2016 ist drahtlos, nicht ratlos!

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Wedemark, 10. Dezember 2015

Der Countdown läuft: Musiker mit drahtlosem Equipment müssen aufpassen: Zum 31. Dezember 2015 endet die Verfügung 91/2005 über die „Allgemeinzuteilung von Frequenzen für drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen in den Frequenzbereichen 790 bis 814 und 838 bis 862 MHz“ – das bedeutet, dass diese bislang zulassungs- und kostenfreien Frequenzbereiche von den meisten Anwendern ab Beginn des Jahres 2016 nicht mehr anmeldefrei genutzt werden können. Der Versuch, die neue Situation einfach zu ignorieren und vorhandene Hand- oder Taschensender sowie drahtlose In-Ear-Systeme weiterhin wie gewohnt in den genannten Frequenzarealen anmeldefrei zu betreiben, sollte nicht unternommen werden. Zum einen kann die Bundesnetzagentur Verstöße mit Bußgeldern ahnden und zum anderen sind massive Störungen beziehungsweise Interferenzen durch Up- und Downlinks (LTE, mobiler Internetzugang) der Mobilfunkanbieter zu erwarten, wie es bereits jetzt in vielen Regionen bedingt durch LTE-Sendemasten der Fall ist.

#Ausgefunkt: Wer betroffen ist, sollte sofort handeln, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten oder Störungen bei der Signalübertragung zu riskieren. Informationen zu den aktuellen Änderungen sind auf der Website www.sennheiser.de/DDready zu finden. Sennheiser kennzeichnet zukunftssichere Funkanlagen mit dem Gütesiegel „DD ready“: Das Siegel steht für das Versprechen der Marke Sennheiser, Premium-Service sowie eine erstklassige Beratung für jede drahtlose Audioübertragung gemäß der Erfordernisse der aktuellen Gesetzeslage zu garantieren.

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Die neue Frequenzsituation im Überblick
Die bislang zulassungs- und kostenfreien Frequenzbereiche zwischen 790 und 814 Megahertz (MHz) sowie zwischen 838 und 862 MHz entfallen ab dem 1. Januar 2016. Für professionelle Anwender („gewerblich und fachmännisch ausgeübter Einsatz“) sind unter bestimmten Voraussetzungen voraussichtlich noch bis Ende 2017 so genannte „optionale Zusatzkapazitäten“ verfügbar, die in den Bereichen von 758 bis 788 MHz (OZK 1) und 791 bis 821 MHz (OZK 2) angesiedelt sind – es darf im konkreten Anwendungsfall jedoch kein LTE-Betrieb auf diesen Frequenzen stattfinden. Außerdem steht ein anmeldepflichtiges Spektrum von 733 bis 758 MHz zur Verfügung sowie die bisherigen Bereiche unter 703 MHz. Besitzer von Funkstrecken, die bislang den Frequenzbereich 790 bis 814 MHz bzw. 838 bis 862 MHz verwendet haben, können bei Erfüllung festgelegter Kriterien eine Entschädigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, Referat 416) beantragen.

Nicht betroffen von den Änderungen und auch 2016 weiterhin anmeldefrei nutzbar sind die Bereiche zwischen 823 und 832 MHz (LTE-Mittenlücke) sowie zwischen 863 und 865 MHz (ISM-Band). Mindestens bis Ende 2025 ist der Bereich zwischen 1.785 und 1.805 MHz für drahtlose Audioübertragungen (Primärnutzung) anmelde- und kostenfrei verfügbar. Gleiches gilt für den „2G4-Bereich“/WLAN von 2.400 bis 2.483,5 MHz. Im DECT-Areal (1.880 bis 1.900 MHz) kann ohne limitierenden Zeithorizont anmelde- und kostenfrei gefunkt werden.

Musiker, die bislang den Frequenzbereich von 790 bis 814 MHz bzw. von 838 bis 862 MHz genutzt haben, können unter anderem in die so genannte „LTE-Mittenlücke“ ausweichen – zwischen 823 und 832 MHz ist ohne Anmeldung ein Betrieb von Funkstrecken möglich. Eine weitere Möglichkeit eröffnet sich zwischen 863 und 865 MHz (ISM-Band). Alternativ stehen bei einer möglicherweise ohnehin geplanten Neuanschaffung der Bereich zwischen 1.785 und 1.805 MHz sowie eine WLAN-Übertragung (2.400 bis 2.483,5 MHz) als Optionen bereit.

