
Sir_Falk
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Ich werde in jedem Fall einen Rechtsanwalt beauftragen. Zum Glück habe ich ja einen Rechtsschutz, der das Prozessrisiko doch erheblich minimiert.
Daß ich beim BGB die falsche stelle erwischt habe kann sein. Wie gesagt, das ist für mich nur Randmaterie. Es wird aber in der Sache nicht viel ausmachen, ob es gekauft wurde oder der Bau beauftragt wurde. Auch wenn die Verjährungsfrist letztlich nur 1 oder 2 Jahre sein sollten, so sind diese Fristen kein Problem für mich da der Kauf ja erst im September war.
Zwischenzeitlich weiß ich auf jeden Fall sicher, daß "tipo a mano" mit "Exportqualität" nichts gemeinsam hat (Quelle: Wikipedia). Ich brauche jetzt nur noch die schriftliche Bestätigung eines Fachmannes - darum habe ich mich zwischenzeitlich auch schon gekümmert - und dann kann es los gehen. Ich hoffe aber ehrlich gesagt immer noch, daß der Verkäufer das Instrument ohne großes Trara zurück nimmt. Zumindest ihm entstehen dadurch zusätzliche Kosten, ganz abgesehen vom drohenden Strafverfahren und ich spare mir auch einen haufen Rennerei.
Zu Ebay: Ich kaufe nach wie vor ganz gerne dort ein. Vermutlich hätte ich das mit den Stimmzungen auch nicht beim Verkäufer im Laden bemerkt. Warum auch. Ich baue ja ein Akkordeon nach dem Kauf nicht auseinander - und wenn ich das gemacht hätte, dann hätte ich anhand der Stimmzungen sowieso nicht erkannt, was verbaut ist. Auf die Aussage eines Händlers sollte man sich in diesem Bereich eigentlich verlassen können - dachte ich.
Im Übrigen finde ich Eure Hinweise prima. Auch wenn man schon vieles weiß, einiges ist doch neu und bei den anderen Sachen wird zumindest die eigene Meinung bestätigt.
Daß ich beim BGB die falsche stelle erwischt habe kann sein. Wie gesagt, das ist für mich nur Randmaterie. Es wird aber in der Sache nicht viel ausmachen, ob es gekauft wurde oder der Bau beauftragt wurde. Auch wenn die Verjährungsfrist letztlich nur 1 oder 2 Jahre sein sollten, so sind diese Fristen kein Problem für mich da der Kauf ja erst im September war.
Zwischenzeitlich weiß ich auf jeden Fall sicher, daß "tipo a mano" mit "Exportqualität" nichts gemeinsam hat (Quelle: Wikipedia). Ich brauche jetzt nur noch die schriftliche Bestätigung eines Fachmannes - darum habe ich mich zwischenzeitlich auch schon gekümmert - und dann kann es los gehen. Ich hoffe aber ehrlich gesagt immer noch, daß der Verkäufer das Instrument ohne großes Trara zurück nimmt. Zumindest ihm entstehen dadurch zusätzliche Kosten, ganz abgesehen vom drohenden Strafverfahren und ich spare mir auch einen haufen Rennerei.
Zu Ebay: Ich kaufe nach wie vor ganz gerne dort ein. Vermutlich hätte ich das mit den Stimmzungen auch nicht beim Verkäufer im Laden bemerkt. Warum auch. Ich baue ja ein Akkordeon nach dem Kauf nicht auseinander - und wenn ich das gemacht hätte, dann hätte ich anhand der Stimmzungen sowieso nicht erkannt, was verbaut ist. Auf die Aussage eines Händlers sollte man sich in diesem Bereich eigentlich verlassen können - dachte ich.
Im Übrigen finde ich Eure Hinweise prima. Auch wenn man schon vieles weiß, einiges ist doch neu und bei den anderen Sachen wird zumindest die eigene Meinung bestätigt.