• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

MP3 von Karaoke-Version öffentlich verwenden erlaubt?

1
1Pete
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
24.11.23
Registriert
26.04.16
Beiträge
13
Kekse
0
Hallo liebe Gemeinde,

auf karaoke-version.de kann man ja sehr komfortabel Playbacks in MP3-Format runterladen. Zum Beispiel nur Schlagzeug, Bass, und Klavier. Gitarre, Gesang kommt dann von uns dazu - wir sind zu zweit und spielen in kleinen Kneipen. Bisher nur begleitet von einer Drummachine. Irgendwie fehlt uns noch der Bass.

Darf man dieses MP3 ohne weitere Kosten/Lizenzen/etc. öffentlich verwenden? Mir erschließt sich die Antwort aus der Seite dazu nicht.

Hier heißt es zur Frage: "Darf ich Ihre instrumental Tracks bei öffentlichen Auftritten verwenden?":
Die Verwendung unserer Playback-Tracks ist im privaten Kontext erlaubt (familiärer Kreis).
Für eine kostenlose und punktuelle Show / Konzert, eine Wohltätigkeitsveranstaltung, eine Online-Sendung auf YouTube oder verkaufsfördernden sozialen Netzwerken, unterliegt die Produktion einer CD (beschränkt auf 50 Kopien) usw. einer vorherigen Genehmigung und Bezahlung von Gebühren und Nutzungsgebühren an die Inhaber der Urheberrechte und damit verbundenen Rechten (Sacem, Spre, SCPP usw), bitte Kontaktieren Sie uns HIER
Andere Verwendung:
Für die Produktion von Aufnahmen, Remixen, Streaming auf Musik-Plattformen, institutionellen Events, Werbekampagnen, TV-Shows- und Serien, Film oder andere kommerzielle Nutzung, kontaktieren Sie bitte unseren Partner Tency Music HIER.
Bei der Wiederverwendung von Tracks aus unserem Katalog, ohne zuvor eingeholte Zustimmung stellt einen Rechtsverstoß dar, entsprechend dem französischen Gesetz vom 3. Juli 1985.
Um das Gesetz zu Urheberrechten und geistigem Eigentum einzuhalten, müssen Sie die nötigen Genehmigungen von den Rechteinhabern (Gemeinschaften zur gemeinsamen Rechteverwaltung oder / und Musikverleger) einholen.


Oben steht also im privaten Kontext erlaubt. Alles andere ist irgendwie für mich nicht aussagekräftig. Hier noch der Link zur Seite: https://www.karaoke-version.de/help/use_33.html

Dank Euch im voraus für Eure Antworten.
Beste Grüße
Peter
 
Hallo!

Das ist ganz einfach.
Leg mal ein File in den Warenkorb.
Dann gehst Du in den Warenkorb und kannst jedem File eine Lizenz hinzufügen.

Für nicht komerzielle Zwecke kostet die Lizenz pro Dateii 20 Euro.
Für komerzielle Zwecke kostet die Lizenz für eine Datei dann 60 Euro.
Damit darfst Du sich CDs machen. etc. pp.
Steht alles dabei.

Du benötigst also die Lizenz für 60 Euro.

Gruß
sven
 
Kann das so richtig sein? Ich möchte ja auch keine CD's erstellen.
Nochmal: unsere Anwendung ist Folgende: Zwei Musiker, die in kleinen Kneipen als Zweierband auftreten. Meist auf Hut oder gegen kleine Gage. Oder auch mal ein Geburtstag. Ist das schon kommerziell? Eigentlich schon. Nach Deiner Lesart müsste ich dann pro Song 60,- Euro zahlen. Bei z. B. 100 Songs sind das dann 6.000.- Euro. Kann mir kaum vorstellen, dass das ein Alleinunterhalter macht. Die haben ja oft mehrere hundert Songs im Programm. Das ist unbezahlbar.
Ich hab nun einen Song gekauft. Folgendes ist kostenlos inklusive dabei
  • Private Nutzung (zuhause)
  • Nicht aufgezeichnete Live-Benutzung / nicht ausgestrahlt und punktuell
Das zweite würde doch dann auf uns zutreffen, oder was meint Ihr? Dann dürfte man die MP3's nach Kauf kostenlos verwenden.
 
Hallo!

Folgendes steht bei den Lizenzen:

persönliche Nutzung 2,99 Euro
  • Private Nutzung (zuhause)
  • Nicht aufgezeichnete Live-Benutzung / nicht ausgestrahlt und punktuell
nicht kommerzielle Verwendung, 20 Euro
  • Alles darüber und mehr
  • Video-Plattformen & soziale Netze: bis zu 250000 Aufrufe, nicht monetarisiert
  • Physischer Vertrieb: bis zu 150 Kopien
kommerzielle Nutzung, 60 Euro
  • Ausschließlich lokale Werbung (Nutzung in der Öffentlichkeit, Radio & TV)
  • Video-Plattformen & soziale Netze: Monetarisierung und Anzahl der Aufrufe unbegrenzt
  • Digitaler Vertrieb: bis zu 500.000 Streams (Streaming-Plattformen, Webseiten, Webradios)
  • Physischer Vertrieb: bis zu 1000 Kopien

Demnach hast Du Recht, ihr fallt auf Grund des Liveeinsatzes unter die persönliche Nutzung.

Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, schreib ne Mail an Karaoke-Version und frage nach.

Ein Alleinunterhalter nutzt an sich keine MP3 Playbacks.
Die setzen Midifiles ein. Das wäre bei Euch auch denkbar.

Gruß
sven
 
Dankeschön Sven, ich denke die Aussage "Nicht aufgezeichnete Live-Benutzung / nicht ausgestrahlt und punktuell" trifft es und wir müssen wohl keine zusätzlichen Lizenzen erwerben.
Generell hab ich mich mit dem Thema MP3-Playback und Midi noch kaum beschäftigt. Ich kam erst auf die Idee, da ich letztes Wochenende einen Alleinunterhalter in einer Kneipe getroffen hatte, der eben mit MP3 von karaoke-version gearbeitet hat.

Wahrscheinlich ist es besser mich erstmal einzulesen ins Thema. Trotzdem die Frage: Warum meinst Du ist Midi für den Zweck besser geeignet. Wir haben das mit dem MP3 soeben mit einem Song versucht. Ich habe Mobilsheets auf dem Tablet mit meinen Texten und Akkorden. Da kann ich dann das MP3 bei genau diesem Song draufladen und dann mit einem Klick (angeschlossen über Mischpult an Verstärker) abspielen. Eigentlich ganz komfortabel. Also warum Midi?
Beste Grüße
Peter
 
Hallo!

Ich dachte an Midi wegen der Kosten. Da ihr aber die teuren Lizenzen nicht zahlen müsste bei Karaoke-Version braucht ihr über Midi nicht mehr nachdenken.
Das Problem bei Midi ist ja das man es nicht so einfach abspielen kann.
Dafür braucht man dann ein Keyboard oder Modul.

Daher so machen wie Du geschrieben hast. MP3 in Mobilsheets, dann ist das ganz einfach zu handeln.

Gruß
sven
 
Ich wäre sehr vorsichtig, wenn es darum geht, rechtliche Regelungen in einer Übersetzung zu verwenden, über deren Ursprung usw ich nichts weiß.
 
normalerweise zahlt der Veranstalter Gema Gebühren. Ich habe hier noch Meldekarten der für uns zuständigen Gema Dortmund. Das hängt vom Medium ab. MP 3 ist etwas teurer. Dann pauschale Abrechnung je nach m² oder Personenzahl. Eintrittsgelder oder Verzehrbons kann man eintragen für die Berechnung
 
Hallo!

Ich dachte an Midi wegen der Kosten. Da ihr aber die teuren Lizenzen nicht zahlen müsste bei Karaoke-Version braucht ihr über Midi nicht mehr nachdenken.
Das Problem bei Midi ist ja das man es nicht so einfach abspielen kann.
Dafür braucht man dann ein Keyboard oder Modul.

Daher so machen wie Du geschrieben hast. MP3 in Mobilsheets, dann ist das ganz einfach zu handeln.

Gruß
sven
Danke, das hört sich doch gut an.

Ich wäre sehr vorsichtig, wenn es darum geht, rechtliche Regelungen in einer Übersetzung zu verwenden, über deren Ursprung usw ich nichts weiß.
Versteh ich nicht. Die Regelung ist doch aus der Seite karaoke-version heraus. Und wieso übersetzt?
normalerweise zahlt der Veranstalter Gema Gebühren. Ich habe hier noch Meldekarten der für uns zuständigen Gema Dortmund. Das hängt vom Medium ab. MP 3 ist etwas teurer. Dann pauschale Abrechnung je nach m² oder Personenzahl. Eintrittsgelder oder Verzehrbons kann man eintragen für die Berechnung
Ja, das mit der Gema ist mir natürlich bekannt. Übernimmt immer der Veranstalter.
 
Die sitzen anscheinend in Lille, und das Original ist französisch - weshalb z.B. die SACEM erwähnt wird, die GEMA aber wohl nicht (Eindruck bei flüchtiger Lektüre).
 
Ich glaube auch eher, dass Du bei den 60€ landen wirst. :D
 
normalerweise zahlt der Veranstalter Gema Gebühren. Ich habe hier noch Meldekarten der für uns zuständigen Gema Dortmund. Das hängt vom Medium ab. MP 3 ist etwas teurer. Dann pauschale Abrechnung je nach m² oder Personenzahl. Eintrittsgelder oder Verzehrbons kann man eintragen für die Berechnung
Bei der GEMA geht es ja um Urheberrechte der Komponisten.
Die wird sowieso fällig, ja.

Aber hier ist der Fall doch etwas anders. Hier soll ja ein Instrumental genutzt werden, das jemand anderes erstellt hat. Da geht es dann um die Leistungsschutzrechte für diese Aufnahme. Die darfst du nicht einfach irgendwo aufführen, nur weil du GEMA bezahlst. Das hat schon seine Richtigkeit, dass der Anbieter eigene Lizenzgebühren verlangen kann.
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben