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Rechte am Bandnamen

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Downandout
Downandout
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Hallo leute,

hab jetzt schon die sufu überstrapaziert aber nichts passendes gefunden und zwar gehts darum... meine band hieß ma audiosmog... aber leider gab es eine andere band die auch so hieß und recht bekannt ist und ihren namen gesichert hat... an einem schönen tag kam von denen en brief wir sollen halt alles löschen und den namen nicht mehr benutzen... jetzt heißen wir down and out... es gibt noch bands die so heißen aber nichts bekanntes... zusätzlich gibt es eine firma die taschen herstellt die sich den namen hat patentieren lassen... jetzt wollte ich fragen ob jemand weiß in wie fern und da jemand nahe treten kann oder ob wir den namen ohne uns gedanke machn zu müssen behalten können!!??

vielen dank im voraus andre:confused:
 
Eigenschaft
 
Wenn der Name beim Deutschen Patent und Markenamt (München) für eine Band eingetragen ist habt ihr Pech. Wenn nicht ist es OK. Ihr könnt ihn dann eintragen lassen, dauert ca 1 Jaht und kostet ein paar € fufzich.
Der eingetragene Name im anderen Bereich stellt kein Problem für euch dar, solange ihr nicht ins Handtaschengeschäft einsteigt.
 
Es ist genauso wie Thomas gepostet hat.

Wir hatten mal was ähnliches - ging zwar nicht um eine Band aber auch um einen Namen.
Wir haben dann die Firma angeschrieben, (d.h. telefonisch hatte ich kurz gefragt, wer denn bei denen für sowas zuständig wäre), kurz geschildert worum es ging und die Kernfrage gestellt ob die was dagegen hätten, wenn wir - die wir ja in ganz anderen Gefilden und regional unterwegs sind - unseren Namen behalten würden.

Alles ganz höflich und geschäftsmäßig.
Die haben dann gesagt, dass die ein Ableger eines schweizer Konzerns sind und dort erst nachfragen müßten und nach drei oder vier Wochen hatten wir ein nettes Telefonat und einen netten Brief, dass die da nix gegen hätten und uns viel Glück wünschen ...

So kann es im Besten Fall ausgehen ...

Ob es so sinnvoll ist, einfach so durchzustarten und das Beste zu hoffen ... ist sicher ne Möglichkeit ... und ganz sicher ist: wenn Ihr fragt und die dann nein sagen; dann habt Ihr eher eine schlechtere Ausgangslage als wenn Ihr gar nicht fragt und einfach davon ausgeht, dass wenn die ihren Namen nicht im Bereich Musik geschützt haben, Ihr den benutzen könnt ...

x-Riff

Ach so: gibt natürlich auch die Möglichkeit, den Namen leicht zu verfälschen, zu verändern etc. Beispielsweise fände ich own and doubt auch keinen schlechten Namen ...
 
danke hört sich ja ma gut an!! und wenn wir jetzt den namen eintragen lassen und ne andre band hatte ma 2 jahre vor uns was aufgenommen oder so un kann somit beweisen das es sie schon länger gibt... können die uns was anhaben??

own and doubt... hmm down and out heißt ja nicht unten und aus... sondern heruntergekommen... auf deutsch vergammelt^^!!
 
nee - wenn ihr das eintragen lasst und die anderen haben das nicht gemacht, dann ist das euer offiziell bestätigter name - dann ist es einfach so, dass die zwar früher da waren es aber versäumt haben, sich den namen zu sichern ...
 
okay vielen dank!!
is abzuschätzen was das kostet... ich denke ma das is sehr teuer... und is das en einmaliger betrag oder muss das jährlich oder so bezahlt werden?
 
Wenn der Name beim Deutschen Patent und Markenamt (München) für eine Band eingetragen ist habt ihr Pech. Wenn nicht ist es OK. Ihr könnt ihn dann eintragen lassen, dauert ca 1 Jaht und kostet ein paar € fufzich.
Der eingetragene Name im anderen Bereich stellt kein Problem für euch dar, solange ihr nicht ins Handtaschengeschäft einsteigt.
Fragen beantwortet?
 
Naja, die paar€fufzich sind soweit ich mich erinnere ca 400€. Gilt dann aber nur für Dland und in einer Kategorie. Das aber nur wenn ihr das Ganze ohne Anwalt durchzieht.

