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Bandmitglied rauschschmeißen - rechtliche Konseqequenzen?

Er hat uns schon angedroht, dass er uns alle verklagen wird, falls wir ihn rausschmeißen sollten.

Zwei Fragen, die Du ihm vielleicht stellen kanns (nachdem ein paar tage vergangen sind - abgekühlt)
1 Auf was denn verklagen? Schadensersatz? Schmerzensgeld?
2 Wie stellt ER sich denn einen Verbleib in der Band vor. (Er hat gesagt er verklagt euch falls ihr ihn rausschmeißt)
=> da kann er mal mal eine gescheite Antwort formulieren.

Gibt es rechtliche Konseqeuenzen, wenn wir ihn ersetzen? Bzw. hätte er das Recht, dagegen vorzugehen?
Gegen den Rauswurf? Eine Band ist keine Kapitalgesellschaft oder Verein... ich nehme an, Eure Band ist keine juristische Person. Wo gegen soll er vorgehen? Dass ihr keine Musik mehr mit ihm machen wollt?

Unterlassungsklagen, die er mit seinem urheberrecht begründet - da wirds dann interessant. Der Rest ist wohlmöglich viel Gebell. Da würde ich mir noch nicht ins Höschen machen. Eher mit Konsequenzen der Beleidigung (wenn sie denn juristisch belastbar formuliert wurden) mal kräftig zu beißen und ihn anbieten, dass man es dabei belässt, wenn er die Füße still hält und die Band ohne Ansprüche verlässt. E-mailverkehr oder Gesprächsprotokoll Archivieren.
 
Ohne hier Partei ergreifen zu wollen; Warum gründen die Mitglieder, die sich noch grün sind, nicht einfach eine neue Band und machen dann, was sie wollen?
 
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spätestens bei Gemeinschaftsanschaffungen und möglicher Auszahlung an das ausscheidende Bandmitglied wird das richtig eskalieren. Kaufkraft der einzelnen Leute, eingebrachte Anteile an z. B. Mischpult, Lautsprecheranlage etc.

Dann muß man einen Gebrauchtpreis kalkulieren. Wie will man ihn auszahlen ?

Vielleicht ein Orts-Schiedgericht ? Das ist eine Instanz z. B. für Streitereien bei Nachbarn etc
 
Wie will man ihn auszahlen ?
Wohl denen, die einen Gesellschaftervertrag haben, was jede Band haben sollte, die ja automatisch eine GbR ist, spätestens, wenn Geschäfte getätigt werden, wie bezahlte Gigs absolvieren oder halt gemeinsame Anschaffungen tätigen. Natürlich gehört da auch ein Mietvertrag für einen Proberaum dazu.
in so einem Bandvertrag, den alle Bandmitglieder unterschreiben, regelt man, wie bei einem Ausscheiden eines Bandmitglieds vorgegangen wird, zum einen eigenständiger Ausstieg (Rechte und Pflichten) oder Rausschmiss (Mehrheitsbeschluss), und wie das mit dem Auszahlen läuft. Man kann z.B. einen Wertverlust festlegen. Beispiel: es wird ein Mischpult für 1000EUR gekauft und legt eine Nutzungsdauer von 4 Jahren fest. D.h. der Wertverlust liegt dann bei 25% pro Jahr. Verlässt das Mitglied einer 4-köpfigen Band nach zwei Jahren die Band, hat das Pult noch einen Wert von 500EUR, und er hat dann Anspruch auf 125EUR, egal ob er geht oder gegangen wird. Geht er nach 4 Jahren, hat er keine Ansprüche mehr. Man kann sogar Zahlungsziele festlegen, z.B. der Betrag muss innerhalb von bis zu 6 Monaten entrichtet werden. Das verhindert möglicherweise, dass die Anlage veräußert werden muss, um das Geld aufzubringen, oder gibt dem Nachfolger Spielraum, sich zu diesem Betrag einzukaufen, und so die Rechte an dem Vorhandenen Equipment zu übernehmen.
 
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Natürlich sollte man versuchen, nochmal miteinander zu reden, aber das sollte von den Bemühungen zu einem Treffen dazu bis zu den Inhalten akribisch protokolliert werden - am Besten unterschreiben alle am Ende.
Ich glaube aber nicht daran, dass hier eine gütliche und verständige Einigung erreicht werden kann - es wurden Dritte mit hineingezogen und denen gegenüber würde der Briefschreiber sein Gesicht verlieren.

Du schreibst ja selber, dass du laut Schilderung nicht an eine Einigung glaubst. Bei jemanden der Beleidigungen und Aussagen schriftlich auch an Dritte gibt (eine endgültige nicht zurücknehmbare Aktion), ist in der Regel alles durch. Meine Erfahrung ist, dass dann JEDE Aussage ein Problem darstellen kann.
Ein Treffen, vor allem mit Mediator hat das Ziel einer Aussprache. Bei einer Aussprache wirds schnell emotional und da lässt man sich schnell mal zu Aussagen hinreißen die man nachher bereut.

Beim Rest mag ich gar nicht so viel schreiben, es gibt immer 2 Warheiten. Aber wenns so ist wie du darstellst, sind schon so Sachen wie Unterlassung und Kontaktverbot drinnen.

@dr_rollo Ich hatte das so in meiner 2.ten Band. Gründer und Triebfeder war ein Anwalt und Mediator in einem Konzern. Im ersten Moment abschreckend, bei genauerem überlegen ... ein Vertrag hilft vertragen. Ich fands gar nicht so schlimm wie einige das sehen. Du weist genau woran du bist.
 
Ein Treffen, vor allem mit Mediator hat das Ziel einer Aussprache. Bei einer Aussprache wirds schnell emotional und da lässt man sich schnell mal zu Aussagen hinreißen die man nachher bereut.
Dann hat aber der Mediator seinen Job nicht gemacht.
 
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Ein Treffen, vor allem mit Mediator hat das Ziel einer Aussprache. Bei einer Aussprache wirds schnell emotional und da lässt man sich schnell mal zu Aussagen hinreißen die man nachher bereut.
Dann hat aber der Mediator seinen Job nicht gemacht.
Sehe ich auch so.
Es kann durchaus so etwas wie eine "Jetzt sagt jede/r mal, was ihm stinkt"-Runde geben - die kommt aber nicht in das Protokoll und daran wird so gearbeitet, dass es eben nicht in Stein gemeißelt ist, sondern eher den Weg frei macht, weil sich jeder mal Luft verschaffen konnte.

Ein Mediator ist / sollte unparteiisch sein und es gehört zur Professionalität, dass eine Klärung herbeigeführt wird, die für alle Seiten offen ist und mögliche Lösungen ersichtlich werden. Das kann natürlich auch - analog zu einer Beziehung - eine Trennung sein. Aber dann halt ohne Rosenkrieg.

x-Riff
 

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