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Neue GEMA Gebührenordnung ab 2013

Heißt das, dass ich als Softwareentwickler auch jeder natürlichen oder juristischen Person in diesem Lande, die irgend eine Art von Computer einsetzt, eine Rechnung über die von mir entwickelte Software schreiben darf? Muss mir dann jeder einzelne auf eigene Kosten ausführlich und juristisch einwandfrei beweisen, dass er meine Software nicht nutzt oder ansonsten ist er vom Gesetz her gezwungen Geld an mich zu bezahlen?

Vielleicht sollte ich dann einen Verein gründen, eine Art Software-GEMA, die das automatisch macht. Dann bräuchte ich mich nur zu registrieren und schon würde die Kohle fließen.

Das fände ich toll. Und so unrealistisch ist das doch nicht denn als ein Urheber im Sinne des Urheberrechts könnte ich ja gleichen Rechte für mein Business einfordern, wie sie die GEMA für ihr Business hat, oder etwa nicht?
 
Das fände ich toll. Und so unrealistisch ist das doch nicht denn als ein Urheber im Sinne des Urheberrechts könnte ich ja gleichen Rechte für mein Business einfordern, wie sie die GEMA für ihr Business hat, oder etwa nicht?

Der Haken ist, dass Software-Entwickler keine Urheber im Sinne des Urheberrechts sind. ^^
 
Nein. Auch wenn es hin und wieder den Anschein haben mag: Rechtsgrundlage der GEMA-Vermutung ist nicht das deutsche Strafrecht sondern das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, u.a. § 13 b

Aha. Ok, auch wenn ich das ein wenig merkwürdig finde. Ich muss dann also der Gema beweisen, das ich keinen Wahrnemungsvertrag mit denen über meine Songs abgeschlossen habe, bzw. kein Mitglied bin? Sehr merk- und fragwürdig.

Gruss
 
Aha. Ok, auch wenn ich das ein wenig merkwürdig finde. Ich muss dann also der Gema beweisen, das ich keinen Wahrnemungsvertrag mit denen über meine Songs abgeschlossen habe, bzw. kein Mitglied bin? Sehr merk- und fragwürdig.

Nein, das müssen die Veranstalter bzw. Verwerter beweisen.
 

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