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Geld verdienen mit der Band / Rechnung schreiben

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LOAR
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Moin in die Runde :)
Kann mir wer Tipps geben wo man sich über das Thema informieren kann?
Bin ja sicher nicht der erste & einzige der sich damit auseinander setzen muss, konnte aber keine so richtig gute Seite oder Infos dazu finden.
Hintergrund ist: Wir sind eine 5-köpfige Band die seit etwa einem Jahr zusammen spielt, zu 95% Cover oder sehr eigenwillige Interpretationen mehr oder weniger bekannter Stücke.
Stilistisch bewegen wir uns im Swing/Jazz Bereich mit Ausflügen zum Funk/soul oder auch mal Rock'n Roll, das spielt hier aber eigentlich keine Rolle.
Was aus Spaß an der Freude angefangen hat entwickelt sich über kleinere Auftritte für Essen und einzwei Bier und auch ma etwas Hutgeld langsam aber sicher zu was Ernsterem.
Es gibt gehäuft Anfragen für offizielle Gigs. Mit offiziell meine ich es stehen attraktive Gagen in Aussicht, über die die Veranstalter aber natürlich auch Rechnungen ausgestellt haben wollen.
Und da fangen wir jetzt an... Wer stellt die aus?
Sehe ich das richtig, wir müssen quasi als Band eine GbR gründen deren Mitglieder/Gesellschafter wir alle fünf sind?
Steht auf dieser Rechnung dann die Band als Rechnungssteller?
Kommen auf den Betrag/die Gage noch Steuern drauf?
Wo geht das Geld vom Veranstalter hin, brauchen wir ein Bandkonto?
Kann man die Gage dann einfach auf alle Mitglieder aufteilen, oder muss da vorher noch was versteuert werden?

Und nu noch ne spezielle Frage michbezüglich :)
Ich bin schon freiberuflich selbsständig, kann ich da überhaupt Mitglied einer GbR werden?
Wie gehe ich denn mit solchen Einnahmen um..?

Ich weiss, viele Fragen. Aber mein Dank sei euch sicher ;)
Mann will und SOLL/DARF ja nix falsch machen, sonst hat man direkt Mecker vom Finanzamt am Hals.
Aber aufgeklärt wird man auch nicht, die Helden...

LG
 
Eigenschaft
 
Aber aufgeklärt wird man auch nicht, die Helden...
Schon mal probiert? In Steuerfragen berät das Finanzamt eigentlich ganz gut und umsonst. (Nicht unbedingt aber in Fragen zur Gesellschaftsform.)
 
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Bin nicht vom Fach, daher mit Vorsicht zu geniessen:

1. Eine GbR seit ihr schon seit dem Moment, in dem ihr euch dazu verabredet habt, Gigs für Geld zu spielen. Mit allen daran hängenden rechtlichen Verpflichtungen und mit der Haftung des gesamten Privatvermögens (also fackelt die Bude nicht ab).

2. Dein Veranstalter wird sicher eine Rechnung von dir (oder einem anderen Bandmitglied) akzeptieren, wenn im Rechnungstext klar erkennbar ist, dass er für den Auftritt der Band X am Tag Y zahlt. Du kannst dich ja zusätzlich als der Manager der Band zu erkennen geben.

3. Fürhre sauber Buch über Ein- und Ausgaben (Ausschüttung an die anderen Bandmitglieder). Dann kannst du auch dein eigenes Konto verwenden.

