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mal wieder was über Urheberrecht...aber evtl. überlegenswert

FrankH
FrankH
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Hi :cool:

die meisten von uns werden das Thema Urheberrecht ja schon für sich ausreichend durchgekaut haben,
aber es gibt ja immer wieder Details, über die man nachdenken könnte, und die Fragen aufwerfen.

Und jetzt bitte nicht beantworten mit "merkt keiner", "interessiert niemanden" etc., sondern
mit Gesetzesinterpretation bis zur Erbsenzählerei...es sind da ja auch sicher viele dieser Freunde
der Hülsenfrüchte unterwegs...

folgender Fall, natürlich nur theoretisch,...

Jemand hat legales Noten-Original oder Musik-CD gekauft.

Dazu ist erlaubt, handschriftlich als Noten eine Kopie anzufertigen oder eine Kopie in PC zu hacken und einmal auszudrucken,
eine weitere Kopie davon ist nicht erlaubt, eine Weitergabe an andere auch nicht.

Meine Überlegung ist nun, das Gesetz zwingt einem ja nun nicht existierende Notations-Software anzuwenden.

Also müsste es doch auch statthaft sein, dass dieser Jemand, die handschriftliche Kopie einscannt, die handschriftliche
Kopie sofort vernichtet und den Scan dann wie eine von der Notationssoftware erstellte Kopie behandelt. Also einmal
ausdruckt und fertig.

Das hat den Vorteil, dass man auf dem Rechner dann doch ein Exemplar zur Sicherung hätte.

Nun werdet Ihr sagen, er hat ja noch das Original auf dem Notenblatt. Stimmt, wenn er die hat, und
nicht von CD gehört hat. Aber er kann ja vielleicht vom Original nur die Melodie und Akkorde, also als
Leadsheet, handschriftlich kopiert haben, die Klavierbegleitung vielleicht gar nicht, um Seiten zu sparen.
Das darf er mit Sicherheit auch. Vielleicht auch legal transponiert in andere Tonart.

Was ja nicht erlaubt ist, dass die handschriftlich erstellte Kopie weiter existiert, wenn man sie einscannt. Aber
wenn man sie praktisch zeitgleich zum Scan vernichtet, sehe ich eigentlich keine Gesetzesübertretung mehr.

Wie seht Ihr das?

Gruß

Frank
 
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Hallo,

die handschriftliche Kopie einscannt
Damit kopierst du die Kopie = nicht erlaubt.
Ob du hinterher eine Kopie wegwirfst, ändert ja nichts am „Tatbestand“.
wenn man sie praktisch zeitgleich zum Scan vernichtet, sehe ich eigentlich keine Gesetzesübertretung mehr.
„Praktisch zeitgleich“ = unterschiedliche Zeit, also Gesetzesübertretung.
Hier argumentierst du auf einer ähnlichen Ebene, die du als Reaktion nicht möchtest - merkt keiner. ;)

Ist das eine rein theoretische Überlegung, oder gibt es solche Regeln bei Noten tatsächlich?
Das wäre pikant - die Probleme gehen dann schon los, wenn ich automatische Sicherheits-Backups meines Rechners mache und dadurch eine Kopie der Kopie hätte.

A bisserl OT, weil mich die Fragestellung daran erinnert: früher war es recht normal, Telefonkosten zu sparen, indem man sich zum Zeitpunkt X vor einem Haus verabredete und sagte - ich rufe dich an, wenn ich da bin, lasse es einmal klingeln und lege dann wieder auf. Ein befreundeter Jurist hat mir mal erzählt, dass das im Grunde verboten ist - Stichwort Leistungserschleichung.

Grüße,
Steffen
 
Hallo,


„Praktisch zeitgleich“ = unterschiedliche Zeit, also Gesetzesübertretung.

Ist das eine rein theoretische Überlegung, oder gibt es solche Regeln bei Noten tatsächlich?
Das wäre pikant - die Probleme gehen dann schon los, wenn ich automatische Sicherheits-Backups meines Rechners mache und dadurch eine Kopie der Kopie hätte.

Damit habe ich schon fast gerechnet, dass so argumentiert werden könnte.

Das legale Kopieren ist ja sowieso nur begrenzt nutzbar, da man auch legale Kopien nicht für öffentliche Auftritte nutzen darf.

Das darf man nur, wenn man nicht genehmigungspflichtige Änderungen vornimmt, also z.B. durch transponieren oder Ergänzung
von Akkorden im Jazz-Leadsheet etc..

ist ja nicht nur theoretisch, sondern muss ja in der Praxis eigentlich eingehalten werden, da gesetzlich festgelegt.
Andernfalls kann man da ja ziemlich Ärger bekommen.

Das sinnvollste wäre wohl doch, man freundet sich mit einer Notations-Software an. Oder man muss die handschriftliche
Kopie / legale Bearbeitung bewachen wie Kronjuwelen.
Wobei eine legale Bearbeitung eigentlich wieder ein Original sein müsste, das man einmal handschriftlich oder in Rechner
kopieren dürfen sollte. Aber da bin ich mir nicht so sicher.