Aber du findest alles auf der HP des DPMA
http://www.dpma.de/
 
puuuhh... ganz schön viel kohle^^...
können wir nochma drüber nachdenken wenn wir für irgend nen award nominiert sind:D:D
 
Ein geschützter Name ist ein geschützter Name, da kommt es imo nicht auf die Branche an. Bestes Beispiel ist das da.
 
Wenn ich mal einen Tip geben darf, wie man die Wahrscheinlichkeit der Namensgleichheit zumindestens minimiert:
Versucht es doch einfach mal mit deutschen oder gemischten Namen. Wo steht geschrieben, daß eine deutsche Kapelle zwingend einen englischen Namen tragen muß?
Wir haben uns seinerzeit für einen gemischten Namen entschieden, auf diese Weise treten wir keinem zu nah!
 
ja irgendwie kommt ja jetzt doch nix genaues raus... die einen meine wenn der name geschüzte is aber taschen verkauf werden is es egal die andern meinen gschütz is geschütz... wäre vlt hilfreich wenn ich einfach ma nen anwalt frage oder so!!
 
Das kannste machen.

Du kannst aber auch mal nach dem user rockbuerosued suchen und mal auf die WEB-Site gehen, die bei ihm in der Signatur steht.

Im Grunde gibt es eine ganze Bandbreite von dem, was man machten kann.
So lange man noch nicht vollkommen kommerziell Musik macht, ist es meiner Ansicht nach ein bißchen mit Kanonen auf Spatzen geschossen, wenn man sich für 400 € einen Bandnamen schützen läßt.
Kann man natürlich machen - und wenn der Bandname wirklich gut ist, kann man ihn vielleicht auch wieder verkaufen, wenn man ihn nicht braucht.

Aber in der Regel würde ich erst mal meinen oder den gewünschten Bandnamen eingeben und ausgiebig googeln.
Und wenn es den schon gibt und man den behalten will, dann sollte man sich mit denen unterhalten, die den Namen schon benutzen. Wenn die nix dagegen haben, dass man den Namen für seine Band nutzt, dann ist schon mal viel gewonnen. Ähnlich sieht es mit regionalen Bands aus.

Wenn man dann einen Namen gefunden hat, dann sollte man so schnell wie möglich hingehen und sich eine dementsprechende Domain sichern - die Suche nach freien oder vergebenen Domain-Namen ist recht einfach. Das gleiche mit email-Adressen.
Dann ne WEB-Site raushauen - kann erst mal ne Art vergrößerte Visitenkarte im Internet sein, dann schauen, dass der Name in die Öffentlichkeit kommt (Poster, Auftritte, Logos, Aufpepper, Demotapes etc.).

Dann hat man schon viel dafür getan, dass sich andere Leute nicht diesen Namen greifen - ganz einfach, weil die eben nicht die entsprechende Domain haben und weil ihr nachweisen könnt, dass Ihr unter dem Namen schon bekannt seid. Gewohntheitsrecht hat nämlich auch ein gewisses Gewicht.

Wenn sich dann Erfolg abzeichnet, kann man sich den Namen immer noch kaufen.
 
Es ist so wie ich es gesagt habe: du kannst deinen Namen schützten lassen. Dafür zahlst du. Für jeden weiteren Bereich (zB Texil) zahlst du nochmal. Für jedes Land zahlst du wieder.
Wenn obengenannter Taschenhersteller seien Namen auch im Bereich Musik hat schützten lassen, kannst du brausen gehen.
Wenn nicht und du dafür kann der Taschenhersteller brausen gehen. Wenn dir eine brasilianische Band wegen Namensgleichheit blöd klmmt, wurde ICH zuerst prüfen od der Schutz auch in DLand besteht.

Wennst mir nicht glaubst, beauftrage einen Patentanwalt. Der kostet dann aber mehr als meine Auskunft.

Was Nowhere Man in seiner humble opinion meint stimmt übrigens nicht. Es kommt auf die Branche an, in der der Name geschützt ist. Deine Band kannst McDonalds nennen (höchstwahrscheinlich, man müsste beim DPMA nachfragen), bei einer Pommesbude wirds eng werden.
 
Deine Band kannst McDonalds nennen (höchstwahrscheinlich, man müsste beim DPMA nachfragen), bei einer Pommesbude wirds eng werden.

Nee, das dürfte schiefgehen!

Man muss unterscheiden zwischen gewerblichem Namens-/Marken-/Firmenschutz und nichtgewerblichen Namensschutz. Ich gehe mal davon aus, dass die Band in diesem Stadium nichtgewerblich tätig wird.