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Für den Einsatz in der LTE-Mittenlücke bietet Sennheiser die Serie evolution wireless ew 500 G3 an, welche eine Vielzahl sinnvoll aufeinander abgestimmter Komponenten von Handmikrofonen und Taschensendern mit Headset über ein Instrumenten-Set bis hin zu einem Wireless Monitoring System beinhaltet. Bis zu 32 Kanäle können parallel genutzt werden. Mit vergleichbaren Features wartet die Serie evolution wireless ew 100 G3-1G8 auf, die gemäß ihres Namenszusatzes im Bereich zwischen 1.785 und 1.800 MHz betrieben wird. In diesem exklusiv für die Audioübertragung reservierten Frequenzbereich lassen sich parallel bis zu zwölf Kanäle unterbringen. Digital und lizenzfrei arbeitet die neue Sennheiser Serie evolution wireless ew D1 im Bereich zwischen 2.400 bis 2.483,5 MHz. Das automatische Frequenzmanagement stellt eine einfache Handhabung sicher, sinnvolle Features wie Equalizer, De-Esser, Automatic Gain Control (AGC) runden die Ausstattung ab. Ein Tipp für Sparfüchse: Die Sennheiser Serie XS Wireless besitzt ein mehr als verlockendes Preis-Leistungs-Verhältnis und verbindet einfache Bedienung mit einem sehr guten Sound. Bis zu zwölf Kanäle lassen sich parallel betreiben, und die robusten Geräte sind rundum road-tauglich.
HF-Experte Thomas Mai, Produkt- und Projektmanager bei Sennheiser, kommentiert: „Für die drahtlose Übertragung von Audiosignalen steht leider immer weniger Spektrum zur Verfügung. Der Wegfall der Frequenzbereiche von 790 bis 814 MHz und von 838 bis 862 MHz ist unerfreulich, doch Anwender, die ihre Drahtlossysteme bislang in diesen Bereichen betrieben haben, müssen nicht beunruhigt sein: Sennheiser hat eine Vielzahl von Produkten mit dem Gütesiegel „DD ready“ im Programm, welche jetzt sowie in absehbarer Zukunft eine hochwertige und gesetzeskonforme Signalübertragung sicherstellen. Musiker sollten zunächst prüfen, ob sie vorhandene Systeme in der LTE-Mittenlücke oder im ISM-Band betreiben können. Falls das nicht möglich ist, lohnt sich ein Blick auf die Sennheiser Serie evolution wireless ew 100 G3-1G8, die in einem noch weitgehend freien Frequenzbereich arbeitet – Platzmangel ist hier vorerst nicht zu erwarten, und bis zu zwölf parallel nutzbare Kanälen reichen in sehr vielen Fällen aus. Mein ganz persönlicher Tipp sind die Geräte der Serie evolution wireless ew D1, denn hier finden Musiker bei überschaubaren Kosten viele speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Ausstattungsmerkmale. Für den ganz kleinen Geldbeutel ist schließlich die Sennheiser Serie XS Wireless die richtige Wahl - für Einsteiger gibt es also keinen Grund, jetzt nicht drahtlos durchzustarten!“

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Einen guten Überblick zur aktuellen Frequenzsituation bietet die Website www.sennheiser.de/DDready.


Über Sennheiser
Der Audiospezialist Sennheiser mit Sitz in der Wedemark bei Hannover ist einer der weltweit führenden Hersteller von Kopfhörern, Mikrofonen und drahtloser Übertragungstechnik mit eigenen Werken in Deutschland, Irland und den USA. Sennheiser ist in über 50 Ländern aktiv: Mit 18 Vertriebstochtergesellschaften und langjährigen Handelspartnern vertreibt das Unternehmen innovative Produkte und zukunftsweisende Audiolösungen, die optimal auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind. Die Begeisterung für Audiotechnik wird von rund 2.700 Mitarbeitern gelebt, die weltweit für das 1945 gegründete Familienunternehmen tätig sind. Seit 2013 leiten Daniel Sennheiser und Dr. Andreas Sennheiser das Unternehmen in der dritten Generation. Der Umsatz der Sennheiser-Gruppe lag 2014 bei insgesamt 635 Millionen Euro.

