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EU-Urheberrechtsreform Artikel 11 und 13

Strato Incendus
Strato Incendus
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Ich bin ein wenig überrascht bis schockiert, dass es zu dem Thema noch keinen Thread gibt. Was da gerade in Brüssel beschlossen wird, soll ja angeblich im Interesse von uns Kreativen sein, gefährdet jedoch auf jeden Fall die Existenz aller Cover-Musiker, und evtl. sogar selbstgeschriebene Lieder, wenn denn nur eine Software entscheidet, dass euer Song rein zufällig ein bisschen zu sehr wie ein anderer klingt (den ihr selbst womöglich nicht einmal kennt).

Also, worum geht's? --> Artikel zum finalen Text der EU-Urheberrechtsreform

Demnach müssten nicht nur die Giganten wie YouTube, sondern auch eine Platform wie das Musiker-Board Uploadfilter einrichten, denn hier werden ja auch haufenweise User-generierte Inhalte veröffentlicht - sei es durch direkten Upload im Anhang oder durch Verlinken.

Und die maßgebliche Sorge ist eben, dass ein Filter nicht unterscheiden kann zwischen "illegale Kopie eines vollständigen Originalsongs", "Ausschnitt aus Song zu Review-Zwecken / Sample / Remix", und sogar komplett selbst gespielte Cover-Versionen werden ja jetzt bereits vom YouTube Content-ID-System erkannt. Der Unterschied ist eben: Content-ID-Matches führen in der Regel nur zur Monetarisierung durch den Rechteinhaber, nicht aber zu einer kompletten Verhinderung des Uploads. Und bei allem, was keinen solchen Match kriegt, gilt "Wo kein Kläger, da kein Richter", Coverversionen werden also bisher nur dann gelöscht und mit einem Copyright-Strike geahndet, wenn der Rechteinhaber das Video aktiv bei YouTube meldet. Upload-Filter funktionieren andersherum, die sollen alles blockieren, was nicht explizit erlaubt ist.

Im Extremfall würde mitunter auch ein komplett von euch selbst geschriebener Song blockiert, nur weil es ein 4-Chords-Song ist =D .
https://futurezone.at/netzpolitik/w...rm-bedeutet-13-fragen-und-antworten/400116389
 
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Hier von einem Youtuber ein Gegenvorschlag, auf die Aufforderung von Axel Voss (federführender CDU Politiker )hin (wenn sie es besser wissen, machen SIE doch Vorschläge, (wird im Video gezeigt) .. LOL)




Der Youtube Kanal der Rechtsanwaltskanzlei WBS hat ausführlich dazu berichtet, den (vorläufigen) Text zu Artikel 13 in einem 50 minütigen Video durchleuchtet und die Diskrepanzen darin aufgezeigt.
Ergo: Es ist schlicht unmöglich einzuhalten mit allen Rechteinhabern weltweit vorab Lizenzvereinbarungen zu treffen, die ganze Kiste ist halbgar und nicht durchdacht.



Oder hier: EU Politiker Axel Voss, federführender CDU Politiker der Artikel 11 und 13 durchboxen will, nennt Kritiker an dem Entwurf "Bots" und "Fake News" .. der blonde Lord lässt grüßen.



Gestern von der Köln Demo:

 
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Ich bin ein wenig überrascht bis schockiert
Meine ganz persönliche Position zu diesem Thema (damit sich nicht wieder jemand auf den Schlips getreten fühlt):

... und wieder einmal sind die Deutschen die einzigen in Europa, die alles daran setzen. eine EU-Verordnung 120-prozentig erfüllen zu wollen. Andere EU-Staaten lassen sich von solchen Hyper-Regelungen weder in der Kreativität noch im täglichen Leben beeindrucken. Aktuelles Beispiel: "Datenschutzgrundverordnung" - was machen wir uns da für einen Kopf, der Elternbeiratsvorsitzende und der Vereinsvorstand haben Angstschweiß auf der Stirn, und dabei hat man die doch gar nicht gemeint (sondern die Datenhändler)!

Also ruhig durchschnaufen, abwarten, und dann schau mer mal... ;)
 
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Ich fände gut, wenn es endlich eine Reform gäbe, die dafür sorgt, dass Urheber von Google für die Verbreitung ihrer Arbeit etc angemessen bezahlt werden. Ich fände es auch prima, wenn dem illegalen Hochladen von Konzertmitschnitten (die meist eh meist von miesester Qualität sind) ein Riegel vorgeschoben wird. Vielleicht würde dann auch mal diese bekloppte Mitfilmen bei Konzerten aufhören. Der aktuelle Entwurf ist ein Anfang und hat Fehler im Detail... da müssten Experten ran....
 
