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Veranstalter zahlt nicht! Trotz Vertrag. Was nun??

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hexenhammer666
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Hi Leute,

brauchen dringend Rat. Wir hatten im Januar einen Gig als Headliner und sind leider mit dem Veranstalter voll aufs Maul gefallen. Ich mache grundsätzlich Verträge wenn wir spielen. Das wollte der Veranstalter eigentlich gar nicht so gern diesmal, dann hab ich einen aufgesetzt aber er schickte Ihn auch schon nicht zurück unterschrieben.

Ausrede: Wäre unterwegs, müßte wohl auf Postweg weggekommen sein.

Wir waren natürlich so blauäugig und glaubten dieses Märchen.

Der Gig kam, aber ich hatte natürlich einen Vertrag in der Tasche den ich mir auch gleich von dem Megaveranstalter unterschreiben ließ. Am Ende des Abends hieß es dann, Leute ich geb Euch erstmal 1/3 des Betrages, wegen Besuchermangel. Ich überweis Euch dann den Rest nächste Woche. Ja, das ist nun auch wieder 4 Wochen her, er hat mich bis letzte Woche nur hingehalten und wir ham echt die Schnauze voll nun.

Wie können wir unsere restliche Gage bekommen, is echt viel Geld für uns. Im Vertrag steht jedenfalls bei Vertragsbruch zahlt der Schuldige eine Konventionalstrafe in Höhe der Gage. Rechtsanwalt oder wie gehen wir vor??

Hat jemand Erfahrung und einen Rat für uns? Kommen da auch Kosten auf uns zu, oder nur für den Beschuldigten??

Grüße
M.
 
Eigenschaft
 
Dir individuell zu raten, könnte die verbotene Rechtsberatung entlang schrammen. Das darf nur ein Rechtsanwalt, den einzuschalten es sicherlich auch schon deshalb geboten sein könnte, weil der Veranstalter aus der Distanz eher den Eindruck macht, als würde er nicht das erste Mal so agieren und Vertragspartner hinhalten. Dazu bedarf es dann eigentlich auf jeden Fall entsprechend qualifizierter Hilfe.

GANZ ALLGEMEIN ist es aber so, dass man nach erbrachter Leistung und Ablauf des Zahlungsziels den Schuldner in Verzug setzt. Also das übliche Mahnverfahren. Wenn auch auf die Mahnungen nicht reagiert wird, dann einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, dem kann der gegenüber dann widersprechen.
Schlussendlich - auch und insbesondere, wenn er wieder nicht reagiert - den Vollstreckungsbescheid beantragen.

lg.
 
Hi,

du sagst was von Mahnbescheid. Er hat ja sozusagen keine Rechnung von uns erhalten sondern nur den Vertrag wo die Gage besprochen war. Kann ich dann trotzdem per Mahnbescheid vorgehen?? Es sind ja keinerlei Belege von beiden Seiten geschrieben worden wenn man es so sieht...
 
Wie Rockbürosür schon schrieb: das ganze ist etwas arg konkret, ein genauer Tip wäre Rechtsberatung!

Aber wenn einer nicht zahlt, kann man das gerichtliche Mahrnverfahren betreiben:
IHK Frankfurt am Main - Gerichtliches Mahnverfahren

Mahnverfahren - Wikipedia

§ 688 ZPO Zulässigkeit (geht bis einschl. §703d)

Dies kann man grundsätzlich selbst tun.

Eine andere Alternative:
Man schickt demjenigen, der nicht zahlt auf nachweisbarem Wege (Unbeteiligter als Bote, der den Inhalt des Briefes kennt und nachher als Zeuge für den Zugang der Mahnung vernommen werden kann!) einfach ein Mahnung. Das setzt denjenigen auf alle Fälle in Verzug. Das kann evtl. auch vorher schon passiert sein, aber um nix anbrennen zu lassen ist das auf alle Fälle die sicherste Methode!
Vorteil: ab Verzugseintritt muss der Schuldner die "weiteren Kosten tragen" (= "Schadensersatz"); geht man also dann zum Anwalt und lässt den fälligen Betrag eintreiben, muss der Schuldner auch die Kosten des Rechtsanwalts bezahlen!
 