www.sennheiser.com


Bildunterschriften:
BU 1: Sennheiser „DD ready“-Logo
BU 2: Aktuelle Frequenzübersicht für die Nutzergruppe „Semiprofessionelle und private Nutzung, Kleinanwender“
BU 3: Aktuelle Frequenzübersicht für die Nutzergruppe „Semiprofessionelle und private Nutzung, Kleinanwender“ mit den passenden Sennheiser-Produkten
BU 4: Sennheiser hat eine Vielzahl von Produkten mit dem Gütesiegel „DD ready“ im Programm, welche jetzt sowie in absehbarer Zukunft eine hochwertige und gesetzeskonforme Signalübertragung sicherstellen.
 
Eigenschaft
 
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Ich bin mobiler DJ und nutze den anmeldepflichtigen Bereich 734.000 - 776.000 MHz im Sennheiser C-Band. Die Registrierung und Jahresgebühr für die Bundesnetzagentur sind zu vernachlässigen. Die G3 Serie ist gebraucht derzeit weit unter Wert zu bekommen und die Gerät sind super zuverlässig. Generell bin ich ein Riesen Sennheiser Fan, bin aber der Meinung das ein mobiler DJ durchaus das C-Band angemeldet nutzen kann. Die Gebühren sind echt überschaubar. Oder spricht hier etwas dagegen? Man belehre mich eines Besseren ;-)
 
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Je höher man in der Frequnez geht, desto geringer ist die chance gestört zu werden. Das liegt an der zunehmenden quasioptischen Ausbreitung der Radiowellen. Es bedeutet aber auch dass die Radiowellen mit steigender Frequenz feste Körper immer weniger durchdringen können und von Reflexionen stärker beeinflußt werden.
Die Bundesnetzagentur sieht Verstöße der Frequenznutzung nicht besonders gern und quitiert dies mit einer Anzeige und verbindet dies mit einer Schadensersatzforderung für den Messaufwand und den sehr teuren verbeamteten Messpersonal, denn es ist minimum grobe Fahrlässigkeit so ein Gerät ohne Zulassung zu betreiben. Allein die Straf lässt den Preis eine zugelassene Übertragunsgeinrichtung wie ein Schnäppchen aussehen. Bitte daher sehr gut aufpassen wo übertragen wird und wie lange die Genehmiging gilt und bei internationalen Veranstaltungen darauf achten ob die Übertragungseinrichtung überhaupt genutzt werden darf. jedes Land hat seine eigenen Regeln und harmonisiert sie die alle nicht durchgängig.
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Ich bin mobiler DJ und nutze den anmeldepflichtigen Bereich 734.000 - 776.000 MHz im Sennheiser C-Band. Die Registrierung und Jahresgebühr für die Bundesnetzagentur sind zu vernachlässigen. Die G3 Serie ist gebraucht derzeit weit unter Wert zu bekommen und die Gerät sind super zuverlässig. Generell bin ich ein Riesen Sennheiser Fan, bin aber der Meinung das ein mobiler DJ durchaus das C-Band angemeldet nutzen kann. Die Gebühren sind echt überschaubar. Oder spricht hier etwas dagegen? Man belehre mich eines Besseren ;-)

Gebühren bedeuten auch dass man bei Änderungen durch die Behörde benachritigt wird. In der Genehmigungsurkunde steht dei Laufzeit drin.
sennheiser kennt sich in Europa sehr gut aus und bauen sehr zuverlässige Übertragungseinrichtungen. Das gilt auch für AKG und JBL (Harmann).
 
hmm.... gibt auch noch shure, akg, neumann, db-technologies und ganz viele andere.....
 
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hmm.... gibt auch noch shure, akg, neumann, db-technologies und ganz viele andere.....
AKG nannte ich bereits und es gibt sicherlich noch mehr. Ich nanne sie nur stellvertretend für die Großen der Branche. ich dachte dass dies klar gewesen sei.
die nicht vollständig gefühte Liste aller möglichen Hersteller ändert an der aussage jedoch nichts. die verschiedenen Frequenzbereiche genießen unterschiedliche Schutz, der entweder gewährt wird oder eben nicht. Das macht den Unterschied zwischen der Gebührenfreiheit und der Gebührenpflicht aus. Auch diese Aussage entbeehrt sich der Vollständigkeit, da es noch technische Parameter gibt, die eine nicht vernachlässigbare Rolle spielen. Wer nicht gestört werden will muss zahlen - einfach Regel.
 
