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Webshop auf Homepage - was muss sich bei der Band verändern

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Wolle69
Wolle69
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Ich stöbere mich hier schon seit Jahren durch und stelle sehr oft fest, dass viel Themen entweder zu unkonkret begonnen werden, was wiederum folgerichtig zu unkonkreten Antworten führt - oder aber die letztlich konkretisierten Fälle nicht exakt das wiederspiegeln, was meiner Fragestellung entspricht.

Ich möchte es daher folgendermaßen versuchen:

1. Ich konstruiere (im nächsten Beitrag) einen hypothetischen Sachverhalt und stelle Fragen dazu auf.
2. Wenn meine Ausformulierung verschiedene Betrachtungsweisen zulässt, so deutet das auf eine fehlende Information hin. In diesem Fall bitte die Information anfordern. Das erspart Arbeit, verschiedenste Dinge lang und breit auszuführen.
3. Ich ändere dann immer das 2. Posting, in dem nur der Sachverhalt festgehalten wird, um die Informationen, die nachgefordert werden.
4. Wenn jemand denkt, dass die Informationen genügen, kann's losgehen.

Mag etwas unkonventionell erscheinen, ich denke aber, dass es zielführend sein könnte und daher... warum nicht? Versuchen kann man's ja mal...

Vielen Dank schon im Voraus
Ciao
Wolle

P.S.: Ich bitte um etwas Zeit für das zweite Posting.
 
Eigenschaft
 
Man stelle sich folgende, ganz allgemeine Situation vor:

Wie ist die Band aufgestellt?
-alles Freizeitmusiker, niemand ist ausgebildet
-Schüler, Studenten, Azubis, Arbeitslose, Angestellte
-sofern nicht voll erwerbstätig, können Nebenjobs (bis 400 Euro) bestehen
-alle volljährig
-niemand bei GEMA, GVL, KSK

Wie lief die "Geschäftspraxis" bisher?
-Verkauf von Tshirts, Buttons, CDs als Merchandising auf Konzerten
-Design von Tshirts, Buttons und CDs eigenständig durch die Band, nix geklaut (Logos etc.), Herstellung aber von Dritten
-auf den CDs nur eigenes Material
-Steuernummer beim Finanzamt geholt (1)
-Jahresumsatz dürfte bei vielleicht so 2000-3000 Euro liegen, weit unterhalb von 17500 Euro

(1) Eines der Bandmitglieder wollte gerne ein Gewerbe anmelden, was ihm vom FA jedoch verweigert wurde. Stattdessen bekam er die Steuernummer, die die Band für diverse Veranstalter (o.ä.) mittlerweile benötigt. Das FA stufte ihn (damit wohl jedes Mitglied der Band) mit seinem Anliegen als "Freiberufler" ein. Das versteht die Band nicht, muss es aber mangels besseren Wissens erstmal so hinnehmen.

Was soll jetzt passieren?
-Verkauf o.g. Produkte weiterhin als Merch auf Konzerten
-Verkauf o.g. Produkte über einen eigenen Webshop (kein ebay, kein Drittunternehmer)
-evtl. Verkauf von Drittprodukten (2)

(2) Die Band hat nicht vor, irgendwas einfach weiterzuverkaufen. Aber das das naturgemäß alles sehr kreative Leute sind, kommen die manchmal auf ganz kranke Ideen, wie z.B. ihre getragene Unterwäsche oder eine Massage des Musikers des Monats (wäre dann ja eine Dienstleistung) zu verkaufen oder sowas. Inwiefern das relevant ist, weiß niemand in der Band. Ist es? Natürlich ist das mehr als Scherz zu verstehen, denn als ernste Sache - sollte es dazu kommen wird es natürlich trotzdem durchgezogen!

Was muss die Band tun?
-Webshop technisch realisieren ;)
-AGBs, Belehrungen über Widerruf und Rückversand, Impressum veröffentlichen, Klauseln zu eingeschlossener MwSt. im Shop, Muster dazu finde ich im Forum

Was noch (aka "die Fragen")?

1. Ein Verkauf außerhalb der Konzerte ist Handel, oder nicht? Also muss doch ein Gewerbe angemeldet werden oder nicht?
2. Bislang macht keiner der Bandmitglieder eine Steuererklärung. Muss sich das ändern? Wenn ja, für wen?
3. Muss die Kleinunternehmerregelung beantragt werden, oder wird das automatisch so gehandhabt, wenn der Umsatz bekannt ist?
4. Muss die GbR (die ja ohnehin durch mündlichen Vertrag besteht) auf Grund der Gewerbeanmeldung eingetragen werden?
5. Muss die GbR eine eigene Steuererklärung abgeben?
6. Werden Überschüsse immer zu gleichen Teilen an die Teilhaber verteilt oder kann man das vertraglich regeln? Gehen hier auch Nullbeträge?





