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Umsatzsteuerrecht für Musikschulen und Musiker ab 2013

peter55
  • Gelöscht von klaatu
  • Grund: Erledigt :)
Ich weiß nicht ob städtische Einrichtungen nicht ohnehin befreit sind von der Umsatzsteuer.
Die städtische Musikschule die ich besucht habe war genial, gute Preise, sehr gute Lehrer, es wäre echt eine Schande wenn diese
Einrichtung auf einmal mehr Steuern zahlen müsste. Das Ziel ist keine persönliche Bereicherung, sondern die Förderung von Musik
innerhalb einer Stadt.
Alle Städtische Musikschulen sind nicht nur von der Umsatzsteuer befreit, sondern werden auch noch staatlicherseits subventioniert. Mindestens das, was Du für Deinen Unterricht an der städtischen Musikschule bezahlt hast, wurde vom Staat bzw. der Gemeinde (was nicht so einen großen Unterschied macht), nochmal draufgelegt.

Dazu kommt, daß die städtischen Musikschulen in der Regel (zumindest hier im Südwesten) den Bedarf bei Weitem nicht decken können und z.T. jahrelange Wartezeiten haben. Aus diesem Grunde schießen hier zur Zeit überall die privaten Musikschulen aus dem Boden und fangen den vorhandenen Bedarf auf. Die Lehrer haben in der Regel die gleiche Ausbildung wie die an den städtischen Musikschulen, daher erbringen die privaten Musikschulen genau die gleiche Leistung wie die städtischen Musikschulen. Mit dem Geld, das an einer städtischen Musikschule für einen Schüler ausgegeben wird, können an einer privaten Musikschule drei Schüler unterrichtet werden. Allerdings verdienen die Lehrer an einer privaten Musikschule nicht soviel wie die an einer stästischen, weil von den ganzen Unterrichtsbeiträgen ja auch noch Räume finanziert und Instrumente etc. angeschafft werden müssen, obwohl der staatliche Zuschuß fehlt. Bereichern tut sich da niemand! Warum jetzt ausgerechnet die, die ohnehin schon preisgünstig arbeiten, jetzt auch noch Umsatzsteuern zahlen sollen, ist mir ein Rätsel. Die privaten Schulen tun genausoviel für die musikalische Volksbildung wie die städtischen.

Wenn natürlich jetzt alle privaten Schulen wegen Unrentabilität schließen würden und die städtischen den Bedarf auffangen müßten - bekämen wir alle, die wir z.Zt. an den privaten Schulen unterrichten, dann die neuen Jobs bei den städtischen Schulen? Wenn die städtischen Schulen wachsen müßten, um den Badarf aufzufangen, müßten auch die Subventionen mitwachsen, dann wird alles noch viel teurer für den Staat (d.h. für die Gemeinschaft)!

Viele Grüße,
McCoy
 
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hmm
verstehe ich etwas falsch oder ist es nicht so, dass die umsatzseuetr dann anfallen soll wenn ein gewinn erzielt UND entnommen wird?
na soweit mir bekannt werden löhne und gehälter , aufwandsehtschädigungen, spesen,etc nicht vom gewinn eines unternehmens bezahlt , sondern bei der gewinnermittlung abgezogen - oder etwa nicht?!

(btw und nur aus meiner persönlichen perspektive, die ich hier gerne hinten anstelle: für mich spielt das alles überhaupt keine rolle, da ich selbst nicht umsatzsteuer befreit bin (wer kann auch von 17500€ umsatz pro jahr leben??) und somit auch als honorarkraft meine steuer brav abführen muss..)
 
Also nicht jede private Schule ist Märchensteuerfrei. Sondern wohl nur die, die echte Bildung betreiben. D.h. eben auch studienvorbereitend arbeiten. Das muss so eine Schule nachweisen und die Ämter lassen sich damit auch gern Zeit…

Märchensteuer kann man nur so viel zurück verlangt werden, wie man dafür auch "Einkauf" Ist eine Honorarkraft Mwst frei, kann man diese auch nicht dagegen rechnen.
Ich kenne nicht viele freiberufliche Musiker die 17500 erreichen…
 