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... Wer nicht gestört werden will muss zahlen - einfach Regel.

Richtig und deshalb kann ich mein AKG (siehe Sig) weiterhin problemlos benutzen.

Was das Zahlen angeht, nun ja. Ich stelle mir das gerade bildlich vor bzw. so, wie ich es seinerzeit hatte, als mein Kurzwellen-DX-Empfang massiv gestört war und ich die RegTP holen musste (in grauen Vorzeiten noch BaPT genannt). Einer der fürchterlichsten, lahma*******ten Beamtenhaufen, die es gab. Die musste man regelrecht bitten und betteln, bis die ihren Allerwertesten überhaupt erst einmal in Bewegung setzten. Irgendwann einmal rückten sie mit teuerster Meßtechnik an, man sah es den Herrschaften schon an, dass ihnen jeder Handgriff zuwider und lästig war - Beamtenmikado im allerbesten Sinne...

Schlussendlich fanden sie dann in nullkommanix den Fehler, zwei Häuser weiter strahlte eine defekte Heizungssteueranlage ihre Oberwellen massiv in die Gegend (heutzutage darf das ungestraft jeder digitale PLC-Misthaufen machen), dafür hat es vorher ganze acht Wochen intensiven Schriftverkehrs bedurft...
 
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RegTP ist Heute die Bundesnetzagentur (BNetzA) und mit denen hatte ich auch schon mal zutun. Das allerdings ging recht schnell. Ich bin Inhaber einer Amateurfunklizenz und hab denen schon mal zutun. Der Funksteurmessdienst hat sich wenige Tage nach meiner telefonischen Störungsmeldung kurfristig telefonisch bei mri angemeldet und nach 2 Tagen vor-Ort ein Bild gemacht. Sie begannen sofort mit der Ermittlung des Störers und ermittelten einen Besitzer eines "Massagesessel" als Störungsverursacher.
Immer wenn der Herr von der Arbeit nach Hause kam, nutzte dieses Sessel zur Entspannung - was Grundsätzlich auch kein Problem ist. Dumm war eben, dass dieser Sessel direkt aus China importiert wurde und hier in Deutschland gar nicht betrieben werden dürfen da es keine Enstörmaßnahmen für die pulsbreitenmodulierten Motorenströme.
Nach wenigen Tagen war die gewohnte Ruhe auf den Kurzwellenbändern wieder zurückgekehrt. Die Nummer hat den Störer etwa €1200.- für den personal und Messaufwand gekostet. Unwissenheit schützt vor Strafen nicht - und so teuer ist die Jahresgebühr für ein gebührenpflichtiges Mikrofon auch nicht. Der Unterschied ist immer wer das primäre Nutzungsrecht der Frequenz hat. Eine sekundäre Frequenzzuweisung führt selten zu Entstörmaßnahmen da verursachte Störungen durch den Primärnutzer hingenommen werden müssen. ISM und andere kostenlos nutzbare Frequenzbereiche sind sekundär zugewiesen und damit ohne Schutz vor Störungen. Ich denke warum es kostenpflichtige Übertragungseinrichtungen gibt dürfte halbwegs klar geworden sein. Die BNetzA hat in ihrem Regelwerk noch einige andere Kriterien nach den sie die Handlungsweise ableiten kann und auch muß. Ich habe persönlich bisher keine negativen Erfahrungen mit der Behörde gemacht. Ich finde dass sie einfach unterbesetzt ist und vielen vertößen einfach nicht nachkommen kann. Es ist wie in allen anderen Exekutiven der Behörden - es gibt einfach zu wenig Personal für die Prüfungen um die bestehende gesetzliche Reglungen durchzusetzten. Das Regelwerk ist dicht genug - es nutzlos wenn es nicht auf Einhaltung geprüft wird. Eine Verschärfung, wie an anderen Stellen immer mal wieder gefordert wird, ist nutzlos wenn es niemanden gibt der dies auch auf Einhaltung prüft. Im Bereich der drahlosen ÜE gibt es derart viele China Importe die alles andere als störungsfrei ist und zum Teil frequenzbereiche nutzen, wo das Militär oder die Flugsicherung ihren Funkverkehr abwickeln. Da kann ich nur sagen - das wird teuer.