Hi,
ich bin hier im Forum wohl der älteste Sack mit 42 Jahren on Stage und mich kann eigentlich nix mehr überraschen. Wenn ein VA schon im Vorfeld so agiert, dann wird im nachhinein auch nichts mehr daraus- das geht aus wie das Hornberger Schiessen. Im Gegenteil nicht nur die Gage ist weg nein auch noch das RA Honorar dazu. Verbuche es halt als Lehrgeld. Aber ich kann Dir verraten wie wir das handhaben: bevor wir überhaupt aufbauen, lassen wir uns auszahlen. Wenn der VA zickt dann ist was faul und Du kannst gleich wieder heimfahren. Im Normalfall aber sind die VA damit einverstanden, denn auch die (gerade Die) kennen das Problem. Im Gegenteil Du wirst viel respektvoller behandelt denn Du suggerierst professionalität. Im Übrigen hat der VA ja auch schon vorfinanziert, Karten verkauft, Werbung gemacht etc. und will mit Euch ja auch Kohle machen und der dezente Hinweis das ohne Gage im voraus nichts läuft wirkt Wunder.
so long
frinderman;)
 
Ganz verloren ist das alles nicht.

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Und Ihr hattet ja sogar einen schriftlichen. Ich hatte selbst mal mit meiner Band geklagt, weil ein Veranstalter einen Tag vor Termin die Veranstaltung wg Schlechtwetter absagte. Und wir haben in einem Vergleich die Hälfte der Gage bekommen. Das Ganze ganz OHNE schriftlichen Vertrag und null Bereitschaftt oder Einsicht der Gegenpartei (zu Anfang)..

Gut wäre, wenn wenigstens einer von Euch einen vertrauensvollen Anwalt und en Rechtsschutz-Versicherung hätte oder wenigstens jemand kennt, der einen Anwalt empfehlen könnte. Dann kann man sich zunächst erstmal kostenfrei beraten lassen. Der wird Euch schon sagen, wie gut die Chancen stehen.

Besonders da ihr ja einen schriftlichen Vertrag hattet, sollte das nicht so schwierig sein. Und die Frist hat er ja selbst gesetzt: eine Woche später...
 
Besonders da ihr ja einen schriftlichen Vertrag hattet, sollte das nicht so schwierig sein. Und die Frist hat er ja selbst gesetzt: eine Woche später...[/quote]

Ähm, stimmt so nicht ganz mit der Frist. Wir hatten ihm eine Frist gesetzt bis er den Vertrag zurückschicken sollte. Hat er verpasst. Ich habe zum Glück die ganzen emails und das Gefasel schriftlich und halt auch seine Unterschrift auf dem Vertrag. Was auch noch zu erwähnen ist. Er hat das Catering nicht Ansatzweise erfüllt, das hatte ich auch im Vertrag festgehalten. Es gab ein paar Bier und nicht wie abgemacht im Vertrag ne Kiste und antialkoholische Getränke weder eine warme Mahlzeit für Jeden. Mann, was ein Reinfall. Ich kann und will diesen Typ nicht einfach so davon kommen lassen. Das ist für uns viel Geld was noch offen ist und wir brauchen es dringend. Unser Basser hat ne Berfusrechtsschutzversicherung. Hilft das weiter? Nicht wirklich oder??
 
Die Berufsrechtsschutz greift, wenn er Berufsmusiker und der Unterzeichner des Vertrages ist. Er hat ja dann auch in seinem Antrag seinen ausgeübten Beruf angegeben.

Es wäre weiterhin wichtig zu erfahren, WER den Vertrag in wessen Namen unterschrieben hat. Handelt Ihr als GbR? Hat jemand als Einzelperson den Vertrag unterschrieben? Übt DERJENIGE ein Gewerbe aus, oder kann man das Ganze noch unter "Liebhaberei" zusammenfassen und damit evtl. privatrechtlich abhandeln. Eine Rechtsschutzversicherung hilft in solch einem Fall immer weiter, wenn der Unterzeichner des Vertrages eine hat, die hier eine Deckung unter den o.g. Bedingungen zusagt...

Einen Rechtsanwalt zu konsultieren erscheint hier sicherlich das Sinnvollste. Je nach dem, wie "gut" Euer Vertrag gefasst ist, habt Ihr rechtlich wie es scheint auch gar keine schlechte Chance, die Sache für Euch positiv abzuschließen, würde ich aus der Ferne mutmaßen. Es kommt eben auf den genauen Wortlaut des Vertrages an...

Grüße
Marc
 
Mann, was ein Reinfall. Ich kann und will diesen Typ nicht einfach so davon kommen lassen.

Ich denke, die Chancen stehen nicht schlecht. Lasst Euch mal von einem Anwalt beraten. Die Mails gut aufbewahren. Ob sie asl Beweismaterial hinzugezogen werden können, unterliegt nur in bestimmten Fällen dem Ermessen des Richters. Aber für den An3alt sind sie auf jeden Fall nützlich. Meist kommt es nicht unbedingt zu ner Gerichtsverhandlung. Wir hatten auch nur den Mail - Verkehr als Unterlagen.
 