Oha dann macht dein Verein aber ziemlich guten Umsatz von über 17000,- (und Kleingeld) im Jahr. Ich kenn in meiner Gegend keine Verein der das schafft...
In unserer Gegend ist das eher normal. Hier wird halt "geschafft" :D
Der Umsatz erklärt sich durch diverse Feste welche wir das Jahr über organisieren und durchführen, sowie bezahlte Auftritte natürlich (aber die zählen in die 19%-Regel nicht rein, da es sich bei Gagen um "Kulturgut" handelt).
Rechne mal zusammen was pro Jahr nur allein der Dirigent, der Jugenddirigent und die Noten kosten. Dann kommst du ruckzuck in die Nähe eines fünfstelligen Betrags oder darüber. Vom Rest rede ich gar nicht.
Daher gründen viele Musikvereine auch noch einen zweiten Verein in Form eines "Fördervereins" und verteilen so die Umsätze, um auf weniger als 17.500 Euro pro Jahr zu kommen. Frag mal bei deinen Vereinen in der Gegend nach ob das dort nicht auch so praktiziert wird.

verstehe ich etwas falsch oder ist es nicht so, dass die umsatzseuetr dann anfallen soll wenn ein gewinn erzielt UND entnommen wird?
Die Umsatzsteuer hat nichts mit Gewinn zu tun.
Sobald dein Umsatz 17.500 Euro überschreitet wirst du bzw. dein Gewerbe umsatzsteuerpflichtig mit 19%.
Es sei denn, das sind alles Künstlergagen. Dort gilt die verminderte Umsatzsteuer von nur 7%.
Bleibst du mit deinem Umsatz (wohlgemerkt: Umsatz - nicht Gewinn) unter 17.500 pro Jahr dann bist du nicht umsatzsteuerpflichtig.

Bist du in der Umsatzsteuerpflicht, dann kannst du selbstverständlich umgekehrt auch das was du für den Betrieb deines Gewerbes benötigst steuerlich geltend machen und die dir dort gestellte Mehrwertsteuer in Abzug bringen.
Somit relativiert sich das alles.

Nein - ich bin kein Fan des Finanzamtes. Aber richtigstellen sollte man das schon.
 
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moment!
ich fragte nich nach dem unterschied von gewinn und umsatz. der sollte jedem geläufig sein (vor allem mir als freischaffendem künstler ;-) )
deshalb wundere ich mich auch so sehr über die aussagen, die in richtung "17500€ umsatz ist eine ganze menge"..etc gehen.
wenn man lediglich 1500€ brutto pro monat verdient liegt man schon bei 18000€ im jahr
naja und ich empfinde 1500€ pro monat nicht wirklich als viel - zumal davon bei mir eine ganze menge an reisekosten, instrumentenpflege, versicherungen(nicht soziale) usw abgehen - also nicht wirklich einen "bruttolohn" im sinne von angestellten darstellen,
sondern ehrlicherweise einen bruttolohn INKLUSIVE lohnkosten. und spätestens bei dieser überlegung relativiert sich die aussage "ich kenne nicht viele musiker, die über 17500€ kommen" ganz schnell?!

naja egal
zurück zum thema

mir geht es um den zitierten text
da steht, dass die umsatzsteuer DANN anfällt, wenn unter anderem ein gewinn ENTNOMMEN wird.
ich frage nochmal:
nach meinem bisherigen verständnis ist eine gewinnentnahme erst dann möglich, wenn nach abzug ALLER kosten - eben AUCH der löhne und gehälter oder honorare - etwas übrig bleibt.
solange ein etwaiger geschäftsführer sich selbst ein ganz normales monatliches gehalt zahlt und am ende null auf null bilanziert wird gibt es doch keine gewinnentnahme oder???
wenn genau das auf dauer geschieht, dann gibt es keine gewinnerzielungsabsicht...ergo keine umsatzsteuerpflicht.
in meinen augen besteht nämlich genau in diesem punkt der unterschied zwischen staatlicher und freier musikschule:
staatlich: die lehrkräfte,hausmeister,direktoren bekommen ein gehalt (sind oft sogar beamte). gewinne werden nicht erzielt (man muss sogar subventionieren, damit sich alles rechnet)
privat/frei: lehrkräfte erhalten oft honorare, bekommen oft keinen bezahlten urlaub geschweige denn krankheitstage. man erhält keine subventionen. der "direktor" ist sein eigener chef und nicht vom staat eingesetzt und kann sich die erzielten gewinne abschöpfen
(ein stinknormales uternehmen-nichts weiter)
tatsächlich wurden bisher viele dieser musikschulen von der umsatzsteuer befreit. ich überschaue zum jetzigen zeitpunkt noch nicht was genau sich alles ändert
ich denke
es wird schwieriger diesen status zu bekommen -> die auflagen werden verschärft.