Dann richtet sich der Namensschutz nach § 12 BGB, wobei die Namen natürlicher Personen grds. eine Art "Vorrang" haben (klar, dass ich Schulze heisse ist eben so. Den Namen muss ich nutzen dürfen).
Ist hier aber nicht der Fall. Es geht um Taschen vs. Mucke.

Dann ist zu unterscheiden: eine Namensleugnung ist stets rechtswidrig. Das liegt hier auch nicht vor, schließlich behauptet keiner, dass die Taschenfirma (streng genommen: das Taschenunternehmen) so nicht heißen darf.
Bleibt nur eine Namensanmaßung. Hier geht es vor allem darum, ob ein unbefugter Namensgebrauch vorliegt, es zu einer Zuordnungsverwirrung kommt (man weiß nicht, wer gemeint ist: Tasche oder Band) und der Namensträger muss schutzwürdige Interessen geltend machen.
Aus diesem Grund fällt man mit einer Band namens McDonalds ziemlich sicher auf die Klappe (gerade bei McDonald´s, die verstehen wenig Spass). Denn die Zuordnungsverwirrung ist vorprogrammiert (Essen? Mucke? Was jetzt?) und die haben auch ein großes schutzwürdiges Interesse.
Beispiel: ein Herr Shell musste seine Privat-HP www.shell.de freigeben, weil die Zuordnungsprobleme zum Shellkonzern so groß waren, dass der bürgerliche Name hinter den Konzernnamensinteressen zurückstehen musst (der Typ musste dann seinen Vornamen mit in die URL aufnehmen).
Das kann euch bei den Taschen auch passieren.
Das günstigste wäre, schriftlich um Genehmigung zu bitten oder sich gleich Down and Out - The Band zu nennen.
Außerdem scheinen hier einige pauschal Begriffe wie "Firmenbezeichnung", "Marke" und "Patentrechte" durcheinander zu mischen....

EDIT: Mit seinem Beispiel trifft Nowhere Man übrigens die Lage zu 100%.
 
Siehste, kann sich doch auszahlen einen juristisch versierten zu fragen. Zu deinen Ausführungen stellen sich 2 Fragen
1.) War der Name "Die Allianz" (Band) durch DPMA geschützt? Wenn ja, verliert diese Einrichtung jegliche Existenzberechtigung. Weil wozu betreibe ich den Aufwand. Wenn nein, ist die Sachlage klar.
2.) Wenn jener Hr Shell jemals eine Firma (in dessen Wortlait sein Name vorkommen sonn [muss]), muss er dann seinen Namen ändern. Wären ja StSi Methoden?

Was mir dazu noch einfällt, dass der Name "Allianz" in allen Bereichen beim DPMA geschützt war und somit auch von einer Band nicht verwendet werden darf. Wozu gibt es sonst verschieden Bereiche beim Namensschutz. Entweder ich bezahle für den Bereich und genieße Schutz oder eben nicht. Wobei mir natürlich klar ist dass Welkonzeren teilweise über dem Gesetz steheh. Gerechtigkeit widerfährt dem, der es sich leisten kann.

Das mit McD war zugegeben ein schlecht gewähltes Bsp.
 
Naja, ich kenne mich im Patent- und Markenrecht nicht wirklich aus. Meine Kenntnisse beschränken sich auf das, was man im Jurastudium zum Thema Namens- und Firmen(!)schutz lernen muss.
Falls ein Spezialist für das Thema mitliest, könnte der sicher noch weitere Aspekte beitragen.

Aber zu den Fragen:

1) Ob die Band "Die Allianz" den Namen hat schützen lassen weiß ich nicht. Ich kann es mir aber nicht vorstellen. Denn: wenn die Allianz (der Konzern) den Firmennamen bzw. diesen als Markennamen hat schützen lassen (und zwar umfassend), dann wäre die Band mit einem entsprechenden Schutzantrag abgeblitzt, denn dann bestünde ein absolutes Schutzhindernis. Das DPMA müsste den Antrag dann ablehnen.

