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Pseudonym / Künstlername und Copyright

Strato Incendus
Strato Incendus
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Wie macht man das eigentlich, wenn man seine Musik unter einem Künstlernamen veröffentlicht - und dann irgendwann plötzlich (z.B. in einem Urheberrechtsstreit o.ä.) nachweisen muss, dass man selbst es ist, der sich hinter diesem Künstlernamen verbirgt?

Wenn Peter Parker beweisen soll, dass er Spider-Man ist, und dafür einfach nur seine Fähigkeiten demonstrieren müsste, ist das eine Sache. :D Bei Sängern kann man natürlich noch im Zweifel eine Live-Demonstration machen - wobei Stimmen sich natürlich mit der Zeit verändern können, sei es durch Alter, Lebensstil, OPs oder sonst etwas. Für Instrumentalisten hingegen dürfte es noch deutlich schwieriger sein. Denn bloß den Song spielen zu können, reicht dann nicht - das kann die "Gegenseite" in solch einem Fall vermutlich auch.


Ich fand es interessant, dass ich zu dieser Frage hier per Suchfunktion noch nichts gefunden habe. Denn unter Pseudonym oder Künstlernamen etwas zu veröffentlichen, ist doch generell Gang und Gäbe?


Und damit meine ich nicht etwa nur Bandnamen, sondern auch die einzelnen Personen innerhalb einer Band. Die erste Band etwa, die mich mit meiner jetzigen Musikrichtung (Metal) in Berührung gebracht hat - auch, wenn es im weiteren Kontext wohl eher eine Hard-Rock-Band ist - waren Lordi. Und da gehörte zur Verschleierung des echten Aussehens eben nicht nur die Masken, sondern jedes einzelne Bandmitglied verkörperte auch noch einen Charakter mit Künstlernamen. Dementsprechend standen in den Songwriting-Credits auch immer nur diese Künstlernamen drin (z.B. "Lyrics by Mr. Lordi, Music by Amen" etc.).



Oft dienen Künstlername und Kostüm ja bloß dazu, dass man im Alltag / Privatleben seine Ruhe hat. Mal mit mehr Erfolg (Bsp. Atze Schröder), mal mit weniger (Lordi waren nach ihrem ESC-Sieg natürlich so bekannt, dass alle neugierig wurden, wer hinter den Masken steckt, und die Bild-Zeitung war sich nicht zu fein, sowohl den Namen von Mr. Lordi herauszubekommen, als auch natürlich dann irgendwo auch ein Foto ohne Maske aufzustöbern).

In der heutigen Zeit hingegen, wo sich von allem möglichen gerne ruck-zuck irgendjemand auf die Füße getreten fühlt und als Reaktion fordert, dass der Provokateur seinen Kopf oder zumindest seinen Job verliere, kann diese "Ruhe" im Alltag nicht nur Privatssphäre, sondern im Zweifelsfall auch dringend benötigte Sicherheit bedeuten. Da draußen laufen eine Menge komischer Vögel herum, die viel austeilen, aber nur wenig einstecken können und entsprechend leicht zu provozieren sind.

In einer Musikrichtung wie Metal, die nicht nur gerne anderen auf die Füße tritt (das machen Punk und Hip Hop ja auch), sondern sogar mitunter "genüsslich in dem schwelgt", was andere gerne verdrängen oder verachten (freies Zitat von Sam Dunn, dem Macher der Metal-Evolution-Dokumentarreihe), ist die Sorge vielleicht sogar noch mehr berechtigt als sonst wo ohnehin schon.

Ich persönlich kann hinter allem stehen, was ich in meinen Songs aussage. Aber es gibt auch noch eine Zwischenstufe zwischen "hinter etwas stehen, ohne Lippenbekenntnisse zu machen" und "im Zweifelsfall den Märtyrer dafür zu geben" :D
. Und wenn man sonst schon vorsichtig ist, seinen Klarnamen unter irgendetwas zu setzen, was man im Internet veröffentlicht, dann sollte man sich das auch bei seinen künstlerischen Ergüssen wohl gut überlegen - auch, wenn man natürlich gleichzeitig gerne die Lorbeeren dafür einheimsen möchte, in welch geringer Menge auch immer. :)