4. Jedes Bandmitglied für sich muss seine Einnahmen versteuern.

5. Umsatzsteuer könnte ein Thema sein. Damit ab zum Finanzamt oder Steuerberater und lass dich beraten.
 
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Ergänzend zu filmchen:
  • Kleinstunternehmerregelung heißt das Stichwort für die Umsatzsteuerbefreiung. Die macht Dinge erst mal einfacher, muss aber beantragt werden. Da mit dem Finanzamt drüber sprechen, nachdem man sich im Internet informiert hat.
  • Grundsätzlich: Einkommenssteuer fällt auf den Gewinn/Erlös/Überschuss an. Der ergibt sich aus: Umsatz/Einnahmen/Erträge minus Kosten/Ausgaben gleich Gewinn/Erlös/Überschuss. Das heißt, auch Eure Kosten könnt Ihr geltend machen (Proberaummiete, Fahrtkosten für Gigs, Instrumente, Anschaffungen wie PA). Heißt: Belege sammeln!
  • Diese Kosten/Ausgaben macht Ihr entweder auf Ebene der Band geltend oder auf Ebene der Einzelmusiker. Könnte also als Beispiel sein: Einnahmen Gig minus Ausgaben Poberaum und Fahrten und Anschaffungen der Band = Erlös der Band. Diesen Erlös könnt Ihr an die einzelnen Mitglieder der Band aufteilen. Für die sind es dann Einnahmen, die Bandkasse ist dann leer. Von diesen Einnahmen kann dann der Einzelmusiker seine individuellen Kosten (Anschaffung Instrument, sonstige Kosten) abziehen, was als Gewinn/Überschuss/Erlös übrig bleibt, versteuert er über seine jährliche Einkommenssteuererklärung (es gibt hier Freibeträge, die ausgeschöpft werden können) - auch hier hilft das Finanzamt. Es wird dabei eine einfache Überschussrechnung aufgemacht (Erlöse minus Ausgaben = Überschuss).
Ist kein Zauberwerk.
Wenn Ihr noch Fragen habt - her damit.

Auf die Gage kommt also keine Steuer drauf, es sei denn, es ist Umsatzsteuer, weil Ihr keine Umsatzsteuerbefreiung laut Kleinstunternehmerregelung beantragt habt. (Da keine Panik kriegen: so lange das noch im Hobbybereich ist, ist noch kein Kind in den Brunnen gefallen. Ihr wollt das ja auch offen legen. Wie Ihr das am besten macht, könnt Ihr auch mit dem Finanzamt klären.) Allerdings versteuern die einzelnen Musiker ihre Gagen als nebenberufliche Einnahmen in der jährlichen Einkommenssteuer (nach Abzug ihrer Ausgaben, siehe oben), falls diese über dem jährlichen Freibetrag liegen. Solltet Ihr dann alle Steuern zahlen, könnt Ihr gucken, ob Ihr mit der Höhe der Gagen so hinkommt.

x-Riff
 
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Sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen sollte sehr gut überlegt werden. Denn wer sich befreien lässt muss zwar keine Zahlen, bekommt aber auch keine Rückerstattet.

Wenn Du Umsatzsteuerpflichtig bist zahlst Du zwar von allen Einnahmen 19% Umsatzsteuer an's Finanzamt, kannst dies aber mit der Umsatzsteuer die Du auf alle Ausgaben zahlst verrechnen (hier nennt sich das dann Mehrwertsteuer). Das bedeutet, das ihr für alle Anschaffungen der Band, für Proberaummiete (sofern sie gewerblich ist), die Spritkosten zum Gig, die Miete eines Transporters, PA-Miete etc.pp. bis hin zu Bühnenklamotten die Mwst. vom Finanzamt erstattet bekommt. Ihr müsst jetzt nur kalkulieren was für Euch finanziell günstiger ist - Mwst-Erstattung oder Umsatzsteuerbefreiung.

Gruß
 
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Olek, danke :) Das hilft mir schon mal enorm weiter!

Zum Service-Center des hiesigen Finanzamtes zu gehen ist ne super Idee, das werde ich nä. Woche gleich mal machen.

Eine GbR sind wir also schon, auch gut zu wissen ;) Aber wir müssen uns da schon noch mit anmelden, oder?

Das mit der Umsatzsteuer müssen wir dann mal noch überdenken. Die Geschichte kenn ich, da ich wie gesagt selbst freiberuflich tätig bin.

Das habe ich jetzt richtig verstanden, oder: Mal angenommen wir fahren in der Kleinunternehmerregelung, also ohne USt. Dann könnten wir bei einer Gage von sagen wir 500,- € jedem glatt 100,- € auszahlen, und um die versteuerung kümmert sich jeder selbst, ne?
In meinem Fall bspw. wäre das ja nur eine weitere Einnahme aus freier/künstl. Tätigkeit.
Bei den anderen dann wohl als Nebenverdienst.

Nochmals: Dank :) Und schönes WE!
 
