
rundd
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Hallo an alle!
Ich habe eine Frage zu der Gründung einer Band als GBR und dem unglücklicherweise fast umgehenden Austritt aus selbiger.
Meine Band hat sich vor wenigen Monaten als Personengesellschaft beim Finanzamt angemeldet. Nun haben sich die Ereignisse leider überraschend überschlagen und ich muss aus der Gesellschaft wieder austreten. Bei der Anmeldung der Band kam es zu Verzögerungen, so dass das Finanzamt lediglich die Anmeldung von mir besitzt, nicht aber den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wir haben auch noch keine Steuernummer zugeteilt bekommen Doch jetzt muss ich aufgrund mehrer widriger Umstände die Band bereits wieder verlassen.
Zur Band: Erwirtschaftet wurde nichts, die Band ist grundsätzlich als "Liebhaberei" zu bezeichnen.
Daher eine allgemeine Frage: Wie tritt man aus der Personengesellschaft aus, ohne dass die GBR gleich aufgelöst werden muss? Gibt es ein spezielles Formular dafür und was gibt es dabei eventuell noch zu beachten (insbesondere in Hinblick auf den Umstand, dass das Finanzamt noch in Erwartung eines Fragebogens zu steuerlichen Erfassung ist)?
Viele Grüße und Dank im Voraus!
Martin
Ich habe eine Frage zu der Gründung einer Band als GBR und dem unglücklicherweise fast umgehenden Austritt aus selbiger.
Meine Band hat sich vor wenigen Monaten als Personengesellschaft beim Finanzamt angemeldet. Nun haben sich die Ereignisse leider überraschend überschlagen und ich muss aus der Gesellschaft wieder austreten. Bei der Anmeldung der Band kam es zu Verzögerungen, so dass das Finanzamt lediglich die Anmeldung von mir besitzt, nicht aber den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wir haben auch noch keine Steuernummer zugeteilt bekommen Doch jetzt muss ich aufgrund mehrer widriger Umstände die Band bereits wieder verlassen.
Zur Band: Erwirtschaftet wurde nichts, die Band ist grundsätzlich als "Liebhaberei" zu bezeichnen.
Daher eine allgemeine Frage: Wie tritt man aus der Personengesellschaft aus, ohne dass die GBR gleich aufgelöst werden muss? Gibt es ein spezielles Formular dafür und was gibt es dabei eventuell noch zu beachten (insbesondere in Hinblick auf den Umstand, dass das Finanzamt noch in Erwartung eines Fragebogens zu steuerlichen Erfassung ist)?
Viele Grüße und Dank im Voraus!
Martin
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