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Frage zum Duo als GbR

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Angenommen, eine Sängerin ist freiberuflich tätig und verdient den Großteil Ihres Einkommens im Veranstaltungsbereich.
Sie tritt mit unterschiedlichen Musikern und Formationen auf, hat allerdings unter anderem seit kurzem ein festes Duo mit einem ebenfalls freiberuflichen Gitarristen, welches inzwischen auch ihre Haupteinnahmequelle ist.
Die beiden haben eine gemeinsame Homepage, auf der beide als Ansprechpartner genannt sind.
Die Band spielt auch manchmal in größerer Besetzung, den Kern bilden aber die Sängerin und der Gitarrist.
Da die Zusammenarbeit gut läuft, wird das in absehbarer Zeit auch so bleiben.

Bisher lief es so, dass der Gitarrist zumeist die Rechnung an den Veranstalter schreibt und die Sängerin dem Gitarristen ihren Gagenanteil in Rechnung stellt.

Laut Gesetz sind die beiden ja nun wohl eine GbR.
Die Frage ist nun aber: Müssen die beiden in dieser Konstellation zwingend auch eine GbR offziell beim Finanzamt anmelden und eine eigene EÜR für die GbR machen oder ist es alternativ auch möglich, dass wie bisher jeder seine Einnahmen und Ausgaben aus der Zusammenarbeit in der eigenen persönliche EÜR mit angibt?


Ich konnte bisher noch nichts eindeutiges zu dieser Sachlage finden und bin dankbar für Tipps.
 
Eigenschaft
 
der nachteil am momentanen vorgehen ist, dass der gitarrist für die sängerin KSK-abgabepflichtig ist. da er als einzelperson die gage erhält und die sängerin eine rechnung an ihn stellt, ist er der verwerter der künstlerischen leistung der sängerin. damit besteht für ihn KSK-pflicht.

inwiefern diese abrechnungsmethode mit dem bestehen einer GbR konform geht kann ich nicht sagen, das kann wahrscheinlich nur ein jurist beantworten.

damit der gitarrist nicht mehr KSK zahlen muss, lohnt sich das auftreten als GbR vorm finanzamt und die entsprechende abrechnung mit veranstaltern aus meiner sicht also schon.
ob es nicht sinnvollere rechtliche konstrukte gibt, die sich für bands und künstler anbieten, wurde in diesem thread diskutiert: https://www.musiker-board.de/musikbusiness-recht-mupr/415568-bandaufloesung.html
 
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Hallo ambee,

vielen Dank für deine Antwort und den Link! :)

Interessanter Thread, aber so ganz schlau bin ich jetzt leider immer noch nicht. Das scheint ja ein eher komplexes Thema zu sein.

Das Finanzamt sollte ja prinzipiell nur daran interessiert sein, DASS die Einnahmen versteuert werden bzw angegeben in der Einkommensteuererklärung, ob jetzt GbR oder Einzelunternehmer, oder?
Oder könnte es mit denen irgendwann Ärger geben, wenn man keine offizielle Firma/ GbR anmeldet?

Der Nachteil mit der KSK-Abgabe ist den beiden Musikern aus dem Beispiel natürlich bewusst, unter anderem aus diesem Grund denken sie auch über die offizielle GbR Gründung/ bzw Anmeldung nach....
 
Steuerlich ändert sich einiges, wenn die GbR angemeldet wird. Die GbR bekomt eine eigene Steuernummer und muss jährlich - untechnisch ausgedrückt - eine eigene Steuererklärung abgeben. Das FA schickt darauf eine sog. "gesonderte Feststellung", die ausweist, was die einzelnen Gesellschafter - abzüglich Sonderbetriebsausgaben - eingenommen haben. Dies wiederum wird der eigenen, persönlichen Steuererklärung zugrundegelegt.

Das Thema ist in der Tat vielfältig, aber auf eines will ich noch hinweisen: gemäß § 19 UStG kann die GbR recht schnell umsatzsteuerpflichtig werden, wenn die jährlichen Umsätze 17500 Euro überschreiten. Das sollte bedacht werden, weil die GbR dann USt berechnen muss - mit allen Vor- und Nachteilen.

Ein Gang zum Steuerberater wäre empfehlenswert.

Mustergesellschaftsverträge gibt es viele Netz, zum Beispiel hier.
 
Danke, Köttel, für deine Antwort.

Das ist mir alles bereits bekannt. Im Fall der GbR Anmeldung würde ich das auch mit dem Steuerberater besprechen.

Die wichtige Frage war eigentlich: MUSS man zwingend eine GbR anmelden, wenn man dauerhaft mit derselben Konstellation an Musikern zusammenarbeitet, also eine feste Band/Duo in dem Fall bildet.

Aber ich schließe jetzt erst mal draus, das man es NICHT zwingend tun muss, oder?
Und dass das Duo auch sich weiterhin gegenseitig Rechnungen schreiben könnte (in dem Fall halt mit KSK Abgabe)
 
Solange die Rechnungen und die Verträge nur von jeweils einem Musiker ausgefertigt werden mit dem Konstrukt, dass der andere Musiker dann dem ersten eine weitere Rechnung stellt, tritt keine GbR nach außen auf; im Außenverhältnis gibt es dann ohnehin keine GbR, solange sie nicht Vertragspartei ist. Vertragspartner ist nach außen dann immer nur der jeweilige unterschreibende Musiker. Theoretisch kann er sich jedesmal neu ausuchen, wen er als Duopartner für den jeweiligen Gig aussucht und bezahlt.

Vielleicht sollte der Internetauftritt noch dahingehend überprüft werden. Besser wäre es, wenn nur ein Musiker für das Booking und vor allem im Impressum genannt wäre. Sonst könnte - haftungstechnisch - doch noch jemand auf die Idee kommen, dass das Duo als GbR auftritt.

Dem FA ist das ohnehin egal, solange die Einnahmen irgendwie versteuert werden.

Was im Innenverhältnis geregelt wird, ist dann eine andere Sache. Das gilt auch für die Frage, ob diese Vorgehensweise wirklich vorteilhaft ist.

Nachtrag zur Klarstellung: Eine GbR wird man nicht kraft Gesetzes, sondern durch (Gesellschafts)Vertrag. Nach außen kann das natürlich konkludent schon dadurch geschehen, dass man als GbR auftritt. Solange man sich einig ist, keine GbR zu sein und auch nach außen auch nicht so tut, muss man sich auch nicht als GbR behandeln lassen.
 
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Ah tausend Dank für die Antwort!
Jetzt bin ich etwas schlauer und werde das mal in Ruhe überdenken. :great:
 

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