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Ein Motivationslied an eine Firma verkaufen?

Vincent Penschke
Vincent Penschke
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Hallo zusammen,

mein erster Beitrag hier auf dem Forum (und wahrscheinlich nicht der letzte :))

Ich bin seit diesem Monat als Songwriter auf Fiverr tätig und meine Aufträge sind hauptsächlich Geburtstagslieder/Abschiedslieder und dergleichen, die ich einfach als mp3 verschicke.

Jetzt wurde ich von einer Firma angefragt, für die ich eine Art Motivationslied schreiben soll, ich habe noch nicht herausgefunden ob denn auch explizit werbung damit gemacht wird oder der song anderweitig verwendet wird.
(Ich schreibe den Song, inklusive recording, mixing und mastering)

Ich gehe davon aus dass ich auch die Verwendungsrechte verkaufen muss (oder will, wenn ich damit einen höheren Preis verlangen kann):

wie genau geht das? Reicht eine grundlegende Schriftliche erklärung aus? Freue mich über jeden hilfreichen Kommentar, danke!

Vincent
 
Du hast bisher in jedem Fall die Nutzungsrechte verkauft. Wenn Du es in diesem Fall besonders kompliziert machen möchtest, dann kannst Du einen Vertrag darüber aufsetzen, was erlaubt ist und was nicht - oder Du passt Dein Honorar einfach ein bisschen an. Dinge wie "umschreiben", "zerhackstückeln" und ähnliches sind sowieso durch das Urheberrecht abgedeckt und können, falls es dazu kommt, eingeklagt werden.
 
Hm, ok vielen Dank dir schonmal!

Dass ich das richtig verstehe, die Nutzungsrechte sind also auch sonst implizit Vertragsgegenstand?
 
Stell Dir vor, DU "kaufst" einen für Dich geschriebenen Song und darfst ihn nicht nutzen. Was hättest Du davon? Nutzungsrechte sind keine Dreingabe, sondern der Gegenstand des Geschäfts. Juristische Laien haben aber oft "diffuse" Vorstellungen von der Terminologie. Vielleicht nochmal die AGBs von Fiverr genau lesen und/oder erklären lassen.

Vertraglich kann man alles vereinbaren (außer Sittenwidriges oder bei fehlender Rechtsgrundlage, also ohne eigene Eigentumsrechte), also z.B. nur bestimmte erlaubte Nutzungen oder ausgeschlossene Nutzungen. Ob jetzt so Standard-Plattformen geeignet sind, spezielle und individuelle Regelungen zu vereinbaren, ist mir nicht klar. Ob man ohne Erfahrungen oder besser fundiertes Wissen einen Vertrag verfassen sollte ist für mich schon klar: auf keinen Fall, weil das Risiko von Fehlern bis hin zur Unwirksamkeit extrem hoch ist. Eine Vertragsgestaltung über einen Profi (Anwalt), verursacht natürlich Kosten. Ob es irgendwelche brauchbaren Vorlagen, z.B. auch über Interessensgemeinschaften gibt, weiß ich nicht.
 
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Stell Dir vor, DU "kaufst" einen für Dich geschriebenen Song und darfst ihn nicht nutzen.

Im Sinne meines Gigs bedeutet "nutzen" in den meisten Fällen, dass die Person die Datei an die Zielperson weiterschickt oder vielleicht in Person vorspielt.

Tatsächlich bin ich absoluter Laie, aber ich denke es gibt einen Unterschied zwischen genanntem Prozedere, oder wenn mein Song für eventuelle (firmeninterne) Promotionsvideos verwendet wird?

Wenn nicht würde das bedeuten, dass die Käufer auf Fiverr theoretisch die Songs nun auch anderweitig verwenden dürfen? (Auch wenn das Thematisch meist keinen Sinn macht - vielleicht noch für einen Social Media Post)
 
Das ist ungefähr so sinnvoll wie in einem Forum voller Dachdecker, Englischlehrer und Bankkaufleute nach "Schmerzen in einem Backenzahn" zu fragen. Selbst, wenn zufällig ein Zahnarzt da sein sollte und selbst wenn der irgendeine ungefähre Ferndiagnose hinlegt und selbst, wenn die mit Glück sogar passt, fehlt Dir immer noch jedes Handwerk und Werkzeug. Du kannst dann auf den Tipp eines Laien, der auch nix vom Thema versteht natürlich in den Baumarkt und Dir einen Satz Bohrer holen ...

Mir ist schon klar, dass man als nichtprofessioneller, armer Musiker oft nicht die 300 Euro hat, die sowas vom Profi kostet. Dann bleibt man aber auch nichtprofessioneller, armer Musiker.
Die Geschichten von erfolgreichen Bands, die wegen sowas am Anfang ihrer Karriere mal ein paar Millionen versemmelt haben, stimmen btw. fast alle ;-)
 
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Meine "Anmerkungen" machen schon Sinn, da ich nicht zu "Dachdecker, Englischlehrer und Bankkaufleute" gehöre, sondern Anwalt bin, mich aber u.a. daran halte, dass es im Board keine Rechtsberatung gibt.

Im Sinne meines Gigs bedeutet "nutzen" in den meisten Fällen, dass die Person die Datei an die Zielperson weiterschickt oder vielleicht in Person vorspielt.
Ist es denn verboten oder unmöglich, dass die "Datei" öfter und/oder auch anderen vorgespielt wird? "nutzen" ist hier als Rechtsbegriff zu verstehen und nicht als das, was Du darunter verstehen möchtest.

