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Versicherung bei Rückgabe von teuren Instrumenten

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Hallo zusammen,

ich weiß nicht recht wohin mit meiner Frage - deshalb stell ich sie jetzt einfach mal hier rein.

Wißt Ihr wie das beim Online-Versand (egal ob Musik Service, großes T etc.) bei einer Rückgabe/Retoure gehändelt wird?
Angenommen ich bestell mir ein Instrument für mehrere tausend Euro und mache von meinen Rückgaberecht Gebrauch, ist der Verkäufer dann verpflichtet nicht nur die Kosten der Rücksendung zu tragen, sondern auch für die korrekte Versicherung zu sorgen? So ein DHL-Paket geht ja m.W. nur bis 500 EUR Versicherungswert. Was ist, wenn der Wert darüber liegt?

Danke und Grüße
Hans
 
Eigenschaft
 
So ein DHL-Paket geht ja m.W. nur bis 500 EUR Versicherungswert. Was ist, wenn der Wert darüber liegt?

Man kann bei DHL für 3,50 mehr den Versicherungswert auf 2500 erhöhen und für 15 Euro mehr sogar auf 25000 Euro. Wenn man jetzt aber DIE Peter Green Les Paul verschicken will, ist man bei DHL aufgeschmissen :D
 
...aber das übernimmt dann nicht der Verkäufer, sondern da muss ich mich als Käufer selber drum kümmern?
 
Kommt auf den Laden an. Bei Thomann z.B. erhält man ja die Versandmarken von denen selbst. Bei Läden, die das nicht tun, musst Du Dich um die Versicherung kümmern, wenn Du Bedenken hast.
 
Die Frage nach der Versicherung kann Dich kalt lassen, weil im Onlinehandel grundsätzlich der Verkäufer die Gefahren des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung trägt, auch und gerade auf der Beförderungsstrecke (§§ 447 ff. BGB). Annahmeverzug und ähnliche Spielchen lassen wir hierbei mal aussen vor.

Voraussetzung für die Kostenregelung generell ist, dass die transportierte Ware einen Wert von mehr als 40,00 EUR repräsentiert.

EDIT Anderes gilt im B2B-Geschäft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sticks - Du hast Recht.

Ich hatte da was gelesen, das sich aber nur auf Unternehmer und Gewerbetreibende bezog. Privatkunden sind tatsächlich versichert.

closed :great:

Hans
 
Privatkunden sind tatsächlich versichert.
Nicht zwangsläufig, aber weil der Händler die mit der Beförderung verbundenen Risiken trägt, kann es Dir egal sein, ob die Warenretoure versichert ist oder nicht. Natürlich ist der Händler gut beraten, sich gegen Verlust oder Beschädigung hochwertiger Waren zu versichern, aber das ist sein Bier.

Wieder ein EDIT:

Mannomann, was bin ich heute wieder schlampig. Ich bin Dir noch die Rechtsquelle zur Regelung der Kosten- und Gefahrentragung zu Lasten des Onlinehändlers schuldig -> § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB
 
Zuletzt bearbeitet:
Das gilt nur, sofern das Instrument sicher verpackt ist... ne Gitarre in Einpackpapier zählt nicht dazu!

Original Verpackung + GGF Umkarton
 
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Also wenn du dir eine Klampfe für 4000 Euro leisten kannst dann solltest du auch ggfs. die 15 Euro investieren um das Teil auf deine Kosten zu versichern, auch wenns doppelt gemoppelt ist. Geiz mag zwar geil sein, aber manchmal ist er auch nur dummgeil :D
 
Vom Biergarten (E-Git) hierher verschoben.
 
Das gilt nur, sofern das Instrument sicher verpackt ist... ne Gitarre in Einpackpapier zählt nicht dazu!
Original Verpackung + GGF Umkarton
Ja, OVP und Umverpackung bis zum Ende der Widerspruchsfrist aufzubewahren dürfte der beste Weg sein.

Also wenn du dir eine Klampfe für 4000 Euro leisten kannst dann solltest du auch ggfs. die 15 Euro investieren um das Teil auf deine Kosten zu versichern, auch wenns doppelt gemoppelt ist. Geiz mag zwar geil sein, aber manchmal ist er auch nur dummgeil :D
Verstehe ich nicht. Was soll daran intelligent sein, 15 EUR für eine Versicherung zu bezahlen, von der ich im Fall des Verlustes oder der Beschädigung keinen Cent zu erwarten habe? :nix:
 

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