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Vertrag unter den Bandmitgliedern

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Phil 91
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Hallo Leute,
Ich sage es schonmal vorab: Ich bin Schlagzeuger, 16 Jahre alt und habe sogut wie keine Ahnung vom Musikbuisness! Deshalb habe ich mir gedacht vlt. könntet ihr mir helfen:
Also ich habe schon seit längerem eine Band, und so langsam fängt es jetzt an, das wir aus dem Proberaum in die weite Welt gehen. Darum möchte ich einen Vertrag erstellen, den jedes Bandmitglied unterschreiben muss. Darin soll z.B. stehen, dass wenn ein Einzelner aus der Band aussteigt, er weder auf das bis dahin eingezahlte Geld, noch auf Texte bzw. Lieder, die er geschrieben hat, bestehe kann.
Jetzt kommt meine Frage(n):
1. Was sollte noch in so einen Vertrag?
2. Wie ist das eigentlich rechtlich mit einer Band, wie funktioniert das, wenn die Band Gage bekommt, muss ich das beim Finanzamt anmelden, oder mich als berufsmusiker angeben, oder ist das nicht nötig weil wir alle noch unter 18 sind?
3. Was sollte in dem Vertrag stehen, über das Thema "Bandauflösung", dass also nciht nur einer geht sonder dass alle gehen...

Vielen Dank schonmal im Voraus, ach und Entschuldigung falls irgendwelche schwachsinnigen Fragen dabei sind...
 
Eigenschaft
 
Das sind schon vernünftige Gedanken, die Du Dir machst !

Leidvolle Erfahrungen. Am besten, die Geräte verbleiben im jeweiligen Eigentum desjenigen, der die Sachen mit einbringt.

Anteilige Auszahlungen, auch bei Geldknappheit evtl. arbeitslos gewordener Bandmitglieder & unterschiedlicher "Kaufkraft" könnten schwierig werden, gerade bei teureren Gemeinschaftsanschaffungen wie PA etc.

Nachher meist Komplettverkauf zum niedrigen Marktpreis, dann kommt es noch zu Verlusten, da der Anschaffungswert weit höher war.

Unterschiedliche Ausstattungen - siehe Thread hier "Warum haben Sänger nicht mal ein eigenes Mikrofon ?" versus Drumset, Gitarrenamp, Baß etc :)

Zu Steuern etc. gab es schon einige Threads. Bei Minderjährigen sollen wohl die Eltern zustimmen, Proberaum-Miete geht wohl auch nicht ohne Erziehungsberechtigte

Bei Minderjährigkeit sowieso Schwierigkeiten bei Käufen, die über den § 110 BGB (Taschengeldparagraph) hinausgehen, ergo größeren Summen
 
Vielen Dank schonmal im Voraus, ach und Entschuldigung falls irgendwelche schwachsinnigen Fragen dabei sind...

Ganz im Gegenteil: ich finde es toll, dass Du/Ihr Dir/Euch solche Fragen schon stellt, wenn das Bandverhältnis (noch) in Ordnung ist.

Die wichtigsten Dinge hat für uns mal der renommierte Bob Lyng in einem Artikel gebündelt unter:
http://www.allmusic.de/tool.php?tool=sites_1_0&fid=1&kurz=musikertippsrechtgruppenverhaeltnislyng

Noch etwas zum Urheberrecht: scheidet ein Songwriter aus einer Band aus, verbleiben seine Autorenrechte lt. Urheberrechtsgesetz ohnehin automatisch und auf Dauer stets beim Komponisten oder Textdichter.
Wenn Ihr denn wollt und alle einer Meinung sind, so könnt Ihr aber z.B. reinschreiben, dass der Autor die Aufführung oder Verwertung von gemeinschaftlich geschaffenen Werken auch nach einer Trennung nicht aufgrund persönlicher Animositäten verhindern kann. Das kann er i.d.R. zwar ohnehin nicht, aber in vielen Trennungssituationen führt dies zu Stress.