noch ein paar dinge , die mir aufgefallen sind:
es wurde in verschiedenen punkten so dargestellt, als ob freie und private musikschulen das gleiche liefern wie die staatlichen einrichtungen.
,meine persönliche und ausdrücklich begrenzte erfahrung zeigte mir bisher (in wenigen stichworten):
private haben
weniger ausgebildete lehrer
schlechtere räumlichkeiten
weniger hochwertiges equipment
weniger begabtenförderung
weniger erfolge bei wettbewerben
 
Nicht alle Musikschulen sind GmbHs... Da gibts noch GbR und wer weiß was... Wenn also jemand seinen Unterhalt mit einer gbr verdient wird das als Gewinn gerechnet. Der kann sein Wohung und das Futter und das Auto jedenfalls nicht 100% gegen rechnen.

Aber denkt mal daran dass letztlich der Schüler, eure Kinder, oder Enkel oder eure Eltern oder wer auch immer bezahlt. Es geht ans Geld vom Kunden. (freilich nicht die, die für die knappen Kassen verantwortlich sind) Da werden ganz sicher einige Musikschule gezwungen werden die Preise zu erhöhen. Wer so viel Geld rauswerfen kann, dass es ihn nicht stört, der zeichne nicht. Wer aber Meinung ist, dass man den Hohen Herren der Gesetzgebung auch mal zeigen muss, das wir nicht bereit sind unsere Bildung zu kürzen, damit die nächste Bank wieder gerettet werden kann, dass zB. Commerbank Vorständler Müller die Verantwortung und persönlich tragen müssen... und fein weiterhin Reich bleiben... Der sollte solche Sachen zeichnen.

Solche Gesetze schaffen weder Gleichstellung noch sonst irgendwelche moralischen Rahmen. Die haben nur den Zweck, das Geld was Bänker & Investoren vernichten von uns zu holen…

Also bitte denkt mal nicht nur an eure eigenen Interessen…. Wir sind ein Volk und wir sollten viel öfters auch so agieren und nicht diese alberne deutsche Kinderrei von Neid und Selbstvorteilung.

Man verzeihe mir meine deutliche Ausdrucksweise.
 
Frage v. Roon: nach meinem bisherigen verständnis ist eine gewinnentnahme erst dann möglich, wenn nach abzug ALLER kosten - eben AUCH der löhne und gehälter oder honorare - etwas übrig bleibt.
solange ein etwaiger geschäftsführer sich selbst ein ganz normales monatliches gehalt zahlt und am ende null auf null bilanziert wird gibt es doch keine gewinnentnahme oder???
wenn genau das auf dauer geschieht, dann gibt es keine gewinnerzielungsabsicht...ergo keine umsatzsteuerpflicht.

das ist etwas falsch dran:

Die abzuführende Umsatzsteuer beträgt 19% deiner Einnahmen (du darfst also nicht vergessen, die 19% in deiner Kalkulation zu berücksichtigen).
Diese zu zahlenden 19% Umsatzsteuer (die du ja zuvor eingenommen hast) werden mit den 19% USt. verrechnet, die du deinerseits bezahlt hast.
(Vorsteuerabzug und Vorsteuerüberhang bzw. Vorauszahlung usw. nur mal als Suchbegriff)

Auch bei Eigenentnahmen will der Staat grundsätzlich erstmal die MwSt., es sei denn sie unterlag zum Zeitpunkt der Einlage nicht dem Vorsteuerabzug...(gibts aber auch wiederum ein paar Ausnahmen). Ist ja auch logisch.

