ePiano gebraucht kaufen?

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Tom Ezio
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Hallo!

Wir überlegen ein Kawai ePiano im Neuwert von ca. 2.800 EUR zu kaufen.
Nun gäbe es dieses Modell auch gebraucht, 5 Monate alt, mit Händlerrechnung und Restgarantie bis zum Jahr 2022, für 2.300 EUR, jedoch ca. 400 km von uns entfernt. (die Tochter des Verkäufers möchte nun offenbar Gitarre anstelle ePiano lernen).

Würdet ihr als Laie wie ich den Kauf des Gebrauchten wagen und worauf wäre zu achten, oder würdet ihr eher auf Nr. sicher gehen und vor Ort ein Neues kaufen, für den Fall, dass mit dem ePiano mal etwas nicht in Ordnung wäre, oder könnte man den Hersteller Kawei im Garantiefall auch direkt angehen und um entweder vor-Ort-Hilfe oder kostenlose Einsendung bitten, oder wäre es besser, einen örtlichen Händler zu fragen, ob er im Reparaturfall ein Ersatzgerät bereitstellt?

Im voraus vielen Dank für Anregungen und Meinungen.
Grüße von Tom
 
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Mittlerweile überlege ich, dass die 5 Jahre Garantie vielleicht auch nur/etwas "Augenwischerei" sein könnten: es wird ja i.d.R. "nur" garantiert, dass zum Zeitpunkt der Warenübergabe keine Material- und Herstellungsfehler vorliegen, was der jetzige Besitzer beim spielen bzw. ich bei Übergabe festgestellt haben sollte/feststellen sollte. Würde hingegen im weiteren Verlauf ein "Fehler" auftreten, könnte es ggfs. auch sein, dass der Hersteller dies als "normalen" Verschleiß abtut (?) - jedenfalls ist man nicht ganz davor gefeit. Ich hätte (aber) Kawai (und Yamaha) schon mal zugetraut, dass die Komponenten mehr als 5 Jahre halten, aber wie gesagt, man steckt da nicht drin....oder wie sind da Eure Meinungen?
VG von Tom
 
400km x € 0,30 x 2 (Hin- und Rückfahrt) = € 240,- (Fahrtkosten)

Das Kawai kostet also € 2.540,- und nicht € 2.300,-

Ungesehen und ohne anspielen würde ich nicht riskieren, es zu kaufen, und wegen € 260,- Preisunterschied würde ich nicht darauf verzichten, ein ganz neues zu kaufen.

Viele Grüße,
McCoy
 
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Vielen Dank, McCoy, für deine rasche und hilfreiche Antwort und Sichtweise.
Habe noch daran gedacht, den Verkäufer "zu bitten", es kostenfrei zu senden, und mit einer Art Zahlungssicherung über einen Anbieter, der die Zahlung freigibt, wenn ich die Sendung als einwandfrei mitteile, die finanzielle Abwicklung vorzunehmen - ob das ginge und praktikabel wäre, ist eine andere Frage, die ich so auf Anhieb aber auch nicht beantworten kann - vielleicht zu vage und unsicher (?).
Grüße von Tom
 
Erster Ansprechpartner bei Gewährleistung ist der Händler, nicht der Hersteller. Das Risiko muss Du nun kalkulieren.

Für ein 08/15-ePiano (es ist ja weder ein Vintage-Rhodes noch ein fast-geschenktes) würde ich persönlich es mir dann überlegen, wenn ich ohnehin in die entfernte Stadt fahren möchte. Sonst eher nicht.

Wobei ich selbst ein Clavinova in der Bucht mit sofortkauf gekauft habe, aber das waren nur 50km/Tour und der Preis lag bei 500€. Das war dann eine andere Hausnummer.
 
@Tom Ezio

Schwere Entscheidungen zu treffen, ist eine der wenigen Freiheiten des Menschen. Lass sie Dir nicht nehmen und mach davon Gebrauch.

Andreas :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank, RW und Andreas, für die Rückmeldungen.
Ich werde es abwägen, und entscheiden ;-)
Grüße von Tom
 
Über welches Kawai diskutiert Ihr denn?
Am Preis kann man das Modell längst nicht mehr festmachen, z.B waren gestern online mehrere hundert Euro Unterschied für ein CA 97 auszumachen, heute gilt anscheinend wieder "Einheitspreis".

