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Gage, Nutzungsrechte

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HelmutMUC
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Hallo zusammen,
Ich hätte hier eine Frage zu einer Gage für einen klassischen Gitarristen für das Einspielen und Aufnehmen meiner klassischen Gitarrenkompositionen.
Falls ich einen Gitarristen finde, der bereit wäre, einige meiner Stücke gegen eine Gage aufzunehmen, wie viel Gage wäre pro Stück angemessen?
Meine Stücke sind zwischen 3 und 8 min lang und vom Schwierigkeitsgrad mittelschwer.
Mein Ziel sind öffentlichkeitstaugliche Aufnahmen, die ich z.B. auf Spotify oder Youtube veröffentlichen kann.
Auch frage ich mich, wie man die Nutzungsrechte dieser Aufnahmen regelt?
Ich danke euch ganz herzlich für eure Tipps!
LG, Helmut
 
Die Vergütung steht weitestgehend im Befinden der Parteien. Ihr müsst euch halt einigen und die Vergütung sollte, sehr vereinfacht gesagt, nicht in einem groben Missverhältnis zur Leistung stehen.

Die Regelung von Nutzung- und Verwertungsrechten an Musikwerken oder Beiträgen ist dazu alles andere als trivial und lässt sich hier kaum umfassend erhellen - und das wird vor allem seitens des Forenbetreibers nicht gewünscht sein. Es geht ja schon los mit der durchaus spannenden Frage, wer überhaupt (Mit-) Urheber ist und welche Rechte daraus resultieren, wenn mehrere Musiker gemeinsam einen Song komponieren, einspielen und/oder produzieren.
 
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Die Vergütung steht weitestgehend im Befinden der Parteien
(y), genau, das muß man aushandeln. Regeln gibt es da keine.
Wegen der Urheberrechte, da gibt es halt die "Gema". Aber @Jan S. hat die Problematik dabei ja schon angesprochen.
 
Vom Prinzip her - und ohne auf individuelle Ausgangslagen einzugehen (sonst wäre es eine unerlaubte rechtliche Beratung) - gehe ich davon aus:
  • Person X hat eine völlig eigenständige Komposition geschaffen (in welchem Stil ist eigentlich völlig unerheblich)
  • Person Y spielt diese Komposition auf einem Instrument ein, ohne eigene schöpferische Anteile (die beispielsweise bei improvisisierten Parts automatisch gegeben wären).
Dann ist X Urheber*in und Y Ausführende/r. Als Urheber hat man Ansprüche an der Nutzung der eigenen Stücke (durch wen auch immer) und als Ausführende/r hat man Anspruch auf Vergütung für seine Dienstleistung. Ersteres geschieht in der Regel als Ausschüttung von Tantiemen (wenn eigene Stücke irgendwo verkauft bzw. aufgeführt oder zu Gehör gebracht werden). Dies passiert allerdings nicht automatisch, also lässt sich Urheber*in dabei unterstützen - die GEMA ist die wohl bekannteste Organisation dafür, es gibt aber auch Alternativen. Wird man bei der GEMA Mitglied, sorgt diese dafür, dass bei Veröffentlichungen von Werken diese Tantiemen einerseits eingezogen und andererseits - nach Abzug der Kosten - an die Urheber*innen ausgeschüttet werden - um es einfach auszudrücken.

Die Vergütung der Dienstleistung kann unterschiedlich geregelt werden. Auch dazu hat die GEMA eine Einstufung, an der man sich beispielsweise orientieren kann. Man kann aber auch eine Festvergütung ausmachen oder eine andere Form der Vergütung, die nur dann fällig wird, wenn die Veröffentlichung der Stücke auch etwas abwerfen. Hier wäre wohl das Ziel eine einvernehmliche Regelung, zumal insgesamt der zu erwartende ökonomische Benefit sehr gering ausfallen dürfte.

x-Riff
 
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Naja, und dann gibt es noch §32 UrhG


§ 32a UrhG kann auch dann greifen, wenn der Musiker kein Komponist ist.
Denn § 32a gilt nicht nur für Urheber, sondern auch für ausübende Künstler.

ausübender Künstler ≠ Urheber

Der Musiker ist trotzdem fast immer:

ausübender Künstler (§ 73 UrhG)

Das betrifft:
- Instrumentalisten
- Sänger
- Sprecher

Seine Darbietung ist geschützt, auch wenn er nichts komponiert hat.