Einfach gesagt: Wenn du etwas eingelegt hat, wo du zuvor keinen Vorsteuervorteil hattest, brauchst du natürlich bei der Entnahme auch die 19% nicht zahlen. Sonst hätte der Staat ja 2x kassiert)

Wäre das aber nicht so, könntest du ja Geld entnehmen, davon Zeugs für deine Firma kaufen und dann mit der MwSt. auf der Rechnung über den Vorsteuerabz. das dicke Geschäft machen.

Wenn sich dein fiktiver Geschäftsführer also sein Gehalt gibt und zusätzlich die Firmenkasse plündert, juckt sowas das Finanzamt hinsichtlich UST erstmal überhaupt nicht.

Das ist aber alles aus deiner Bilanz ersichtlich -> falls nicht, gute Nacht:) Und 20 Jahre aufheben nicht vergessen.

Der Spruch "ich bilanziere mich auf Null, dann brauche ich keine Ust. abführen" funktioniert also nicht, und ist auch kaufmännisch gesehen Unsinn. Eigentlich schmälert man seinen Gewinn vorher durch kluge Investitionen / Abschreibungen usw. Aber da hilft dein Steuerberater...

So eine Musikschule hat bestimmt so einige Ausgaben glaube ich? Ich weiß nicht genau was eine Stunde kostet, aber wenn es 30 Euro wären und man den vollen Steuersatz aufschlägt, wären es halt 35,70 Euro (bei 19%)

Ich habe das Thema so verstanden, dass diese Musikschulen nun als "richtige" Firmen betrachtet werden. Vielleicht hat auch damit zu tun, dass neuerdings viele öffentl. Bereiche privatisiert werden, z.B. Museen oder Ämter für Stadtgrün oder ein Zoo?


Ergänzung:
Zitat v. viertoener: Nicht alle Musikschulen sind GmbHs... Da gibts noch GbR und wer weiß was... Wenn also jemand seinen Unterhalt mit einer gbr verdient wird das als Gewinn gerechnet. Der kann sein Wohung und das Futter und das Auto jedenfalls nicht 100% gegen rechnen.

GmbH oder GbR ...das hat doch mit der MwSt. nix zu tun. Eher der Umsatz entscheidet doch.
Ich verstehe auch das Problem nicht ganz so dramatisch. Ich habe damals extra auf die Ust.steuerbefreiung verzichtet, damit ich vorsteuerabzugsberechtigt bin.

Ob ich nun mein Geld bekomme oder selbiges + 19% ist schon ein Unterschied. Es ist doch erstmal eine Einnahme. Alleine die Tankrechnungen, Tel., Papier usw. kam ganz schön was an MwSt. zusammen.

Im o.g. Beispiel wären es 5 Euro mehr pro Stunde, wenn man den vollen Satz aufschlägt. Dafür können doch aber die UsT. der Eingangsrechnungen verrechnet werden und es bleibt unterm Strich doch mehr übrig?
 
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Leute, verwechselt jetzt nicht Umsatzsteuer mit Gewerbesteuer. Gewerbesteuer zahle ich am Ende des Jahres auf meinen erzielten Gewinn, also meine Netto-Einnahmen abzgl. meiner Nettoausgaben. Umsatzsteuer führe ich an das Finanzamt ab, für alles, was ich veräußere, sei es Sachwerte oder Dienstleistungen. Dies sind üblicherweise 19%, in Ausnahmen 7%. Umsatzsteuerpflichtig bin ich, wenn der Umsatz (also nicht Gewinn!) des Vorjahres 17.500EUR übersteigt. ansonsten gilt die Kleinunternehmerregelung §19 UStG.
Bin ich als Musikschule/-lehrer nun umsatzsteuerpflichtig, muss ich von jeder Einnahme 19% an das FA abführen. Dagegen kann ich bei Ausgaben, die ich tätige, die dort enthaltene Mehrwersteuer gegenrechnen, heißt auch, ich weise meinen Kunden auf meinen Rechnungen und Belegen die Mehrwertsteuer aus, die diese wiederum gegenrechnen können, soweit sie umsatzsteuerpflichtig sind. Letzteres wird bei privaten Musikschülern kaum der Fall sein, also kein Vorteil für sie, es sei denn, sie sind als selbständige Berufsmusiker tätig.

