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Wann darf man eine Rechnung für einen Auftritt ausstellen?

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full-mann
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Hallo zusammen,

ich habe hier schon sehr viel gelesen und auch über Google einiges gefunden aber irgendwie konnte ich nichts eindeutiges und aktuelles finden.
Deswegen meine Frage. Wann darf man eine Rechnung ausstellen?

Gehen wir mal davon aus, dass eine Band (4 - 6 Personen) einen Auftritt auf einem Stadtfest, Volksfest oder Jubiläum spielt.
Der Veranstalter des Festes möchte eine Rechnung für die vereinbarte Gage haben.
Darf diese Band einfach eine Rechnung schreiben? Müsste die Band dafür etwas beachten, oder sogar erst ein Gewerbe anmelden?

Ich weiß, dass auch dieses Thema schon oft diskutiert wurde. Aber die Artikel die ich finden konnte waren, wie schon erwähnt, nie eindeutig oder aktuell.

Würde mich freuen wenn ich eine Antwort bekomme.

Vielen Dank schon mal im Voraus.
 
Eigenschaft
 
Offiziell muss die Band eine GbR anmelden. Die GbR bekommt dann eine Steuernummer zugewiesen und darf fortan Rechnungen ausstellen.

Falls die besagte Band nur ein einziges Mal auftritt und dann nie wieder, würde ich beim zuständigen Finanzamt mal nachfragen.

Bei Angestellten gibt es soweit ich weiß die Möglichkeit, für einmalige Einnahmen eine Rechnung zu schreiben, sofern es kleinere Beträge sind und diese dann in der nächsten Steuererkärung einfach mit anzugeben. Es darf dann allerdings auf keinen Fall Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.
Siehe auch hier

Wie es sich allerdings bei einer Band verhält, bei der mehrere Personen beteiligt sind, weiß ich nicht. Deshalb lieber noch mal direkt beim FA nachhaken.
 
Okay.
Das klingt auf jedenfall schon mal anders, wie das was ich sonst bis jetzt gelesen haben.
Da stand immer, dass man einfach so Rechnungen schreiben darf (halt ohne Steuern) und man erst ein Gewerbe anmelden muss, wenn man 17500 €/Jahr übersteigt weil man dann Umsatzsteuer abführen muss.

Aber schon mal gut zu wissen.
 
Das kann ich mir nicht vorstellen, dass das so irgendwo stand ;) Du würfelst da offenbar auch verschiedene Dinge zusammen.

Merke:
Musiker sind in der Regel Freiberufler und müssen daher gar kein Gewerbe anmelden, egal wieviel Umsatz, sondern beim Finanzamt eine selbständige freiberufliche Tätigkeit anmelden. Schritt 1.
Das Finanzamt schickt dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung um zu erfahren, wieviel Umsatz voraussichtlich erwirtschaftet wird und ob es sich wirklich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt - und teilt dem Freiberufler dann eine Steuernummer zu, die auf die Rechnungen mit drauf muss.

Je nach erwartetem Umsatz kann der Freiberufler dann für die Kleinunternnehmerregelung nach §19 UStG optieren.

Das heißt: Bei weniger als 17.500 Euro Umsatz im Jahr steht es dem Freiberufler frei, ob er Umsatzsteuer nimmt oder nicht (da kommen also die 17 500 € ins Spiel, von denen du was aufgeschnappt hattest).

***

Nachtrag:
Habe jetzt auch noch mal etwas gegoogelt - also bei einer Band, die nur hobbymäßig ab und zu ein paar Euro verdient ohne die Absicht, damit Gewinn zu erzielen (sprich - bei denen die Ausgaben höher sind als die Einnahmen), ist es, so wie ich es verstanden habe, nicht zwingend nötig, vorab eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden - dennoch muss die Band eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen und alle Ausgabenbelege aufbewahren für den Fall einer Prüfung. Wird Gewinn erzielt, muss der in der persönlichen Steuererklärung mit angegeben werden.)



---------- Post hinzugefügt um 13:03:15 ---------- Letzter Beitrag war um 12:29:52 ----------

So - jetzt war ich selbst neugierig wie es sich damit verhält - jetzt hab ich noch einen Link gefunden, der weiterhelfen sollte! Da steht alles schön zusammengefasst, was kleine Bands in dieser Hinsicht wissen sollten... (leider funktionieren die meisten Links auf der Seite nicht)
 
Zuletzt bearbeitet:
Um den Threadtitel direkt zu beantworten: immer.

Da du das offensichtlich als blutiger Laie (sorry) betreibst, eventuell sogar nur ein oder wenige Male pro Jahr, mit Gagen welche sicherlich nicht in die Tausende (?) gehen: Rechnung ausstellen ohne Mehrwertsteuer (einfach nur einen Betrag drauf) - dem Veranstalter geben - fertig.

Wenn der Veranstalter anfängt zu maulen, da sei keine Mehrwertsteuer drauf (weil er schlauerweise meint, dies als Vorsteuer abzusetzen): sagen ihr dürft das nicht, weil ihr keine Umsatzsteuer ausweisen dürft - fertig.

Wenn ihr dann mal in die Umsatzsteuerregion (>17.500 Euro pro Jahr) kommen solltet, siehts wieder anders aus.
Dann gilt aber zunächst nur mal zu beachten, dass ihr die Rechnungen mit 7% (und nicht 19%) ausweisen müsst, weil es sich um eine musikalische Darbietung handelt, bei welcher der verringerten Umsatz-/Mehrwertsteuersatz von 7% zum Ansatz kommt.
Den Rest regelt dann euer Steuerberater bzw. jemand der sich damit wirklich auskennt. Keine Fragen und Antworten dazu übers Board.
 
Wenn der Veranstalter anfängt zu maulen, da sei keine Mehrwertsteuer drauf (weil er schlauerweise meint, dies als Vorsteuer abzusetzen): sagen ihr dürft das nicht, weil ihr keine Umsatzsteuer ausweisen dürft - fertig.
aus diesem grund schreibe ich unten rein: "Diese Rechnung ist gemäß § 19 (1) UStG umsatzsteuerbefreit."

dann kann sich kein veranstalter beschweren.
 

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