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Eingetragerner Verein als Förderer einer Band/Chor

  • Ersteller Seeba78
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Seeba78
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Moin Moin,

vielerorts ist hier im Forum (Suche benutzt!) die Rede von GBR für Bands, soweit auch nachvollziehbar.
Auch, dass eine Band selbst nicht sinnvollerweise die Rechtsform eines e.V. wählen sollte.

Meine Frage nun:

Wenn die Band so wie Sie ist, ihren Job weitermacht, zukünftig aber (wie bisher ja auch) gagenfrei spielt,
ein angegliederter "Förderverein" dafür aber eine Spende vom Veranstalter erhält (zufällig in Höhe der Spritkosten und des Aufwands der Band), und das so gewonnenne Geld zur Förderung der Band nutzt (Anschaffung und Leihe von Equipment an die Band, Ausrichten von "kreativworkshops" etc.), könnt das was werden???

Der Gemeinnutz soll in dem Erhalt und der Förderung von Kultur und Musikern im "Ortsbereich" liegen....

Die Band beabsichtigt garnicht mal sich an Gagen reich zu stoßen oder gar Gewinne zu erzielen, (Steuervergünstigungen oder sowas braucht auch keiner), sondern lediglich eine "ordentliche Rechnungsadresse" zu haben, die losgelöst von Privateinkommen ist, da auch ALG II Empfänger dabei sind, oder AZUBI die keinen LohnSteuerjahresausgleich machen usw.

quasi zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig.

Wenn die Band also berechtigterweise Geld für Sprit und Aufwand haben möchte, und der Veranstalter auch bereit ist, dies gegen anständige Rechnung oder Spendenquittung zu bezahlen, könnte das über einen e.V. ...so abgewickelt werden?

was meint ihr?

LG Seeba
 
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Der Akt der Gemeinnützigkeit ist schon für "richtige" Vereine eine haarige Gradwanderung, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß in der obigen Konstellation eine Chance auf Gemeinnützigkeit besteht.
Und ohne diese Anerkennung ist die Idee geplatzt, weil "nicht gemeinnützige" Vereine auch steuerpflichtig sind.

Da kann sehr wahscheinlich nur ein Fach-Rechtsanwalt weiter helfen, ohne einen solchen bringt man die Vereinssatzung eh nicht sauber formuliert.
 
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Wenn ein Verein gemeinnützig ist, kann und darf er nicht nur eine einzelne Band fördern, das geht ja schon aus dem Begriff des (all-)gemeinen Nutzens hervor. Wenn ein Verein nur wenigen und wohlbekannten Personen nutzt, ist er nicht gemeinnützig.

Es wäre also sinnvoller, vor Ort mit mehreren Bands zusammen eine Kultur-/Rock-/Musikinitiative zu gründen. Eine Band kann dann dort Mitglied werden, und die Initiative ist Ansprechpartner für alle Veranstalter. So ein Verein könnte sich zu Recht die Förderung von Musik und Kultur auf die Fahnen schreiben, hätte damit eine gute Begründung für Gemeinnützigkeit und wäre per Definition einem kulturellen aber nicht primär geschäftlichen Zweck verpflichtet. Wenn aus der Arbeit eines Vereins ein primär geschäftlicher Zweck erkennbar ist, kann die Anerkennung als e.V. ganz schnell weg sein.

Harald
 
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Ich verstehe nicht ganz, welchen Vorteil ihr euch davon erhofft. In gewisser Weise wollte ihr ja "tricksen", aber warum? Wo sind die Nachteile bei der GBR?
 
Vielen Dank an alle, das waren sehr hilfreiche Hinweise!

Wir werden dies überdenken!

LG Seeba!
 
Der Verein selbst hätte zudem ja wieder das gleiche Problem. Auch ein Verein muss ja seine Ausgaben und Einnahmen belegen. Wenn der Verein nun sein Geld für Dritte, also die Band(s), die er fördert, ausgibt (egal ob in Form von Geld- oder Sachleistungen), stellt sich dann das Problem, wie die Bandmitglieder die Einnahmen vom Verein behandeln. Das Problem verlagert sich also nur um eine Ebene, wird aber keinesfalls gelöst. Dazu kommt, wie weiter oben schon erwähnt, dass ein solcher Verein schwerlich gemeinnützig sein dürfte. Dass Problem würde sich aber selbst bei anerkannter Gemeinnützigkeit nicht lösen. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass reiner Aufwendungsersatz keine Einnahme ist, sondern eben nur Ersatz von getätigten Aufwendungen. Wie das sozialrechtlich mit ALGII-Beziehern ist, kann ich schlecht sagen, steuerlich dürften sich die meisten Bands aber im Bereich der Liebhaberei befinden und kein zu versteuerndes Einkommen erzielen (wenn sie ehrlich rechnen, also sämtliche Kosten berücksichtigen). Für diejenigen, die einen Überschuss der Einnahmen über die Kosten erzielen, lohnt es sich jedenfalls, gemeinsam einen Anwalt und/oder Steuerberater zu konsultieren, der das ganze gesellschaftsrechtlich und steuerlich auf eine solide individuelle Basis stellt. Da gibt es dann auch kein Patentrezept.
 
Hallo,

um es mal klar und deutlich zu sagen: das war eine Schnapsidee.
Die bürokratische Aufblähung verkompliziert die Sache und macht sie unter dem Strich teurer und vom Risiko her letztendlich auch unkalkulierbar, das fängt damit an, dass der Verein sowieso nicht gemeinnützig wäre und somit keine Vorteile brächte.

Grüße
Jürgen
 

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