Zu erwähnen ist noch das wir seit letztem Jahr als GbR handeln und ich den Vertrag auf der einen Seite i.A. unterschrieben habe für uns als Band. Also ich hab nur kein Bock hinterher auch noch auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben. Dann wäre unser Schaden noch größer als er jetzt eh schon ist.
 
Also ich hab nur kein Bock hinterher auch noch auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben. Dann wäre unser Schaden noch größer als er jetzt eh schon ist.

Wie man das vermeiden kann, hab ich doch oben schon beschrieben.
Mahnung --> Verzug --> Schuldner zahlt Anwaltskosten

Im Übrigen kann man das Honorar für die Erstberatung mittlerwile vereinbaren. D.h. man darf den Anwalt ruhig fragen, was es kostet. Absolute (!) Höchstgrenze sind glaub ich 200 Euro.

Wie gesagt, ab Verzugseintritt muss der Schuldner alle Kosten der Rechtsverfolgung tragen! Manchmal hilft schon ein nettes Schreiben mit Briefkopf vom Anwalt...
 
Zu erwähnen ist noch das wir seit letztem Jahr als GbR handeln und ich den Vertrag auf der einen Seite i.A. unterschrieben habe für uns als Band.

Eine GbR seid Ihr ganz automatisch. Die Verantwortung trägt die gesamte Gbr. Du bist nur deren Vertreter.

Wie gesagt, ab Verzugseintritt muss der Schuldner alle Kosten der Rechtsverfolgung tragen! Manchmal hilft schon ein nettes Schreiben mit Briefkopf vom Anwalt...

Richtig - so war es bei uns auch... drei Briefwechsel zwischen den Anwälten der Parteien und wir hatten unser Geld. Mehr als wir ursprünglich als Aufwandsentschädigung mündlich forderten. Der Anwalt hat nichts anderes getan, als wortwörtlich das weiterzuleiten, was ich vorformuliert hatte. Aber es war es halt besser, als wenn ich es selbst hingeschickt hätte. Da die Gegenpartei ja auch einen Anwalt hatte. Und die wissen untereinander besser zu handeln, wo genau die Grenzen und wie weit man gehen kann.
 
Eine GbR seid Ihr ganz automatisch. Die Verantwortung trägt die gesamte Gbr. Du bist nur deren Vertreter.

Das stimmt nicht so ganz. Eine GbR liegt zwar automatisch vor, das heisst aber nicht, das wenn einer als Privatperson den Vertrag unterschriebt, er in jedem Fall für die GbR handelt, wenn diese nicht im Vertrag erwähnt ist...

Bzgl. der Rechtsschutzversicherung könnte die Deckung durch die Versicherung schwierig werden, wenn die Versicherung nicht von der GbR Beteiligung wissen sollte. Wenn es dazu kommen sollte, dass die Kosten (zunächst) durch eine RS gedeckt werden müssten, sollte sich der Basser auf jeden Fall VOR dem Gespräch mit dem Anwalt beim Versicherer eine Deckungszusage holen.
 
Das stimmt nicht so ganz. Eine GbR liegt zwar automatisch vor, das heisst aber nicht, das wenn einer als Privatperson den Vertrag unterschriebt, er in jedem Fall für die GbR handelt, wenn diese nicht im Vertrag erwähnt ist...

... hmmm, das stimmt. Aber hatte er nicht angemerkt, dass er "i.A." unterschrieben hat? Das würde doch bedeuten: ER als Stellvertreter im Auftrag der Band/GbR...

Die RSV einer Privatperson wird hier wohl nicht greifen. Sie kann aber zur "Anwaltsfindung" beim Beratungsgespräch helfen, wenn sich der Anwalt drauf einlässt.
 
Das Ganze ist rechtlich sehr verzwickt. Man wird die tatsächliche Rechtslage ohne genaues Wissen, wie das Rubrum des Vertrages aussieht, nicht wirklich ergründen können. Da gibt es ganz "fiese" Feinheiten ;) Und wenn wir's wüssten, dürften wir's hier eh nicht sagen :D

Heisst es "Karl Mustermann, handelnd für die Band XY" ist Karl Mustermann hier Privatmann und wohl auf sich allein gestellt. Heisst es "Karl Mustermann, handelnd für die XY GbR" und die XY GbR firmiert laut Gesellschaftsvertrag als Band XY (oder umgekehrt) könnte es schon wieder anders aussehen...