Das klingt jetzt vielleicht erstmal nach "wasch mich, aber mach mich nicht nass". ;) Deshalb zur Klarstellung: Etwaige "Lorbeeren" kommen natürlich auch zum Preis der Kehrseite, d.h. negativer Kommentare, die die eigenen Werke in der Luft zerreißen, und das muss man natürlich aushalten können, wenn man irgendetwas veröffentlicht, egal was.
Der Spaß hört auf, wenn es um Doxxing geht, oder gar um Androhung realer Gewalt als "Reaktion" auf eine rein verbale / künstlerisch getätigte Provokation. Und auch, wenn so etwas vergleichsweise selten vorkommt, wäre es naiv zu glauben, man sei davor gefeit.


Ich habe bisher nur Coversongs auf YouTube veröffentlicht und trete da nur unter dem Namen meines Kanals auf. Songwriting-Credit kann ich dabei ja logischerweise eh keinen beanspruchen, also war auch mein Name nicht relevant. Meinen Vornamen habe ich mal in einem Song verwenden "müssen", weil der Text des Coversongs das vorgab (übersetzt anfing mit "Mein Name ist Lea", klingt komisch, wenn ein Mann das singt :D ). Der Song war aber auf Slowenisch, d.h. auch wenn ca. 1500 Leute das Video gesehen haben, der Anteil derer, die das verstanden / erraten haben, dürfte sich in Grenzen halten :D .



Wenn ich jetzt hingegen demnächst meine eigenen Songs z.B. auf YouTube hochlade, überlege ich natürlich, was ich da angeben soll bezüglich Urheberschaft bei Text und Musik. :gruebel:
Ob Künstlername oder Klarname, beides fühlt sich leichtsinnig an...nur eben auf völlig unterschiedliche Weise:
Freiwillig den eigenen Urheberrechtsanspruch an den eigenen Songs verwässern?
Oder freiwillig (ggf. zu viel) private Information von sich preisgeben?
 
Eigenschaft
 
eine interessante Frage.. und das sagt die Austro Mechana (Verwertungsgesellschaft in Österreich) dazu:
(das wäre hier mein erster Ansprechpartner da ich ja meine Musik erstmals dort anmelde, bevor ich sie veröffentliche)

https://www.akm.at/mitglieder/fragen-antworten/#1468826293490-4f23c81d-fc9d


Welche Arten von Pseudonymen sind der AKM zu melden?

Als Mitglied der AKM / austro mechana sind UrheberInnenpseudonyme und UrheberInnengruppen-Pseudonyme der AKM unbedingt zu melden (Formular Pseudonym-Anmeldung).
Ein UrheberInnenpseudonym wird verwendet, um als UrheberIn unter anderem/n Namen Werke zu komponieren /texten bzw. zu veröffentlichen. Unter diesem Namen können unsere Mitglieder nachfolgend einige oder alle Werke bei der AKM anmelden.
Ein UrheberInnengruppen-Pseudonym wird von mehreren UrheberInnen verwendet, um unter einem Namen Werke zu komponieren /texten bzw. zu veröffentlichen. Unter diesem Namen können die Beteiligten des UrheberInnengruppen-Pseudonyms einige oder alle Werke anmelden.
Natürlich kann (muss aber nicht!) das UrheberInnenpseudonym mit dem Künstler/Interpretennamen bzw. das UrheberInnengruppen-Pseudonym mit dem Musikgruppennamen ident sein.
Achtung: Es können keine nachträglichen Änderungen bezüglich der Beteiligten des UrheberInnengruppen-Pseudonyms vorgenommen werden!
 
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Dein bürgerlicher Namen steht im Ausweis, ist so bei Behörden, GEMA, Versicherungen, Banken, etc. bekannt - es ist doch völlig schnurz unter welchem Künstlernamen Du irgendwas veröffentlichst.
Die Zuordnung ist immer eindeutig, solange Du da nichts dran drehst.
 
Man kann doch einen Künstlernamen/Pseudonym im Ausweis eintragen lassen ... so ist die Relation auch offiziell beglaubigt.
 
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Vielen Dank für eure Antworten!