Hallo,
ich würde das am Anfang möglichst unkompliziert gestalten. GbR usw. erst wenn wirklich richtig Geld
eingenommen wird.
Musiker sind Freiberufler d.h. eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich.
Einer von Euch kann sich eine Steuernummmer vom Finanzamt zuteilen lassen.
Empfehlenswert, macht einen Termin beim zuständigen Finanzamt, erklärt die Situation
und laßt Euch dort beraten. Die meisten Finanzämter sind sehr hilfsbereit.
Eventuell kannst Du das als Freiberufler direkt über Deine bestehende St-Nr. abrechnen.
Bis zu einer bestimmten Summe pro Jahr sind die Einnahmen nicht Umsatzsteuerpflichtig.
( https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html )
Dies hat Vorteile ( weniger Aufwand zwecks Abrechnung mit dem FA ) aber auch Nachteile
( keine Verrechnung der Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ).
Das sieht dann so aus, das einer von Euch dem Veranstalter eine Rechnung erstellt und die Gage erhält.
Ein eigenes Konto dafür lohnt sich je nach Umsatz. Abrechnung Einnahmen / Ausgaben kann man
zur besseren Übersicht per Excel machen.
Nun stellt sich das Problem, WIE erhalten die einzelnen Bandmitglieder ihr Geld.
Hierzu muß dann jedes Bandmitglied eine Rechnung an den erstellen, der die Gage einnimmt und benötigt
dafür wahrscheinlich auch wieder eine Steuernummer. Das sagt Euch das FA, da eine bestimmte Summe
pro Jahr auch so eingenommen werden darf.
Fakt ist: Jeder der Geld einnimmt, muß das auch versteuern, egal ob dafür ein Umweg über eine GbR
genommen wird oder nicht. D.h. jedes Mitglied der Band muß mit dem FA für seine Situation die Versteuerung klären.
Übrigens kann ein Freiberufler auch Gesellschafter von einer oder mehreren GbR, GmbH etc. werden.
Das muß allerdings alles getrennt abgerechnet werden.
Klingt alles etwas aufwendig, ist es aber nicht. Step 1: Termin beim FA und laßt Euch beraten.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Das habe ich jetzt richtig verstanden, oder: Mal angenommen wir fahren in der Kleinunternehmerregelung, also ohne USt. Dann könnten wir bei einer Gage von sagen wir 500,- € jedem glatt 100,- € auszahlen, und um die versteuerung kümmert sich jeder selbst, ne?
In meinem Fall bspw. wäre das ja nur eine weitere Einnahme aus freier/künstl. Tätigkeit.
Bei den anderen dann wohl als Nebenverdienst.

NEE, so einfach ist das nicht:
1. Jemand muß dem Veranstalter eine Rechnung schreiben - Kleinunternehmerregelung € 500,00 (Rechnungsanforderungen erfüllen !!! )
2. Einer hat z.B. Spritkosten bezahlt ... und jetzt ?. Also ALLE Kosten von der Gage abziehen und DANN erst eine Auszahlung an die Bandmitglieder GEGEN Rechnung/Quittung, ansonsten ist die Person verantwortlich, die das Geld vom Veranstalter erhalten hat und eine Rechnung oder Quittung unterschrieben hat.
 
Das mit der Umsatzsteuer müssen wir dann mal noch überdenken. Die Geschichte kenn ich, da ich wie gesagt selbst freiberuflich tätig bin.

Das habe ich jetzt richtig verstanden, oder: Mal angenommen wir fahren in der Kleinunternehmerregelung, also ohne USt. Dann könnten wir bei einer Gage von sagen wir 500,- € jedem glatt 100,- € auszahlen, und um die versteuerung kümmert sich jeder selbst, ne?
Also: Auf einer Rechnung ohne Umsatzsteuerbefreiung müßte drauf stehen: Gage = 500,- plus UMST 19% = 95,- Endpreis = 595,- €.
Von diesen 595,- EUR führst Du dann 95,- EUR an das Finanzamt ab. Dafür darfst Du bei Deinen Einkäufen aber auch die bezahlte MWST abziehen. Kaufst Du Dir eine Gitarre im Wert von 595,- € sind da auch 95,- € MWST enthalten, die Du dann vom FA zurückbekommst. In diesem Beispiel wäre das Verhältnis also ausgeglichen.

Was Kundenseitig zu bedenken ist, ist folgendes: Wenn Euch Geschäftskunden buchen und zahlen, haben die mit der UMST auf Euren Rechnungen kein Problem, denn die können die ja selbst wieder geltend machen. Privatpersonen aber nicht.
Wenn Ihr also viel von Privatpersonen oder umsatzsteuerbefreiten Vereinen gebucht werdet, seid Ihr im Vergleich teurer als eine Band, die umsatzsteuerbefreit ist.

Es kommt also praktisch auf folgende Einschätzung an:
a) Kauft man viele Waren oder Dienstleistungen, die Mehrwertsteuer enthalten?
b) Sind die Kunden eher Privat- oder eher Geschäftskunden?

Ansonsten ist es eine super Idee, mal beim Service-Center des FA aufzulaufen. Wenn Du dann durch diesen thread schon mal auf ein paar konkrete Sachen gestoßen bist, die Du die fragen kannst, dann ist das doch super.
Einfach auch mal Eure Situation darstellen und davon ausgehen, dass das FA schon interessiert ist, dass Umsätze und Gewinne versteuert werden, dass die aber auch die Schwelle zwischen Hobby und Nebenberuf kennen und auch einschätzen können, dass sie sich selbst auch nicht mehr Aufwand machen wollen wie möglich.

Und wie gesagt: Belege und Rechnungen sammeln. Auch schon vorher gekaufte Instrumente, Verstärker etc. können abgesetzt werden, falls sie dem Ziel gedient haben, die jetzige Dienstleistung anzubieten.

Berichte mal über das Gespräch mit dem FA - interessiert mich und bestimmt noch einige mehr hier.

x-Riff
 
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danke, danke & danke!
:)

Ich lege mir über's WE mal ein paar Fragen zurecht und mache mir Notizen.
Hoffe ich schaffe es damit dann bis Mitte nä. Woche zum Finanzamt zu gehen.

Ich werde berichten!

Schönes Wochenende euch allen!
 
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Ich habe das so verstanden, dass Ihr jetzt gerade anfangt, Gagen zu kassieren. Da braucht Ihr Euch um Umsatzsteuer noch keine Gedanken machen. Selbst, wenn Ihr dieses Jahr schon über die Grenze für Kleinunternehmer von 17.500EUR kommen solltet. Einfach mal googeln, wie und wann Ihr Euch um eine Gewerbeanmeldung kümmern müsst, das will ich hier jetzt nicht erklären, wenn das noch nicht zur Debatte steht.
Sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen sollte sehr gut überlegt werden. Denn wer sich befreien lässt muss zwar keine Zahlen, bekommt aber auch keine Rückerstattet.
Möglicherweise hat man Vorteile bei Veranstaltern, wenn Ihr Steuer ausweisen könnt, wirkt u.a. professioneller, und ja, man kann auch die Vorsteuer bei Ausgaben unter bestimmten Bedingungen gegen rechnen. Aber Vorsicht! - das gilt nur, wenn die Rechnung an den Namen der GbR ausgestellt ist! Von einer Rechnung, die an mich persönlich ausgestellt ist, kann ich keine Mehrwertsteuer geltend machen, auch nicht bei irgendwelchen Belegen, wo überhaupt keine Rechnungsadresse enthalten ist.
Übrigens muss man für künstlerische Tätigkeiten nur den halben Vorsteuersatz von 7% auf seinen Rechnungen ausweisen.

Mal angenommen wir fahren in der Kleinunternehmerregelung, also ohne USt. Dann könnten wir bei einer Gage von sagen wir 500,- € jedem glatt 100,- € auszahlen, und um die versteuerung kümmert sich jeder selbst, ne?
In meinem Fall bspw. wäre das ja nur eine weitere Einnahme aus freier/künstl. Tätigkeit.
Bei den anderen dann wohl als Nebenverdienst.
So sieht das aus. Wobei ich schon eine GuV für die GbR machen würde, sprich, ich würde die Einnahmen dokumentieren (einer unterschreibt ja sicherlich eine Quittung für den Geldempfang), und ich würde mir von jedem einen Beleg für seinen ausgezahlten Anteil geben lassen.
 

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