• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Musikrecht Medienrechtsfrage

  • Ersteller Michael Scratch
  • Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Michael Scratch
Michael Scratch
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
23.05.24
Registriert
29.04.23
Beiträge
749
Kekse
4.367
Ort
Südlich
Ich bin nicht sicher, ob das die richtige Rubrik für diese Frage ist, falls nicht, liebe Moderatoren, bitte passend verschieben.

Ich würde für ein Songprojekt gerne einen Anrufbeantworter schalten und Leute bitten, zu einem bestimmten Thema ein Statement aufzusprechen. Die Aufnahme würde ich dann entweder als Inspiration zu einem Songtext oder wahrscheinlich eher für eine Collage nutzen, zu der ich Musik komponiere.

Vom Film weiß ich noch, dass ich Menschen, die ich filme und die nicht in einer Menge quasi "Teil der Landschaft" sind, mir per Unterschrift das Einverständnis geben lassen muss, wenn ich das gefilmte öffentlich zeigen möchte.

Wie ist das in meinem oben szizzierten Fall: Reicht es, wenn ich in der Anzeige, in der die Telefonnummer bekannt gegeben wird, rein schreibe, dass der Anrufer beim Sprechen auf den AB sein Einverständnis gibt, dass ich seinen Kommentar ganz oder ausschnittsweise verwende? Oder muss ich das in der Bandansage deutlich machen? Oder reicht auch letzteres noch nicht aus?

Wer kann mir dazu was sagen?

P.S. Bitte erspart Euch den Hinweis, mir einen Fachanwalt für Medienrecht zu suchen, um diese Frage rechtssicher zu klären. Das weiß ich selbst.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben