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Rechteübertragung - wer kann das übersetzen?

K
Krulle
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Hallo und schönen guten Tag!

Mir geht es um folgende Frage: Kann ich den im Anhang befindlichen Vertrag guten Gewissens unterschreiben, oder verkaufe ich damit komplett meine Rechte an den Songs? Um die Formulierungen zu verstehen, müsste ich im Schnelldurchlauf noch ein Jurastudium absolvieren. Es wäre toll, wenn mir das jemand auf "Deutsch" übersetzen könnte.

Kurz zum Hintergrund: Die Band (5 Mitglieder) besteht seit 2009. In dieser Konstellation wurde das erste Album aufgenommen, um welches es jetzt hier geht. Von den ursprünglichen Mitgliedern nur noch 2 vorhanden, die übrigen 3 (inklusive mir) sind ausgetreten oder wurden nach gewissen Differenzen rausgeschmissen. In der neuen Besetzung wurde inzwischen auch ein neues Album produziert. Das alte (an dem ich auch beteiligt war) soll nun ausschließlich digital auf diversen Streaming- und Downloadportalen verfügbar gemacht werden. Dazu soll ich (und auch die anderen) den angehängten Vertrag unterschreiben. Die Erklärung der Band, was sie vorhaben, sieht folgendermaßen aus:

"Die Songs von Albumname sollen jeweils einen labelcode erhalten.
Die Lieder werden dann auf einigen streaming und downloadportalen verfügbar sein. NUR DIGITAL!
Wir werden seitens des Labels mit 25% der Nettoeinnahmen abzüglich vetriebskosten beteiligt.
die Abrechnung vom Label erfolgt zum 30.6. und 31.12.
wir würden dann mit euch abrechnen, sobald wir die Kohle haben und die Rechnung vom Label beifügen.
für euch springen dann also jeweils 20% von 25% raus."

Meine Frage ist nun, ob ich den Vertrag bedenkenlos unterzeichnen kann, oder ob ich damit womöglich für immer meine Recht an diesem Album verliere. Mir geht's nicht um die große Kohle, denn ich gehe nicht davon aus, dass die sich damit erzielen lässt. Allerdings habe ich (wie auch die anderen ehemaligen) einen kreativen Anteil und damit auch entsprechende Rechte an dieser Produktion, die ich einfach nicht verlieren will.

Also falls sich jemand damit auskennt würde ich mich sehr freuen, wenn ihr vielleicht mal ein kurzes Statement dazu abgeben könntet.

Vielen Dank schonmal im Voraus

Krulle
 
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Moin!

Ihr / Du solltet in dem Fall zu einem Anwalt für Medienrecht gehen und das dort besprechen. Mir erscheint auch der Anteil von 20% als viel zu gering. Wer steckt sich denn da die anderen 80% ein?

Greets Wolle
 
Also so wie ich das verstehe, bekommt die Band 25% des Erlöses, und das Label 75%. Und die 25% für die Band werden dann auf die 5 ursprünglichen Mitglieder aufgeteilt...also davon für jeden 20%.
 
Wenn die Leistung des Vertragspartners nur darin besteht, die Songs online verfügbar zu machen, sind 20 % wirklich zu wenig. Da fahrt Ihr mit Dienstleistern wie Tunecore oder Zimbalam günstiger. Interessant wird es, wenn im selben Zug Promo zugesichert wird (je konkreter, desto besser).

Die Klausel, dass die Aufnahmen einfach so auch für Werbespots verkauft werden können, wäre mir zu weitgehend. Bei Werbung wäre mir eine Mitsprache wichtig, für welches Produkt das eingesetzt wird.
 
auf einigen streaming und downloadportalen verfügbar sein. NUR DIGITAL!

Ich zitiere aus dem "Vertrag":
Bandname GbR erhalten die Berechtigung den vorbenannten Tonträger auf allen Formaten von Ton- und Bildtonträgern (z.B. CD-Single, CD-Album, Vinyl-Single, Vinyl-Album, MC, DVD, Mini-Disc, etc.) auszuwerten, d.h. herzustellen, zu bewerben, zu vertreiben und zu verkaufen

Warum sollst du ihnen Berechtigung für Platten/CD's geben, wenn das nur online rauskommen soll?

Wir werden seitens des Labels mit 25% der Nettoeinnahmen abzüglich vetriebskosten beteiligt.
die Abrechnung vom Label erfolgt zum 30.6. und 31.12.
wir würden dann mit euch abrechnen, sobald wir die Kohle haben und die Rechnung vom Label beifügen.
für euch springen dann also jeweils 20% von 25% raus."

