K
kAyCeE80
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 20.07.06
- Registriert
- 04.10.04
- Beiträge
- 3
- Kekse
- 6
Hi.
Hat sich irgendwas am Umsatzsteuerrecht in den letzten 2 Jahren geändert, was die Ratschläge aus 'Der Musiker im Steuerrecht' von Sören Bischof in anderem Licht dastehen lässt?
Konkret geht es um die Ermäßigung der Umsatzsteuer für Orchester auf 7% (§12 (2) Nr. 7a), die eine Band als eingetragene Gbr mit festen Gesellschaftern in Anspruch nehmen kann.
Habe da eine kleine Diskussion mit unserem Sänger, der lieber 16% in Rechnung stellen will, weils das Finanzamt ihm gegenüber so gesagt hat.
Wir werden im nächsten Jahr zur Regelbesteuerung übergehen müssen, weil wir die Kleinunternehmer-Kriterien nicht mehr erfüllen.
Kann man die Tipps des Buches noch für bare Münze nehmen (im wahrsten Sinne des Wortes)?
Wer weiß bescheid?
Gruß
Carsten
Hat sich irgendwas am Umsatzsteuerrecht in den letzten 2 Jahren geändert, was die Ratschläge aus 'Der Musiker im Steuerrecht' von Sören Bischof in anderem Licht dastehen lässt?
Konkret geht es um die Ermäßigung der Umsatzsteuer für Orchester auf 7% (§12 (2) Nr. 7a), die eine Band als eingetragene Gbr mit festen Gesellschaftern in Anspruch nehmen kann.
Habe da eine kleine Diskussion mit unserem Sänger, der lieber 16% in Rechnung stellen will, weils das Finanzamt ihm gegenüber so gesagt hat.
Wir werden im nächsten Jahr zur Regelbesteuerung übergehen müssen, weil wir die Kleinunternehmer-Kriterien nicht mehr erfüllen.
Kann man die Tipps des Buches noch für bare Münze nehmen (im wahrsten Sinne des Wortes)?
Wer weiß bescheid?
Gruß
Carsten
- Eigenschaft