Davon abhängig ist auch, welche RS greifen könnte. Hat Bassist A die Belange der XY GbR in seine Berufsrechtsschutzversicherung per Antrag einbezogen, stehen die Chancen recht gut, eine Deckungszusage zu erhalten. Gleiches gilt für die Privatrechtsschutzversicherung, wenn unser Freund Karl Mustermann als Privatperson handelt und dies im Vertrag zum Ausdruck kommt. In allen anderen Fällen dürfte es schlecht aussehen...

Deine Aussage zur Anwaltsfindung möchte ich hier aber ganz ausdrücklich unterstreichen :great:

Grüße
Marc
 
Ich denke mal, eines kann man einhellig festhalten: nehmt Euch einen Anwalt und lasst Euch beraten. Ihr habt einen Vertrag und Ihr habt eine Leistung erbracht. Die genauen Einzelheiten kann man hier schwer klären: dafür ist schließlich der Anwalt da.

Um Euch nochmal Mut zu machen: bei uns lief das sehr easy und sehr gut - und wir hatten wie gesagt weder Vertrag noch RSV.. Der Anwalt hat sich nur prozentual vom Streitwert bezahlen lassen. Das waren 500 Euro, die Hälfte der gesamten Gage. Das waren dann sowas wie 80-100 Euro für die Beratung und die paar Briefe - also alles nicht die Welt und niemand muss bei so einem Streitfall veramen.
 
Ich denke mal, eines kann man einhellig festhalten: nehmt Euch einen Anwalt und lasst Euch beraten. Ihr habt einen Vertrag und Ihr habt eine Leistung erbracht. Die genauen Einzelheiten kann man hier schwer klären: dafür ist schließlich der Anwalt da.

Um Euch nochmal Mut zu machen: bei uns lief das sehr easy und sehr gut - und wir hatten wie gesagt weder Vertrag noch RSV.. Der Anwalt hat sich nur prozentual vom Streitwert bezahlen lassen. Das waren 500 Euro, die Hälfte der gesamten Gage. Das waren dann sowas wie 80-100 Euro für die Beratung und die paar Briefe - also alles nicht die Welt und niemand muss bei so einem Streitfall veramen.


So, ich bin mal wieder da. :))
Also die enstandenen 500 € Anwaltskosten hat der Schuldige bezahlt richtig? Da hattet ihr keinen Schaden? Man kann doch bestimmt auch das nicht bekommene Essen einklagen oder? Das gabs nämlich auch nicht, wie es vereinbart war. Mein Kollege sagte ich solle nun einen Mahnbescheid beim zuständigen Gericht beantragen. Wenn derjenige dann innerhalb 2 Wochen nicht reagiert kommt der Gerichtsvollzieher. Das scheint mir doch die sinnvollste Lösung oder? Und da brauch ich auch kein Anwalt für?! Was meint ihr??
 
Ich würde es nicht gleich per Mahnverfahren versuchen.

Ich habe es oben schon beschrieben, was man machen kann, wenn ein Schuldner nicht zahlt (Mahnung usw.).

Meist reicht ein Schreiben vom Anwalt. Und wenn der Schuldner durch eine Mahnung schon in Verzug ist, muss er die Kosten des Anwalts ebenfalls bezahlen.

Es entstehen für den Gläubiger dann keine Kosten.

Sorry, aber noch (!) deutlicher geht es in einem öffentlichen Forum wirklich nicht mehr (Stichwort Rechtsberatung).

@M-Zee: für besonders verzwickt halte ich das nicht. Juristen sind zwar manchmal kleinlich, aber in solchen Fällen wie hier werden Verträge eben ausgelegt (§§133, 157 BGB). Und im Falle eines Vertrages über einen Band-Auftritt muss m.E. schon einiges dazukommen, dass man nicht davon ausgehen kann, dass Person X als Mitglied der Band für die Band stellvertretend den Vertrag geschlossen hat. Es ist also relativ klar, dass die Parteien einen Vertrag zwischen Veranstalter und Band haben wollten und nicht zwischen Veranstalter und Person X. Dem Veranstalter musste auch klar sein, dass er nicht mit Person X selbst einen Vertrag schließt.
Etwas anderes wäre evtl. dann gegeben, wenn Person X selbständig tätig ist und Bands vermittelt, in denen er auch selbst spielt. Dann könnte man überlegen, ob nicht wirklich ein Vertrag zwischen Veranstalter und X gewollt ist.