Ja. Riesensauerei das Gesetz. Das macht die Webseitenbetreiber einfach mal zu Hilfsscherrifs und Erfüllungsgehilfen einiger weniger grosser Contentmafiosi und Lobbyisten.

Bisher musste immer noch der Rechteinhaber tätig werden. Das ist zwar lästig, aber das ist Rechtsstaat. Der Geschädigte klagt gegen den Schädigenden. Wenn ich jetzt erst mal beweisen muss dass mein Werk nicht illegal ist dann ist das eine Beweislastumkehr, und nicht mehr rechtsstaatlich. Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils.

Das Gesetz ist überspitzt gesagt wie jedem Supermarktbesucher erst mal die Hände abzuhacken weil es Ladendiebe gibt. Die Supermärkte freuts natürlich ...

Also ruhig durchschnaufen, abwarten, und dann schau mer mal... ;)

Dann ist das Kind allerdings schon in den Brunnen gefallen. Genau damit rechnet die Contentmafia doch. Schnell durchprügeln, gut absahnen, und alle Kleinen platt machen. Die reiben sich grade die Hände.

Die DSGVO ist übrigens auch jetzt schon so ein Gesetz dass ich beim besten Willen nicht vollständig einhalten kann. Und den Artikel 13 dann erst recht nicht. Ich habe aufs falsche CMS gesetzt, das bekomme ich technisch und von der Manpower her gar nicht alles gebacken. Und einen Uploadfilter bekomme ich da auch nicht integriert.

Und mir gehts da nicht allein so. Das Musikerboard hier hats zum Beispiel auch noch nicht im Griff. Mein Adblocker läuft hier auf der Seite regelmässig Amok, und zeigt mir genau die Dinger die eigentlich seit der DSGVO illegal sind. Direkt eingebundene Youtube Videos und Soundcloud Player, ungefragtes Doubleclick Tracking und so weiter.

Und das mit dem ist ja nix passiert mit der DSGVO stimmt so auch nicht. Es haben schon einige Seiten dicht gemacht. Und insgesamt wimmelt es nun von Stilblüten. Der Verwaltungsaufwand ist irre angewachsen. Du musst nun zum Beispiel einen schriftlichen Vertrag mit deinem Friseur machen, inklusive Aufklärung. Bei meiner Krankenkasse anrufen bedeutet jetzt erst mal eine kurze Belehrung in Sachen DSGVO und Daten. Und so gehts lustig weiter. Und wer zahlt das alles?

Ich finde die Richtung in die das alles marschiert mehr als nur bedenklich.
 
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Hmmm, glaube mit der DSGVO sind hier einige auf dem falschen Dampfer. Das Ding heißt "Datenschutz Grund Verordnung" wurde von der EU erlassen um in der EU halbwegs gleiche Standards zu haben. Die einzelnen Mitgliedsstaaten hatten lange genug Zeit um die DSGVO an Nationales Recht anzupassen, einige Mitgliedsstaaten haben das auch gemacht. Das die Deutsche Regierung dazu nicht in der Lage, oder Willens war das zu tun kann man Brüssel nicht vorwerfen.
 
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Ich finde die Richtung in die das alles marschiert mehr als nur bedenklich.
Da bin ich ganz bei Dir.

Und das mit dem ist ja nix passiert mit der DSGVO stimmt so auch nicht.
Habe ich auch nicht behauptet, aber der große Hype ist nur in Deutschland. Andere EU-Länder konzentrieren sich (wie es die EU-DSGVO beabsichtigt) auf die "großen Fische" und lassen "die Kleinen" sinnvollerweise außen vor.

.
Die einzelnen Mitgliedsstaaten hatten lange genug Zeit um die DSGVO an Nationales Recht anzupassen, einige Mitgliedsstaaten haben das auch gemacht. Das die Deutsche Regierung dazu nicht in der Lage, oder Willens war das zu tun kann man Brüssel nicht vorwerfen.
Leider richtig, man hat in Deutschland wieder mal weit über's Ziel hinausgeschossen....
 