Rechenbeispiel:
Einnahmen aus Unterricht (brutto): 20.000 EUR (also umsatzsteuerpflichtig)
abzuführende Umsatzsteuer: 3.193 EUR
Einnahmen (netto): 16.807 EUR
Ausgaben (brutto): 5.000 EUR
enthaltene MwSt: 798 EUR
Umsatzsteuerzahllast: 2.395 EUR (Mehrbelastung durch die Umsatzsteuerpflicht)
Bei diesem Beispiel müsstest Du die Preise um 12% anheben, um keine Gewinneinbuße hinzunehmen. Alles klar?

Gewerbesteuer lass ich mal außen vor, weil die wenn, vorher auch angefallen wäre, und diese stark abhängig vom Bundesland und der Region ist.
 
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Zitat v. dr_Rollo: Leute, verwechselt jetzt nicht Umsatzsteuer mit Gewerbesteuer

Wo steht denn was von Gewerbesteuer?
 
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moment!
ich fragte nich nach dem unterschied von gewinn und umsatz. der sollte jedem geläufig sein (vor allem mir als freischaffendem künstler ;-) )
deshalb wundere ich mich auch so sehr über die aussagen, die in richtung "17500€ umsatz ist eine ganze menge"..etc gehen.
wenn man lediglich 1500€ brutto pro monat verdient liegt man schon bei 18000€ im jahr
naja und ich empfinde 1500€ pro monat nicht wirklich als viel - zumal davon bei mir eine ganze menge an reisekosten, instrumentenpflege, versicherungen(nicht soziale) usw abgehen - also nicht wirklich einen "bruttolohn" im sinne von angestellten darstellen,
sondern ehrlicherweise einen bruttolohn INKLUSIVE lohnkosten. und spätestens bei dieser überlegung relativiert sich die aussage "ich kenne nicht viele musiker, die über 17500€ kommen" ganz schnell?! ...

Diese Grenze ist eine Vereinfachung für sog. Kleinunternehmer (§19 UStG)... Jemand der vollberuflich arbeitet kommt damit vermutlich nicht hin, wenn er seinen kompletten Lebensunterhalt damit bestreiten will, da hast du recht...

Auch bei folgendem muss man einhaken:
...wenn genau das auf dauer geschieht, dann gibt es keine gewinnerzielungsabsicht...ergo keine umsatzsteuerpflicht.

Schauen wir in §2 UStG so steht da zur Unternehmereigenschaft in Absatz 1 des Paragraphen:
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

Ich habe mal kursiv markiert...

Edit:
McCoy hatte ja in Beitrag #2 die geplante Neuregelung zitiert... hieraus folgende Passage:
...Nicht befreit sind Leistungen, die der reinen Freizeitgestaltung dienen. Erbringt eine andere Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung Leistungen im Sinne des Satzes 1, die auch der Freizeitgestaltung dienen können, sind diese nur dann befreit, wenn die Einrichtung keine systematische Gewinnerzielung anstrebt und etwaige Gewinne, die trotzdem anfallen, nicht entnommen, sondern zur Erhaltung oder Verbesserung der erbrachten Leistungen verwendet werden...

Das klingt für mich nach dem Gemeinnützigkeitsprinzip, wo im UStG §4 Nr. 18 und vielleicht Nr. 20 bereits Regelungen zur Befreiung vorliegen...

Wer dagegen als Unternehmer (s. Def. oben) damit Geld verdient und seine Gewinne (oder Verluste) für sich und nicht komplett zur Erhaltung oder Verbesserung seiner Leistungen verwendet, unterliegt damit wie jeder andere Unternehmer auch der Umsatzsteuerpflicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo steht denn was von Gewerbesteuer?
Der Unterschied auf den ich hinweisen wollte, war dass Umsatzsteuerpflicht im Gegensatz zu Gewerbesteuer nicht vom Gewinn abhängig ist.

... Jemand der vollberuflich arbeitet kommt damit vermutlich nicht hin, wenn er seinen kompletten Lebensunterhalt damit bestreiten will, da hast du recht...
Wenn man dieses Gewerbe aber nur nebenbei betriebt, weil z.B. sein Partner auch berufstätig ist, macht das Kleingewerbe schon Sinn.
Und wenn man als freiberuflicher Musiker nebenbei Unterricht gibt - soll's ja geben - weil er vom Musikmachen alleine nicht leben kann, wäre höchstens noch zu prüfen, ob man zwei Kleingewerbe parallel betreiben kann, oder ob beides summiert wird.