Sicherheits-Backups vom Rechner sind wieder ein eigenes Thema, das ich hier nicht nachgefragt hatte. Aber Recht hast Du, auch das führt zu Klärungsbedarf.
 
Du musst einfach in der gleichen Geschwindigkeit in der dein Drucker eine Seite ausspuckt die handschriftliche Kopie zerreissen, sodass sie zusammengenommen immer nur 100% ergeben. Sollte der Drucker während des Druckvorgangs aussteigt, etwa wegen eines Blitzschlags oder weil ein evtl. im Haushalt lebender Hund darauf kotzt, dann kannst Du auch immer noch beide Teile zusammenkleben und hast wieder ein Blatt. Toll was? :D
 
Dazu ist erlaubt, handschriftlich als Noten eine Kopie anzufertigen oder eine Kopie in PC zu hacken und einmal auszudrucken,
eine weitere Kopie davon ist nicht erlaubt, eine Weitergabe an andere auch nicht.

Steht das wirklich wortwörtlich so da?

Es gibt Seiten, da kann man das Material kaufen und einmal runterladen und drucken. Habe ich schon gemacht. Aber meine Druckerpatrone war leer, der Drucker druckte , aber Farbe war nicht auf dem Papier. Ein zweiter Druckversuch nach Tausch der Patrone wurde vom Seitenbetreiber maschinell unterdrückt. Die haben sich also gemerkt, dass über meinem PC schon einmal gedruckt wurde. Da habe ich hingeschrieben und durfte ein zweites Mal ausdrucken. Und dann war es wieder gesperrt.

...Aber er kann ja vielleicht vom Original nur die Melodie und Akkorde...
Nach meinem Wissen sind Akkorde nicht schützenswert, Tabs und Noten aber schon.
Chords kann er also kopieren und hinschreiben, so oft und wo er will. Tabs nicht.
http://www.justchords.de/bass/faq/gema.html
(siehe unterster Absatz)
 
Zuletzt bearbeitet:
Steht das wirklich wortwörtlich so da?

Es gibt Seiten, da kann man das Material kaufen und einmal runterladen und drucken. Habe ich schon gemacht. Aber meine Druckerpatrone war leer, der Drucker druckte , aber Farbe war nicht auf dem Papier. Ein zweiter Druckversuch nach Tausch der Patrone wurde vom Seitenbetreiber maschinell unterdrückt. Die haben sich also gemerkt, dass über meinem PC schon einmal gedruckt wurde. Da habe ich hingeschrieben und durfte ein zweites Mal ausdrucken. Und dann war es wieder gesperrt.

Das ist wohl schon wieder ein Spezialfall. Meist sind diese Anbieter ja nicht in Deutschland ansässig und kümmern sich wenig um das deutsche Urheberrecht bzw. kennen es gar nicht.

Was du für Dein Geld von denen bekommst bestimmen ja sicher die. Was Du dann damit machst ist eine andere Frage. Ich würde schon noch davon ausgehen wollen, dass in einem
solchen Fall für einen Käufer aus Deutschland das deutsche Urheberrecht gilt auf das er sich berufen kann.

Aber ich bin kein Anwalt und gebe auch keine Rechtsauskünfte. Im Zweifelsfall würde ich den Anbieter auf den Umstand hinweisen und fragen wie er sich das vorstellt.
 
steht es denn nun wörtlich so da, wie du oben schriebst?
 
steht es denn nun wörtlich so da, wie du oben schriebst?

wörtlich nicht, da das Urheberrechtsgesetz ein ziemlich komplexes Werk ist. Aber sollte schon so stimmen.
Aber das kannst Du ja auch selbst mal nachlesen. Das Gesetz gibt es zum Lesen im Internet.
 
ja, habe ich gelesen. Nicht im Internet.

Dann verstehe ich deine vereinfachende theoretische Frage nicht, wenn du es gelesen hast.
 
ja, habe ich gelesen. Nicht im Internet.

Dann verstehe ich deine vereinfachende theoretische Frage nicht, wenn du es gelesen hast.

Du hast doch die Frage auf den folgenden Satz bezogen:

"Dazu ist erlaubt, handschriftlich als Noten eine Kopie anzufertigen oder eine Kopie in PC zu hacken und einmal auszudrucken,
eine weitere Kopie davon ist nicht erlaubt, eine Weitergabe an andere auch nicht."

Da gehe ich schon davon aus, dass das so stimmt. Meine Frage bezog sich doch auf
das Einscannen der handschriftlichen Kopie und das anschließende Vernichten der
handschriftlichen Kopie und die Behandlung des Scans wie eine über Notationssoftware
eingegebene Kopie.
 
Meine Frage bezog sich doch auf
das Einscannen der handschriftlichen Kopie und das anschließende Vernichten der
handschriftlichen Kopie und die Behandlung des Scans wie eine über Notationssoftware
eingegebene Kopie.
Was ich letztlich nicht verstehe - wo ist hier die Unklarheit?
Wenn man die aufgestellten Regeln ernst nimmt, ist da kein Spielraum.
 
