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Wer zahlt GEMA Gebühren

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PupPup
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Hallo Zusammen,

angenommen ein Musiker oder eine Band hat sein Video/Song als Rechteinhaber oder mit erworbenen Rechten in Youtube veröffentlicht und möchte dieses Video bzw. den Song in eine andere Plattform für seinen Zweck zu Darstellung spiegeln!

- Wer muss dann die Gebühren an die Gema dafür abführen (Inhaber der Plattform oder der Musiker als Rechteinhaber seines Videos/Songs)?
- Wird bei den Videos, die in einer anderen Plattform angezeigt werden auch die Werbung vor den Videos mit abgespielt (falls diese schon in Youtube angezeigt wurde)?
- Wenn Ja, dann stellt sich die Frage, wer profitiert in diesem Fall von der eingeblendeten Werbung?

Grüße,
PupPup
 
Eigenschaft
 
1. Die Gebühren werden von der jeweiligen Plattform abgeführt (sofern der Upload überhaupt zulässig war - bei Youtube z.B. NICHT).
2. Nein, die Werbung von Youtube wird nicht übernommen ("Monetarisierung" - hier werden tatsächlich Abgaben auch von Youtube entrichtet, etwa 1/3 der Summe, die Spotify zahlt: 0,01 US Cent, davon knapp 10% für die Urheber).
3. Die Frage ist albern: wer wohl?
 

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