Warnung vor User ...

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wer weiß. jemanden namentlich und öffentlich anzuprangern kann auf jeden fall zu ner anzeige führen. und dafür muss in diesem fall der forumsbetreiber grade stehen.
 
gegenfrage:
WIE schützt man sich denn optimal bei nem privatkauf? reicht nen kaufvertrag (also richtig schwarz-auf-weiß, nicht digital) als rechtliches beweismittel? oder gibt es noch andere/bessere möglichkeiten (ja, ebay, aber dann wirds wirklich aufwendig) um den kauf zu sichern?

Ich habe bis jetzt immer einen Kauf / Tauschvertrag mit Kopien der Personalausweise, vollstädniger Adresse, Kaufpreis o. Tauschware beider Teilnehmer aufgesetzt.
Diesen schickt man im optimalen Falle doppelt an den Käufer/Verkäufer und bekommt einen unterschrieben zurück.

Das hat 2 Vorteile:

1. Du hast einen unterschriebenen Vertrag
2. Du weisst, dass du dein Material nicht ins nirgendwo schickst! ;)

Gruß
Dime!
 
Nein, denn bei ebay sprichst du keine allgemeine Warnung gegen den User aus, sondern bewertest einzig und allein deinen konkreten Zahlungsvorgang ;)

Mhh, hat der Threatersteller doch hier auch gemacht. Also den nicht so ganz korrekt abgelaufenden Zahlungsvorgang bewertet.:D

Allerdings sind Negativbewertungen bei Ebay für mich als Warnung zu verstehen und bei demjenigen nicht zu kaufen.
 
Ja Leute sorry für das "hirnlos"... War nicht böse gemeint ich wollte nur anderen solch eine Sache ersparen....

Deshalb habe ich auch so ausführlich geschrieben...

Wie schon gesagt er hat sich gemeldet und sobald ich die Kohle habe werd ich alles revidieren und das Gegenteil behaupten!
 
Mhh, hat der Threatersteller doch hier auch gemacht. Also den nicht so ganz korrekt abgelaufenden Zahlungsvorgang bewertet.:D [...]
Siehe Posting #35 von pat.lane.
Musiker-Board ist NICHT eBay!
In Zeiten wo man (der Boardbetreiber) wegen jedem Schice abgemahnt oder verklagt wird, ist so eine "lockere" Auslegung des Themas Bewertung, Warnung, etc. nicht (mehr) drinn.


Andreas
 
Negaitv Bewertungen sind bei ebay sind auch so eine Sache.....

Das ist gerade in meiner Familie passiert: mein Verwanter hat jemanden bei ebay neutral bewertet, da derjenige im nachhinein versuchte Versand- und Versicherungskosten "abzuzocken". Person/Verkäufer sitzt in Östereich, hat eine Firma der Tschechei und lässt die Geschäfte über ein deutsches Konto laufen. Ist eigentlich ein Shop - aber nicht als solcher angemeldet u.v.m..

Nun bekommt mein Verwanter wegen dieser neutralen (wohlgemerkt nicht negativen Bewertung) scheinbar aus Rache eine harte negative Bewertung mit Unterstellungen und Lügen.
Mein Verwanter ist ein sehr (hanseatisch) korrekter Mensch, mit 100% positiven Bewertungen bei ebay. Die neagtiv Bewertung haut bei ihm voll rein. Emotional und auch in seinem ebay Bild nach aussen. Wenn man wenige Bewertungen hat - hat eine neagtiv Bewertung ein anderes Gewicht, wie bei jemanden der über 100 Bewertungen pro Monat bekommt.

Wir könnten jetzt aufwendig der Verkäufer verklagen (siehe auch Streitwert)- aber es läuft jetzt darauf hinaus, dass die Bewertungen im gegenseitigen Einverständnis gemäß ebay Regularien zurück genommen werden.
Der Verkäufer wird weiterhin versuchen Versand- und Versicherungskosten abzuzocken, da man via Bewertung nicht warnen kann.
Mein Verwanter muss davon abgehalten werden, nach Östereich zu fahren, um eine Straftat zu begehen.....;)

..........und was lernen wir daraus?