Also bitte vorsicht bei drahtlosen Geräten - nicht nur für die Bühne sondern auch so triviale Dinge wie drahtlose alte Telefone, Baby-Phones, Sprechanlagen oder Video-Übertragungsanlagen u.v.a.m. sei hier stellvertretend gennant.

PLC ist eine sehr heikle Nummer - damit hab auch schon mal zutun. Die Industrie möchte gern mehr davon einsetzten um verbrauchszähler automatisch ablesen zu können und besser zu Verbrauchsprofilen zu kommen. (Will ich als Kunde eigentlich, dass man meinen Verbrauch täglich mehrfach abruft und ein Verbrauchsprofil von mir erstellt?)
Soe sparen das Ablesepersonal ein. Der Kunde zahlt den Zähler. Die Leitungen liegen. Die Technik ist "billig". Einige Kommunen haben diese PLC Devices in begrenztem Umfang ausprobiert und dabei ordenlich Probleme bekommen - eben mit der Störstrahlungsgrenze, die in großen Umfang überschritten wurde (Berlin) und haben diesen Test wieder eingestellt und erfassen wieder auf klassischem Weg. Andere Länder wie Bayern (wer auch sonst) setzten in den Metropolen auf diese Technik. Es ist ihnen egal wie mit den Überschreitungen der Störstrahlungsgrenzen umgegangen wird. Mal sehen was die BNetzA dazu sagen wird denn die haben andere Interessen.
bezahlt werden sie jedoch aus den drei bekannten Töpfen. Ich muss sogar eine EMVU-Abgabe zahlen, die das mehrfache der Lizenzgebühr beträgt. Andere Dienste haben andere Zahlungsweisen. Die Rundfunk- und Fernsehkunden zahlen dies als Teil ihrer Gebühren. Aus welchem Topf entnommen wird, wenn eine Störung zu regulieren ist, legt die Behörde fest, nicht der Verursacher. Natürlich wird auch so die Störungsanteile in detr Jahresbilanz verfälscht - was wohl auch das Ziel ist.
Na, ich habe schon sehr weit ausgeholt - das scheinbar einfache Ermitteln von HF-Störquellen ist sehr Komplex geworden.
PLC und andere Techniken verbessern die Situation dabei nicht. Es wird für jeden beteiligten auch nicht einfacher. Das angebrachte "E" Kennzeichen stellt gar nichts sicher.
 
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Ich finde es wirklich gut, dass in keiner Silbe erwähnt wird, dass der komplette 700er-Bereich im Zuge der DD II versteigert wurde und damit auch nicht mehr zukunftstauglich ist. :igitt:
Somit bleiben nur die Mittenlücken und alles unter 700 MHz.
 
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...mit denen hatte ich auch schon mal zutun. Das allerdings ging recht schnell. Ich bin Inhaber einer Amateurfunklizenz...

Interessant in sofern, als ich seinerzeit gerade von vielen OM deutschlandweit "gewarnt" wurde bzgl. der Lahmar*******t der Behörde. Ich weiss noch, wie ich netterweise von einem OM sogar eine Art "Musterbrief" bekam, wie man denen auf die Sprünge zu helfen hatte.

Um wieder Topic zu werden: die sind also schneller bzgl. der Überwachung geworden? Kann ich mir fast nicht vorstellen. Das würde ja bedeuten, dass bei Drahtlos-Veranstaltungen Leute mit Meßequipment dabei sind? :gruebel:
 
hi! bin über den thread gestolpert, weil mich grade genau die frage beschäftigt, ob mein akg gitarren-sender im nächsten jahr wohl noch brauchbar ist...

wie verhält es sich denn mit diesem fall:
als "trägerfrequenz" ist bei mir der bereich von 710 bis 865 MHz angegeben....
besteht denn die möglichkeit, dass ich quasi nur den bereich aufwärts von 823MHz damit "benutzen" kann (also es automatisch nur die freien frequenzen in dem bereich benutzt)?
oder "störe" ich mit dem sender in jedem fall auch alle anderen frequenzen in dem ausgezeichneten "trägerfrequenz"-bereich?

danke im voraus!! :)
 
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Kaum kommt man aus dem Urlaub, gibt es schlechte Nachrichten. So lese ich diesen Thread also erst heute.