Wer dagegen als Unternehmer (s. Def. oben) damit Geld verdient und seine Gewinne (oder Verluste) für sich und nicht komplett zur Erhaltung oder Verbesserung seiner Leistungen verwendet, unterliegt damit wie jeder andere Unternehmer auch der Umsatzsteuerpflicht...
Widerspricht eigentlich dem, was ich gefunden habe. Wenn ich unter 17.500EUR Umsatz bleibe, so gut wie keine Ausgaben habe, und alles für mich entnehme, bin ich eigentlich nicht umsatzsteuerpflichtig, bin aber umsatzsteuerpflichtig, wenn ich über 17.500EUR Umsatz mache, aber den gesamten Gewinn in Instrumente oder in meine Musikschule investiere, bin ich umsatzsteuerpflichtig (könnte mich aber evtl. befreien lasse?) ...
 
leute (ich lese gleich weiter aber ich muss das jetzt direkt loswerden):
ich drücke mich scheinbar völlig total bescheuert aus, ohne mir dessen bewusst zu sein
ich sage nochmal: mir ist das alles glasklar was mit umsatzsteuer und gewerbesteuer und was weiß ich steuer gemeint ist und wie das gehandhabt wird.. ich bin zum einen freischaffend, zum zweiten führe ich die ust seit jahren ab und rechne meine gezahlte ust , für die für meinen job notwendigen investitionen und ausgaben ganz normal in meiner ust-erklärung gegen etc pp......
zum dritten habe ich tatsächlich grauer vorzeit bwl an der uni-mannheim studiert..
also bitte - auch wenn es nur gut gemeint ist (das weiß ich) - versteht meine frage richtig:
im text der petition wird davon gesprochen, dass für MUSIKSCHULEN die umsatzsteuerbefreiung dann aufgehoben wird, wenn eine gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen ist.
ich möchte einfach nur wissen WANN man gewinne erzielt hat DENN es ist ja zusätzlich davon die rede, dass bei REINVESTITION die befreiung weiterhin erteilt werden kann

*edit*
nachdem ich nun den rest gelesen habe:
wennman sich also selbst eine gage/honorar/lohn/gehalt/aufwandsentschädigung zahle (als GF einer freien musikschule) ->dann wird das nicht oder nur teilweise vom "gewinn" abgezogen und man hat somit gewinne erzielt->ergo passt das mit der umsatzsteuerbefreiung nicht mehr? ist es so?
grüße
ron
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorneweg... Ich bin kein Jurist und schreibe nur, wie ich es verstehe... daher ohne Gewähr...

...Wenn man dieses Gewerbe aber nur nebenbei betriebt, weil z.B. sein Partner auch berufstätig ist, macht das Kleingewerbe schon Sinn. Und wenn man als freiberuflicher Musiker nebenbei Unterricht gibt - soll's ja geben - weil er vom Musikmachen alleine nicht leben kann, wäre höchstens noch zu prüfen, ob man zwei Kleingewerbe parallel betreiben kann, oder ob beides summiert wird.

Ich habe gar nichts gegen diese Vereinfachungsregelung... wollte es nur roon gegenüber erklären, dem die Summe so niedrig erschien...

Widerspricht eigentlich dem, was ich gefunden habe. Wenn ich unter 17.500EUR Umsatz bleibe, so gut wie keine Ausgaben habe, und alles für mich entnehme, bin ich eigentlich nicht umsatzsteuerpflichtig, bin aber umsatzsteuerpflichtig, wenn ich über 17.500EUR Umsatz mache, aber den gesamten Gewinn in Instrumente oder in meine Musikschule investiere, bin ich umsatzsteuerpflichtig (könnte mich aber evtl. befreien lasse?) ...

So wie ich es verstehe ist ein Unternehmer auch unter 17.500€ Jahresumsatz im Vorjahr (und unter 50.000€ Umsatz im Geschäftsjahr) umsatzsteuerpflichtig, sie wird nur nach §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) nicht erhoben... es sei denn, man verzichtet auf die Anwendung dieser Regelung.

