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Umsatzsteuer "ziehen"

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robertschulze
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Hi, im Augenblick laeuft meine Band als Kleinunternehmer, d.h. wir fuehren von unseren Gagen keine USt.=MwSt. an das Finanzamt ab.

Nun wollen wir eine CD aufnehmen und ich fand im Netz den Tipp, doch ab die Ust. auszuweisen, da man dann die MwSt. fuer die Studiokosten und die Herstellung der CD mit der von den Gagen gezahlten Ust. verrechnen kann.

Das ansich ist natuerlich nicht der Punkt, sondern der, dass man scheinbar, wenn man fuer die Aufnahmen mehr MwSt. bezahlt als fuer die Gagen abgefuehrt worden ist, die restliche MwSt. von den Aufnahmen von Finanzamt zurueckbekommt (Quelle: http://www.rockcity.de/documents/steuerseminar.pdf, dort geht es zwar um die Anschaffung eines Autos aber das Prinzip die MwSt. zu "ziehen" ist das gleiche).

stark vereinfachtes Rechenbeispiel: 2000 Euro Gage pro Jahr, MwSt.=300 Euro, CD 4000 Euro, MwSt.=600 Euro --> 300 Euro vom Finanzamt

Stimmt das so? Wo ist der Haken? Muss man dann fuer immer und ewig Ust. an den Fiskus zahlen?

Danke fuer Eure Hilfe,

Robert
 
Eigenschaft
 
Nach § 19 Abs. 2 UStG bindet der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung den Steuerpflichtigen auf 5 Jahre. Dh. dass dann für die 5 folgenden Jahre Umsatzsteuer abzuführen ist.
 
stark vereinfachtes Rechenbeispiel: 2000 Euro Gage pro Jahr, MwSt.=300 Euro, CD 4000 Euro, MwSt.=600 Euro --> 300 Euro vom Finanzamt

Stimmt das so? Wo ist der Haken? Muss man dann fuer immer und ewig Ust. an den Fiskus zahlen?

Ja, grob gesagt, ist das so.
Nachteile:
- wie Braindamage schon gesagt hat: Bindung für 5 Jahre

- Die USt muss eben bei den Gigs auf euren Preis draufgeschlagen werden. Das macht euch teurer. Der Nachteil verschwindet allerdings, wenn ihr immer bei Veranstaltern auftrtet, die ihrerseits die USt "ziehen" (also Vorsteuer geltend machen) können. Die zahlen dann zwar an euch den Netto-Preis + die ausgewiesene USt, holen sich die USt aber wieder vom FA zurück, so dass ihr im Endeffekt für den Veranstalter doch nicht teuerer geworden seid.

- Verwaltung: USt-Voranmeldung (man muss die abzuführende USt selbst berechnen), abführen ans FA, genaue (!) Rechnungsstellung (da muss viel mehr drauf als man landläufig so meint) usw.

- Wenn ihr CDs für private Zwecke benutzt, also nicht verkauft, müsst ihr trotzdem USt vom regulären Verkaufspreis ans FA abführen (Entnahme), da ihr dann quasi Endverbraucher seid, der mit der USt ja belastet werden soll.
Bsp: die CDs kosten regulär je 10 Euro. Ihr verschenkt 10 Stück an Freunde, 90 Stück verschickt ihr kostenlos als Bewerbung. Dann müsst ihr für die 100 CDs 16 Euro ans FA zahlen, obwohl ihr nichts eingenommen habt.
(Letzteres ohne Gewähr. Muss nochmal genau nachschauen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es so ist.)
 
jubb, alles für die selbstverwendung muss auch mit versteuert werden.
 
Äh, sicher?
Ok, 10 Stück Entnahme ist klar...aber die 90 Stück (Werbemat.)sind meiner Meinung nach Vorsteuerabzugsberechtigte Betriebsausgaben(also man würde die an den CD-Hersteller gezahlte Vorsteuer vom FA erstattet bekommen)?!

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.
 
also bei den weggeschickten weiss ich es nicht so genau. am besten rufst du mal beim FA an und fragst, die geben immer gerne auskunft
 
Äh, sicher?
Ok, 10 Stück Entnahme ist klar...aber die 90 Stück (Werbemat.)sind meiner Meinung nach Vorsteuerabzugsberechtigte Betriebsausgaben(also man würde die an den CD-Hersteller gezahlte Vorsteuer vom FA erstattet bekommen)?!

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Also das mit den betriebsausgaben gehört ins Einkommensteuerrecht.

Dass die CDs zur Vorsteuer angemeldet werden können ist auch klar. Darum geht es ja dem Fredersteller. Er bekommt also zunächst die ans Presswerk und Studio gezahlte USt wieder zurück.
§3 Abs. 1b Nr.3 UStG sieht grundsätzlich vor, dass auch "Entnahmen" für unternehmerische Zwecke besteuert werden. Allerdings sind Warenmuster und Geschenke von geringem Wert ausgenommen.
Also dürften die 90 CDs an Labes/Veranstalter wohl nicht steuerbar sein. Zur Sicherheit würde ich da aber nochmal beim FA/Steuerberater nachfragen.
Allerdings müsste imho diese Steuerbefreiung zur Kürzung des Vorsteuerabzugs führen. Nach §15 Abs.2 Nr.1 UStG ist der Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen ausgeschlossen. D.h. für die 90 CDs dürfte die USt für Studio und Presswerk nicht vom FA zurückgefordertwerden bzw. wenn das schon geschehen ist, der Abzug nach §15a UStG korrigiert werden.

Man man man, sau kompliziert :screwy: :eek:
 

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