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Ich finde die angestrebte europäische Lösung ausgesprochen gut!
Endlich wird ernsthaft der Versuch unternommen gegen "Content Diebstahl" vorzugehen.
DSGVO und Cover Musik haben nichts damit zu tun.
Ich bin immer wieder entsetzt, wie von vielen dieser "Diebstahl billigend in Kauf" genommen wird.
Für Künstler, Musiker, Maler, Video-Leute, Journalisten usw. ein sehr guter Weg.....
Die unmittelbare Plattformhaftung (für die "Großen") wurde auch Zeit.
Der Entwurf ist von Artikel 13 ist gut und geht in die richtige Richtung.

Topo :cool:
 
Die Supermärkte freuts natürlich ...

Ich bleibe mal bei dem Bild, weil es das Problem sehr treffend beschreibt :) :

Die Supermärkte - hier die deutschen Verläge wie Springer & Co. - profitieren nur auf den ersten Blick davon. Mit abgehackten Händen kann auch kein normaler Kunde mehr Waren in seinen Einkaufswagen legen und die Geldbörse an der Kasse zücken.

Und ebenso ist es für Google-Links auf Zeitungsartikel oder selbst illegale Uploads von Songs oder Filmen: Durch die erhöhte Aufmerksamkeit vergrößern die in Summe immer noch die Einnahmen derer, deren Urheberrecht hier verletzt wird, im Vergleich dazu, wenn sie ganz wegfallen würden.

Sieht also so aus, als würden die Lobbyisten, die das Gesetz vorwärtstreiben, aus dem Wunsch heraus, noch etwas mehr mitzuverdienen, sich selbst ins Knie schießen und am Ende sogar Einnahmen verlieren. Denn wie in einem der verlinkten Artikel erwähnt wurde, sorgen Uploadfilter im Gegensatz zum Content ID-System von YouTube NICHT für eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber, sondern blockieren lediglich den Upload, wodurch jedoch die allgemeine Sichtbarkeit eines gegebenen Werks geringer ist, als wenn dieser Upload da wäre.

In einem anderen Forum wurde ich gestern unabhängig von diesem Thema daran erinnert, dass z.B. für den Song "Dragostea din tei" der moldawischen Band O-Zone ein selbstgemachtes Meme-Video weitaus mehr Aufrufe hat als alle Versionen des Originalmusikvideos zusammen. Was glaubt ihr, wie viele trotzdem aufgrund des Meme-Videos den Song gekauft haben? ;) Selbiges gilt für den (ebenfalls moldawischen) Epic Sax Guy. Die zugehörige Band Sunstroke Project wurde, als sie damit 2010 beim ESC antrat, von Peter Urban noch als die Repräsentanten des ärmsten Landes Europas angekündigt - dank des Videos sind sie heute reich.

Gerade nach so kleinen Bands aus kleinen Ländern kräht doch sonst meist kein Hahn, da braucht es manchmal einen kreativen Kopf von außerhalb, der irgendetwas Außergewöhnliches mit einem ihrer Songs anstellt und sie damit auf die internationale Bühne pusht. ;)

Uploadfilter verfehlen also ihr Ziel im ähnlichen Maße wie (aus heutigem Anlass, s. Spiegel-Artikel über Richard Schuh) die Todesstrafe das Ziel der Abschreckung: Oberflächlich mögen sie sinnvoll erscheinen, de facto gehen sie aber am eigentlichen Interesse der Befürworter vorbei.

@topo: Dementsprechend wäre ich an deiner Definition interessiert, was genau du mit Content-Diebstahl meinst. Denn Urheberrechtsverstöße sind Coverversionen auch, und das Content ID-System von YouTube erkennt sie auch zuweilen, selbst, wenn alle Instrumente selbst gespielt neu aufgenommen wurden.
 
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Soweit ich das mitgekriegt habe, kommt mir das auch so vor, als ob bei dieser Gesetzesreform den Karren vor das Pferd gespannt wurde.
Man stelle sich mal vor, in den 60ern und 70ern hätten die Gesetzeslage von den Audiokassetten-Herstellern verlangt, vor der Markteinführung ihrer Produkte technisch sicherzustellen, dass man damit kein urheberrechtlich geschütztes Material aufnehmen kann.
Natürlich kann heutzutage über das WorldWideWeb nachweislich ein größerer Schaden für Urheber und Vermarkter entstehen als damals mit Kassettenraubkopien, die von Hand zu Hand verbreitet wurden.
Trotzdem. Vom Prinzip her ist es die gleiche Ausgangslage.
Eine technische Errungenschaft ermöglicht auf bequeme Weise Diebstahl von geistigem Eigentum.
Und Klauen dürfte ungefähr so seit Moses' Zeiten unter Strafe verboten sein.
Also eigentlich kein technisches, sondern ein menschliches Problem.
Aber statt die Strafverfolgung zu verbessern, soll jetzt eine "Alarmanlage"-Pflicht vor Einbrechern schützen.
Ich fürchte, das ist nicht annähernd so gut wie für bessere Polizeiarbeit zu sorgen.
 
