Warnung vor User ...

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fabz
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Ich habe ihm vor einem knappen Monat einen Verstärker (Rathamp Rangemaster Topteil) verkauft. Wir hatten ausgemacht daß ich ihm das Top schicke und er am selben Tag das Geld überweist!

Das Top wurde ausgeliefert (dafür habe ich einen Postbeleg), auf das Geld warte ich bis heute. Erst hat er mir eine seltsame Story erzählt in der er angeblich nicht an sein Konto rankam, woraufhin ich ihm Aufschub bis zum 1. September gegeben habe. In ICQ ist er jetzt plötzlich nicht mehr online, auf emails antwortet er auch nicht.

Ich werde jetzt meinen Anwalt einschalten. Möchte euch aber trotzdem vor ihm warnen!

(Falls man hier keine solcher Warnungen posten darf bitte ich die Admins das hier zu löschen)

-fabz

ICH BITTE ALLE VORSCHLÄGE DIE MIT GEWALT ODER
EINSCHÜCHTERUNG ZU TUN HABEN ZU UNTERLASSEN!
DIMEBAG1984
 
Eigenschaft
 
Hol dir vorher nen Beratungshilfeschein, sofern du nich zuviel eigenes Einkommen hast! Gibt's beim Amtsgericht deines Heimatortes...
 
Sorry, aber wer verschickt denn die Ware bevor das Geld bei einem ist (natürlich bei Privatkauf)?
Mag jetzt hart klingen, aber selbst schuld.

Trotzalledem ist es ne verdammt blöde Sache, und ich wünsche dir dass du dein Geld bekommst.

Aber das nächste mal sei bitte klüger.
 
Sorry, aber wer verschickt denn die Ware bevor das Geld bei einem ist (natürlich bei Privatkauf)?

Es ist genau so gefährlich, umgekehrt das Geld zu schicken, bevor man die Ware hat ;)

Wenn der "Geschäftspartner" pleite ist und zB von Hartz4 lebt, dann ist es unmöglich, ihn zu irgendetwas zu zwingen. Auch den Vorwurf des Betruges kann er sehr leicht entkräften, wenn er behauptet, dass er das Geld (oder die Ware) ja eigentlich schicken wollte, aber blah blah blah...
 
Aber die Überweisung kann man ja zurückbuchen, denk ich mal. Die Ware aber zurückholen nicht, denk ich.
 
Aber die Überweisung kann man ja zurückbuchen, denk ich mal. Die Ware aber zurückholen nicht, denk ich.

Eine Überweisung zurückbuchen ist IMHO nicht möglich.
Soweit ich weiß kann das Geld nur "zurückgebucht" werden, wenn es beim Empfänger noch nicht gebucht wurde.

Edith meint: Wolf war schneller :rolleyes:
 
Tut mir Leid, aber irgendwie war das auch schön blöd von dir.

Normalerweise heißts Geld gegen Ware. Und bevor man kein Geld hat sollte man auch die Ware nich verschicken. Hoffe das is dir ne Lehre....
 
Je nach Summe und Entfernung vielleicht mal privat vorbeischauen? :D
 
Mit einer ähnlich miesen Aktion hat übrigens User ... versucht, meine Hwy-1 zu "erwerben".

Er wollte sie sicher nehmen und auch schon überweisen, alles war bereits bei mir originalverpackt und versandbereit - ich bin extra zur Klangfarbe gefahren und habe einen Fender Originalkarton geholt, damit alles rasch geht und er die Gitarre hat wenn er aus dem Urlaub retour ist.

Leider hatte seine Bank angeblich gerade an dem Tag eine Telebankingstörung und am nächsten Morgen ist er auf Urlaub gefahren und versprach die Überweisung von einem Internet Terminal in Spanien durchzuführen. Geld kam nicht, Gitarre habe ich gottseidank nicht verschickt.

Ich wartete bis er aus dem Urlaub retour war und schickte ihm auf verschiedenen Wegen (auch hier im Forum) E-Mails. Keine Reaktion mehr, er hat aber im Forum fleissig gepostet.

Nach ca. 10 Tagen dann plötzlich ein Mail von ihm "Oh, hast Du meine Mails nicht bekommen? Wir hatten im Urlaub einen kleinen Unfall mit dem Leihwagen und jetzt muss ich erst mal den Schaden bezahlen."

Ich habe mir von meinem Anwalt versichern lassen, dass wir einen gültigen Kaufvertrag haben. Auf diese Information hat ... nicht reagiert.
Ich überlege mir nun rechtliche Schritte. Eigentlich schade, denn der war immer ein "netter User".
 
Aber die Überweisung kann man ja zurückbuchen, denk ich mal.

IRRTUM!

Man kann per Zivilklage die Rückzahlung fordern. Das klappt auch, wenn der Schuldner Geld hat. Ist er hingegen pleite, dann hat man stattdessen auch noch Anwalts- und Gerichtskosten an der Backe.
 
Würd aber erstma n Mahnverfahren vorschlagen, is günstiger ;)
 
Ich bitte die Diskussion allgemein zu halten und keine Namen zu nennen.
 
hi!
ich würde darum bitten/dazu raten den thread-titel NOCHMAL zu ändern - es gibt hier im board tatsächlich einen user der sich "xxx" nennt!

best - 68.
 
Wie Hirnlos ist es denn den Namen zu verschweigen? Da macht ja die Warnung keinen Sinn...

Er hat sich übrigens gemeldet und meinte sein Geld sei erst am 4. September verfügbar gewesen... Ich warte also noch 1-2 Tage.

Und zum Thema Geld gegen Ware: Ich komme aus einer Welt wo es noch sowas wie eine Musikerehre gibt... Leider scheint die bei einigen Grünschnäbeln abhanden gekommen zu sein!
 
du weißt schon dass du dich mit der warnung strafbar machst? also ist es nicht hirnlos, sondern nötig! denn sonst kanns ganz schnell zur gegenanzeige kommen! also mal ein wenig runter vom gas hier!
 
fabz, so sehr ich deine Verärgerung versteh, so wenig Verständnis hab ich dafür, es direkt als "hirnlos" zu bezeichnen.

Sinn des Ganzen isses einfach, keine User des Boards an den Pranger zu stellen. Letzten Endes is nämlich der Webmaster oder Admin dafür verantwortlich, was hier steht - und der hat mit Sicherheit kein Bock darauf, ne Klage von dem betreffenden User zu bekommen, von wegen Verleumdung etc.
 
G
  • Gelöscht von Dimebag1984
  • Grund: SPAM / Unanagebracht
hi!
ich würde darum bitten/dazu raten den thread-titel NOCHMAL zu ändern - es gibt hier im board tatsächlich einen user der sich "xxx" nennt!

best - 68.

Danke, habs mal in ... geändert! :D

Zum Thema:

Hey! Du hast seine Adresse!
Wieso besuchst du nicht einfach mal deinen Anwalt und sprichst mit dem?
Die Ware vor dem Geld zu schicken ist sogar geschickter, da man eine Adresse in der Hand hält.
Ich würde ihm einfach mal ein Anschreiben vom Anwalt zukommen lassen.
So etwas wirkt meist schnell. ;)

Mein Tip ist keine Rechtsbelehrung und kommt von einem absoluten Nichtjuristen; ist also nicht professionell!

Gruß
Dime!
 
der erste satz von hoss33... habt ihr wohl übersehn ^^
 
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