?

Marcer
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Heyho!
Ich (Gitarrist) habe vor, bei unserem nächsten Konzert beim ersten Lied als Intro einen Teil der Mondscheinsonate zu spielen, da diese da absolut wunderbar hinpasst und meiner Meinung nach das perfekte Intro zum folgenden Lied darstellt :D
Also kurzgesagt ich möchte:
Teil d. Mondscheinsonate (ca. 1. 8 Takte) und dann geht ohne Pause sofort unser (selbstgeschriebenes) Lied los, also quasi als ob die Mondscheinsonate dazugehört :D

Nun ist meine Frage ob ich da irgendwas beachten muss wegen Gema usw., es handelt sich ja auch nur um einen kurzen Auszug und ich meine auch mal gehört zu haben dass für so alte Sachen Gema usw nicht von Bedeutung sind?
Ich möcht mich nur nochmal absichern falls es doch irgendwas zu beachten gibt.

Also schreibt was ihr dazu denkt!
Danke schonmal im Vorraus!
 
Eigenschaft
 
Die Mondscheinsonate in unbearbeiteter Form unterliegt keinem urheberrechtlichen Schutz mehr, da der gute Herr Beethoven schon länger als 70 Jahre das Zeitliche gesegnet hat. Die Länge der verwendeten Auszüge spielt aber so oder so keine Rolle. GEMA-pflichtig = GEMA-pflichtig, GEMA-frei = GEMA-frei, egal wie lang.

Solltest Du allerdings nicht selbst spielen, sondern für das Intro einen Tonträger, also eine bestehende Aufnahme verwenden, so bestehen Leistungsschutzrechte der Produzenten und der Ausübenden auf dem Tonträger. Diese bestehen in Deutschland 50 Jahre ab erster Veröffentlichung der Aufnahme und werden hier durch die GVL wahrgenommen.

Grüße
Marc
 
Ah ok, danke!
 
Ah und wie is jetz wenn ich doch was von nem "aktuellem" künstler nehme?
Habe da einen komponisten (philipp glass TIROL CONCERTO http://de.youtube.com/watch?v=W4UtIWjCVsA&feature=related) und wir würden gerne seine Orchester Version 3 Min am anfang laufen lassen (wir sind tiroler und der song is dazu ganz passend^^

Was muss ich da jetz berücksichtigen..wenn wir in kleinen clubs spielen wirds wohl net so schlimm sein oder ?
 
Habe da einen komponisten (philipp glass TIROL CONCERTO http://de.youtube.com/watch?v=W4UtIWjCVsA&feature=related) und wir würden gerne seine Orchester Version 3 Min am anfang laufen lassen (wir sind tiroler und der song is dazu ganz passend^^

Was muss ich da jetz berücksichtigen..wenn wir in kleinen clubs spielen wirds wohl net so schlimm sein oder ?

Was heißt "schlimm"? Es tangiert halt den Geldbeutel des Veranstalters.

Angenommen, ihr seid selbsgt nicht Mitglied der GEMA oder AKM und würdet ansonsten bei dem Auftritt kein verwertungsrechtlich geschütztes Material aufführen, dann müsst Ihr wegen der Tonträgerwiedergabe des noch leistungsschutzrechtlich relevanten Titels (s.o., was M-Zee ausgeführt hat / die EU will die Leistungsschutzrechtsfrist von 50 auf voraussichtlich 95 Jahre ausdehnen!) aber an die GEMA eine Lizenzgebühr abführen (in Deutschland kassiert die GEMA für die GVL mit / wie das in Österreich bei der AKM ist, kann ich im Moment nicht wasserdicht sagen / es dürfte aber vermutlich ähnlich sein).

lg.
 
aber die AKM ist ja net überall anwesend um alles zu kontrollieren ob wir ja kein geschütztes material spielen....

also ich glaub das wird erst bei größeren festln dann wichtig, dass mans "meldet" oder? (bzw. wenn kann den Künstler selber fragt ob mans verwenden darf ohne irgendwelche kosten, könnts ja auch hinhaun)
 
aber die AKM ist ja net überall anwesend um alles zu kontrollieren ....

also ich glaub das wird erst bei größeren festln dann wichtig, dass mans "meldet" oder?

NOCHMALS: in der Verantwortung steht der Veranstalter. Seid ihr das als Band, dann würde ich es trotzdem nicht riskieren.

Ich kenne nur die GEMA in- und auswendig! Die AKM und deren Arbeitsweise kenne ich leider nur peripher. Aber bei der GEMA würde ich es nicht riskieren, weil die in Deutschland ein sehr engmaschiges Recherchenetz hat.

lg.
 

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