Allgemeine Warnung vor Betrugsfällen im Internet

  • #1.461
Nachdem Du dir das Geld nicht selbst gesendet hast, würde ich Paypal den offensichtlichen Betrugsversuch melden.
Und die Sicherheitseinstellungen würde ich updaten. Also ein neues, nicht ratbares Passwort mit ausreichend langer Zeichenfolge generieren und natürlich 2FA/Passkey setzen, wenn das noch nicht aktiviert ist.

Gruß Claus
 
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  • #1.462
würde ich Paypal den offensichtlichen Betrugsversuch melden.
Ja, würde ich auch machen ... aber ob da paypal reagiert? ... Es ist ja nicht sicher, ob es sich um einen Betrugsversuch handelt. Rechtlich handelt es sich wahrscheinlich um eine Falschzahlung, und der Auslöser bittet um Rückzahlung.

Nun bin ich rechtlich nicht so fit. Ist man verpflichtet, unbegründet erhaltenes Geld zurückzugeben? Frist? Vermutlich (kurze Internetsuche) wäre es Bereicherung, das Geld zu behalten. Andererseits gibt es keinen Käuferschutz, und bei 50 Euro dürfte der Aufwand der Rückholung für die andere Partei ziemlich aufwendig sein. Was tut man, wenn pp nicht reagiert?

Der Passwort/2FA Hinweis ist auf jeden Fall sinnvoll!
 
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  • #1.463
bei paypal 50€ bekommen, als Absender tauchte mein Name auf.
Fettdruck von mir, deshalb drängte sich für mich ein ID-Missbrauch auf. Ich bin allerdings kein tiefer eingelesener "Paypal"-Spezialist, nicht einmal "heavy user". :nix:
Jedenfalls würde ich nicht zurücküberweisen (an wen eigentlich?), sondern an Paypal melden, den Accountzugang neu absichern und ansonsten abwarten.

Gruß Claus
 
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  • #1.464
Ja, das kommt mir auch wirklich merkwürdig vor.

Andererseits ist es ja nicht sein Geld und er ist zur Rückgabe aufgefordert worden, müsste darauf also vermutlich irgendwie reagieren. Laut dem Artikel der Verbraucherzentrale, den @Earth616 verlinkt hat, ginge das so

So schützen Sie sich​

  1. Öffnen Sie in den Aktivitäten die Zahlung, die Sie erhalten haben.
  2. Tippen Sie auf "Rückzahlung senden", wenn Sie die PayPal-App auf dem Smartphone verwenden. Im Internet-Browser heißt die Funktion "Diesen Betrag zurückzahlen".
Auf diese Weise wird die "versehentliche" Zahlung zurückgezahlt und im Rahmen der eigentlichen Transaktion bearbeitet. Würden Sie hingegen den Betrag senden, wäre das eine neue Transaktion.

Dass jemand eventuell darauf baut, dass man das falsch macht, kann zwar sein, aber davon kann man ja nicht sicher ausgehen.

Wie das rechtlich zu bewerten ist, würde mich interessieren, das wäre vielleicht so ein kniffliger Fall, den man Jurastudis zum Üben gibt ;)

tiefer eingelesener "Paypal"-Spezialist
... bin ich zum Glück auch nicht. Aber über Hinweise auf solche Fallen bin ich dankbar. Bin gespannt, ob wir eine Auflösung kriegen ;)
 
  • #1.465
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  • #1.466
@JoergHH Ich würde mich freuen, wenn Du uns über die Reaktion von paypal informierst! LG
 
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  • #1.467
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  • #1.468
Weiß zufällig jemand, ob das eine Betrugsmache ist? Habe bisher nicht drauf geantwortet, weils seltsam klingt...
 

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  • #1.469
Vermutlich will jemand im Chat Deine auf der Plattform nicht sichtbare Emailadresse abgreifen, um damit "etwas" zu machen?
 
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  • #1.470
Sehe ich auch so. Ich würde nachfragen, aber immer nur über die Plattform schreiben und keine Infos preisgeben.
 
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  • #1.471
Phishing.
Eine von vielen Methoden.
 
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  • #1.472
du kannst dir ja mal die vermeintlich angegebene Mailadresse geben lassen...
 
  • #1.473
Ignorieren, wenn Du keine Brieffreundschaft mit dem Knaller willst.
 
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  • #1.474
Absender blockieren, zumindest, wenn du sicher bist, dass die emails von deinen Anzeigen bei dir ankommen.
 
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  • #1.476
Bin kein Rechtsanwalt, also ist das auch keine Rechtsberatung - aber aus meiner Sicht wäre das Bereicherung.

Eine Fehlüberweisung auf das falsche Konto führt regelmäßig zu einem Rückzahlungsanspruch aus dem Bereicherungsrecht. ...Nach Kenntnis des Fehlers verschärft sich die Haftung zusätzlich. [§819 BGB]
Quelle

Ihr geht davon aus, dass das ein Phishingversuch ist, das ist aber nicht erwiesen, und selbst wenn, besteht der Rückzahlungsanspruch, und so wie ich das verstanden habe gibt es ja auch eine Möglichkeit, das Geld ohne Gefahr zurückzuzahlen.

Nur Aufgrund der Vermutung

BGB § 812 Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

Wie man es konkret handhabt, muss jeder selber entscheiden ...
 
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  • #1.477
Auf was beziehst Du Dich? Zuletzt ging es nicht um Überweisungen, sondern um angeblich fehlgeleitete Nachrichten (siehe #1468).

Dazu: ich würde mich überzeugen, dass die hinterlegte Mail-Adresse korrekt ist und es dann ignorieren.

Banjo
 
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  • #1.478
  • #1.479
Ich habe das gemeldet und warte auf Antwort von Paypal.
Die Antwort von Paypal steht noch aus.
Ich habe die Überweisung zurückgegeben und die Anforderung abgelehnt, Scheinbar kam beides vom selben Konto.
 
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  • #1.480
Zu der fehlgeleiteten Nachricht: Der Nutzer hat in einer weiteren Nachricht nochmal nach meiner E-Mail Adresse gefragt.
Kleinanzeigen hat mir mitgeteilt, dass sie erstmal nichts machen. Das wäre nicht verdächtig. Ich habe jetzt um Prüfung meiner hinterlegten Email-Adresse gebeten. Status: offen
 
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