Typischer Irrtum in der Praxis: Viele Produzenten denken:

„Kein Urheber = kein Risiko“
Falsch.
Das Risiko liegt nicht im Werk, sondern in der Darbietung.

Gerade bei:
- markanten Vocals
- Hooks
- Soli
- charakteristischen Sounds
Beitrag automatisch zusammengefügt:

@HelmutMUC : Ich habe mir mithilfe von ChatGPD einen "Mitwirkungsvertrag für Studioaufnahmen" erstellt. Ich betone: Der kann fehlerhaft sein, denn ich habe noch keinen Anwalt drüber lesen lassen. Aber wenn Du Interesse hast, kann ich Dir den mal schicken - nur als unverbindliche grobe Orientierung versteht sich.
 
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Ich hatte früher mal Einblick in die Jingle-Produktion beim Radio. Da waren die Honorare sehr transparent aufgeteilt:

- zum einen die Arbeitszeit für die Produktion. In deinem Fall: wie lange braucht man, um sich das drauf zu schaffen und für die Aufnahme-Session selbst. Hier kannst du ja selbst mal überlegen, welchen Stundensatz du fair findest.

- zum anderen der sogenannte "Buyout". Dieser Bestandteil der Vergütung ist allein für die Nutzung. Da sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt, alles möglich von "für zwei Jahre auf YouTube und Spotify, dann nehme ich die Aufnahmen runter" bis "unbefristet, unbegrenzt, weltweit, für alle Nutzungsarten die es gibt und diejenigen, die noch erfunden werden".

Ich finde diese Unterscheidung ganz hilfreich, um selbst ein Gefühl zu entwickeln, was für beide Seiten fair ist.
 
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Zum Thema Tantiemen und GEMA bzw. Alternative dazu möchte ich auf einen anderen thread aufmerksam machen:
https://www.musiker-board.de/threads/musikvertriebe-welchen-nutzt-ihr.643747/

In Kürze so wie ich es verstanden habe:
Die Mitgliedschaft bei GEMA ist sozusagen der "klassische" Weg, der Eintritt und die dauerhafte Mitgliedschaft kosten Geld und wenn die Erwartung von Tantiemen wegen geringer Veröffentlichung (wird eh nicht im Radio gespielt, kaum eigene Auftritte, covers der eigenen Werke sind nicht zu erwarten etc.) eher im Hobby-Bereich angesiedelt ist, stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit zu Recht, wie ich meine.

Mit dem Aufkommen von social Media wie youtube and anderen Kanälen, wo Menschen sich veröffentlichte Werke (durchaus auch weniger bekannter Musiker*innen) anhören, streamen oder downloaden können, entstanden auch neue Entschädigungsformen für diese Musiker*innen (die durchweg allerdings in einem sehr bescheidenen Bereich bleiben: selbst hunderttausend streams machen einen nicht vermögend).
Zum Teil sind dies "Agenten", die man als Musiker*in zwischenschaltet und welche dann diverse Kanäle bestücken und die Nutzung überwachen, Tantiemen abführen (natürlich auch nach Abzug der Kosten) etc. Zum Teil kann man seine Werke direkt auf Kanälen vermarkten, beispielsweise bei youtube - Auszahlungen werden oft erst ab einem gewissen Schwellwert getätigt.

Sieht man also die Veröffentlichung seiner Werke erstens sowieso im Bereich dieser online-Kanäle und erwartet eh keine hohen Summen (Hobby), dann lohnt es meines Erachtens, sich mit diesen neuen Vertriebs- und Entgeltformen auseinanderzusetzen. Das wird, sehr erfahrungsbasiert, in dem verlinkten thread gemacht. Erwartet allerdings keine aktuelle "Marktübersicht" oder ähnliches - aber als Einstieg kann es meines Erachtens gut dienen.
Die Pakete und Dienstleistungen sind durchaus unterschiedlich und man sollte sich - will man diesen Weg beschreiten - durchaus ein bißchen damit auseinandersetzen. Es ist zum einen immer die Frage, was man individuell tatsächlich braucht, welche Geschäftsmodelle passen und worauf zu achten ist; und zum anderen die Frage, wie die eigene Situation und Perspektive dabei ist. Für jeden Fall wird es einen Bereich geben, den man als optimal beschreiben kann.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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