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Fragen zu Verträgen

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lost within a cake
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Hallo,
wir stehen kurz vor der Unterzeichnung zweier Verträge. Nämlich einen Künstlerexklusivvertrag mit einem Produzenten und einen Autorenexklusivvertrag mit einem Musikverlag. Als wir uns durch den Vertragswulst gekämpft haben, mussten wir an einigen Stellen aufstoßen. Falls einer von euch Erfahrung auf diesem Gebiet hat, bitten wir um Beantwortung unserer Fragen.
Zwar haben wir uns bereits an einen Anwalt gewandt, doch wollen wir versuchen einige Fragen schon vorab zu klären.
Die da wären:

Vertrag mit Produzenten: Künstlerexklusivvertrag

- „Der Künstler wird den Produzenten vor Aufnahmebeginn daraufhinweisen, falls an einzelnen Titeln oder Teilen von Titeln Rechte Dritter bestehen, die der Aufnahme dieser Titel entgegenstehen.“ Was ist, wenn unwissentlich eine Melodie verwendet wird, die es bereits gab? Muss der Künstler dann dafür die volle Verantwortung tragen?

- Ist es normal, dass der Produzent ohne Zustimmung des Künstlers „Bearbeitungen, Kürzungen, Remixe oder sonstige Veränderungen“ der Aufnahmen vornehmen und „die so hergestellten Samples in Zusammenhang mit anderen Tonaufnahmen“ verwenden darf ?

- Ist es üblich, dass der Produzent den Vertrag „als Ganzes auf Dritte übertragen“ darf?

- Ist es normal, dass der Produzent das Recht auf Vertragsverlängerung ohne Zustimmung des Künstlers hat?


Vertrag mit dem Musikverlag: Autorenexklusivvertrag

- Ist es üblich, dass der Verlag den Vertrag „als Ganzes auf Dritte übertragen“ darf?

- Ist es normal, dass der Verlag das Recht auf Vertragsverlängerung ohne Zustimmung des Künstlers hat?

- Ist es üblich, dass der Verlag „unwesentliche Änderungen“ an den Werken und sogar Änderungen an den entsprechenden Titeln ohne Zustimmung des Autors vornehmen darf?

- Ist es üblich, dass die Vertragsparnter „von den Beschränkungen des §181 BGB ausdrücklich befreit“ sind?

Und eine Frage zum Schluss noch:

- Wisst ihr, ob bei Klingeltönen auch die Autoren der Songs am Gewinn beteiligt sind?


Das wars erstmal. Ich hoffe, der ein oder andere nimmt sich ein wenig Zeit um zu antworten. Vielen Dank schonmal im voraus.
Joe
 
Eigenschaft
 
Hi Joe,

die Punkte die du da ansprichst sind sicher in den meisten Fällen nicht normal, aber sehr oft üblich :redface: da heist es im einen oder anderen Punkt Verhandeln.

Informiere dich mal bei den einschlägigen Interessenverbänden.
  • Und natürlich sollte der Anwalt in diesem Fall die Banche kennen um die Fakten richtig einschätzen zu können.
Wir hatten deren Rat schon das eine und andere mal in Anspruch genommen.

lg silent
 
Man müsste sehr viel zu den Verträgen sagen, bzw. entspr. verhandeln.


Geht aber nicht - weil es dann hier im Board eine Rechtsberatung wäre und diese sowohl vom Bordbetreiber als auch gesetzlich verboten ist.

Also ab zum Anwalt !

Topo :cool:
 
Hi Joe,

es ist auf jeden Fall überaus positiv, dass Du vorsichtig und misstrauisch bist. Du/Ihr hast/habt so viel Potenzial, dass man nichts übereilen muss!

Ich kann Topo nur zustimmen!

Entsprechende Kontaktempfehlungen für den Vertragscheck hatte ich Dir ja schon vor Wochen gemailt. Bob Lyng ist für uns immer noch derjenige in der Branche, der die Fahne "Fair" über alles hält und Dir aus Künstlersicht jedwede Falle oder Fallstricke in Verträgen offenbaren kann.

Und Bobs Stundensatz ist ja - wie kommuniziert - durchaus erträglich - im Vergleich zu dem, was mit einer Unterschrift für Euch auf dem Spiel steht.

VIEL ERFOLG!!!
 
- Ist es üblich, dass die Vertragsparnter "von den Beschränkungen des §181 BGB ausdrücklich befreit" sind?

zumindest der Teil hat an und für sich nichts schockierendes.
Wenn ich mich nicht Täusche, ist das der Paragraph, der einer Person mit Geschäftsführender Funktion untersagt, mit der von Ihr vertretenen Gesellschaft Geschäfte zu machen (wenn nicht explizit eine Befreiung von §181 BGB vertraglich vereinbart wurde). Eine solche Befreiung ist häufig in Gesellschaftsverträgen (z.B. GmbH-Vertrag, KG-Vertrag etc.) zu finden. Was das jetzt allerdings im Kontext der von Dir genannten Verträge bringt, weiss ich auch nicht.
 

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