H
hexenhammer666
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 11.07.10
- Registriert
- 02.01.05
- Beiträge
- 130
- Kekse
- 0
Hi Leute,
brauchen dringend Rat. Wir hatten im Januar einen Gig als Headliner und sind leider mit dem Veranstalter voll aufs Maul gefallen. Ich mache grundsätzlich Verträge wenn wir spielen. Das wollte der Veranstalter eigentlich gar nicht so gern diesmal, dann hab ich einen aufgesetzt aber er schickte Ihn auch schon nicht zurück unterschrieben.
Ausrede: Wäre unterwegs, müßte wohl auf Postweg weggekommen sein.
Wir waren natürlich so blauäugig und glaubten dieses Märchen.
Der Gig kam, aber ich hatte natürlich einen Vertrag in der Tasche den ich mir auch gleich von dem Megaveranstalter unterschreiben ließ. Am Ende des Abends hieß es dann, Leute ich geb Euch erstmal 1/3 des Betrages, wegen Besuchermangel. Ich überweis Euch dann den Rest nächste Woche. Ja, das ist nun auch wieder 4 Wochen her, er hat mich bis letzte Woche nur hingehalten und wir ham echt die Schnauze voll nun.
Wie können wir unsere restliche Gage bekommen, is echt viel Geld für uns. Im Vertrag steht jedenfalls bei Vertragsbruch zahlt der Schuldige eine Konventionalstrafe in Höhe der Gage. Rechtsanwalt oder wie gehen wir vor??
Hat jemand Erfahrung und einen Rat für uns? Kommen da auch Kosten auf uns zu, oder nur für den Beschuldigten??
Grüße
M.
brauchen dringend Rat. Wir hatten im Januar einen Gig als Headliner und sind leider mit dem Veranstalter voll aufs Maul gefallen. Ich mache grundsätzlich Verträge wenn wir spielen. Das wollte der Veranstalter eigentlich gar nicht so gern diesmal, dann hab ich einen aufgesetzt aber er schickte Ihn auch schon nicht zurück unterschrieben.
Ausrede: Wäre unterwegs, müßte wohl auf Postweg weggekommen sein.
Wir waren natürlich so blauäugig und glaubten dieses Märchen.
Der Gig kam, aber ich hatte natürlich einen Vertrag in der Tasche den ich mir auch gleich von dem Megaveranstalter unterschreiben ließ. Am Ende des Abends hieß es dann, Leute ich geb Euch erstmal 1/3 des Betrages, wegen Besuchermangel. Ich überweis Euch dann den Rest nächste Woche. Ja, das ist nun auch wieder 4 Wochen her, er hat mich bis letzte Woche nur hingehalten und wir ham echt die Schnauze voll nun.
Wie können wir unsere restliche Gage bekommen, is echt viel Geld für uns. Im Vertrag steht jedenfalls bei Vertragsbruch zahlt der Schuldige eine Konventionalstrafe in Höhe der Gage. Rechtsanwalt oder wie gehen wir vor??
Hat jemand Erfahrung und einen Rat für uns? Kommen da auch Kosten auf uns zu, oder nur für den Beschuldigten??
Grüße
M.
- Eigenschaft