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... und wieder einmal sind die Deutschen die einzigen in Europa, die alles daran setzen. eine EU-Verordnung 120-prozentig erfüllen zu wollen. Andere EU-Staaten lassen sich von solchen Hyper-Regelungen weder in der Kreativität noch im täglichen Leben beeindrucken. Aktuelles Beispiel: "Datenschutzgrundverordnung" - was machen wir uns da für einen Kopf, der Elternbeiratsvorsitzende und der Vereinsvorstand haben Angstschweiß auf der Stirn, und dabei hat man die doch gar nicht gemeint (sondern die Datenhändler)!
Ganz einfach:

Abmahnanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland eine eigene Industrie, die ein Heidengeld erwirtschaftet – und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist das ganze Konzept des Abmahnanwalts so unbekannt, daß es Nichtdeutschen praktisch unmöglich zu erklären ist.

Wovor die Deutschen Angst haben, ist etwas, was es nur in Deutschland gibt, was da aber sehr ausgeprägt und mächtig ist.

Und ebenso ist es für Google-Links auf Zeitungsartikel oder selbst illegale Uploads von Songs oder Filmen: Durch die erhöhte Aufmerksamkeit vergrößern die in Summe immer noch die Einnahmen derer, deren Urheberrecht hier verletzt wird, im Vergleich dazu, wenn sie ganz wegfallen würden.

Sieht also so aus, als würden die Lobbyisten, die das Gesetz vorwärtstreiben, aus dem Wunsch heraus, noch etwas mehr mitzuverdienen, sich selbst ins Knie schießen und am Ende sogar Einnahmen verlieren. Denn wie in einem der verlinkten Artikel erwähnt wurde, sorgen Uploadfilter im Gegensatz zum Content ID-System von YouTube NICHT für eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber, sondern blockieren lediglich den Upload, wodurch jedoch die allgemeine Sichtbarkeit eines gegebenen Werks geringer ist, als wenn dieser Upload da wäre.
Die Verlage und ihre Lobbyisten haben ein Problem damit, daß die 80er Jahre vorbei sind. Und dieses Problem versuchen sie zu bekämpfen, indem sie mit aller Macht die Verhältnisse der 80er Jahre wiederherstellen, in denen es das World Wide Web noch nicht gab. Weil sie das nicht abschaffen können, versuchen sie, es unter ihre volle Kontrolle zu bekommen und so praktisch nutzlos zu machen – außer als kommerzielle Verbreitungs- und Veröffentlichungsplattform der Mainstream-Massenmedien.


Martman
 
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Abmahnanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland eine eigene Industrie, die ein Heidengeld erwirtschaftet
Das geht leider in die tatsächlich zutreffende Richtung. Allerdings kann man diesen "Abmahnanwälten" durchaus Paroli bieten, denn die setzen auf Masse: Sie verschicken mehr oder weniger immer denselben Standardtext (nur die persönlichen Daten ändern sich), und der enthält meistens Fehler und Ungenauigkeiten, weil eben nicht auf den Einzelfall abgestellt wurde. Ein guter Rechtsanwalt kann hier für den angeblichen "Urheberrechtsverletzter" oft einiges tun. Das kostet allerdings Geld... :igitt:

Und während sich einige recht erfolgreich wehren, haben x Leute (ich schätze mal: 50 - 70) schon die Verpflichtungs-/Unterlassungserklärung unterschrieben und den Abmahnobolus bezahlt. Da die Kasse somit im Wesentlichen stimmt, lassen es die Abmahnanwälte dann irgendwann bleiben, gegen die "Wehrhaften" weiter vorzugehen ...

Mist, das war OT... Entschuldigung! :embarrassed:
 
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Hier nochmal zur Klarstellung von der Regelung auf YouTube - mir war das bis gestern auch nicht so klar, aber so wird ganz klar zwischen Coverversionen (was für uns als Musiker interessanter sein dürfte) und "Raubkopien" von Original-Studioaufnahmen unterschieden.

