Freie Frequenzen... Totale verwirrung, aber bald erster Gig mit Funkanlage

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Hallo Mitmusiker, habe am Wochenende nen Gig... auf diesem Gig werde ich wohl das erste mal mein neues Funksystem benutzen, aber bin ein wenig verwirrt, was die legalen und freien Frequenzen angeht. Habe zu diesem Thema bereits einmal ein paar Fragen gestellt, habe aber noch keine sicheren Antworten bekommen.

In dem Thread "Tipps zum Auswahl einer Gitarren-Funk Anlage" steht folgendes:

"Nun haben wir in Deutschland zwei Frequenzbereiche die legal (und anmeldefrei) genutzt werden können. Das ist einmal 790 - 814 MHz und 838 - 862 MHz)"


Auf der Thomann Seite steht:

"Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 tritt eine Allgemeinzuteilung der Fernsehkanäle 61 - 63 (790 - 814 MHz) und 67 - 69 (838 - 862 MHz) in Kraft. Diese Frequenzen sind professionellen Nutzern in speziellen Nutzergruppen zugeordnet."


Das ist ja schön und gut, ABER auf Thomann steht auch noch:

"Zu den jeweiligen Nutzergruppen gehören bestimmte Frequenzbereiche (TV-Kanäle) bzw. aus diesen Bereichen wiederum nur bestimmte Frequenzen (Subkanäle)."



Jetzt weiß ich nun nicht, ob die besagten Frequenzen wirklich komplett frei und legal für mich als Musiker anmeldefrei nutzbar sind, oder ob ich noch iwo schauen muss, welche Nutzergruppe ich bin, welche Frequenzen diese Nutzergruppe beinhaltet und ähnliches und möchte auch nicht direkt Zoff bekommen wegen Nutzen ohne Anmeldung, weil ich die falsche Frequenz benutzt habe.

Meine Funkanlage arbeitet übrigens in den Frequenzen 786.000 - 822.000 MHz und davon nutze ich immer 790.irgendwas.......
 
Eigenschaft
 
Da ich jetzt darauf aufmerksam gemacht worden bin, dass ich die PDF-Datei vergessen hatte zu posten, pushe ich den Thread fairerweise nochmal nach oben.

Den Link habe ich in meine erste Antwort reineditiert.

Grüße,

Jens
 
Kann ich mir also irgendeine Frequenz von Seite 3, Abschnitt d) Weitere professionelle Anwender aussuchen, oder muss ich dort noch auf eine Unterscheidung achten?
 
also ich mach mir da nicht so nen harten...ich hab mein funksystem als "UHF - Anmelde und Gebührenfrei" gekauft und da brauch ich auch keinen fragen ob ich das benutzen kann.... undso wie das aussieht istdeins auch im UHF bereich welcher grundsätzlich anmelde und gebührenfrei ist....also wenn ich mich da irre dann korregiert mich....ansonsten mach dir keinen harten umfrequenzen und genießedeinen gig....
Mirsteht übrigens am we auch mein erster mit meinem neuen Funksystem vor...

greetz.
 
Kann ich mir also irgendeine Frequenz von Seite 3, Abschnitt d) Weitere professionelle Anwender aussuchen, oder muss ich dort noch auf eine Unterscheidung achten?

Hier ein Auszug aus dem Dokument:

Weiteren professionellen Anwendern, welche die Frequenzen in eigener Verantwortung nutzen und ihre draht-losen Mikrofone an verschiedenen Orten zum Einsatz bringen wollen, wie z.B. Musikgruppen, sind Nutzfre-quenzen aus den Frequenzblöcken der Frequenzen 1-5, 6-9, 10-15, 16-21, 22-24, 25-41, 42-44, 45-48, 49-56, 57-60, 61-71 und 72-74 allgemein zugeteilt.


Du kannst Dir eine Frequenz aussuchen. Wichtig ist allerdings, dass Du erstmal schaust, ob die Frequenz frei ist oder nicht. Bei nicht-komerziellen Funkanwendungen gilt immer, dass eine Frequenz vorrübergehend dem gehört, der als erstes dort die Sendung aufgenommen hat - solange bis er die Sendung beendet.

also ich mach mir da nicht so nen harten...ich hab mein funksystem als "UHF - Anmelde und Gebührenfrei" gekauft und da brauch ich auch keinen fragen ob ich das benutzen kann.... undso wie das aussieht istdeins auch im UHF bereich welcher grundsätzlich anmelde und gebührenfrei ist....also wenn ich mich da irre dann korregiert mich....ansonsten mach dir keinen harten umfrequenzen und genießedeinen gig....

Leider ist das ein unzulässiges Verhalten. Bei Funksystemen zahlst Du ausschließlich für die Geräte, nicht für die Nutzung. Du bist nur befugt, die Anlage solange zu nutzen, wie in Deutschland die Bundesnetzagentur die Genehmigung erteilt. Die momentane Frequenzzuteiliung ist bis zum Jahre 2015 gültig.
Das "Anmelde-/Gebührenfrei" gilt nur für die Zeit des Kaufs für die in der Datei vorgeschriebenen Frequenzen und ist kein Freischein, auf allen Kanälen auf Lebenszeit senden zu dürfen, die sich an Deinem Gerät einstellen lassen.

Nimm es nicht persönlich, aber Dein Verhalten ist Grund dafür, weshalb Lizenzen entzogen werden (worunter alle leiden und nicht nur Du - auch die Leute, die sich an die Vorschriften halten!). Gerade bei Gigs ist nicht immer nur das Ordnungsamt (wegen der GEMA) unterwegs, sondern meist auch ein Messteam der Bundesnetzagentur und wenn die etwas feststellen, hast Du ein richtiges Problem.
Beim Kopieren/Verbreiten und Downloaden von Musik/Software geht es "nur" um Geld, welches den Plattenfirmen durch die Lappen geht. Dort wird Dein Haus durchsucht, eventuell der PC und einpaar Datenträger mitgenommen - nach Löschung der Daten durch einen Spezialisten kannst Du Deinen Kram meistens wieder zurückbekommen.

Wenn Du aber ein Funkgerät bzw. einen Sender wissentlich falsch benutzt, hast Du ein ganz anderes Problem, da dort das Wohl der Allgemeinheit auf dem Spiel steht. Die behalten die Geräte für immer, können Dir eine generelle Benutzung auf längere Zeit verbieten bzw. unter Strafe stellen. Wenn Du zu Hause mehrfach irgendwie schwarz sendest, dürfen sie Dir sogar den gesamten Hausstrom abklemmen.

Du solltest Dir überlegen, ob Du Dir nicht doch mal "einen harten" machen willst wie es der Fragensteller getan hat. Denn das ist der richtige Weg. Außerdem schindet es Eindruck bei den Mädels, wenn man weiß, was man da macht und nicht nur auf den Power-Knopf drückt ;).

Jens
 

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