2) Auch als Einzelkaufmann müsste er nicht seinen Namen in die Firmenbezeichnung aufnehmen. Seine Firma "Shell" zu nennen würde aber (erst recht) nicht gehen. Aber "Shell - Baustoffhandel" könnte schon gehen. Sicher würde gehen "A. Shell - Baustoffe" oder "Baustoffhandel Alois Shell" (alles mit Rechtsformzusatz "e.K." o.ä.).
Wichtig wäre halt, dass der normale Kunde / Interessent / Passant nicht zweifeln dürfte wer gemeint ist. Wenn man dastehen und denken kann: "Wie, die verkaufen Holz? Ich dachte die machen Benzin?!" dürfte es eng werden. Und wahrscheinlich war auch genau das der Grund für die Entscheidung des BGH bgzl. der URL. Man erwartet eigentlich den Konzern und nicht eine private HP. Wegen der überragenden Bekanntheit des Shell-Konzerns musste das private Interesse zurückstehen (vermute ich mal so).

McD als Beispiel zu wählen war goldrichtig, weil es zeigt, wann man von einer Namensanmaßung sprechen kann. McD ist so bekannt und wird auch sofort mit der Burgerkette assoziiert (ich würde nicht so mit Nachnamen heißen wollen - man stelle sich die blöden Sprüche vor).
Kommt jetzt eine Band daher denkt erstmal jeder, der den Namen hört: "Ah, Fastfood. Ach nee, Band...". Und da ist schon die Zuordnungsverwirrung. Dazu kommt, dass McD aufgrund der Bekanntheit ein sehr schutzwürdiges Interesse hat und die Band als solche auch erstmal kein natürliches Recht hat so zu heißen (es sei denn, es wäre der Familienname des Künstlers - Amy MacDonald). Und schon wird die Band nicht mehr lange so heißen... ;)

Und meiner Ansicht nach geht es auch genau um diese Kriterien, wenn man seine Band Down an out nennt und es schon eine solche Firma (oder evtl. auch Marke?) gibt, dessen zugehöriges Unternehmen Taschen vertreibt / produziert.
Wie das ausgeht? Keine Ahnung! Ich kenne zumindest keine Taschen der Marke...

Daher gibt es, aus meiner Sicht, auch nur zwei Möglichkeiten, sich mit dem Bandnamen abzusichern:

1. Zum Anwalt und ihn um verbindlichen Rechtsrat fragen (das dürfen nur Anwälte, deswegen ist das hier auch kein Rechtsrat, sondern nur meine Meinung - Bewertung trotzdem willkommen ). Der kann die offenen Fragen klären und euch ggf. grünes Licht geben und dann sogar euren Namen als Band schützen lassen (wenn möglich, aber das erfahrt ihr ja dann...). Kostet aber Geld.

2. Man setzt einen netten Brief auf, in den man seine Absichten kundtut, evtl. die Musikrichtung etc. näher vorstellt, ein Demo anbietet (sobald es da ist) und das Taschenunternehmen fragt, ob aus deren Sicht Einwände bestehen, die Band so zu nennen. Wenn die einwilligen habt ihr, was ihr braucht und vor allem ne Menge Geld gespart.
 
So lange man noch nicht vollkommen kommerziell Musik macht, ist es meiner Ansicht nach ein bißchen mit Kanonen auf Spatzen geschossen, wenn man sich für 400 € einen Bandnamen schützen läßt.
Das sehe ich genau so.
Gib das Geld lieber für Sachen aus, die deiner Band direkt etwas bringen.
Und dann sieh zu, dass ihr ... vielleicht sogar unter anderem wegen eures
tollen Namens ... zügig zumindest so viel Geld verdient, dass du dir über
400 Euro keine Gedanken mehr machen musst.
=> Bis dahin würde ich dir davon abraten, den Namen eintragen zu lassen.

Deine Band kannst McDonalds nennen (höchstwahrscheinlich, man müsste beim DPMA nachfragen), bei einer Pommesbude wirds eng werden.

Nein, das geht in diesem Fall (Beispiel "McDonald's") definitiv nicht.
Egal, ob die Branche ähnlich ist, oder eine völlig andere.

NEBEN dem Schutz des Deutschen Patent- und Markenamtes (wie bereits genannt, www.dpma.de)
gibt es noch eine andere, gesetzliche Regelung, die sinngemäß besagt, wenn ein
Name die so genannte "Verkehrsgeltung" erworben hat, dann darf sich kein anderes
Unternehmen so benennen.

Beziehungsweise für den Fall, dass es zu einem Rechtsstreit kommt, erhält bei solchen,
eindeutigen Fällen, immer das Unternehmen den Zuspruch, das den Namen in einer
solchen, intensiven Weise etabliert hat.

Bei dem Begriff "McDonald's", beispielsweise, kannst du mal ganz eindeutig davon ausgehen,
dass diese Marke "Verkehrsgeltung" erworben hat.

