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Nen Haufen Fragen

  • Ersteller JazzBass
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JazzBass
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hallo ihr...

also mal angenommen jemand lernt eine sängerin kenn die schon einen haufen songs geschrieben hat, viele kontakte und nen management an der hand hat kennen.
man selbst spiel schon einige jahre.
diese frau braucht nun um ein album aufzunehmen und viele gigs zu spielen eine band.
man tritt also dieser "band" bei.
die sängerin ist der act, ähnlich wie annett louisann oder sarah conner oder was weiß ich wer..^^
wenn diese frau nun einen plattenvertrag unterschreibt. wo steht man dann selbst und wie muss man sich mit der frau einigen? unterschreibt man dann mit bei der sängerin oder ihrem management einen anstellungsvertrag?
muss man sich dann als freiberuflicher musiker beim finanzamt melden?
ist man dann selbstständig und muss zb krankenkassenbeiträge privat zahlen?

das ganze soll wirklich in die prof. richtung gehen mit allem drum und dran.

ich hoffe ihr könnt mir ein wenig folgen und weiterhelfen...
 
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Tach JazzBass, willkommen im Forum :)

Mal sehen, ob ich das alles richtig verstanden habe:

Du kennst eine Sängerin, die eigene Songs schreibt und ein Management "an der Hand" hat. Was heißt "an der Hand"? Wird sie von diesem Management bereits gemanaged oder wird darüber bislang nur geredet? Gibt's da schon was Konkretes?

Weiter: Für Studioaufnahmen und für Live-Gigs wird eine Band benötigt. Hat sie bisher noch keine Band? Wie wurde das bislang gehandhabt? Oder ist die Sängerin noch nie live aufgetreten?

Nächster Schritt: Plattenvertrag. Was soll das genau für ein Vertrag sein? Werden Studioaufnahmen finanziert? Der Vertrieb einer oder mehrerer CDs? Oder gar der planvolle Aufbau eines Nachwuchskünstlers mit Tonträger, Tournee, Werbekampagne, Marketingstrategie? Gibt es da konkrete Pläne? Oder ist das nur eine vorsichtige Anfrage für den Fall der Fälle?

Ich lese jetzt einfach mal zwischen den Zeilen deines Posts heraus, dass du die Chance siehst, dass diese Sängerin einigen Erfolg haben könnte und du festes Mitglied ihrer Band werden könntest, so dass du zukünftig deine Brötchen als Mitglied ihrer Begleitband verdienen könntest. Und du möchtest jetzt wissen, wie man sich so absichert, dass man nicht von einer Sekunde auf die nächste raus aus der Nummer ist. Richtig soweit?

Deine Fragen zeigen mir, dass du - bitte nicht böse sein! - noch nicht allzu viel Einblick in die Profiliga bei Musikern hattest, daher erst mal ein paar grundsätzliche Erklärungen:

Du würdest staunen, wie viele hoffnungsvolle Nachwuchstalente es gibt, die jetzt gerade direkt vor dem Durchbruch stehen. Jedenfalls glauben sie das. Professionelles Management ist schon so gut wie klar gemacht, Plattenvertrag (was auch immer das genau sein soll) ist schon fast unterschrieben, nächstes Jahr um diese Zeit sind wir auf Tour und schieben die Knete eimerweise auf unser Konto.

Nur dass leider nie was draus wird.

Diese "Karrieren aus dem Nichts" sind eine Illusion. So gut wie jeder Musiker, der irgendwann mal bekannt wird, hat vorher jahrelang geackert, geübt und getourt. Also würde ich mir an deiner Stelle als Erstes die Frage nach den Referenzen dieser Sängerin stellen. Hat sie jahrelange Live-Erfahrung? Hat sie schon vorweisbare Erfolge? Hat sie sich schon einen Namen gemacht? Wenn ja: super! Bewirb dich um den Job. Wenn nein: Vorsicht! Ich weiß nicht, womit du zurzeit deine Brötchen verdienst, aber den Job würde ich noch nicht kündigen!

Zum Management: Wie professionell ist es? Welche anderen Künstler betreut es? Worin genau soll die Aufgabe des Managements bestehen? Gigs ranschaffen? Tourneen organisieren und betreuen? PR-Arbeit? Plattendeals vermitteln? So was lernt man nicht über Nacht. Wenn's da keine vorzeigbaren Referenzen gibt: Behalte deinen derzeitigen Job!

Nehmen wir mal an, Sängerin und Management sind über jeden Zweifel erhaben und superprofessionell. Wie du schon schreibst: Die Sängerin ist dann der Act. Du wirst jeweils für klar definierte Jobs engagiert. Das können Studioaufnahmen sein, eine Tournee oder auch nur einzelne Gigs. Mit wem du den jeweiligen Vertrag machst, ist eigentlich egal. Wichtig ist, dass du aller Voraussicht nach immer zeitlich befristet, sozusagen projektbezogen, gebucht wirst. So etwas wie eine Festanstellung wird es so gut wie sicher nicht geben.