Hier am Beispiel des allseits bekannten Loreen-Hits "Euphoria":

Content-ID-Beispiel.JPG


Wenn man den Studio Track in seinem Video verwendet, ist das Video in allen Ländern der Welt gesperrt - weil genau das nämlich sonst den Zuschauern erlauben würde, einfach das Video herunterzuladen und damit den Original-Song zu besitzen, ohne ihn gekauft zu haben.

Runterladen geht natürlich im Prinzip auch mit dem offiziellen Musikvideo des Songs, aber wenigstens fokussieren sich dann im Idealfall alle Klicks von jenen, die den Original-Song hören wollen, auf das offizielle Musikvideo, weil alle anderen Uploads dieser Aufnahme gesperrt werden.

Ausnahme scheinen hier Lyric-Videos zu sein, vermutlich zählen die als "educational purposes" und damit als Fair Use, weil sie den Leuten zur Originalaufnahme ja den Text zum Mitsingen vermitteln (obwohl der natürlich auch urheberrechtlich geschützt ist).

Mit Cover-Versionen desselben Liedes ist es das genaue Gegenteil - die sind überall auf der Welt abspielbar.


Mir war diese Differenzierung nicht bewusst, und ich habe erstmal einen Schreck gekriegt, als ich das "in 249 Ländern gesperrt" gesehen habe, wollte meine eigene Version sofort runter nehmen... aber vollständig lesen muss man natürlich können :D .

Genau diese Einstellung - Original-Track überall gesperrt, Coverversion überall sichtbar - findet man bei einem Großteil der Songs, die YouTube explizit kennt.

Es scheint fast, als sei man sich in der Musikindustrie bewusst, dass die wenigsten Coverversionen mit dem Original mithalten, geschweigedenn es übertreffen können (insgesamt gesehen, nicht für einzelne Individuen, denen eine bestimmte Fassung dann besser gefällt). Also sind Coverversionen mindestens kostenlose Werbung, im Bestfall sogar kostenlose Zusatz-Einnahmequellen.

Bei YouTube können Rechteinhaber also genau hinterlegen, wie mit ihren Werken umgegangen werden soll. Und bei einer so großen Plattform sind natürlich, wie man sieht, viele von denen auch geneigt, das zu tun.

Das Problem an den Uploadfiltern ist, dass, wie Christian Solmecke verdeutlicht hat, JEDE Plattform jetzt solche Verhandlungen mit den Rechteinhabern führen müsste. Und zwar mit allen auf der Welt, egal, wie klein eine Website ist, solange sie nur mindestens 3 Jahre im Geschäft ist.

Vor allem: Wer sind denn schon "alle" Rechteinhaber? Da kommen ja jeden Tag tausende neue dazu. Sobald irgendjemand seinen ersten eigenen Song irgendwo hochlädt, ist auch der ein Rechteinhaber (im Prinzip sogar schon jeder, der irgendwo ein privates Foto hochlädt).

Heißt: Eigentlich sind alle Menschen der Welt Urheberrechtsinhaber. Also müsste theoretisch jede Website mit jedem Menschen der Welt verhandeln. Das nenne ich mal Basisdemokratie! :p
 
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Es scheint fast, als sei man sich in der Musikindustrie bewusst, dass die wenigsten Coverversionen mit dem Original mithalten, geschweigedenn es übertreffen können (insgesamt gesehen, nicht für einzelne Individuen, denen eine bestimmte Fassung dann besser gefällt). Also sind Coverversionen mindestens kostenlose Werbung, im Bestfall sogar kostenlose Zusatz-Einnahmequellen.

Soll das heißen, dass die Rechteinhaber (in der Regel) nichts dagegen haben, wenn Cover oder Remixe ihrer Produkte auf monetarisierten Youtube-Kanälen hochgeladen werden?

Wenn ja, stellt sich natürlich die Frage, wie bindend der Verzicht ist, bzw wie sicher man als Cover-Hersteller ist, dass nicht irgendwann doch die Rechteinhaber mit einer Klage drohen. Sprich, wenn der Rechteinhaber jahrelang die Cover-Hersteller gewähren lässt und dann plötzlich rückwirkend Schadenersatz für die Nutzung seiner Songs verlangt.
 