Bei privatem Gebrauch (ich nehme an, darum ging´s) steht nirgends was von einer Kopie. Daher verstehe ich deine Gedankenkonstruktion nicht.

Ich dachte, du beziehst dich auf die Geschäftsbedingungen des Verkäufers der Noten. Also sozusagen, die Lizenz, oder wie viel bekommst du für dein Geld.

Vielleicht hilft dir das weiter.
https://www.bitkom.org/Publikatione...m-legalen-Kopieren/090420-LegalesKopieren.pdf
 
Grund: falscher Link
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bitzone
  • Gelöscht von cello und bass
  • Grund: obsolent
Was ich letztlich nicht verstehe - wo ist hier die Unklarheit?
Wenn man die aufgestellten Regeln ernst nimmt, ist da kein Spielraum.

Da bin ich ja mal froh, dass es dich gibt, der uns alles erklärt.

Wenn jemand nun argumentiert, dass die Erstellung einer legalen Kopie im Rechner bei ihm so funktioniert,
dass er es erst handschriftlich auf Papier aufsetzt und dann einscannt, das intermediäre handschriftliche danach
vernichtet. Das fände ich so plausibel.

Das wäre dann reine Interpretationssache, ob das Zwischenstadium der Handschrift als eigenständige Kopie
zu werten ist.

Aber vermutlich hast du Recht, dass man das wohl eher negativ interpretiert, was ich aber nicht gerecht finde.
Das ist reine Dünnbrettbohrerei.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Bei privatem Gebrauch (ich nehme an, darum ging´s) steht nirgends was von einer Kopie. Daher verstehe ich deine Gedankenkonstruktion nicht.

Ich dachte, du beziehst dich auf die Geschäftsbedingungen des Verkäufers der Noten. Also sozusagen, die Lizenz, oder wie viel bekommst du für dein Geld.

Vielleicht hilft dir das weiter.
https://www.bitkom.org/Publikatione...m-legalen-Kopieren/090420-LegalesKopieren.pdf

Du darfst da nicht Äpfel mit Birnen verwechseln, also Noten mit Music-CDs etc.
Bei Noten darfst Du nur eine einzige handschriftliche Kopie anfertigen oder in den PC hacken und einmal ausdrucken. Egal ob privat oder kommerziell.
Du darfst diese Kopie aber nie für öffentliche Aufführungen verwenden, nicht einmal für eine Bandprobe.

Jeglicher Verkäufer muss sich doch eigentlich an das jeweilige Urheberrecht des Landes halten, in das er Noten verkauft.

Das ist wohl wie mit Mietverträgen von Wohnungen. Wenn da etwas Ungesetzliches darin steht, dann muss man es auch nicht beachten.
Wäre zumindest mal meine Vermutung auch am Beispiel der Printnoten.

Das war aber alles nicht meine Frage, siehe oben.
 
Da bin ich ja mal froh, dass es dich gibt, der uns alles erklärt.
Wozu der Sarkasmus?
Deine Fragestellung schloss jede Grauzone aus und ich sehe damit eben keinen Spielraum.

Letztendlich ist es nicht nachprüfbar, wie du das persönlich mit einer temporären Kopie handhabst. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber genau das sollte nicht der Gegenstand der Diskussion sein.

:hat:
 
der erwartete Catch22
die Sache auf der einen Seite wortwörtlich auslegen, auf der anderen aber (Formulierungs)Lücken suchen...
um eben genau die ursprüngliche (in der Praxis) weltfremde Intention zu unterlaufen ... ist schon etwas schräg ;)

auf jeder Software steht, dass reverse engineering und disassembly bei Strafandrohung verboten sind
daran hält sich genau niemand
es gibt sogar Tausende öffentlich dokumentierter Verstösse - ua das Suchen nach sogenannten Sicherheitslücken...
die Lizenz einen Musik/Videostream zu konsumieren schliesst Speichern explizit aus - wen interessiert das in der Praxis ?

cheers, Tom
 
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Wozu der Sarkasmus?
Deine Fragestellung schloss jede Grauzone aus und ich sehe damit eben keinen Spielraum.

Letztendlich ist es nicht nachprüfbar, wie du das persönlich mit einer temporären Kopie handhabst. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber genau das sollte nicht der Gegenstand der Diskussion sein.

:hat:

wollte nicht sarkastisch klingen, sorry.
Übrigens habe ich von Jemand und nicht von mir gesprochen.

Ich selbst halte mich zu 100% an gesetzliche Vorgaben.
Und Grauzonen vermeide ich.

Hier wäre nur mal ne Möglichkeit gewesen, sich das etwas zu vereinfachen.

Nachprüfbar insofern ja schon, wenn man den Rechnerausdruck als gescannte Handschrift identifiziert.
Wenn eine temporäre Handschrift, die man dann vernichtet hat, erlaubt wäre, dann
wäre das noch ok, andernfalls halt nicht.

Aber das Spiel lässt man wohl besser, es sei denn ein Fachanwalt gibt dazu grünes Licht.

:prost:
 

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