Ein gebrauchtes DP würde ich nur kaufen, wenn es in bequemer Reichweite ist und er Transport kein Problem darstellt.
200 km einfache Strecke wären mir dafür definitiv zu weit und ein passendes Transportmittel für ein aufgebautes DP mit "Klaiverdesign" hätte ich auch nicht.
Ein Speditionsauftrag sollte aber deutlich weniger kosten als mit einer Hilfskraft einen halben Tag mit dem eigenen Auto herumzurutschen.

Gruß Claus
 
Habe noch daran gedacht, den Verkäufer "zu bitten", es kostenfrei zu senden, und mit einer Art Zahlungssicherung über einen Anbieter, der die Zahlung freigibt, wenn ich die Sendung als einwandfrei mitteile, die finanzielle Abwicklung vorzunehmen
Wenn ich der Verkäufer wäre, würde ich mich nicht darauf einlassen. Piano ist versendet, Geld wird nicht freigegeben. Ob das Piano dann überhaupt und im selben Zustand wieder zurück kommt, wie ich es losgeschickt habe, weiß man ja auch nicht. :nix:

Viele Grüße,
McCoy
 
Vielen Dank, Claus und McCoy, für die Antworten.
@Claus: es geht um ein CS 8.
Die einfache Entfernung wären 400 km.
Ich denke, dass ich statt sofort zu entscheiden hinzufahren, eher den Verkäufer fragen würde, ob er den kostenlosen Versand noch mit drein geben würde. Aber dann hätte ich es nicht vor Kauf gesehen bzw. gespielt. Daher meine Idee der "Geldfreischaltung" wenn Ware ok, die aber, wie McCoy zuvor schrieb, vielleicht seitens Verkäufer abgelehnt würde.
Gruß von Tom
 
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Speditionskosten bei Cargo International. Wenn es wieder zurück muß, das ganze x 2.

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Vielen Dank, McCoy, für deine Information, mit der ich sicherlich noch etwas anfangen kann.
Viele Grüße von Tom
 
Aber dann hätte ich es nicht vor Kauf gesehen bzw. gespielt.
Es würde genügen, wenn dir auf dem Kaufbeleg die Mängelfreiheit bestätigt wird. Probespielen macht m.E. mehr Sinn, wenn zwischen Geräten verglichen werden soll. Das CS 8 hat die aufwendigste Kawai Tastatur (Grand Feel II), was will man mehr...
https://www.kawai.de/products/digitalpianos/csserie/cs8/

Mittlerweile überlege ich...
Das mit der Garantie sehe ich genauso, als weitgehend Augenwischerei und Verkaufslyrik.
Was im Fall des Falles mehr nutzt ist m.E. die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht des Händlers. Sie ist im gewerblichen Handel nicht ausschließbar, bezieht sich aber ausschließlich auf Mängel, die beim Kauf nicht bekannt waren.

Gruß Claus
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, das Gerät ist 5 Monate alt. D.h., dass in einem Monat die Beweislastumkehr einsetzt, wenn am Piano etwas kaputt gehen sollte. Noch muss der Händler bei einem Defekt nachweisen, dass das Gerät bei Auslieferung mängelfrei war. Nach einem Monat müsste in diesem Fall jedoch der Käufer den Nachweis erbringen, dass es von vorneherein mängelbehaftet war. Was sich in der Praxis als sehr schwierig gestalten dürfte (m.M.n. ist die sogenannte 2-jährige Gewährleistung eh eine Mogelpackung, weil man nach 6 Monaten praktisch doch nur auf die Kulanz des Händlers angewiesen ist).
Das wiederum bedeutet, dass er auf die Kulanz des Händlers bauen muss, was ich im Falle eines Falles bei einem Händler vor Ort als wahrscheinlicher ansehe.
Da würde ich tatsächlich mehr auf die 5-jährige Herstellergarantie vertrauen. Garantie ist zwar im Gegensatz zur Gewährleistung eine freiwillige Sache, aber wenn das Produkt damit beworben und verkauft wird, bindend.

Aber wie schon McCoy ausgerechnet hat und zu bedenken gibt: wg. 250€ effektiver Ersparniss bei einem Gerät, das neu 2800€ kostet, würde ich mir das alles noch ein paar mal genauer überlegen.
Obwohl....:gruebel:
Neee, eigentlich würde ich das nicht...

Habt Ihr schon mal beim Händler vor Ort gefragt? Ein gewisser Verhandlungsspielraum ist doch immer vorhanden. Mit etwas Geschick und freundlichem Nachdruck sollte es doch möglich sein, ein paar Prozente rauszuschlagen. 5% müsste doch allenthalben drin sein, dann läge die Differenz zwischen neu und gebraucht gerade mal bei ca. 150€, was die Entscheidung gegen das ganze HickHack mit dem Gebrauchten nochmals erleichtern sollte.
 