Soll das heißen, dass die Rechteinhaber (in der Regel) nichts dagegen haben, wenn Cover oder Remixe ihrer Produkte auf monetarisierten Youtube-Kanälen hochgeladen werden?

Mein letzter Stand war, dass die Werbung die vor diesen Videos dann eingeblendet wird, nicht dem Kanal Geld einbringt, sondern die Werbung zur Finanzierung der Tantiemen des Rechteinhabers liegt...

Ein Grund, warum alle möglichen Cover Anbieter auf YT ständig auf ihre Patreon Seiten und Co verweisen.

Hier sei aber gesagt: Diese Info habe ich nie aktiv verifiziert und mag schon veraltet sein, oder eben nie richtig...
 
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Soll das heißen, dass die Rechteinhaber (in der Regel) nichts dagegen haben, wenn Cover oder Remixe ihrer Produkte auf monetarisierten Youtube-Kanälen hochgeladen werden?

Dieses Risiko würde ich bspw. nie eingehen ;) . Wenn eines meiner Cover monetarisiert ist, dann hat das der Rechteinhaber aktiv eingeschaltet (bisher nur bei drei Videos vorgekommen). Also nicht so, dass ich erst selbst monetarisiert hätte und dann ab einem bestimmten Zeitpunkt die Werbeeinnahmen umgeleitet worden wären (wobei man ja eh erst ab einer bestimmten Klickzahl überhaupt was bekommt, da bin ich weit von entfernt :) ).

Es gibt jedoch auch Fälle, wo sich die Rechteinhaber die Einnahmen dann mit dem Kanalbetreiber teilen - das muss man eben individuell mit denen verhandeln. Passiert aber normalerweise erst, wenn der Kanal eine nennenswerte Größe hat, dass sich das überhaupt lohnt.

Ich frage mich vielmehr: Kann ich selbst aktiv einen Content-ID-Match für meine Videos herstellen, damit der Rechteinhaber sein Geld kriegt? Wie gesagt, drei meiner Videos sind von Rechteinhabern monetarisiert, aber z.B. mein Cover von "Euphoria" ist nicht dabei. Ich meine zu wissen, dass Rechteinhaber selbst manuell monetarisieren können, wenn sie also irgendwo ein Video finden, das der Content-ID-Filter nicht als ihnen zugehörig erkannt hat. Aber kann ich auch dem YouTube-Algorithmus irgendwie mitteilen "Hey, dieses Video hier entspricht jenem Song, bitte monetarisiere es für den Rechteinhaber"?

Das wäre ja nun die unkomplizierteste Lösung, die Copyright-Inhaber um die Erlaubnis zu fragen, die man rechtlich gesehen eigentlich jedes Mal einholen muss - und das ganz ohne nervigen Mailverkehr :) .

Wenn ja, stellt sich natürlich die Frage, wie bindend der Verzicht ist, bzw wie sicher man als Cover-Hersteller ist, dass nicht irgendwann doch die Rechteinhaber mit einer Klage drohen. Sprich, wenn der Rechteinhaber jahrelang die Cover-Hersteller gewähren lässt und dann plötzlich rückwirkend Schadenersatz für die Nutzung seiner Songs verlangt.

Auf dem von mir geposteten Screenshot steht ja, dass sich die Richtlinien ändern können. Ob da ein Screenshot wie meiner als Beweis anführbar ist, dass zum Zeitpunkt des Hochladens das Cover abgespielt werden durfte? ;)

Meinem Verständnis nach läge es natürlich im Recht der Rechteinhaber, die Einstellungen jederzeit zu ändern und dann entsprechend mit Wirksamwerden der neuen Einstellungen alle Cover-Versionen runternehmen zu lassen. Ob man von dieser Änderung dann als Kanalbetreiber informiert wird oder das Video direkt automatisch mit einem Copyright-Strike gesperrt wird, weiß ich nicht.

Eine Gefahr für einen Kanal bestünde da aber auch nur, wenn das plötzlich eine neue Mode werden würde und ganz viele Rechteinhaber gleichzeitig sich auf einen Schlag überlegen würden, dass sie keine Cover mehr sehen wollen - wenn dann drei oder mehr deiner Videos automatisch mit Strikes versehen würden, wäre dein Kanal ja für immer gesperrt (wobei du natürlich trotzdem einfach mit einer neuen Mailadresse einen neuen aufmachen könntest, soweit ich das verstehe).
 
