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Nutzungsschaden bei Veranstaltung in Club - Wer zahlt?

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ThemaX
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Hallo,
bei einer Veranstaltung in einem Club, den ich gemietet habe, wurde durch Unbekannte während des Abends der Kondomautomat aufgebrochen und geleert - Schaden 300€. Die Frage ist - wer zahlt jetzt den Spaß. Natürlich will der Clubbesitzer, dass ich zahle, ich will, dass er zahlt. Wichtig ist vllt noch, dass der Automat nicht dem Club, sondern einer Automatenfirma gehört.
Folgendes stand im Nutzungsvertrag, das evtl relevant für die Beurteilung sein könnte:

- Die Absicherung der Veranstaltung gegenüber Dritten liegt in der Verantwortung des Nutzers

- Für eventuell auftretende Schäden an Sachen/Gegenständen/Personen (incl. Glasbruch) übernimmt der Nutzer (also ich) die Haftung.

Der Club hat eine Versicherung (jedoch 500€ Selbstbeteiligung - daher hinfällig). Für den Abend habe ich keine Versicherung abgeschlossen. Versichert bin ich noch über meine Eltern.

Die Frage lautet: wie komme ich möglichst preiswert aus dieser Situation heraus?

Vielen Dank!
 
Eigenschaft
 
zahl die 300 €....
Da wirds wenig möglichkeiten geben.
 
wenig sind besser als keine, also welche gibt es denn?
 
Gibt es ein "Club - Übergabe" Protokoll, in dem steht, dass der Automat bei Veranstaltungsbeginn OK war ?

Könnte es sein, dass der Automat nach Veranstaltungsende aufgebrochen worden ist und gäbe es dafür Zeugen ? ?

Kann es sein, dass eigentlich nur der Eigentümer des Automaten Schadenersatz verlangen kann ?

Kann es sein, dass gar kein gültiger Vertrag mit Dir geschossen worden ist, da Du noch nicht voll geschäftsfähig bist ?

Diese "schwachen" Fragen könnten situationsbedingt ggf. weiterhelfen.


Topo :cool:
 
ThemaX schrieb:
wenig sind besser als keine, also welche gibt es denn?

Mir fällt ausser Topo's Ideen auch nix mehr ein
 
ThemaX schrieb:
Die Frage lautet: wie komme ich möglichst preiswert aus dieser Situation heraus?

Hi all, bin wieder aus dem Urlaub zurück und versuche mich nach und nach durch Threads zu klicken bei denen ggf. noch offene Fragen bestehen.

Bei einem Thema, wie hier geschildert, stellen wir grundsätzlich die GEGENFRAGE: "Wie kommt man überhaupt nicht in solche Situationen rein".

Wir "predigen" den TeilnehmerInnen unserer viertägigen Veranstalter-Qualifizierungsseminare seit nunmehr 15 Jahren, dass sie Verträge mit solchen Floskeln wie überspitzt fomuliert "ich hafte für jeden Furz, der während der Veranstaltung passiert" NICHT unterschreiben sollen.

Folgendes stand im Nutzungsvertrag, das evtl relevant für die Beurteilung sein könnte:
- Die Absicherung der Veranstaltung gegenüber Dritten liegt in der Verantwortung des Nutzers
- Für eventuell auftretende Schäden an Sachen/Gegenständen/Personen (incl. Glasbruch) übernimmt der Nutzer (also ich) die Haftung.

Stattdessen empfehlen wir eine Vertragsergänzung, die wie folgt lauten könnte "ich/wir hafte/n im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland".

Damit kommt automatisch §823 BGB ins Spiel - die sog. "Verschuldenshaftung".

Habe ich als Veranstalter einen Automaten oder sonst etwas kaputt gemacht? Nein! Habe ich die dreckigen Schuhabdrücke an der Wand hinterlassen? Nein!
Habe ich dem Personal der Halle die Hose zerrissen? Nein!
Das Spiel könnte beliebig fortgesetz werden.

Hallen oder Veranstaltungsflächen haben nunmal ein gewisses Verkehrsrisiko.

Wenn einer unserer Veranstalter aber so dumm ist und solche Vertragsklauseln unterschreibt, dann ist er in der Regel dran, weil er das mit Unterschrift akzeptiert hat.

Der Club hat eine Versicherung (jedoch 500€ Selbstbeteiligung - daher hinfällig). Für den Abend habe ich keine Versicherung abgeschlossen. Versichert bin ich noch über meine Eltern.

Eine private Haftpflichtversicherung verabschiedet sich i.d.R. aus dem Regress, wenn z.B. durch ein Konzert gg. Eintritt der kommerzielle Bereich bzw. das geschäftliche Risiko betreten wird.

Interessant wäre auch zu klären, wie der Automatenaufsteller versichert ist bzw. wie die Vertragsbedingungen zwischen Automatenaufsteller und Clubbetreiber in einem solchen Falle gestrickt sind.

Also ganz allgemein nochmals:
Unterschreibt man, dass man für alles und jeden haftet, dann ist man dran.

Ändert man einen Vertrag durch eine Ergänzungsklausel entsprechend ab, dass nach 823 BGB die allgemein gültigen Gesetze der BRD Bewandnis haben, dann gilt die Verschuldenshaftung.
Das kann - ja sollte! - man grundsätzlich auch auf Künstlerverträge anwenden!!! Der Veranstalter haftet da z.B. für das Equipment der Band z.B. für die Dauer der Anwesenheit - oder noch krasser: für die Gesundheit eines Künstlers ab dem Zeitpunkt, ab dem dieser in Hamburg deutschen Boden betritt. Fällt der auf der Gangway eine Stufe runter, weil er besoffen ist, wäre der Veranstatler haftbar - wenn er solchen Schmarrn, der in fast allen Verträgen noch vertreten ist, per Unterschrift akzeptiert.

Gegenargument: dann bekommen wir den Club/Saal nicht vermietet!
Mag sein! Aber das ist auch immer ein Ziehen und Zerren von GIER & GEIZ. Ein Hallenbetreiber will seine vier Wände auch vermieten, um Income zu generieren. Ein Veranstalter bringt diese Kohle - also kann er auch bei den Bedingungen mitstricken.

Wenn man sich wirklich gar nicht einigt, dann lieber die Finger davon lassen, bevor man mit einer fahrlässigen Unterschrift sein letztes Hemd in den Ring wirft.

P.S.: Ich schicke Dir noch eine PN!

lg
 

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