PS:/Klugscheißermodus ;) :
"Rubrum" gibt es meines Wissens nach nur im Urteil. Dieser Teil des Urteils wurde früher mit roter Tinte geschrieben und heißt deshalb so. In Verträgen wäre mir die Bezeichnung "Rubrum" nicht bekannt.
Außerdem kann eine GbR nicht firmieren. Eine "Frima" i.S.d. HGB haben nur die Handelsgesellschaften (Z.b. OHG), die GbR ist gerade keine solche Handelsgesellschaft.

/Klugscheißermodus aus
:D

Gruß Chris
 
So, ich bin mal wieder da. :))
Also die enstandenen 500 € Anwaltskosten hat der Schuldige bezahlt richtig?

Nein!!! Der erstrittene Wert war 500 Euro (die Hälfte der Gage), die Anwaltskosten davon 80-100 Euro (genaue Summe weiß ich nicht mehr) und die wurden von den 500 Euro bezahlt... ob das üblich ist, weiß ich nicht.

Wofür hast Du denn den Vertrag aufgesetzt? Damit Du eine rechtliche Handhabe hast und mit halbwegs gutem Gefühl zum Anwalt gehen kannst, wenn jemand den Vertrag gebrochen hat. Dann tu das doch nun bitte auch - sonst wäre Dein Vertrag ja völlig sinnlos gewesen. Schreib dem VA ne Mahnung mit ner letzten Frist, ruf ihn zur Not an und gib ihm noch ne Chance zur Stellungnahme um zu sehen, wieviel Zahlungsbereitzschaft da ist. Wenn keine zu sehen ist: Anwalt.


Ansonsten gibt es noch das "Inkasso-Büro": die treiben auch privat Schuilden ein.

Ich denke, mehr kann hier wirklich nicht sagen. Ein Gespräch mit nem Anwalt bleibt nicht aus...
 
@M-Zee: für besonders verzwickt halte ich das nicht. Juristen sind zwar manchmal kleinlich, aber in solchen Fällen wie hier werden Verträge eben ausgelegt (§§133, 157 BGB). Und im Falle eines Vertrages über einen Band-Auftritt muss m.E. schon einiges dazukommen, dass man nicht davon ausgehen kann, dass Person X als Mitglied der Band für die Band stellvertretend den Vertrag geschlossen hat. Es ist also relativ klar, dass die Parteien einen Vertrag zwischen Veranstalter und Band haben wollten und nicht zwischen Veranstalter und Person X. Dem Veranstalter musste auch klar sein, dass er nicht mit Person X selbst einen Vertrag schließt.
Etwas anderes wäre evtl. dann gegeben, wenn Person X selbständig tätig ist und Bands vermittelt, in denen er auch selbst spielt. Dann könnte man überlegen, ob nicht wirklich ein Vertrag zwischen Veranstalter und X gewollt ist.

PS:/Klugscheißermodus ;) :
"Rubrum" gibt es meines Wissens nach nur im Urteil. Dieser Teil des Urteils wurde früher mit roter Tinte geschrieben und heißt deshalb so. In Verträgen wäre mir die Bezeichnung "Rubrum" nicht bekannt.
Außerdem kann eine GbR nicht firmieren. Eine "Frima" i.S.d. HGB haben nur die Handelsgesellschaften (Z.b. OHG), die GbR ist gerade keine solche Handelsgesellschaft.

/Klugscheißermodus aus
:D

Gruß Chris

So, Du kleiner Klugscheisser :D :D

Rubrum ist tatsächlich das Urteilsdeckblatt, aber auch das Vertragsdeckblatt mit den Vertragsparteien wird als (Vertrags-)Rubrum bezeichnet... ;)

Auch zur GbR Firmierung muss ich Dir leider widersprechen. Sogar Einzelfirmen haben eine Firma und wenn Sie nur hmmm... "Karl Meier" heisst, DAS IST die Firma des Karl Meier, Einzelunternehmer. Des Weiteren kann auch eine GbR einen Namenszusatz haben, ich denke, das ist auch das, was Du meinst. Es müssen aus der kompletten Firmierung (die auch hier eine ist) nur die Namen der Gesellschafter hervorgehen. Also z.B. "Band XY, Müller, Meier und Schulze GbR".

Bzgl. der Versicherung, darauf zielte das "verzwickte" ja ab, ist das zu sagen, was ich bereits erwähnte. Weiss Berufsrechtsschutzversicherer nicht, dass Bassist auch Gesellschafter der Band XY ist und ist er auch nicht als Unterzeichner Vertreter der Band, gibt's ein Problem, das kann ich Dir versprechen! Alles andere wäre mehr als Kulanz, die ich SO selten erlebt habe bei Versicherungen, aber wer weiss, vielleicht geschehen ja noch Zeichen und Wunder.

Grüße
Marc
 

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