Ich weiß nicht, ob das Dokument bei mir unvollständig angekommen ist, aber von irgendwelchen Anteilen steht da nix. Da steht nur, das du ihnen die Berechtigung zubilligst das Album zu verwerten. Konditionen sind nicht festgehalten. Und hier bitte ganz vorsichtig sein, was nicht im Vertrag steht, wird nicht Teil des Vertrags. Nebenabreden, wie diese Ankündigung von der Band sind zwar gut und schön, aber keinesfalls direkt bindend. Und wenn nichts anderes vereinbart wird, dann greift §8 Abs. 3 UrhG:

Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist.

Es könnte nur mitunter schwierig werden, dass so genau zu bestimmen, also wäre etwas Schriftliches schon besser. ^^

Meine Frage ist nun, ob ich den Vertrag bedenkenlos unterzeichnen kann, oder ob ich damit womöglich für immer meine Recht an diesem Album verliere.

Das Ding ist, Urheberrecht an sich, kann man nicht verlieren. (§29 Abs. 1 UrhG) Man kann nur das Nutzungs- und Verwertungsrecht an bestimmten Werken übertragen. Dir wird immer das Recht zustehen, als Urheber genannt zu werden. Natürlich kannst du aber deine Vewertungsrechte komplett verlieren und das gilt es zu verhindern.

Was mich an diesem "Vertrag" irgendwie verwirrt, ist die Überschrift "Rechteübertragung". Dabei geht es hier lediglich um deine Erlaubnis...

Es ist so. Ihr habt als Band ein Album gemacht, damit sind alle (damals) beteiligten Mitglieder Miturheber gem. §8 UrhG. Das sagt nichts anderes aus, als dass ihr nur in der Gesamtheit ("zur ganzen Hand") euer Werk "verwerten" könnt. Wenn ihr z.B. mit einem Label einen Vertrag abschließen wollt, dass euer Album irgendwie vermarktet, dann müssen da ALLE Miturheber unterschreiben, sofern sie nicht auf ihre Nutzungsrechte verzichtet haben. Nun sind aber nur noch 2 Leute in der derzeitigen Band Miturheber und bevor sie auch nur irgendwas machen können, müssen alle anderen dem auch zustimmen.

Unterm Strich schreibt dieses Machwerk nur etwas von "Berechtigung". Nirgendwo taucht der Passus "Übertragung der Nutzungsrechte"; "Verzicht auf Verwertungsrechte" auf, womit du dein Rechte verlieren könntest. Also sollte es eigentlich save sein. (Ohne Gewähr). Trotzdem ist dieser Schriebs m.A.n viel zu ungenau. Für das was sie sagen vorzuhaben, werden viel zu großzügig Berechtigungen verteilt. Außerdem würde ich mir den Vertrag vorlegen lassen, den sie da mit dem Label ausgehandelt haben. Denn immerhin ist das der Vertrag, den du da quasi genehmigen sollst.
 
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Ich würde an Deiner Stelle unbedingt einen Anwalt dazustehen, der in diesem Bereich Erfahrung hat. Alle Antworten hier - das sollte Dir klar sein - sind ausschließlich persönliche Meinungen und Erfahrungen von Laien und ersetzen keine Rechtsberatung.
 
Das sind eigentlich zwei Geschichten. Ich konzentriere mich mal auf die Seite, wo ich mich gut auskenne:

Dein kreativer Anteil wird durch den entsprechenden Eintrag in der GEMA-Datenbank geregelt, und die Tantiemen als Ko-Autor werden auch über die GEMA verwaltet und verteilt.

Ich vermute, dass keiner der Beteiligten Mitglied der GEMA ist (Musiker sind eben so ...). Das ist Mist, denn dann kann man die Musikstücke lediglich als gemeinfreie Musik vermarkten (z.B. bei der GEMA-Befreiung falls einmal CDs produziert werden), d.h. ALLE Urheber müssen auf ihre Rechte als solche verzichten. Du erwähnst, dass Du genau das nicht willst. Die Rechte als Urheber können erheblich mehr wert sein als die Leistungsschutzrechte, weil Du ja bei jeder Live-Aufführung Deiner Songs beteiligt bist.

Zu den Gewinnanteilen/Rechten als Musiker haben sich andere schon geäußert. Wenn NUR digital vertrieben werden soll, frage ich mich allerdings, was das Label dann damit zu tun hat (naja, bisschen Werbung vielleicht oder so). Das lässt sich ja leicht selbst organisieren, und die Band hätte einen Anteil zwischen 70 und 90% des UMSATZES.

Bernd
 

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