Gibt es bei der Gebühr ebenfalls eine Unterscheidung zwischen semiprofessionell/Amateur und professioneller Nutzung? Ich bin zwar keine Profimusikerin, mein Funkmikro und der zugehörige Empfänger stehen in der Übersicht aber unter dem professionellen Equipment, für das Sennheiser die Nutzung anmeldefreier Frequenzen nicht empfiehlt. Ich habe allerdings auch noch zwei kabelgebundene Mikrophone (Neumann und Shure), die ich auf der Bühne aber etwas unpraktisch finde, wenn ich mich dort bewegen will.

Ich bin mobiler DJ und nutze den anmeldepflichtigen Bereich 734.000 - 776.000 MHz im Sennheiser C-Band. Die Registrierung und Jahresgebühr für die Bundesnetzagentur sind zu vernachlässigen
Wieviel zahlst du denn dann pro Jahr? Und was hat die Registrierung gekostet?
 
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Servus,

ich krätsche hier mal kurz rein.

Also egal ob auf den Produkten nun Sennheiser, AKG, Shure oder was auch immer steht Fakt ist ab 1. 1. 2016:

Anmeldefeier Bereich:
  • 174 - 230 MHz (neu zugeteiltes VHF Band)
  • 823 - 832 MHz (LTE - Mittenlücke)
  • 863 - 865 MHz (EU-weites Harmonized Frequency Band)
  • 1785 – 1805 MHz (LTE - Mittenlücke)
  • 2,4 GHz (weltweit anmeldefreier WLAN Bereich)
Anmeldepflichtig:
  • 470 - 608 MHz
  • 614 - 703 MHz
  • 733 - 823 MHz
Der Bereich 733 - 814 ist der LTE Download - (LTE Sendemasten). Da darf man mit Anmeldung funken, da man das LTE NEtz keineswegs stört. Aber man wird drastisch von LTE gestört. macht also keinen Sinn hier zu investieren. IMHO auch nciht mehr Anmelden - sondern lieber gleich einen Neukauf anstreben.

Anmeldekosten für jeden gleich: Antrag (egal wie viele Kanäle 130€ und eine Jahresgebühr pro Sender von ca. 10 €) Öffentliche Institutionen sind von den Gebühren befreit.

Wichtig: wer eine Funksystem im Bereich 694 - 790 MHz hat - und noch nicht angemeldet - und noch Entschädigungsleistungen haben möchte der müsste bis zum 31. 12. 2015 anmelden.

Alle Details auch hier: http://www.shure.de/supportdownload/frequenzen

Hoffe das hilft weiter.

Besten Gruß
 
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Vielen Dank für die genaue Info. :)

Ich liege mit dem SKM 5200-II BK-N im Bereich von 614 - 798 MHz, sollte bei passender Kanalwahl mit LTE also keine Probleme haben. Und 10 Euro pro Jahr tun mir dann auch nicht weh.
 
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Da Du nicht gewerblich tätig bist, steht die Anmeldung Dir allerdings nicht offen. Ob sie nen Gewerbeschein sehen wollen würde mich allerdings auch interessieren. :) Man gesteht diese Frequenzbereiche nur Leuten zu, die damit gewerblich unterwegs sind. Uns Hobbyisten bleiben nur die (schmalen, noch verwutzteren) anmelde- und gebührenfreien Bereiche, egal wie professionell unser Equipment ist. :-(
 
Wie sieht das eigentlich in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein aus? Meine Funkstrecken kommen in der Regel vom Verleiher, da mach ich mir dann auch keine Sorgen, aber ich denke auch in unseren Provinzen wird das den einen oder anderen interessieren.
Weiß da jemand was dazu? Auch was Anmeldungen und so weiter betrifft.
 
Da Du nicht gewerblich tätig bist, steht die Anmeldung Dir allerdings nicht offen.
Woher hast du diese Information? Auf der der BAV-Website finde ich einen entsprechenden Vermerk nur für Anträge auf Entschädigungen. Einen solchen muss ich ja aber nicht stellen, das Mikro bleibt ja bis auf wenige Kanäle benutzbar.