@exoslime und @WilliamBasie verstehe ich jetzt beide so, dass ihr euch auf den Fall bezieht, wenn man bereits Mitglied bei der GEMA oder einer vergleichbaren Institution ist.

Ich meinte jetzt eher den Fall, dass ja prinzpiell erstmal jedes künstlerische Werk per default urheberrechtlich geschützt ist. Und man eben nur beweisen muss, dass man selbst der Urheber ist.

Dazu haben wir ja schon einen Haufen anderer Threads über Hinterlegung beim Notar etc., das will ich gar nicht nochmal alles aufwärmen. ;) Diese Threads zeigen bloß, wie schwierig es bereits unter seinem Klarnamen ist, zu beweisen, dass man selbst der erstmalige Urheber eines Werkes ist.

Beim jetzigen Fall hier hingegen käme noch ein weiterer Schritt dazu: Wenn z.B. Mr. Lordi nicht nur beweisen muss, dass er ein Stück ursprünglich geschrieben hat, sondern Tomi Petteri Putaansuu im ersten Schritt erst einmal beweisen müsste, dass er Mr. Lordi ist. ;)

(Btw, der reale Name steht mittlerweile in Lordis Wikipedia-Artikel, ich verrate hier also wohl kaum etwas "Vertrauliches" :) .)

Man kann doch einen Künstlernamen/Pseudonym im Ausweis eintragen lassen ... so ist die Relation auch offiziell beglaubigt.

Echt? :D Interessant, davon höre ich zum ersten Mal. Wenn man den dann allerdings auch bei Bewerbungen etc. mit angeben müsste, weil er jetzt Teil der offiziellen Bezeichnung im Ausweis ist, wäre das ja fast so, als würde man einfach nur seinen Namen ändern lassen. Da ist dann die Frage, ob das den Nutzen nicht ad absurdum führt.

Bleiben wir mal bei dem Lordi-Beispiel:

Gesponnen, Lordi könnten nicht Vollzeit-Musiker sein, sondern hätten noch normale Jobs nebenher (Lordi selbst war ja z.B. vorher Maskenbildner beim Theater). Könnte / würde das dann wie folgt ablaufen?

- Der Komponist heißt jetzt mit vollem Namen Tomi Petteri "Mr. Lordi" Putaansuu, und das steht auch so in seinem Pass.
- Irgendjemand beschwert sich auf Twitter und behauptet, der Song "Who's Your Daddy" vom dritten Album "The Arockalypse" (2006) sei frauenfeindlich, objektifizierend, usw. und so fort. ;) Wäre zumindest nicht komplett aus der Luft gegriffen. Mr. Lordi ist einer der Mitautoren.
- Beim Theater arbeitet ja nun jemand mit dem Namen Mr. Lordi im Pass. (Und ggf. auch auf seinen anderen Unterlagen? Kommt drauf an, seit wann er da arbeitet.)
- Die Cancel Culture schlägt zu, immer mehr Kreative und Schauspieler boykottieren das Theater, wollen dort nicht mehr auftreten. Somit wird das Theater gedrängt, sich von seinem Maskenbildner zu distanzieren / ihn zu feuern und fallen zu lassen.

Ob das speziell in Finnland alles so schnell passieren würde wie bspw. in den USA, ist eine andere Frage. =D Aber Twitter gibt es natürlich fast überall auf der Welt.



Es ist auch unwahrscheinlich, dass beide Szenarien - Nachweisen der Urheberschaft vs. dass einem die Urheberschaft zum Verhängnis wird - beim selben Song auftreten. Bei ein und demselben Song ist klar: Wenn ich die Lorbeeren will, muss ich auch den Backlash aushalten.

Aber es könnte ja durchaus mit verschiedenen Songs passieren.
Sagen wir, jemand erhebt Plagiatsvorwürfe gegen "Hard Rock Hallelujah", womit ja immerhin ein ESC-Sieg verbunden war. (Ist mit Nicoles "Ein bisschen Frieden" damals passiert.)

Dann müsste Lordi für diesen Song beweisen, dass er der Mann hinter der Maske ist, aber bei "Who's Your Daddy" könnte dieselbe Assoziation zwischen seiner privaten Identität und der Autorenschaft an diesem Song ihm auf die Füße fallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde den Fall irgendwie sehr konstruiert.