"Gig ist ein englischer Begriff aus der Event- und Veranstaltungsbranche und bedeutet „Auftritt“." Wenn Deine geforderte und bezahlte Leistung ein "Auftritt" ist, dann müsste technisch eingerichtet sein, dass er nicht wiederholt werden kann. Dem widerspricht aber Dein Verhalten, indem Du ja die Leistung als per Email verschickte mp3 Datei ablieferst, die sich ja nach einmaligem Abspielen nicht selbst zerstört. Unabhängig von dieser Realität steht in den AGBs der von Dir genutzten Plattform sicher oder hoffentlich, für was der Käufer bezahlt, was er darf und was geliefert werden muss, oder genauer mit was Deine Leistung als erfüllt anzusehen ist. Du siehst, es macht schon Sinn, wie auch @Schnabelrock dankenswerter- und richtigerweise schreibt, wenn man sich nicht auskennt, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Eventuell kann man Dir aber erstmal auch seitens der von Dir genutzten Plattform weiterhelfen.

Weitergehende juristisch fundierte Informationen wird es kaum geben, da das dann in die eben hier im Board unzulässige Rechtsberatung fallen würde. Ansonsten können daneben natürlich problemlos individuelle Meinungen ausgetauscht werden, die aber "mit Vorsicht" zu genießen und sicher nicht bindend gemeint sind!
 
Meine "Anmerkungen" machen schon Sinn, da ich nicht zu "Dachdecker, Englischlehrer und Bankkaufleute" gehöre, sondern Anwalt bin, mich aber u.a. daran halte, dass es im Board keine Rechtsberatung gibt.
Ja, ich weiß. Insofern bist Du von der 1. Stufe ausgenommen. Ferndiagnose an einem Laien und für einen bleibt es dennoch ...
 
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https://www.urheberrecht.de/nutzungsrecht/

hier mal ganz konkret die juristische Seite. Im Vertrag werden zeitliche und regionale Nutzungsbeschränkungen konkret festgelegt. Es kann sein, dass Fivver da in ihren Geschäftsbedingungen eine klare Ansage machen, was und in welchen Rahmen die Produkte verwendet werden dürfen bzw es Richtlinien für die User gibt, das weiß ich nicht. Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass du das selber mit dem Kunden regeln darfst.

Für gewöhnlich wird der Preis dann nach Art der Nutzung höher. Ein konkretes Beispiel aus der Welt der Stock-Musik:
https://audiojungle.net/item/the-ambient-music/25712359

für 5 $ kaufst du die Standardlizenz, die die meisten Webnutzungen erlaubt.
für 99 $ bekommst du die Erlaubnis, den Song auch im Radio oder Fernsehen zu spielen (bis 1 Mio Publikum)
für 199 $ bekommst du die "Mass Reproduction Licence"
für 399 $ die Lizenz für Mass Broadcast bis 10 Mio Publikum
für 599 $ darfst du schließlich die Musik in einem kommerziellen Kinofilm verwenden.

Das ist jetzt stark vereinfacht, die Details dazu hier: https://audiojungle.net/licenses/music?license=music_broadcast_and_film

Ein Beispiel, was sich nicht 1:1 auf Fiverr übertragen lässt, aber macht deutlich, wie sich in etwa der Preis für so eine Arbeit im Hinblick auf die Nutzungsrechte staffeln lässt.
 
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Die Sache wird noch etwas komplizierter, wenn man berücksichtigt, dass es hier um zwei verschiedene Nutzungsrechte geht: Um das an Text und Komposition und das an der Aufnahme (das sich noch mal aufteilt in das an der Performance und das am Masterband). Und dann gibt es noch das Bearbeitungsrecht, das für beide Nutzungsarten eingeräumt werden kann.
 
1. Das, um was es hier gehen dürfte, sind "exklusive" Nutzungsrechte.
Das heißt, dass der Käufer nicht nur das Recht hat, selbst den song zu nutzen, sondern dass du ihn auch keiner anderen Firma verkaufen darfst und sie auch sonst niemand nutzen darf.
Das war, wenn ich das richtig mitbekommen habe, bisher sowieso implizit gegeben, weil es sich um.persönlich zugeschnittene songs handelte.
2. Bei diesem expliziten Nutzungsrecht geht es dann um einen Vertrag über die Verwendungsmöglichkeiten. Das ist frei gestaltbar und je weiter die reichen (öffentlich gezeigte Werbung versus rein firmeninterner Gebrauch), desto teurer wird es.
3. Klär doch mal, was denen so vorschwebt. Vielleicht hat sich dann schon einiges erledigt.
4. Mal als Hinweis: ab einer Summe über tausend Euro würde ich persönlich den Vertrag checken lassen oder selbst einen von fachkundiger Stelle machen lassen (es gibt da ja Vorlagen und Textbausteine). Dann hast Du gleich einen abgesicherten Mustervertrag für solche Fälle.

Just my 3,25 cent.
Herzliche Grüße und viel Erfolg!

x-Riff
 
Vielen Dank für die vielen ausführlichen Antworten!

Ich sehe schon, das Forum hier ist eine echte Goldgrube, und ich glaube das war auch ein kleiner "Reality Check" für mich, dass ich mich auch mit der rechtlichen Seite des ganzen beschäftigen muss, vor allem wenn ich daraus mehr als ein nettes Hobby mit Nebenverdienst machen will.

Gibt es denn Kanzleien, die sich vor allem mit Musikerrechten beschäftigen? Eventuell auch rein online, das finde ich immer einfacher.
 
Googel mal nach Rockbuero Süd. Ansonsten vielleicht nach freischaffende Musiker*innen, da könnte es einen Verein oder sowas geben. Und check mal VG Wort ab. Konkret habe ich keinen Hinweis.
 

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