Das war's bis jetzt, was mir auf die Schnelle zu diesem rein hypothetischen Fall einfällt.

Ciao
Wolle
 
Ich fang dann mal an:

Das Gewerbe wird in aller Regel beim (Gewerbe-) Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde und nicht beim Finanzamt angemeldet. Hat jemand mit diesem Gewerbe Einkünfte werden diese beim zuständigen Finanzamt erklärt. Insbesondere, wenn auch CD-Verkauf, Merchandise etc. stattfinden, sehe ich statt einer im steuerrechtlichen Sinne freiberuflichen eine gewerbliche Tätigkeit. Insofern

1. = ja!

Wenn eine gemeinsame Tätigkeit stattfindet, existiert ja die GbR ohnehin. Über den Sinn und Unsinn der gewerbsmäßigen Anmeldung einer solchen (bzw. jedes einzelnen Gesellschafters, Musikers) und eine steuerliche Erklärung der Einnahmen wurde ja hier schon ausgiebigst diskutiert. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass diese Einkünfte zu erklären sind.

Bereits in der Konstellation "eines der Bandmitglieder meldet ein Gewerbe an" gibt es mehrere Möglickkeiten. In diesem Falle wären im ersten Modell die anderen Bandmitglieder freiberuflich tätig. Dann würde der Gewerbetreibende der Band sinniger Weise seinen Anteil der Gage und sämtliche Verkäufe der Band als Einnahmen seinen Kosten (allen die damit in Verbindung stehen) gegenüberstellen und erklären.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass er die gesamten Gagen und Verkäufe erklärt. Dann müssten die Gagenanteile der anderen an diese weitergeleitet und als Kosten geltend gemacht werden, am besten per Rechnung an das gewerbetreibende Bandmitglied und Auszahlung. Die Anteile der anderen Mitglieder müssten dann durch jeden Einzelnen als freiberufliche (künstlerische) Einkünfte erklärt werden. U.U. éntsteht hierbei allerdings ein sozialversicherungsrechtliches Problem.

Sicherlich das Sinnvollste und Einfachste bei nachhaltiger Tätigkeit der Band ist aus meiner Sicht, dass ALLE Bandmitglieder ein Gewerbe und eine gemeinsame GbR anmelden. Die GbR ermittelt ihren einheitlichen Gewinn, der i.d.R. zu gleichen Teilen auf alle Bandmitglieder verteilt und in der persönlichen ESt-Erklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert wird.

Also 2. = Meiner Ansicht nach ja, für alle.

Die Kleinunternehmerregelung ist ein umsatzsteuerlicher Begriff, der dem zuvor Geschriebenen zunächst überhaupt nichts zu tun hat. In dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den man automatisch vom Finanzamt nach kurzer Zeit nach der Gewerbeanmeldung erhält (die Gemeinde meldet ans Finanzamt), wird das voraussichtliche Umsatzvolumen und der Wunsch nach Kleinunternehmerregelung abgefragt. Wählt man diese Regelung nicht und verzichtet damit auf die Befreiung von der Umsatzsteuer (und damit auch den Vorsteuerabzug), so ist man in jedem Fall für 5 Jahre an die Umsatzsteuerpflicht gebunden.

3. = ja, muss beantragt werden, aber in dem Formular, das man eh ausfüllen muss.

Ganz kurz
4. Das macht Sinn, ja. (s. a. 1.)

Noch kürzer
5 = ja.

Man kann die Verteilung bzw. den Anteil an der Gesellschaft vertraglich regeln, wenn dies Sinn macht. In der Anlage FB zur Festellungserklärung der Einkünfte der GbR kann man die prozentuale Beteiligung jedes Feststellungsbeteiligten eintragen.

6. = Ja, es sei denn man regelt Abweichendes. Ja.

Meine Auslegung des hypothtischen Falles ;)

Grüße
Marc
 
Meine Auslegung dieses rein hypothetischen Falls wäre, dass die Band
nicht so viel Power in einen Webshop stecken sollte, sondern kurzerhand
die fertigen Lösungen eines spezialisierten Drittanbieters nutzen und
gut ist.

Mir persönlich ist keine Band bekannt, die über ihren selbst programmierten
Web-Shop nennenswerte Umsätze macht. Denn meistens haben solche
"Eigenbau-Shops" ziemliche Lücken und sind nicht gerade service-freundlich
dem Kunden gegenüber.

Zudem läuft bei den meisten Bands in der Regel das Geld über 1. Live-Gagen
2. CD-Verkäufe auf Konzerten 3. Merchandising (meist über Drittanbieter wie
Spreadshirt oder Direktverkauf bei Konzerten), 4. Amazon-Verkäufe und ähnliche
Drittanbieter sowie Labels / Vertriebe, 5. Gegebenenfalls Beteiligungen an Verkäufen
bei iTunes und ähnliches.