Wenn jemand Plagiatsvorwürfe erhebt, geht das ja nur, bei einem Song, der demjenigen irgendwie zur Kenntnis gelangt ist. Dann wird das zu einem Zeitpunkt sein, wo es genug Weggefährten als Zeugen gibt, Bandmitglieder, Manager, Backstage-Helfer, die über die Identität auskunft geben können, oder man loggt sich vor den Augen des Richters in irgendeinen YouTube/Soundcloud-Account unter dem Pseudonym ein und zeigt, dass man das Passwort besitzt.
 
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@exoslime und @WilliamBasie verstehe ich jetzt beide so, dass ihr euch auf den Fall bezieht, wenn man bereits Mitglied bei der GEMA oder einer vergleichbaren Institution ist.
das wäre auch der erste Schritt den ich mache, bevor ich ein eigenes von mir komponiertes Material veröffentliche.

mittlerweile ist die Situation sogar noch ein wenig komplexer geworden, so sobald zumindest der Titel unter GEMA, etc angemeldet ist, und dann nebst ISRC etc, nun auch noch "Digital" anmelden, damit er seine Song ID bekommt, und dann auch vom Youtube Algorhythmus als dein Titel erfolgreich erkannt wird, damit auch du die Zahlungen bekommst wenn zb jemand anders deinen Song, oder eine Version (zb Livemitschnitt) von deinem Song hochlädt.

Die gehen natürlich davon aus das deine Angaben richtig sind und du der Urheber bist, schütz dich aber nicht vor zb Plagiatsvorwürfen wenn ein ander Künstler kommt und sagt du hast den Song von ihm geklaut. aber das ist ja dann, wie du schreibst, wieder ein eigenes Thema
 
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Der Anwalt sagt:
Zweifel des Richters lassen sich aber durch eine Hinterlegung des Werkes vermeiden. Eine Hinterlegung sollte allerdings bei einem Anwalt oder Notar erfolgen.

Was natürlich auch etwas kostet (Stand 2008):

Die Kosten für eine Hinterlegung kann mit dem Rechtsanwalt vereinbart werden. Nicht selten sind für das erste Werk z. B. € 50,00 zzgl. MwSt. zu zahlen, bei mehreren hinterlegten Werken wird üblicherweise ein „Mengenrabatt“ gewährt.
 
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Da sind jetzt unterschiedliche Aspekte drin, die sich zum Teil gegenseitig ausschließen.
Da wir hier nicht in den Bereich der Rechtsberatung kommen wollen und dürfen, bleibe ich mal allgemein:

1. Man kann sein Pseudonym in den Pass eintragen lassen.
Damit macht man es eindeutig und offiziell. Das Pseudonym kann dann natürlich nicht mehr als Schutzwall vor der bürgerlichen Identität dienen.
Als ich mich seinerzeit erkundigt hatte, sagte man mir, dass ich dann aber bitteschön mit Belegstücken ankommen soll: CDs oder Platten, Plakaten etc. wo das Pseudonym verwendet wird.

2. Man kann sein Pseudonym bestimmten Leuten offenlogen oder es dort hinterlegen.
Das ist bei literarischen Pseudonymen oft der Verlag oder die Zeitung, für die man schreibt. Kurt Tucholsky hatte gleich mehrere Pseudonyme, unter denen er geschrieben hat. Damit ist im Grunde beides gewahrt: Eine Person oder eine Institution weiß von Identität und Pseudonym(en), aber die Öffentlichkeit kennt nur das Pseudonym. Gleichzeitig kann das Pseudonym erreicht werden für Anfragen etc. - hat also eine Adresse.
Bei einem Musikschaffenden könnte das die GEMA, eine Agentur oder etwas ähnliches sein.

