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Unangemessene Mängelleistungsforderung - Plattenverkauf auf Bandcamp als Privatperson

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Hallo zusammen!

Ich bin Hobbymusiker, meine Musik wurde von einem Label auf Schalplatte gepresst. Ich habe einen Bandanteil der Schalplatten erhalten, den ich auf meiner Bandcamp-Seite verkaufe. Ich habe kein Gewerbe und bin eine Privatperson. Die Zahlung erfolgt, wie immer auf Bandcamp, durch PayPal (mit Käuferschutz).

In den Versandoptionen, auf meiner Bandcamp-Seite, habe ich die Versandart genau beschrieben und darauf hingewiesen, diese zu lesen:
  • Die Schalplatten werden ausschließlich außerhalb der Hülle verpackt, um Nahtauftrennungen zu vermeiden
  • Versand erfolgt in einem speziellen Vinylkarton, ergänzt durch zwei zusätzliche Füllplatten
  • Ich habe keine Kontrolle über die Bearbeitung der Pakete durch die Postzusteller
Ein Käufer hat zwei Schalplatten gekauft. Der Versand erfolgte in zwei separaten Paketen. Eines davon wurde sogar, statt der zwei angegebenen Füllplatten, mit vier Füllplatten gesichert, da es sich um eine Sonderedition handelt. Auch der Karton, in den die Sonderedition verpackt war, war doppelt so hoch.
Ich habe zwei beispielhafte Fotos erstellt, die den (Standard)-Karton und die zwei Füllplatten zeigen. Zusätzlich dazu wurde der geschlossene Karton mit spezieller Klebefolie (Vorsicht Glas!) an zwei Stellen umwickelt, um darauf hinzuweisen, dass es sich um sensible Ware handelt.

Er behauptet nun - eine Woche nach Erhalt der Pakete - , dass die Platten nicht ordnungsgemäß verpackt seien und es deshalb an beiden Schalplattenhüllen zu Eckschäden gekommen sei. Er fordert mich auf, die Schalplatten auf eigene Kosten zurückzunehmen und ihm den vollständigen Preis zu erstatten.

Ich bin der Meinung, dass die Verpackung mehr aus ausreichend war.

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Muss ich die Schalplatten als Privatperson auf eigene Kosten zurück nehmen und ihm das Geld erstatten?

Vielen Dank im Voraus!
 

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Keine Rechtsberatung hier.

Dein Angebot und Verkauf erfolg(t)en nicht als Privatperson. Das hängt nicht davon ab, ob Du ein Gewerbe angemeldet hast, sondern wie Du auftrittst, d.h. u.a. welchen Anschein Du nach außen erweckst. Womöglich hast Du dabei halt auch gegen Gewerbebestimmungen, Steuerrecht u.e.m. verstoßen. Auch Privatpersonen haften nach EU Recht, wenn konkrete Haftungen nicht ausgeschlossen wurden. Das Ganze zieht einen Rattenschwanz hinter sich her und ist ohne genauere Angaben nicht zu lösen. Wenn Dich die geltend gemachten Ansprüche stören, geh zum Fachmann, der dann alle relevanten Details nachfragt und eine fundierte Situationsbeurteilung und Beratung abgibt.
 
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Ich sehe das ähnlich wie @soundmunich: Sehr fraglich, ob du dich da als Privatperson bezeichnen kannst. Gibt es denn Regressmöglichkeit gegenüber der Post? Hat der Kunde Fotos gemacht von Verpackung und Schaden innendrin?
 
Gibt es denn Regressmöglichkeit gegenüber der Post? Hat der Kunde Fotos gemacht von Verpackung und Schaden innendrin?
Ich würde nicht bruchstückweise in Aspekte der Regelung einsteigen. Da läuft man schnell mal mit viel Aufwand den falschen Wegen hinterher.

BTW: Wenn die Verpackung keinen passenden Schaden zeigt, geht der Versanddienstleister davon aus, dass der Schaden nicht auf dem Versandweg passiert ist und damit er auch nicht haftet. Das kann so genannt "ewige Diskussionen" geben und gewinnen wird der, der am längeren Hebel sitzt. Letztlich reden wir hier auch von einem sehr geringen Gegenstandswert. Wer soll den Aufwand bezahlen? Ein Anwalt wird kaum für das Regelhonorar mehr arbeiten als ein Bisschen Standard-Schriftwechsel. Aber das erklärt der Fachmann alles in einem Beratungsgespräch. Daher: Hol Dir Auskunft und Beratung von einem Anwalt.
 
Hallo, ich bin Rechtsanwalt und fange vielleicht an, umsonst zu arbeiten, wenn du deine Platten verschenkst.
Falls du hauptberuflich Autos lackierst, bin ich auch interessiert.
 
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Hallo. Ich bin Diplom-Kaufmann und hatte auch mal ein Einzelhandelsgeschäft geführt. Mein Rat: Nimm das Geld in die Hand, zahle ohne Murren, gehe jedem Ärger aus dem Weg. Das ist Lehrgeld. Die ganze Idee ist vermutlich nicht tragfähig. Lehrsatz: "Wirf dem schlechten Geld kein gutes hinterher".
Die meisten Fehler macht man nur einmal. In der Zeit, wo du drüber nachdenkst, warum es solch seltsame Kunden gibt, könntest du Geld verdienen.
Sorge dafür, dass er nicht nochmal bestellt.😅
 
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Wie sieht hier die Rechtslage aus? Muss ich die Schalplatten als Privatperson auf eigene Kosten zurück nehmen und ihm das Geld erstatten?
Keine Rechtsberatung im MB. Daher :zu:
 
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