Worauf ich hinauswollte mit dem Absatz... staatliche Musikschulen unterliegen vielleicht der Gemeinnützigkeit. Sie sollen (möglichst) kostendeckend arbeiten und etwaige anfallende Gewinne im Sinne des Auftrags (wofür eben die Gemeinnützigkeit anerkannt wurde) nutzen, anstatt dass sich jemand "privat bereichert". Da gelten eben steuerlich andere Regelungen (ob einem das Gefällt oder nicht)... Bspw. auch, dass sie nicht mehr Vorsteuerabzugsberechtigt sind für die Umsätze, die sie mit ihren Kunden (ohne Umsatzsteuerausweis) machen.

Eröffne ich eine private Musikschule, mache ich dass i. d. R. um meinen Lebensunterhalt zu verdienen und niemand zwingt mich etwaige Gewinne (im Sinne meiner Kunden) zu investieren oder stattdessen in die eigene Tasche zu stecken. Ich bin frei in meinem unternehmerischen Handeln. Solange ich für meine private Musikschule nicht die Gemeinnützigkeit anerkannt bekomme (§52 AO), gelten eben alle Regelungen "ganz normal"...

... aber wie gesagt... ich will nicht ausschließen, dass ich da falsch liege.

- - - Aktualisiert - - -

@ Roon

Das wird jetzt kompliziert... IMHO muss man da noch die Rechtsform einbeziehen mit der du das Unternehmen betreibst... das wird mir hier dann etwas zu heiß wenn ich die Regeln dieses Unterforums in Betracht ziehe... Es ist sicher ein Unterschied, ob ein Einzelunternehmer (Gbr bspw.) bist oder eine GmbH gründest bei der du dich als Geschäftsführer anstellst... Wenn du dir im letzteren Fall ein Gehalt zahlst, sind das Personalkosten und damit Aufand der GmbH...

... und Gewinn ist eben wenn von den Umsätzen nach Abzug der Aufwendungen Geld über bleibt...
 
Zitat v. dr_rollo: Der Unterschied auf den ich hinweisen wollte, war dass Umsatzsteuerpflicht im Gegensatz zu Gewerbesteuer nicht vom Gewinn abhängig ist.
danke, ich dachte es bezog sich auf meinen Beitrag und ich hätte was übersehen

Zitat v. Roon: ich drücke mich scheinbar völlig total bescheuert aus, ohne mir dessen bewusst zu sein.......im text der petition wird davon gesprochen, dass für MUSIKSCHULEN die umsatzsteuerbefreiung dann aufgehoben wird, wenn eine gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen ist..

ich finde nicht, dass du dich "bescheuert" ausdrückst; ich wollte auf das konkrete Beispiel des GF eingehen, welches du anfragtest.

Meiner Meinung nach besteht die "Gewinnerzielungsabsicht" dann, wenn dein Geschäftsbetrieb auf Zuwachs des Geschäftsvermögens angelegt ist.
Das heißt aber nicht, dass du deinen Zuwachs durch Abschöpfung mindern kannst, damit in den Büchern eine 0 steht (wie in deinem Geschäftsführerbeispiel:))

In dem von McCoy verlinkten Artikel steht doch, dass entweder keine Gewinne anfallen oder wenn doch, dass sie nicht entnommen werden dürfen sondern zur Verbesserung der Leistung usw. reinvestiert werden müssen.
https://www.musiker-board.de/musikb...sikschulen-musiker-ab-2013-a.html#post6015583

Wenn es sich um eine Einrichtung handelt, sollte die überschüssige Kohle halt für weitere Unterrichtsstunden ausgegeben werden oder ein Teil für die Abschreibungen usw....je nach Umfang kann sie ihren Gewinn schon schmälern bzw. der Anforderung gerecht werden (hatte ich auch so ähnlich geschrieben) So verstehe ich es jedenfalls

Das hat doch mit der Kalkulation zu tun und danach mit der Buchführung. wenn du zuviel Gewinn mit deiner Einrichtung machst, muss das halt weg. Nicht durch Eigenentnahme/Abschöpfung, sondern zur "Erhaltung und Verbesserung der Leistungen" Also Preise senken oder stundenweise Lehrer einstellen:)
 