Aber man möge tun, was man unbedingt machen möchte.

Für 'sinnvoll' halte ich das tendenziell nicht; zu viel Aufwand, WAHRSCHEINLICH
zu wenig Umsätze, durch selbst-aufgezogene Online-Systeme.

Dort braucht man einen Registrierungs-Prozess, Kunden müssen sich extra
anmelden, Bezahl-Möglichkeit, Überprüfung von Kreditkarten und Bankverbindungen,
man braucht ein Mahnverfahren für Kunden die nicht sofort zahlen, eventueller
Rechtstreit wegen AGB, Reklamations-Abwicklung, Versand ... :rolleyes: und so weiter ...

... wenn ich das mal so sagen darf: das ist doch alles "bäh-bäh". Dafür gibt es an jeder
Ecke Spezialisten die man für ein paar Prozente Beteiligung in's Boot holen kann.
Fertig und gut. (Das ist zumindest meine Meinung dazu.)
- -

Es macht AUCH gesamtwirtschaftlich wenig Sinn, wenn jeder sein eigenes
Shop-System aufzieht, nur um ein paar Prozentpunkte mehr zu erhaschen.
Meiner Erfahrung nach lohnt sich ein solcher, eigener Shop erst ab einem
Umsatz von vielleicht 10.000 Euro pro Monat oder ähnlicher Summe.
Und selbst die meisten großen Bands haben KEINEN eigenen Shop, sondern
arbeiten mit Drittanbietern... das würde mir ebenfalls zu denken geben.

... Aber wie gesagt: ich vermute hier bloß und kenne die Umsätze der
Band nicht ... zudem lassen sich Leute eh meistens nicht von etwas abbringen,
wenn sich die Idee erstmal im Kopf festgesetzt hat ;) ...

Also ... man möge tun, was man unbedingt machen möchte.
Ich würd's nicht tun, sondern diese Sache ... für mein Verständnis ... vernünftiger lösen.

Beste Grüße
Nils
 
Jo, vielen Dank für die beiden Antworten mal zunächst.

@Nils: naja, die Programmierung etc. sind nicht das Problem, wenn man einen Profi im Boot hat. Prinzipiell ist dein Einwand aber doch durchaus berechtigt.

@Marc:
Vielen Dank. Fragen Nr. 2-5 sind absolut klar beantwortet, da hab ich keine direkten Fragen mehr.

Für mich stellt sich momentan noch folgende Frage: Die Band hat Einnahmen und Ausgaben. Aus der Differenz ergibt sich der Gewinn. Muss dieser ausgeschüttet/verteilt werden oder kann er in der GbR verbleiben?

Wenn der Gewinn in der GbR verbleiben kann (z.B. spart die Band auf das nächste Album), dann ergeben sich für die beteiligten Gesellschafter doch auch keine Einnahmen aus der GbR-Mitgliedschaft... müssen die dann trotzdem noch alle eine Steuererklärung machen? Das Wort "müssen" sehe ich hier im Sinne von "die (gesetzliche) Pflicht haben, etwas zu tun"!

Außerdem: "freiberuflich" tätig sein mit der Musk... für die normal Arbeitstätigen Bandmitglieder könnte es da zu Konflikten mit dem Arbeitgeber kommen, da dieser z.B. persönlich bedingte (!) Vorbehalte bzgl. des Wochenend-Pendelns eines Bandmitgliedes haben könnte. Für ein bspw. arbeitsloses Bandmitglied führt das auch zu Scherereien, weshalb die Band lieber Ausschüttungen an die Mitglieder von vornherein vermeiden will. Man kann ja auch nen gemeinsamen Saufabend in der Kneipe als Kosten für kreative Prozesse abrechnen, sofern man eine Rechnung erhält, oder? Das Geld irgendwo unterzubringen scheint nicht problematisch zu sein und andererseits hat die Band auch definitiv ein Kollektivbewusstsein, was Ausschüttungen schon prinzipiell untersagt.

Das sozialversicherungsrechtliche Problem möchte die Band sicher auch vermeiden. Andererseits entfielen bei der Variante am liebsten ja auch die Rechnungen der Gastmusiker, da sie ihren Anteil an die Band "spenden" (z.B. für's nächste Album).

Bei der von Nils vorgeschlagenen Methode trifft das alles auch zu, nur dass eben noch jemand in der Kette sitzt, sehe ich das richtig?

Ciao
Wolle


P.S.: Ist das alles denn wirklich so? Ich meine es gibt so viele Bands, die einfach Mucke machen und Platten in Kleinauflage verticken. Kann doch nicht sein, dass man dafür irgendwelche ausgeklügelten Geschäftsmodelle benötigt! Gibt es da keine 08/15-Einfach-Lösung für Dumme?
 

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