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Dr.Groove
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Liebe Foren-Mitglieder!
Sicherlich sind Fälle wie der folgende denkbar: Eine Band beginnt in jungen Jahren ganz unbedarft Musik zu machen, einige Konzerte zu spielen, Einnahmen und Ausgaben zu haben. Das ganze allerdings auf einem Niveau, auf dem keiner der Bandmitglieder Geld aus der Band verdient, sondern alle Einnahmen sofort in die Band reinvestiert werden. Im Gegenteil - einige der Bandmitglieder haben nicht unerhebliche Summen in die Ausstattung der Band investiert, sodass die Gesellschaft im Prinzip schulden gegenüber ihren Gesellschaftern hat.
Auf eine Meldung beim Finanzamt und eine vernünftige Buchführung wurde deshalb verzichtet. (ob das ein Fehler war, soll an dieser Stelle bitte nicht ausführlich zur Diskussion stehen
)
Nun möchte die Band sich beim Finanzamt melden, um vernünftige Rechnungen stellen zu können und die Möglichkeit zu erhalten, mittelfristig ordnungsgemäße Einnahmen zu erzielen.
Wie werden Geschäftsvorfälle vor der offiziellen Anmeldung behandelt? Ist es möglich, dass die privaten Investitionen der Bandmitglieder in die Band mit in die Berechnung der Steuerlast einfließen, auch wenn bei vorherigen Geschäften nicht auf eine saubere Form geachtet wurde? (Private Rechnungsanschrift ohne Verweis auf GbR, Gagen in bar ohne Beleg etc.) Gibt es eine bestimmte Zeitgrenze, bis zu der rückwirkend Einnahmen und Ausgaben aufgezeigt werden müssen/dürfen?
Es wäre ja schade, wenn der Band Gewinne unterstellt werden, die gar nicht stattfinden, weil es eine Schuldenlast zu tilgen gilt.
Beste Grüße!
Sicherlich sind Fälle wie der folgende denkbar: Eine Band beginnt in jungen Jahren ganz unbedarft Musik zu machen, einige Konzerte zu spielen, Einnahmen und Ausgaben zu haben. Das ganze allerdings auf einem Niveau, auf dem keiner der Bandmitglieder Geld aus der Band verdient, sondern alle Einnahmen sofort in die Band reinvestiert werden. Im Gegenteil - einige der Bandmitglieder haben nicht unerhebliche Summen in die Ausstattung der Band investiert, sodass die Gesellschaft im Prinzip schulden gegenüber ihren Gesellschaftern hat.
Auf eine Meldung beim Finanzamt und eine vernünftige Buchführung wurde deshalb verzichtet. (ob das ein Fehler war, soll an dieser Stelle bitte nicht ausführlich zur Diskussion stehen
Nun möchte die Band sich beim Finanzamt melden, um vernünftige Rechnungen stellen zu können und die Möglichkeit zu erhalten, mittelfristig ordnungsgemäße Einnahmen zu erzielen.
Wie werden Geschäftsvorfälle vor der offiziellen Anmeldung behandelt? Ist es möglich, dass die privaten Investitionen der Bandmitglieder in die Band mit in die Berechnung der Steuerlast einfließen, auch wenn bei vorherigen Geschäften nicht auf eine saubere Form geachtet wurde? (Private Rechnungsanschrift ohne Verweis auf GbR, Gagen in bar ohne Beleg etc.) Gibt es eine bestimmte Zeitgrenze, bis zu der rückwirkend Einnahmen und Ausgaben aufgezeigt werden müssen/dürfen?
Es wäre ja schade, wenn der Band Gewinne unterstellt werden, die gar nicht stattfinden, weil es eine Schuldenlast zu tilgen gilt.
Beste Grüße!
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