Topo :cool:
 
gegenfrage:
WIE schützt man sich denn optimal bei nem privatkauf?

Ein Privatkauf ist prinzipiell risikoreich.

Der Staat ist bemüht, Privatpersonen gegenüber Profis (wie zB Musik-Service ;) ) zu schützen. Da gibt es jede Menge Regeln und solange wir nicht pleite sind, kann man uns erfolgreich und risikolos verklagen, wenn wir es wagen sollten, jemanden zu verscheißern.

Privat vs Privat sieht das anders aus. Und privater "reicher Sack" gegen Hartz4-Empfänger... nun, da ist der Staat oft auf der Seite des Letzteren, selbst wenn dieser ein Schlitzohr sein sollte :(
 
pat.lane, du bist meiner Auffassung nach ziemlich dicht dran, rechtliche Beratung abzugeben... sei besser vorsichtig - das als Tipp von nem Fachjuristen...

den anwalt zahlt er aber selber!

Nicht, wenn er Beratungshilfe kriegt, wie schon erwähnt.
 
Musiker-Board ist NICHT eBay!
In Zeiten wo man (der Boardbetreiber) wegen jedem Schice abgemahnt oder verklagt wird, ist so eine "lockere" Auslegung des Themas Bewertung, Warnung, etc. nicht (mehr) drinn.

Das ist völlig korrekt. eBay beschäftigt sicher eine Heerschar von Juristen, und verdient überdies Milliarden... wir müssen da schon etwas vorsichtiger sein.
 
Im vorliegenden Fall hilft das wohl nicht, aber als ich mir hier auch auf dem Board über den Flohmarkt eine Gitarre im etwas gehobenen Preissegment zulegen wollte, habe ich das Ganze über einen Treuhandservice abgewickelt.

http://pages.ebay.de/treuhandservice/index.html

Hier zB gibt es nähere Informationen dazu.
Hat hervorragend geklappt und ist wohl der sicherste Weg neben selbst abholen/hinbringen. Und auf jeden Fall besser als Nachnahme, dazu auch meist noch günstiger bzw es bewegt sich auf dem selben preislichen Level.
 
pat.lane
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pat.lane
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Das wesentliche ist gesagt - daher closed!

Sollten sich wichtige und neue Aspekte ergeben wird ein Mod gerne diesen Thread erneut aufmachen.


Topo :cool:
 
:great::great::great:Hab die Kohle!!!! Die Welt ist doch nicht so schlecht!!!! :great::great::great:

Und da ich denke daß die Sache mein Karma etwas beschädigt hat: Möchte ich mich hiermit in aller Form bei dem betroffenen User entschuldigen diese Warnung gepostet zu haben. Es war zwar doof daß es erst nach Drohung mit dem Anwalt geklappt hat und vielleicht hätte ich wirklich noch 1-2 Tage abwarten sollen aber ich denke das ganze ist nachvollziehbar... Hab einfach nach etwa nem Monat ohne Zahlungseingang, teilweise unbeantworteter Emails und ICQ messages etwas panik bekommen!

Das wichtigste ist jedoch daß nun alles wieder im Lot ist! :great:

Danke auch nochmal an all die User die mir Tips zur weiteren vorgehensweise gegeben haben.

:D
 
Hab einfach nach etwa nem Monat ohne Zahlungseingang, teilweise unbeantworteter Emails und ICQ messages etwas panik bekommen!

Mit Recht. Auch wenn letztendlich bezahlt wurde. Ich finde bei Privataktionen alles, was über ne Woche hinaus geht bedenklich, zwei Wochen frech, und darüber hinaus schon richtig dreist. GAnz besonders dann, wenn Du gutgläubig das unbezahlte Teil schon verschicjt hast (das tust Du sicher nicht wieder). Wenn ich etwas kaufen will, dann nur, wenn ich das Geld bereits habe. Es sei denn denn, man spricht es vorher anders ab.

Manch einer veräußert etwas nicht nur, weil es nicht mehr braucht, sondern tatsächlich, weil er gerade kurzfristig in finanzieller Not ist. Da ist sowas dann doppelt ärgerlich.
 
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