Wenn du Recht haben solltest, wäre die von @Jürgen Schwörer genannte Website von Shure falsch:
Shure.de schrieb:
Für professionelle Anwender wie Broadcast, Touring, feste Installationen und ambitionierte Hobbybands stehende folgende anmeldepflichtigen Bereiche zur Verfügung:
  • 470 - 608 MHz
  • 614 - 703 MHz
  • 733 - 823 MHz
Generell gewährt die Bundesnetzagentur eine komplette Bereichszuteilung. D. h. die Anmeldung gilt für alle drei Frequenzbereiche.
Danach stehen gewisse Frequenzbänder auch ambitionierten Hobby- und semiprofessionellen Bands zu. Dazu zählen wir durchaus, Auftritte in (meist kleineren) Clubs haben wir jedenfalls von Zeit zu Zeit.

Ob sie nen Gewerbeschein sehen wollen würde mich allerdings auch interessieren. :)
Glaube ich nicht, könnte ich notfalls aber "hinbekommen". ;)
 
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Woher hast du diese Information?

Siehe: "Bis zu 12 kompatible Systeme pro Frequenzband" - was bedeutet das?

Die Formulierung der BNetzA ist eigentlich recht eindeutig.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Und hier nochmal die aktuellen Links:

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/...en/Frequenzen/Firmennetze/PMSE/PMSE-node.html

Aktuelle VVnömL:
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Verwaltungsvorschriften/VVnömL_24_06_2015.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Der aktuelle Text (siehe Kapitel :

Kapitel 9.2.3 schrieb:
Für Anwendungen im Zusammenhang mit Rundfunk sowie für Anwendungen zur professionellen
drahtlosen Produktion können auf Antrag [...]

Professionelle drahtlose Produktion ist der gewerbliche und fachmännisch ausgeübte Einsatz drahtloser Produktionsmittel. Hierzu zählen Programmproduktionen sowie sonstige professionelle Veranstaltungen und Einrichtungen, wie Theateraufführungen, Konzerte professioneller Musikgruppen oder professionelle Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik.

Eine Hobby/Amateurband kann auch gewerblich handeln, insofern liegt Shure da ja nicht verkehrt. Aber "einfach mal machen" ohne Gewerbe is nich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Antwort bezieht sich sich auf Systeme, die mit Funkmikrofonen ausschließlich für den musikalischen Gebrauch auf der Bühne nichts zu tun haben. Da geht es um Funksysteme mit einer Reichweite, die den Gebrauch eines Funkmikros auf der Bühne bis zum Empfänger, der ebenfalls auf der Bühne steht, um ein Vielfaches übersteigen. Davon kann bei den von @Karlheinz erwähnten Systemen aber keine Rede sein. Und wer braucht ein Funkmikro zum Üben zuhause?

12 kompatible Systeme pro Frequenzband sollten wohl auch reichen. Heerscharen von Journalisten und der von dir genannten Institutionen kommen doch nur auf Events mit ausschließlich vollprofessioneller musikalischer Beteiligung zusammen.

Deine Links reden nur vom Funk für bestimmte Berufsgruppen. Von Bands ist da keine Rede. Du vergleichst da offensichtlich Äpfel mit Birnen.

Eine Hobby/Amateurband kann auch gewerblich handeln, insofern liegt Shure da ja nicht verkehrt. Aber "einfach mal machen" ohne Gewerbe is nich.
Das Wort "und" ist im genannten Zusammenhang wohl Auslegungssache. ;)

Ironischerweise liege ich bis auf 8 MHz weder zwischen 790 und 814 Megahertz (MHz) noch zwischen 838 und 862 MHz, also in den von Karlheinz genannten Bereichen, habe das Mikro aber offiziell in Deutschland gekauft.
 
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Da geht es um Funksysteme mit einer Reichweite, die den Gebrauch eines Funkmikros auf der Bühne bis zum Empfänger, der ebenfalls auf der Bühne steht, um ein Vielfaches übersteigen.
Nein. Die normalen Wald- und Wiesen-Systeme schöpfen das Maximum meistens schon aus. Entscheidend ist die Sendeleistung, nicht die Reichweite.
 
Entscheidend ist die Sendeleistung, nicht die Reichweite.
Eine zu hohe Sendeleistung erreichen Mikros ausschließlich für die Bühne in der Regel wohl nicht, oder? Da müsste ich wohl die P-Version des Mikros haben und die habe ich mir vor zwei Jahren aus guten Grund nicht bestellt. Wir sind nicht U2 und treten nicht im Olympiastadion auf. Es geht da eher um Bandevents.

Die Sendeleistung meines Mikros ist sogar schaltbar. :D
 
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