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Dieses Risiko würde ich bspw. nie eingehen ;) .

Rückwirkende Forderungen der Rechteinhaber mal ausgeschloßen, würde ja eigentlich das einzige Risiko darin bestehen, dass die Cover und Remixe, in die man vielleicht viel Zeit und Herzblut investiert hat, plötzlich gesperrt werden.
Da muss man halt abwägen und möglichst nicht den ganzen Kanal oder die eigene Website inhaltlich auf Coverversionen aufbauen.

Ich frage mich vielmehr: Kann ich selbst aktiv einen Content-ID-Match für meine Videos herstellen, damit der Rechteinhaber sein Geld kriegt?

Das wäre wirklich eine nützliche Einstellung. Aber wenn Rechteinhaber einzelne Videos als eigenes Produkt markieren, ist das vielleicht technisch einfacher zu bewerkstelligen als umgekehrt, wenn Kanalbetreiber ihren Content einem Rechteinhaber zuordnen soillen.
 
Da muss man halt abwägen und möglichst nicht den ganzen Kanal oder die eigene Website inhaltlich auf Coverversionen aufbauen.

Das ist egal, solange du mindestens 3 Coverversionen auf deinem Kanal hast, die theoretisch gleichzeitig gesperrt werden können, bist du bereits in der "Gefahrenzone". :) Denn bei drei Strikes gleichzeitig bist du ja raus. Ansonsten verfallen Strikes nach 90 Tagen wieder, du musst dich nur einmal schnell durch den Urheberrechtskurs klicken, glaube ich (hatte bisher zum Glück noch keinen, denn wie gesagt, die meisten sind froh, wenn sie ohne Extraaufwand Extra-Geld verdienen können.)

Das wäre wirklich eine nützliche Einstellung. Aber wenn Rechteinhaber einzelne Videos als eigenes Produkt markieren, ist das vielleicht technisch einfacher zu bewerkstelligen als umgekehrt, wenn Kanalbetreiber ihren Content einem Rechteinhaber zuordnen soillen.

Direkt dem Rechteinhaber zuordnen wäre in der Tat umständlich, weil ich als einfacher User ja nicht weiß, wer alles beteiligt ist und wie die Labels und Verwertungsgesellschaften alle heißen. Aber es würde ja reichen, wenn ich mein Video einem konkreten existierenden Song zuordnen könnte. Denn wer alles Rechteinhaber an dem Song ist, das scheint YouTube intern ja bereits zu wissen. (Dein Video wird nämlich bereits in bestimmten Ländern gesperrt, wenn bloß mindestens einer der Rechteinhaber das Abspielen nicht zulässt, also muss YouTube die alle kennen.)

Dann würde es also reichen, wenn ich der Software vermitteln könnte "Hinter dieser Coverversion, auch, wenn du sie nicht erkennst, verbirgt sich das Lied 'Euphoria'", und sobald die Software das gleichsetzt, könnte sie es direkt für alle beteiligten Rechteinhaber monetarisieren :) .
 
Das geht leider in die tatsächlich zutreffende Richtung. Allerdings kann man diesen "Abmahnanwälten" durchaus Paroli bieten, denn die setzen auf Masse: Sie verschicken mehr oder weniger immer denselben Standardtext (nur die persönlichen Daten ändern sich), und der enthält meistens Fehler und Ungenauigkeiten, weil eben nicht auf den Einzelfall abgestellt wurde. Ein guter Rechtsanwalt kann hier für den angeblichen "Urheberrechtsverletzter" oft einiges tun. Das kostet allerdings Geld... :igitt:
Geld, das die meisten Betroffenen nicht haben werden. Man sehe sich die unzähligen Internetforen oder öffentlichen Server von freien, dezentralen Netzwerken an, die aus Spenden oder vom Betreiber aus eigener Tasche finanziert werden. Dem gegenüber stehen Abmahnanwälte, die womöglich Millionenbudgets haben.

Ich jedenfalls sehe, wenn Artikel 11 und 13 so durchgedrückt werden, ein EU-weites Massensterben von Internetforen und ganzen Online-Fandoms voraus – denn auch z. B. in den USA gehostete Foren werden zur Sicherheit IP-Sperren einführen, die IP-Adressen aus der EU ausschließen. Und nicht jeder will mit Tor oder Proxies herumhantieren – und selbst wenn alle das täten, wäre das das nächste, was EU-weit verboten würde.


Martman
 
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