@whiteout
dein vorletzter satz ist genau das worauf ich hinaus will
wenn man sich als unternehmer selbst ein gehalt zahlt, das nicht den sitten widerspricht, müsste das genauso unter personalkosten laufen wie die honorare der lehrkräfte und somit bei der gewinnermittlung auch berücksichtigt werden.
das ist der kern meiner frage..
und wegen den regeln des forums:
du brauchst dir keinerlei gedanken machen bezüglich einer kostenlosen persönlichen rechtsberatung..
ich arbeite ausschließlich als live-musiker und habe mit musikschule nichts am hut

noch ein satz wegen den 17500€
mir kommt das nicht "generell wenig" vor,
sondern es ging mir darum anderen hier klar zu machen, dass ein musiker, der WIRKLICH davon lebt - nunja wie drücke ich es aus - ..
sagen wir mal: gucken sollte, dass er auf dauer ÜBER 17500 im jahr umsetzt (mal abgesehen von beteiligungen in einer oder mehreren gbr, die steuerlich auf andere weise berücksichtigt werden)
weil man ansonsten auf dauer in meinen augen nicht wirklich sinnvoll wirtschaften kann - auch in bezug auf altersvorsorge etc..

und ganz davon abgesehen wiederum: ich habe von anfang an die kleinunternehmerregelung NICHT in anspruch genommen, weil ich zum größten teil für firmen arbeite oder von firmen gebucht werde, die wiederum umsatzsteuer abführen und dies somit einen durchlaufenden posten bedeutet - was mir persönlich aber am ende durch die möglichkeit der gegenrechnung zu gute kommt...

für musiker im speziellen übrigens ein großer vorteil, weil man durch die 7% regelung schon dann die komplette gezahlte umsatzsteuer zurückbekommt wenn man es schafft nur etwa 40% seines umsatzes zu reinvestieren

@vester
ja
soweit klar
das wichtigste in dieser sache ist nun noch, ob sich ein GF selbst ein gehalt zahlen kann (ein fixes..keine dynamische abschöpfung), ohne dass dies als eine eigenentnahme gewertet würde.
sonst wäre es ja so, dass jeder sein einkommen verdienen könnte..also die lehrer, hausmeister, maurer, maler, musikalienhandel, kopierervertreter
NUR der GF selbst dürfte nichts verdienen - was ja unfug wäre (finde ich)
 
Dein Gehalt ist Gehalt und hat mit Eigeneinlage usw. nichts zu tun. Es geht ja darum, was übrigbleibt; quasi was mit dem "Gewinn" dann passiert.
 
gut
genau das sehe ich genau so (wollte nur nichts "falsch wissen")
hmm und was genau ist dann das problem für private musikschulen?
 
@whiteout
dein vorletzter satz ist genau das worauf ich hinaus will
wenn man sich als unternehmer selbst ein gehalt zahlt, das nicht den sitten widerspricht, müsste das genauso unter personalkosten laufen wie die honorare der lehrkräfte und somit bei der gewinnermittlung auch berücksichtigt werden.
das ist der kern meiner frage...

Da kommt es aber auf die Rechtsform an, wie ich schrieb... Wenn du dich als alleiniger Gesellschafter einer GmbH gleichzeitig als Geschäftsführer anstellst, dann sind diese Personalkosten Aufwand und wird vom Gewinn abgezogen, soweit richtig... Was mit einem etwaigen Gewinn passiert steht dann auf einem anderen Blatt.

Ein Einzelunternehmer (zu denen auch Freiberufler zählen) kann sich aber in diesem Sinne kein Gehalt zahlen...
 
...Das größte Mißverständnis hier im Thread scheint zu sein, dass man glaubt eine private, gewinnorientierte Musikschule würde für ALLE Leistungen umsatzsteuerpflichtig. Der reguläre Unterricht wird jedoch NICHT umsatzsteuerpflichtig.

Was heißt denn hier "regulärer" Unterricht genau? Der Unterricht, der "befähigt seine Fähigkeiten zu späterer Berufsausübung auszubauen"? Wie weist man das nach? Geht das über irgendwelche "Leistungsnachweise", die die Schüler erbringen müssen?

Wenn man das trennt, dann wird es ja hübsch, wenn man den Vorsteuerabzug für die verschiedenen Umsätze (mit oder ohne Mehrwertsteuerausweis) ermitteln soll ;)
 

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