Etwas anderes ist es, wenn später an Werken die gemeinschaftlich geschaffen wurden so genannte Bearbeitungen vorgenommen werden sollen.

Aber kau Dir erst einmal den Text und die Tipps von Bob Lyng durch. Für dann sicherlich anstehende Fragen, stehe ich Dir gerne wieder zur Verfügung.

lg.
 
vielen Dank für die schnellen antworten...
@ rockbuerosued : Der Link ist spitze danke! Aber ich versteh das net richtig mir diesen "Urheberrecht und Tantiemen " da komm ich einfach net raus, könntest du mir das mal ins primitive deutsch übersetzen bzw. ein Beispiel dafür geben...
 
Verwertungsrecht an den erstellten Songs & Einnahmen (Tantiemen eben) aus diesen Songs
 
Also praktisch was passiert wenn einer die Band verlässt der en Lied geschrieben hat, ob er es dann "mitnehmen" darf oder ob es die Band weiter spielen darf und ob sie dafür geld an den "Gegangenen" zahlen muss oder nicht?!
 
Aber ich versteh das net richtig mir diesen "Urheberrecht und Tantiemen " da komm ich einfach net raus, könntest du mir das mal ins primitive deutsch übersetzen bzw. ein Beispiel dafür geben...

Ich versuch's mal ganz runter zu brechen:

1. Wenn ein Autor ein Werk veröffentlicht (z.B. live aufführt oder als Tonträger publiziert), hat jedermann auf diesem Globus das Recht, diesen Titel weiter zu verwerten - also irgendwo aufzuführen oder z.B. als Coverversion auf seine CD zu packen.

2. Damit ein Autor für diese Verwertung entlohnt wird, gibt es - gaaaanz grob gesprochen - die Verwertungsgesellschaften. In D z.B. die GEMA in A die AKM etc. Diese Verwertungsgesellschaften sind international über so genannte Gegenseitigkeitsvereinbarungen verbunden (fast alle). Will heißen: die GEMA kassiert dafür, dass in D amerikanische oder kanadische oder italienische Titel aufgeführt oder als Cover auf CDs veröffentlicht werden.

Herunter gebrochen auf die 5-Mann-Combo in D bedeutet dies folgendes:

1. Sind die Autoren einer Band allesamt bei der GEMA und eines der Bandmitglieder scheidet aus, dann können die anderen die gemeinsamen Titel jederzeit weiter im Programm aufführen. Der ausgeschiedene (Co-)Autor partizipiert dann über die GEMA-Ausschüttung, die für ihn die Verwertungsrechte inne hat und das Inkasso z.B. von den Veranstaltern (für die Live-Aufführung) oder von der Band (aus den mechanischen Rechten für die Vervielfältigung als Tonträger) betreibt.

2. Ist der ausgeschiedene Komponist/Textdichter nicht bei der GEMA, hat er trotzdem ein Anrecht auf die Vergütung für die Nutzung seines Werkes. Das kann er jedoch nicht durch überzogene Forderungen zu einem quasi Aufführungsverbot ausufern lassen. Man kann sich da durchaus an den Tarifen der GEMA für z.B. die Live-Aufführung orientieren. Das ist prinzipiell sehr überschaubar
Beispiel: bei 10 € Eintritt zahlt der Veranstalter eines sagen wir mal 200 qm-Clubs für einen Abend ca. 170 €. Sagen wir, ein Set hat 15 - 17 Nummern, dann wären das z.B. fiktiv ca. 10 €.

ETWAS ANDERES ist es, wenn ein Werk verändert/bearbeitet wird, dann muss der Rechteinhaber um Erlaubnis gefragt werden. Üblicherweise gibt es da meist nur in Extremfällen Einwände (eine Punkband will einen Heino-Song "aufmotzen" etc.). Meistens erfolgt eine Rechteverweigerung aber, wenn Veränderungen an einem Text vorgenommen werden sollen.
Verweigert ein Autor die Bearbeitung, hat der "Antragsteller" keine Chance, den Titel zu verwenden.

Hoffe, das ist jetzt etwas transparenter für Dich.

lg.
 

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