3. Das ganze kann man natürlich kostenpflichtig auch über einen Anwalt erledigen lassen.

Im Grunde läuft das darauf hinaus, dass man selbst eine Information hinterlegt: Pseudonym XYZ ist bürgerlich Max Mustermann, geboren am ... in ... Das gleiche gilt für die Werke der bürgerlichen Identität wie auch des Pseudonyms. Meines Wissens überprüft niemand, ob tatsächlich das Werk von XYZ geschaffen wurde oder ob tatsächlich Pseudonym XYZ die Person Max Mustermann ist.
Das ist aber auch nicht Sinn der Sache. Sinn der Sache ist, dass erst mal eine Aussage gemacht wird, die von anderer Seite bezweifelt werden kann. Erst in dem Fall, in dem das angezweifelt wird, wird tiefer geschaut. Und da spielt dann eine Rolle, ob man nachweisen kann, dass man zum Zeitpunkt X den song, von dem man behauptet, dass er der eigene ist, geschrieben oder aufgeführt hat bzw. unter dem Pseudonym XYZ tätig war (gebucht wurde, Auftritte hatte etc.). Deswegen ist der Zeitpunkt nicht ganz unwichtig, da man davon ausgeht, dass der, der früher dran ist, von einem der später kommt, nicht abgeschrieben haben kann. Umgekehrt schon - aber auch das muss nicht in allen Fällen sein.

So weit in Kürze.

Wichtig ist, für sich zu klären: Soll das Psyeudonym die bürgerliche Identität schützen/verheimlichen oder nicht?
Danach richtet sich eigentlich der Rest.
Danach kann man überlegen, wie man Werk und Pseudonym nachweisen will.


Sobald das in den Bereich Kosten geht, ist das eigentlich als Investition zu betrachten, weil man das in der Regel nur macht, wenn man sich irgendwann, irgendwo, irgendwie einen Gewinn davon verspricht.

Das wären so meine 3,42 cent in dieser Angelegenheit.

x-Riff
 
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Vielen Dank für deine ausführlichen Überlegungen, @x-Riff ! :)

Da eine GEMA-Mitgliedschaft ja laut deren eigenen Angaben nicht für zusätzlichen Urheberrechtsschutz sorgt - jedes Werk ist eben per default bereits geschützt - kann ich den Vorschlag von @exoslime

das wäre auch der erste Schritt den ich mache, bevor ich ein eigenes von mir komponiertes Material veröffentliche.

nicht ganz nachvollziehen? :gruebel:

Die GEMA selbst sagt, man muss sich ausrechnen, ob sich eine Mitgliedschaft unter dem Strich lohnt. Und bei meiner Musik spekuliere ich jetzt nicht gerade darauf, dass die im Radio gespielt wird. :)
 
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Man kann doch einen Künstlernamen/Pseudonym im Ausweis eintragen lassen ... so ist die Relation auch offiziell beglaubigt.
nicht so einfach:

Freischaffend und berühmt (muß man schon sein)


Für die Eintragung müssen Sie einen Antrag bei der Meldebehörde stellen. Dabei müssen Sie der Behörde nachweisen, dass Sie unter dem Namen künstlerisch oder freischaffend tätig sind und einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht haben. Es gilt der Grundsatz: je mehr, desto besser. Die Nachweise können vielfältig sein. Denkbar sind beispielsweise Nachweise einer Künstleragentur, Zeitungsartikel, Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse zur Abrechnung unter dem Künstlernamen, Flyer, Domainregistrierungen und so weiter. Bei der Entscheidung darüber, ob die Nachweise zur Glaubhaftmachung ausreichen, steht der Behörde ein Ermessen zu.
weitere Einzelheiten dort: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/kuenstlername-eintragen-lassen
 
" ... Künstlernamen/Pseudonym im Ausweis eintragen lassen ..."

Enie van de Meiklokjes wurde dazu mal in einem Interview gefragt und hatte berichtet, dass das gar nicht so schwierig war. Da haben offenbar ein paar Zeitungsberichte über Auftritte in der Anfangszeit gereicht. Ist allerdings schon viele Jahre her, dass ich das Interview mal gesehen habe. Mag sich heute geändert haben, halte ich aber für unwahrscheinlich.
 
Und der Fußballprofi Andreas "Zecke" Neuendorf hat einfach ein paar Bilder gemalt und damit seinen Spitznamen als Künstlernamen eintragen können.

Es gibt aber sicher zahlreiche Fälle, in denen das nicht so einfach war.
 

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