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Naja, das Gerät ist 5 Monate alt. D.h., dass in einem Monat die Beweislastumkehr einsetzt, wenn am Piano etwas kaputt gehen sollte.
Nach meinem bisherigen Wissenstand beginnt der Gewährleistungszeitraum des Händlers ab dem Abschluss des Kaufvertrages mit dem privaten Endkunden, wobei meiner Meinung nach bei Gebrauchtware ein (statt zwei) Jahre Gewährleistung des Händlers mit sechs Monaten Beweislastumkehr zugunsten des Endkunden bestehen würden.
http://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/

Gruß Claus
 
Ja, sorry, da hast Du Recht.
Obwohl ich eigentlich schon mitgekriegt hatte, dass der Verkäufer ein Händler ist, habe ich beim Verfassen meines Beitrags den Verkäufer unterbewusst zu einem Privatverkäufer "degradiert".
Aber klar, solange man Gebrauchtware beim Händler kauft, greift hier natürlich die von Dir erwähnte einjährige Gewährleistung.

Übrigens müsste sich der Gebrauchtkäufer zusätzlich darüber schlau machen, ob die Herstellergarantie überhaupt greifen würde.
Wie gesagt, diese ist ja freiwillig, dementsprechend bestimmt der Hersteller auch die Regeln. Es wäre also durchaus denkbar, dass die Garantie auf den Erstkäufer beschränkt wird.
 
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Obwohl ich eigentlich schon mitgekriegt hatte, dass der Verkäufer ein Händler ist, habe ich beim Verfassen meines Beitrags den Verkäufer unterbewusst zu einem Privatverkäufer "degradiert".
Habe ich etwas überlesen? Ich habe das so verstanden, daß er Privatverkäufer ist, und seine Tochter nicht mehr spielen will:
(die Tochter des Verkäufers möchte nun offenbar Gitarre anstelle ePiano lernen).

Falls er Privatverkäufer ist:
Zur Frage, ob Gewährleistung und "Restgarantie" bei Gebrauchtverkauf überhaupt an den Käufer übergehen, sollte man sich z.B. hier noch mal schlau machen:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine-Rest-Garantie--article13695921.html
 
Habe ich etwas überlesen? Ich habe das so verstanden, daß er Privatverkäufer ist, und seine Tochter nicht mehr spielen will:

Aarghh...
Notiz an mich: "UNBEDINGT MEHR SCHLAFEN!!!"
Heute ist nicht mein Tag....:engel::D
Also doch ein Privatverkäufer. Da steht ja nur "mit Händlerrechnung", nicht dass es ein Händler verkauft.
 
Vielen herzlichen Dank an Claus und Brennbär für die rege Beteiligung!!!
Wer letztlich der "Verkäufer" ist, weiß ich ehrlich gesagt auch noch nicht:
Der Händler hat im Auftrag für seinen Endkunden inseriert.
Ich hatte bislang gedacht, dass letztlich der Endkunde der "Verkäufer" sein wird, was ich aber nun noch beim Händler hinterfrage.
Geklärt habe ich, dass Kawai die 5 Jahre Herstellergarantie NICHT an mich als Gebrauchtkäufer gewähren will/wird - warum das so ist, habe ich noch nachgefragt, aber noch keine Antwort erhalten.
Beim örtlichen Händler hatte ich noch nicht wegen eines Preisnachlasses angefragt, auch weil es für mich so schien als seien die Preise unverhandelbar und sie nahe dem Internetpreis waren (was wir hier ja mittlerweile, d.h. nach meinem Händlerbesuch, schon als doch zumindest hinterfragbar behandelten).

Ich melde mich wieder, wenn ich weitere Info´s, insbesondere vom Händler, habe.

Nochmals besten Dank und bis bald,
Grüße von Tom
 
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Hallo zusammen!
Das gebrauchte CS 8 sei laut Händler nun anderweitig verkauft.
Der Händler könne jedoch derzeit das gleiche Digitalpiano, "originalverpackt", zum gleichen Preis (wie das inserierte Gebrauchte), also für 2.300 EUR, zzgl. Versandkosten zum Selbstkostenpreis von ca. 80 EUR, anbieten.
Hat jemand einen Vorschlag, wie ich den eventuellen Kauf, insbesondere hinsichtlich der Formulierung, dass ich ein "fabrikneues" (?) Produkt erwarte, und der Bezahlung (Nachnahme?) am besten regele, damit ich wenig Risiko eingehe?
Im voraus vielen Dank für Rückmeldungen.
Grüße von Tom
 

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