
JimStark
Registrierter Benutzer
Hallo zusammen,
in dem ganzen Rechtegewirre kommen mir immermal wieder Fragen, wo für mich die Grenzen so fließend wirken, dass ich ohne (erfahrene) Hilfe von euch leier keine zufriedenstellende und beruhigende Antwort finde. Deswegen möchte ich mal wieder mit einer der fielen Bearbeitungs/Urheberrechts Geschichten nerven, quälen und belästigen.
Es sei der Komponist X, der grade ein Instrumentalstück für ein Theaterdrama schreibt. Ein bestimmter Dramatikeffekt kann nach Meinung von X am besten durch eine Spieltechnik erlangt werden, in dem ein immer wieder erscheinendes, rhythmisch gleiches Arpeggio gespielt wird. Diese Art, Akkorde zu brechen ist allerdings quasi eine Art Markenzeichen des berühmten Komponisten E. Bei diesem tritt diese Spieltechnik in gefühlt 70% seiner Werke auf.
Nun handelt es sich ja nicht um das Kopieren, Klauen, Bearbeiten o.Ä. eines Werkes von E., sondern um eine Nutzung einer speziellen Spieltechnik, die in der Öffentlichkeit mit E. in Verbindung gebracht wird.
Ist das nun ein Fall von Urheberrechtsverletzung oder doch noch das "eigene" Komponieren. Für mich ist die Grenze hier fließend.
Danke für Eure Hilfe,
Jim
in dem ganzen Rechtegewirre kommen mir immermal wieder Fragen, wo für mich die Grenzen so fließend wirken, dass ich ohne (erfahrene) Hilfe von euch leier keine zufriedenstellende und beruhigende Antwort finde. Deswegen möchte ich mal wieder mit einer der fielen Bearbeitungs/Urheberrechts Geschichten nerven, quälen und belästigen.
Es sei der Komponist X, der grade ein Instrumentalstück für ein Theaterdrama schreibt. Ein bestimmter Dramatikeffekt kann nach Meinung von X am besten durch eine Spieltechnik erlangt werden, in dem ein immer wieder erscheinendes, rhythmisch gleiches Arpeggio gespielt wird. Diese Art, Akkorde zu brechen ist allerdings quasi eine Art Markenzeichen des berühmten Komponisten E. Bei diesem tritt diese Spieltechnik in gefühlt 70% seiner Werke auf.
Nun handelt es sich ja nicht um das Kopieren, Klauen, Bearbeiten o.Ä. eines Werkes von E., sondern um eine Nutzung einer speziellen Spieltechnik, die in der Öffentlichkeit mit E. in Verbindung gebracht wird.
Ist das nun ein Fall von Urheberrechtsverletzung oder doch noch das "eigene" Komponieren. Für mich ist die Grenze hier fließend.
Danke für Eure Hilfe,
Jim
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