Aus Illegalität folgt unweigerlich Strafbarkeit, wenn man denn das Illegale tut.
Dass dieser Staat mit Vorliebe da straft, wo es einfach ist, steht auf einem anderen Blatt.
Das stimmt beides so nicht.
Insbesondere muss für eine Strafbarkeit immer Vorsatz vorliegen, soweit nicht ausdrücklich Fahrlässigkeit auch bestraft wird. Nicht alles was verboten ist, wird bei Nichtbefolgung strafrechtlich sanktioniert, das wäre ja noch schöner!
Ansonsten gebe ich dir völlig recht, dass du den Handel mit Plagiaten hier im Forum unterbindest. Im Endeffekt bist du schließlich als Betreiber zumindest potentiell (juristisch m.E. noch nicht geklärt)haftbar, wenn auch nicht strafbar.
Zum strafrechtlichen Hintergrund:
- Wer ein Plagiat mit Gibson-Schriftzug als original Gibson verkauft, macht sich nach §263 StGB (Betrug) strafbar.
- Wer ein Plagiat mit Gibson-Schriftzug ausdrücklich als Plagiat verkauft, macht sich nach §143 MarkenG bestraft. Hierzu ist das Tatbestandsmerkmal "im geschäftlichen Verkehr" zu beachten, wonach grundsätzlich ein einziger Verkauf ausreicht. Der Täter muss also nicht gewerblich handeln!
- Wer ein solches Plagiat besitzt macht sich nicht strafbar.
- Wer ein Plagiat mit Gibson-Schriftzug nach Deutschland einführt, macht sich nicht strafbar.
- Wer mehrere Plagiat mit Gibson-Schriftzug nach Deutschland einführt, macht sich imho auch nicht strafbar, muss aber damit rechnen, dass die Ware vom Zoll beschlagnahmt und auf Antrag des Markeninhabers (Gibson) vernichtet wird. Grund: Beseitigungsanspruch des Markeninhabers und Verdacht auf Straftaten nach §143 MarkenG, weil man wohl bei mehreren Gitarren davon ausgehen, kann dass einige verkauft werden sollen.
Ungeklärt ist imho nur noch der Fall, dass eine Gitarre, die genauso aussieht wie eine Gibson, nur mit anderer Aufschrift verkauft wird.
Dann wäre die Frage ob der Headstock also solches, auch ohne den Namen als Marke (!) hier in Deutschland geschützt ist. Ist das -wie History das sagt (was ich auch durchaus glaube) - der Fall, macht sich auch derjenige der eine solche Gitarre verkauft nach §143 MarkenG strafbar!
Warten wir mal auf die Antwort von Gibson ab, was die dazu meinen.