Und wenn das Management dann befindet, dass du für die Fernsehshow am Samstag Abend nicht cool genug aussiehst, wird da halt jemand anderes zum Playback durchs Bild hüpfen.

Selbst wenn du tatsächlich für alle anfallenden Jobs ganz oben auf der Telefonliste stehst: Was machst du, wenn keine Jobs anstehen? Die wenigsten erfolgreichen Künstler sind das ganze Jahr über auf Tour. Da können durchaus mal einige Monate am Stück ohne Gig auf dich zukommen. Wie zahlst du dann deine Miete?

Ganz abgesehen davon, dass Erfolg bei Künstlern meistens ein eher flüchtiges Element ist und selten auf Dauer bleibt. Und dann isses auch wieder Essig mit Jobs ...

Was ich dir damit sagen will: Da man als Musiker eigentlich nicht wirklich auf eine Festanstellung hoffen kann, ist es gefährlich, von einem einzigen Arbeitgeber abhängig zu sein. Üblich ist eigentlich eher, sich als freiberuflicher Musiker einen Namen zu machen, so dass man öfter mal aus verschiedenen Richtungen gebucht wird.

Kurz noch zu deinen übrigen Fragen: Ja, du musst dich dann als freiberuflicher Musiker beim Finanzamt melden und deine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen. Jedenfalls, wenn das ganze "wirklich in die professionelle richtung mit allem drum und dran" gehen soll.

Nach den Schilderungen aus deinem Post und von hier aus der Ferne sieht das Ganze allerdings im Moment eher nach einem Projekt aus der Abteilung "Luftschloss" aus. Nix für ungut, aber Formulierungen wie "schon einen Haufen Songs geschrieben", "Management an der Hand" oder auch die Tatsache, dass deine Sängerin offensichtlich noch keine Band hat, lösen bei mir irgendwie diesen "Finger weg!"-Reflex aus :redface:

Vielleicht irre ich mich ja, und ich sehe dich nächstes Jahr an der Seite deiner Sängerin irgendwo in den Charts. Wünschen würde ich es dir. Nur glauben tue ich es nicht ...
 
Guter Beitrag von LeGato - und dummerweise extrem realistisch!!!

Noch eine Frage an die Fachleute: Gibt es im selbständigen Musikbereich auch das Problem der Scheinselbständigkeit, wenn man freiberuflich nur für einen Auftraggeber arbeitet??
Wenn ja, dann würde da auch das Finanzamt nicht mitspielen!
 
danke legato für die vielen infos... du hast mir damit auf jeden fall ein paar denkanstösse gegeben.
da ich aber hier im öffentlichen board, nicht ins detail gehen will, hab ich dir grad eine pn geschrieben.
ich hoffe die anderen forumsuser "verzeiht" mir diesen schritt....
 
Noch eine Frage an die Fachleute: Gibt es im selbständigen Musikbereich auch das Problem der Scheinselbständigkeit, wenn man freiberuflich nur für einen Auftraggeber arbeitet??
Wenn ja, dann würde da auch das Finanzamt nicht mitspielen!
Was meinst Du mit "mitspielen"? Das Finanzamt zieht lediglich die Steuern ein, egal ob aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit. Die Frage der "Scheinselbständigkeit" berührt den Bereich der Sozialversicherung (Kranken-/ Pflege-/ Arbeitslosen-/ Rentenversicherung).
 
Was meinst Du mit "mitspielen"? Das Finanzamt zieht lediglich die Steuern ein, egal ob aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit. Die Frage der "Scheinselbständigkeit" berührt den Bereich der Sozialversicherung (Kranken-/ Pflege-/ Arbeitslosen-/ Rentenversicherung).
deshalb Frage an einen Fachmann!
Ok, also nicht Finanzamt sondern Sozialversicherungen - trotzdem wie sieht es aus als freischaffender Musiker mit nur einem Auftraggeber??
 
Bei Scheinselbständigkeit gilt folgendes:
  • Krankenversicherung: entweder freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse, alternativ private Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung: wie Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung: keine Pflichtversicherung, freiwillige Beiträge sind jedoch möglich
  • Rentenversicherung: Rentenversicherungpflicht; eventuell mit Befreiungsmöglichkeit während der ersten 3 Jahre der Selbständigkeit; sofern für einen rentenversicherungspflichtigen Beschäftigen Beiträge gezahlt werden, entfällt die Rentenversicherungspflicht für den Selbständigen, es können jedoch weiterhin freiwillige Beiträge gezahlt werden
Die Beiträge zur Sozialversicherung zahlt der Selbständige allein.
 
Was passiert aber wenn die Sängerin mit der man eine Kooperationsvereinbarung hat sich nach 3 Jahren immer noch nicht um auch andere Auftraggeber gekümmert hat und nur einen Auftraggeber hat?
 

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