Das bedeutet also, wenn ein 'nennenswerter Prozentsatz der Bevölkerung' (oder so ähnlich
ist es formuliert; bitte nicht darauf festnageln; ich bin kein Jurist) den Markennamen
mit einer bestimmten Dienstleistung, Produkt oder Produkt-sortiment verbindet,
dann liegt diese so genannte 'Verkehrsgeltung' vor.

Beispielsweise dürftest du auch keine Band "Aldi" nennen. Oder "Mercedes" etc.
... Du dürftest auch kein anderes Produkt unter einem in diesem Maße etablierten Namen
herausbringen.
Weil, wie gesagt, diese Markennamen die so genannte "Verkehrsgeltung" erworben haben.
Ich glaube man sagt auch "Verkehrsgeltung durch Gebrauch" erworben.
Das erklärt den Zusammenhang. Und den Sinn dieses Gesetzes.

In so eindeutigen Fällen ist es übrigens sogar egal, ob die Namen eingetragen sind.
Selbst, wenn du dir heute den Begriff "Aldi" bei www.dpma.de sicherst ...
nur mal für dieses Beispiel angenommen er wäre noch nicht gesichert ...
hättest du trotzdem keine Chance, ihn gegen einen Anwalt von Aldi durchzusetzen.
Das seit Jahren bundesweit etablierte Unternehmen, Aldi, würde in jedem Fall den
Namen weiter verwenden dürfen.
Und sie dürften dir auch verbieten, ihren Namen zu verwenden. Selbst FALLS du einen
solchen Eintrag beim DPMA hinkriegen solltest. ... Und auch das DPMA weißt darauf ...
wenn auch in Amtssprache, also etwas 'verschlüsselt' hin. Siehe hier:
http://www.dpma.de/marke/recherche/index.html

Also ... Marken wie "Aldi", "McDonald's" etc. haben auf jeden Fall 'Verkehrsgeltung' erworben.
... Somit würde man (siehe Link, zwei Zeilen höher), die bereits entstandenen 'älteren Rechte'
verletzen.

Noch mal in anderen Worten, von dpma.de:
"Außerdem können Namen und Logos, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, andere Markenrechte verletzen, selbst wenn diese nicht in Markenregistern eingetragen wurden. Suchen Sie daher auch in Internet-Suchmaschinen, Telefonverzeichnissen, Handelsregistern, Titelschutzanzeigen und/oder Branchen- beziehungsweise sonstigen Produktverzeichnissen nach identischen oder ähnlichen Namen." (Quelle: http://www.dpma.de/marke/recherche/index.html)

Vergleiche auch:
http://www.marken-recht.de/dmr/ueberdmr1.html
Unterpunkt: "Erlangung des Markenschutzes
Markenschutz kann auf verschiedene Weise erlangt werden. (...)" etc.
- -

... Ist ja auch völlig logisch.
Wenn das anders geregelt wäre, wäre das ja Quatsch. :)
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Alles Gute & beste Grüße
Nils
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Nein, das geht in diesem Fall (Beispiel "McDonald's") definitiv nicht.
Egal, ob die Branche ähnlich ist, oder eine völlig andere.

ich hätte zu diesem hypothetischen Fall eine Nachfrage. Was wäre wenn mein eingetragener Familienname McDonald ist oder ich mit Vornamen Mercedes heiße, kann ich mich als Musiker dann nicht trotzdem so nennen? Ich meine mich zu erinnern das man immer das Recht am eigenen Namen hat.

Grüße

convoice
 
ich hätte zu diesem hypothetischen Fall eine Nachfrage. Was wäre wenn mein eingetragener Familienname McDonald ist oder ich mit Vornamen Mercedes heiße, kann ich mich als Musiker dann nicht trotzdem so nennen? Ich meine mich zu erinnern das man immer das Recht am eigenen Namen hat.

Grüße

convoice
Ich denke mal, sowas wie Joe McDonalds Irish piper Band dürfte keine Schwierigkeiten bereiten, McDonald Band jedoch schon, da bei ersterem kaum Verwechslungen mit der bekannten Firma auftauchen werden, bei zweiterem schon.

Mercedes Sosa Band dürfte auch gehen.

Schließlich gibt es ja die Atari Teenage Riot, und Atari dürfte wohl auch der Verkehrsgeltung unterliegen ...
http://www.youtube.com/watch?v=Y8Z8pO8ipN0&feature=related :D
 

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